Pierre Triponez, Präsident der OAK, äussert sich in einer Sendung des Radio SRF zur Risikosituation bei den Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, wo die OAK auf vermehrte Aufsichtskompetenzen und erweiterte Vorschriften drängt. Dies vor dem Hintergrund, dass bald drei Viertel der Aktiven in SGE versichert sind und die Konkurrenzsituation angeblich Anlass für Sicherheitsbedenken gibt.
Medien
Zweierlei Nachhaltigkeit
Hansueli Schöchli schreibt in der NZZ über die Ergebnisse der OAK-Umfrage und die anhaltende Umverteilung in der 2. Säule, welche nur mit einer erheblichen Senkung des Umwandlungssatzes zu beseitigen ist, wogegen sich aber Grün und Links sträuben. Was nun aber die Nachhaltigkeit der beruflichen Vorsorge untergräbt, welche sonst in Umweltfragen so vehement gefordert ist. Schöchli schreibt:
In der Umweltpolitik ist die Idee in Mode, kommende Generationen nicht mit grossen Hypotheken zu belasten. Der politische Wahltrend in der Schweiz deutet auf eine Art «grüne Welle» hin. Ob das Wahlverhalten den Bürgern nur der Beruhigung des Gewissens dient oder ernst zu nehmen ist, wird sich allerdings erst künftig zeigen – zum Beispiel bei Volksabstimmungen über Vorlagen, die direkt ans Portemonnaie gehen.
Weiterhin ausser Mode ist die Nachhaltigkeit in der Altersvorsorge. Das Abschieben von Hypotheken auf kommende Generationen scheint hier nach wie vor sehr populär zu sein. Ausgerechnet die Grünen kämpfen in Eintracht mit der traditionellen Linken an vorderster Front gegen die Eindämmung der Umverteilung zulasten der Jüngeren – eine Eindämmung, die durch Senkung des Umwandlungssatzes und Erhöhung des Rentenalters ermöglicht würde.
Spricht man Grüne auf ihre Widersprüche in Sachen Nachhaltigkeit zwischen Umweltpolitik und Altersvorsorge an, sind einzelne Eingeständnisse zu hören. Aber vor allem hört man den Hinweis, dass eine Erhöhung des Rentenalters und die Senkung des Umwandlungssatzes sozialpolitisch problematisch seien. «Nachhaltigkeit» ist also nur relevant für grüne Politik, wenn es nicht im Widerspruch zu anderen Zielen steht.
Nachhaltigkeit in der Altersvorsorge hiesse Verzicht der Älteren auf Privilegien zugunsten der Jüngeren. Die Sache ginge direkt ans Portemonnaie. Dummerweise ist in der Altersvorsorge die Umverteilung zwischen den Generationen eng mit der Umverteilung zwischen «oben» und «unten» verbunden. Je stärker der Sanierungsbedarf durch Leistungsreduktionen bzw. durch Erhöhung des Rentenalters statt durch Mehreinnahmen geschieht, desto stärker wird die Umverteilung zwischen den Generationen gebremst – und desto eher wird in der Tendenz auch die Umverteilung von oben nach unten reduziert. Links-Grün kämpft für möglichst viel Umverteilung von oben nach unten und nimmt die damit verbundene Belastung der Jüngeren bewusst in Kauf.
FRP4 auf bewährten Pfaden
Benno Ambrosini und Matthias Wiedmer (Libera) erläutern in einem Beitrag für die Schweizer Personalvorsorge die neue Fachrichtlinie 4 für die Festsetzung des technischen Zinssatzes und zeigen die Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung auf.
Die bisherige FRP 4 hat den technischen Referenzzinssatz als «Maximalbetrag » für die Höhe des technischen Zinssatzes vorgesehen. Der technische Referenzzinssatz wurde mit einer von der Vorsorgeeinrichtung unabhängigen Formel definiert. Die neue FRP 4 unterscheidet sich in den Grundsätzen nicht wesentlich von der bisherigen Version. So liegt die neue Obergrenze unter Verwendung von Periodentafeln retrospektiv gesehen auf einem ähnlichen Niveau wie der bisherige technische Referenzzinssatz, wie die Grafik zeigt.
