nzzDie PK der CS soll ihr Brunaupark-Projekt nicht realisieren – aus Gründen des Heimatschutzes. Nachbaren haben mit Erfolg geklagt. Sie könnten sich durch den Neubau “beeinträchtigt fühlen”. Es geht um 500 Wohnungen. Die NZZ schreibt.

Die Liste der verhinderten Bauprojekte in der Stadt Zürich wird länger und länger. Jüngstes Beispiel: die Brunaupark-Siedlung im Süden der Stadt, ein Grossprojekt mit 500 neuen Wohnungen statt der bestehenden 239.

Seit Jahren versucht die Pensionskasse der Credit Suisse, eine Bewilligung für den Neubau zu erhalten. Zuerst verweigerten die Gerichte diese aufgrund von Lärmschutzbedenken. Nun ist das zweite, komplett neu aufgegleiste Vorhaben ebenfalls fürs Erste gescheitert – dieses Mal wegen des Heimatschutzes.

Auslöserin des riesigen Wohnbauprojekts war einst die Hauptmieterin Migros. Sie betreibt ein Ladenzentrum in der bestehenden Wohnsiedlung und wollte diese sanieren. Die CS-Pensionskasse als Besitzerin beschloss daraufhin 2019, die gesamte Siedlung zu überbauen. Vier der fünf Wohnblöcke sollen abgerissen werden.

Doch es dauerte nicht lange, da wurde das Projekt angefochten. Vom Verkehrsclub der Schweiz, aber auch von Bewohnern der benachbarten Siedlung, die sich in der IG Wohnen in Laubegg organisiert haben. Das Baurekursgericht hiess deren Beschwerde gut.

Der Grund waren Lärmschutzvorgaben, die von den Gerichten seit einem Bundesgerichtsurteil von 2016 strenger ausgelegt werden.

Ähnlich wie dem Brunaupark erging es vielen Bauprojekten. Allein in der Stadt Zürich sind bis zu tausend Wohnungen durch die neue Gerichtspraxis blockiert. Rasch monierten Kritiker, Nachbarn könnten mithilfe der Lärmschutzverordnung unliebsame Projekte bodigen. Der Zufall will es, dass just kommende Woche im Nationalrat die Gesetzgebung wieder angepasst werden soll. Voraussichtlich wird das Bauen an lauten Lagen deutlich einfacher werden.

Auf das aktuelle Brunauprojekt hätte eine Lockerung keinen Einfluss. Denn während andere Bauherren in Zürich angesichts der schärferen Lärmschutzvorgaben ihre Projekte auf Eis legten, entschied sich die CS-Pensionskasse, von Grund auf neu zu planen.

Sie passte das Projekt mit Blick auf den Lärmschutz an. Am Erscheinungsbild ändert sich nichts. Das Projekt war vom städtischen Baukollegium als sehr gut eingestuft worden.

Doch auch gegen dieses zweite Projekt legten die Nachbarn Beschwerde ein. Ihnen kommt zupass, dass sie in einer Siedlung leben, die im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (Isos) aufgeführt ist. Die Nachbarn führten ins Feld, dass die Siedlung durch den Neubau in der Nachbarschaft «beeinträchtigt» sein könnte.

  NZZ / Blick