Die FRP 4 sieht vor, dass die Obergrenze in Ausnahmefällen überschritten werden kann. In diesem Fall muss der PK-Experte explizite Gründe liefern, die eine Überschreitung rechtfertigen. Die FRP 4 führt aus, dass ein hoher Umwandlungssatz, die aktuelle finanzielle Situation oder ein Wettbewerbsvorteil aufgrund eines hohen technischen Zinssatzes nicht als Begründung für die Überschreitung gelten. (…)
Die überarbeitete FRP 4 stützt sich auf den bewährten Grundsatz, dass der technische Zinssatz mit einer angemessenen Marge unterhalb der erwarteten Nettorendite der Anlagestrategie einer Vorsorgeeinrichtung liegen soll. Die von der SKPE mit grosser Mehrheit angenommene neue FRP 4 behält diesen Grundsatz bei und ersetzt die vielfach kritisierte Berechnung des technischen Referenzzinssatzes der bisherigen FRP 4 mit einer Obergrenze.
Bislang ist die FRP 4 von der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) nicht zum Mindeststandard erhoben worden. Es ist zu hoffen, dass die neue Version der FRP 4 von der OAK BV als verbindlich erklärt wird und damit die Unterstützung der OAK BV erhält.
Kantonale Kassen unter der Lupe
Die Schweizer Personalvorsorge hat erneut eine umfassende Darstellung der Eckdaten aller kantonalen Kassen publiziert. Die Ergebnisse liegen sowohl als Grafik, Excel-Datei wie auch als Tabelle vor. In der Analyse der Resultate heisst es zu den Punkten technischer Zins und Umwandlungssatz:
Der Mittelwert des technischen Zinses bei den kantonalen Kassen liegt für 2019 bei 2.23 Prozent. Dieser Wert liegt über dem Referenzzinswert, den die Kammer der Pensionskassen-Experten bei 2 Prozent festlegte. Eine Mehrheit der Kassen behält den technischen Zins von 2018 auch für 2019 bei. Fünf Kassen senken ihren Zinssatz. Neuenburg senkt den technischen Zins am stärksten, nämlich von 3.5 auf 2.25 Prozent. Den tiefsten Zins (1.5 Prozent) verzeichnet auch dieses Jahr Appenzell Innerrhoden.
Rückstellungen für weitere Senkungen gebildet haben das Wallis und der Thurgau. Letzterer und St. Gallen verzeichnen beide relative hohe technische Zinssätze von 3 respektive 2.5 Prozent und zudem eine Unterdeckung. Es ist absehbar, dass diese beiden Kassen ihre Zinssätze anpassen werden, das heisst senken müssen. Dies würde zu einer weiteren Deckungsgradeinbusse führen, was die Kassen nahe an die Sanierungsnotwendigkeit bringen könnte. Aber bleiben wir positiv: Wenn sich die Finanz märkte erholen, braucht es nicht so weit zu kommen.
Die Umwandlungssätze folgen nach wie vor einem klaren Abwärtstrend. 17 kantonale Kassen senkten diesen per Anfang 2019 im Vergleich zum Vorjahr. Gleichbleibende Werte verzeichnen bloss sieben Kantone: die Berner BLVK, Glarus, Schaffhausen, Thurgau, das Tessin, Neuenburg und das Wallis. Diverse Kassen planen weitere Senkungen in den nachfolgenden Jahren.
Der Mittelwert liegt per Ende 2018 bei 5.96 Prozent. Auch in diesem Jahr weist das Wallis mit 6.64 Prozent den höchsten Umwandlungssatz auf. Am an deren Ende der Skala steht, ebenfalls wie im Vorjahr, mit 4.85 Prozent die Zürcher BVK, die als einzige Kasse einen Wert unter 5 Prozent verzeichnet. 17 Kassen weisen einen Umwandlungssatz zwischen 5 und 6 Prozent aus. Neuenburg ist insofern ein Spezialfall, als es per 1. Januar 2019 zum Beitragsprimat gewechselt hat und deshalb für 2019 zum ersten Mal auch mit einem Umwandlungssatz operiert. Dieser liegt bei 5.55 Prozent.
Courtagen ja oder nein, das ist die Frage
Die Schweizer Personalvorsorge hat in vier Kurzinterviews Meinungen zum Thema Courtagen für Broker gesammelt. Auszüge:
Eine Transparenzpflicht löst die Problematik nicht, dass der Vermittler seinem Kunden nur diejenigen Angebote zur Auswahl unterbreitet, die auch für ihn selber attraktiv sind. Ein radikalerer Lösungsweg wäre, gesetzlich vorzuschreiben, dass Broker nur vom Kunden, sprich dem Arbeitgeber, entschädigt werden dürfen. Allfällige weitere Entschädigungen müssen dem Kunden gutgeschrieben werden. Ein guter Weg?
Sergio Bortolin, Präsident inter-pension
Bereits heute sind Kunden und Broker frei in der Entscheidung, wie die Entschädigung geregelt werden soll. Wie erwähnt, bevorzugen eine deutliche Mehrheit von KMU-Entscheidungsträgern das Courtagen-Modell gegenüber dem Honorar-Modell. Diese KMU, von denen 90 Prozent lediglich maximal zehn Versicherte zählen, würden bei einem Courtagenverbot nicht mehr von der Betreuung der Broker profitieren. Die Anbieter müssten entsprechende Kapazitäten für die Direktbetreuung zur Verfügung stellen. Inwiefern also die bestehende Wahlfreiheit eingeschränkt werden soll, muss letztlich in einem übergeordneten Kontext beurteilt werden.
Markus Lehmann, Präsident Broker-Verband
Ein gut gemeinter Weg – aber falsch, denn genau dies würde dazu führen, dass die Arbeitgeber alleine den Anbieter der beruflichen Vorsorge bestimmen. Anzumerken ist, dass es die PVK zum Abschluss wie auch zur Kündigung eines Anschlussvertrags braucht. «Wer zahlt, befiehlt» ist hier nicht im Sinne der Angestellten. Eine Gutschrift der Courtagen müsste zwingend den Destinatären zukommen, und eine solche Kontrolle bei den Arbeitgebern durchzuführen gestaltet sich schwer. Zudem verursacht dies wieder zusätzliche Kosten, was nicht zielführend ist.
Thomas Helbling, Direktor Versicherungsverband
Der Versicherungsverband setzt sich da für ein, dass der Kunde das ihm zusagende Entschädigungsmodell wählen kann. Ein Verbot des Courtagen-Modells würde diese Wahlfreiheit verunmöglichen und damit den Kundeninteressen zuwiderlaufen. Dahingehend haben sich auch die von Ihrer Fachzeitschrift in der letztjährigen Sonderausgabe «Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen 2018» befragten Broker geäussert. Demnach bevorzugen KMU-Kunden mehrheitlich das Courtagen- Modell – notabene in Kenntnis der Höhe der Courtage.
Urban Hodel, Geschäftsführer PK-Netz
Wieso sollen weitere Entschädigungen fliessen? Die Pensionskassen sollen den Wettbewerb nach dem Angebot (Leistung, Kosten, Kultur, Tradition, spezielle Angebote und so weiter) führen, nicht über Zahlungen. Ja, ein Systemwechsel ist unausweichlich. Mit erheblichen Vorteilen für die Betriebe, die versicherten Arbeitnehmenden und auch die Pensionskassen. Es sind ja die Geschäftsführer unzähliger Vorsorgeeinrichtungen, die auf uns zugekommen sind und gesagt haben: «So kann es nicht mehr weitergehen.» Es muss endlich etwas passieren.
Pension funds eye crypto investments
With Switzerland’s aging population and the ever-increasing pressure on pension funds, our Newsmaker explores the potential for crypto investments. Willi Thurnherr, the CEO of Aon Retirement Switzerland, tells Hannah Wise that pensions are far from boring.
Kreuzzug statt Kreuzfahrt
Christof Forster von der NZZ hat sich mit Josef Bachmann, Initiant des Volksbegehrens für eine generationengerechte Vorsorge, unterhalten und offenbar einen überzeugenden Gesprächspartner gefunden, der aber mit grossem Widerstand rechnen muss. Forster schreibt:
Während andere im Rentneralter ihren Hobbys frönen, reisen oder Enkelkinder hüten, hat sich Bachmann vorgenommen, das Schweizer Vorsorgesystem zu reformieren. «Er hat sich dies zur Lebensaufgabe gemacht», sagt SVP-Nationalrat Franz Grüter, der im Initiativkomitee sitzt. Bachmann selbst findet, niemand habe bei der Flexibilisierung von Altersrenten so viel Erfahrung wie er. Er war 17 Jahre lang Geschäftsführer der Pensionskasse des Beratungsunternehmens PWC, bis er mit 67 in Rente ging. Die Pensionskasse hatte mit einem Modell für Aufsehen gesorgt, in dem laufende Renten je nach Finanzlage nicht nur steigen, sondern auch sinken können. Bachmann schaffte es, seine Chefs von der Idee zu überzeugen. Die Kasse wollte auch Altrenten im gleichen Stil flexibilisieren, ist damit aber vor Bundesgericht gescheitert.
Damit dies künftig möglich wird, hat Bachmann Anfang April seine Initiative lanciert. Statt eines ausformulierten Textes für die Bundesverfassung ist sie in Form einer allgemeinen Anregung gehalten. Diese gibt dem Parlament mehr Spielraum. Bachmann fordert, dass AHV und zweite Säule langfristig auf finanziell stabilen Pfeilern stehen – und zwar unter Wahrung der Generationengerechtigkeit. Dazu gibt er einige Richtlinien vor, die mit Tabus in der Altersvorsorge brechen. So sollen laufende Renten «in moderaten Schritten» gesenkt werden können, um die Umverteilung zwischen den Generationen zu begrenzen. Das PWC-Modell würde also auf alle Pensionskassen erweitert. Bei PWC waren 90 Prozent der Rente fix, der Rest variabel. Bachmann möchte die Kapitalrendite als Messgrösse nehmen. Ist sie tiefer als der bei der Berechnung angenommene Wert, sinkt die Rente, ist er höher, wird sie steigen.
Alternative Nordkorea oder die Angst vor dem Volk
Hansueli Schöchli seziert in der NZZ mit scharfem intellektuellem Besteck den Staf-Kuhhandel. Seine Schlussfolgerung:
Das Problem der Einschränkung der Volksrechte bleibt. Das Parlament hätte im Prinzip genügend Spielraum für einen Kompromiss innerhalb der Steuerreform gehabt; diese Reform enthält auch ohne AHV-Zusatz viele Stellschrauben. Der Ausgang einer allfälligen Referendumsabstimmung über eine «reine» Steuerreform wäre ungewiss gewesen; jede Veränderung einer Stellschraube hätte zwar eine Seite besänftigt, aber dies zum Preis einer potenziell grösseren Gegnerschaft auf der anderen Seite. Doch so ist das Leben in der direkten Demokratie. Wer gegen Unsicherheiten von Volksabstimmungen ist, sollte nach Nordkorea auswandern. Man muss es deutlich sagen: Es war die Angst vor dem Volk, welche viele Befürworter der Steuerreform in den Deal mit den AHV-Milliarden getrieben hat.
“Es geht um den schlichten Menschenverstand”
Michael Ferber hat für die NZZ Martin Wagner, Geschäftsführer der CS-Pensionskasse, interviewt. Themen waren die Kapitalanlagen, die Zinssituation, der Umwandlungssatz, die neuen 1e-Pläne der Kasse und alternative Anlagen. Auszüge:
Viele Pensionskassen haben in den vergangenen Jahren auf die niedrigen Zinsen mit Leistungskürzungen reagiert, die Pensionskasse der Credit Suisse ja auch. Bei manchen Pensionskassen liegen die Umwandlungssätze nun bereits bei unter 5%. Wie tief können die Umwandlungssätze fallen, ohne dass die berufliche Vorsorge in Misskredit gerät?
Bei der Gesetzgebung des BVG hat man keinen Mechanismus eingeführt, der auf die immer höhere Lebenserwartung reagiert. Wenn man das aber nicht macht, wird das Pricing bzw. werden die Umwandlungssätze immer falscher. Deshalb ist die Frage nicht, ob wir die Legitimation der zweiten Säule aufs Spiel setzen, sondern es geht schlicht um den gesunden Menschenverstand. Es ist ein Fakt, dass die durchschnittliche Lebenserwartung der Menschen in der Schweiz seit der Einführung des BVG 1985 etwa um vier Jahre gestiegen ist. Das Schlagwort ist «ökonomische Realität». Die Schweiz ist auch ein Margenland. Ein wichtiger Teil unserer Wertschöpfung kommt daher, dass wir Sachen veredeln, Dienstleistungen erbringen. In diesem Prozess operieren die Unternehmen mit gewissen Margen. Wir können diese nicht noch mehr komprimieren, sie sind ja so schon ständig unter Druck. Vor diesem Hintergrund ist es schwierig, einfach die Beiträge an die Sozialversicherungen zu erhöhen. Ich bezweifle, dass die Wirtschaft dies mittragen wird. Von daher habe ich Respekt für Länder wie die Niederlande oder Schweden. Dort wurden Mechanismen eingeführt, wie man die Zunahme der Lebenserwartung im Generationenvertrag abbildet.
Die Pensionskasse der Credit Suisse hat ja recht einschneidende Massnahmen angekündigt, um sich auf die Zukunft vorzubereiten – unter anderem deutlich niedrigere Umwandlungssätze und ab einer gewissen Höhe einen Zwang, die berufliche Vorsorge als Kapital zu beziehen. Greifen diese Massnahmen bereits?
Ja. Als eines der Ergebnisse sehen wir, dass wir mit den neuen Pensionierungen weniger Verpflichtungen aufbauen im Rentnerbestand und auch weniger Pensionierungsverluste erleiden. Das ist die Strategie, die unser Stiftungsrat definiert hat. Die Pensionierungsverluste werden konsequent über die nächsten Jahre hinweg reduziert.
Vorschläge für eine Reform der Altersvorsorge
Der Beobachter hat eine Reihe von Vorschlägen für eine Reform der Altersvorsorge zusammen gestellt, welche über Änderungen der Beitragssätze und des Umwandlungssatzes hinausgehen. Der Titel lautet “Die Wackelrente als Wundermittel?”… Es sind dies die Initiative für eine generationengerechte Vorsorge von Josef Bachmann; die Forderung nach Flexibilität im Überobligatorium der Grünliberalen (parl. Initiative Weibel); die 13. AHV-Rente des Gewerkschaftsbunds; die von c-alm entwickelten Ideen für den ASIP; die bereits realisierten Modelle mit flexiblen Renten von PwC oder Implenia.
Nationalbank hält an ihrer Geldpolitik fest
In der SRF-Tagesschau hat SNB-Direktor Jordan bestätigt, dass die Nationalbank an ihrer Geldpolitik festhalten wird.
SRF Kassensturz: Umstrittene Provisionen
Im Kassensturz vom 5.3.19 wurde das Thema Vermittlerprovisionen aufgegriffen, nachdem in einem Papier von c-alm erstmals Zahlen zum Umfang der Entschädigungen publiziert wurden.
In der Sendung vom 12.3. wurde der Haltung der Versicherer nachgegangen. Laut Darstellung von Kassensturz sind alle grossen autonomen Sammelstiftungen gegen das Provisionsmodell, die Versicherer wollen sie weiterhin beibehalten und dem Kunden die Wahl geben, ob er alle Vermittlerkosten selbst übernehmen oder über Courtagen abwickeln will.
Direktor Hanspeter Konrad hat sich klar gegen Provisionen ausgesprochen, der ASIP hat dies in einer entsprechenden Mitteilung bekräftigt.
Kassensturz / c-alm / Kassensturz 5.43 / Kritik des Konsumentenforums am TV-Beitrag / NZZ / ASIP
Ursachen von Umverteilung
Kate Kristovic und Matthias Wiedmer von Libera sind in der Schweizer Personalvorsorge 3-19 dem Problem der Umverteilung in den Vorsorgeeinrichtungen nachgegangen. Dabei unterscheiden sie zwischen der unbestrittenen und der umstrittenen Umverteilung. Zwangsläufig gerät dabei der Umwandlungssatz ins Blickfeld.
IPE: Pension tech for dummies
There is no shortage of new technologies that can improve retirement outcomes for pension fund members
Key points
- Blockchain and machine learning dominate the discussion
- These are complex technologies in an early stage of adoption
- Real time data analytics and common platforms are already operational and can save time and money
- The adoption of new technologies is critical to engagement
When it comes to technological innovation in pensions the two buzzwords are blockchain and artificial intelligence. Blockchain is potentially a revolutionary technology that could significantly reduce the costs associated with pension administration and custody. Artificial intelligence – or more specifically machine learning tools – also promises to optimise many areas of the industry. They could be used to improve communications with pension fund members or to deliver better investment returns.
VPS-Preis 2020
Der VPS Verlag, Herausgeberin der Schweizer Personalvorsorge, schreibt den VPS-Preis 2020 aus. Dazu wird ausgeführt:
Der VPS will jenen Personen und Organisationen, welche die Schlagworte Gestaltungsfreiheit und Gestaltungsverantwortung im Sinne der Versicherten ernst nehmen und in einer sozialpartnerschaftlichen Zusammenarbeit auch umsetzen, die nötige Beachtung und die verdiente Wertschätzung geben. Der VPS-Preis unterstützt dieses Anliegen und leistet einen positiven Beitrag zur öffentlichen Diskussion über die berufliche Vorsorge.
Die Unterlagen müssen bis 23. August eingereicht werden. Ein Nominierungskomitee mit prominenten Persönlichkeiten der 2. Säule wählt aus den Kandidaten die Preisträger. Die Preisträger und ihre Leistungen werden in der Dezemberausgabe der «Schweizer Personalvorsorge» vorgestellt. Anschliessend erhalten die Leser Gelegenheit, in einer Online-Umfrage unter den Preisträgern den VPS-Preis der Leserschaft zu verleihen. Die Preisübergabe findet am 3. Juni 2020 in Zürich statt.