Wer ist der Mann, der in der ständerätlichen SGK ein neues Modell für die BVG-Revision 21 einbrachte, welche durch Umverteilung zu finanzierende Kosten von 25 Milliarden auslösen würde? Fabian Schäfer stellt ihn in der NZZ vor und stellt ein paar Fragen.
Der FDP-Ständerat aus dem Kanton Uri, ein alter Hase im politischen Geschäft, hat sich verschätzt – und das ausgerechnet bei einer der wichtigsten Vorlagen der Legislatur. Nicht nur sich selbst hat er in eine ungemütliche Lage manövriert, sondern auch seine Partei.
Passiert ist es am 26. April in einem Sitzungszimmer im Bundeshaus. Die Sozialkommission des Ständerats diskutiert wieder einmal über die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG). Und in dem Moment, als die 13 Frauen und Männer endlich abstimmen, da merkt Josef Dittli, was es geschlagen hat: Sein Vorschlag, den er sich als grossen bürgerlichen Kompromiss vorgestellt hat, wird nur von den eigenen Parteikollegen unterstützt – und von den Linken. Die natürlichen Verbündeten von der Mitte-Partei und der SVP sind dagegen.
Sein Antrag findet eine hauchdünne Mehrheit. Aber vielleicht wäre er inzwischen froh, es wäre umgekehrt herausgekommen. Manch unangenehme Frage wäre ihm erspart geblieben. (…)
pw. Die SGK-S hat zu ihren Beschlüssen zur BVG-Revision einen erläuternden Bericht und Übersichtstabellen zu den diversen Modellen publiziert. In der abschliessenden Beurteilung verwendet die SGK-S den Begriff “vorteilhaft” in sehr eigenmächtiger Weise. Der geneigte Leser erkennt aber rasch: je vorteilhafter ein Modell ist, umso teurer ist es auch. Man lese das im Original:
Mit der Senkung der Eintrittsschwelle auf 17’208 Franken wären rund 140’000 Personen10 neu BVGversichert. Der lohnproportionale Koordinationsabzug stärkt den BVG-Sparprozess von Versicherten mit tieferen Löhnen (bis 50’000 Franken Jahreslohn) deutlicher als die Modelle Bundesrat und Nationalrat.
Die vorgeschlagenen Rentenzuschläge zugunsten der Übergangsgeneration würden es erlauben, die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes für Personen, die kurz vor der Pensionierung stehen und über ein Jahreseinkommen von bis zu 100’380 Franken verfügen, angemessen zu kompensieren. Bei rund 70 % der Erwerbstätigen beträgt das Jahreseinkommen weniger als 100’380 Franken, und sie hätten somit Anspruch auf den vollen Rentenzuschlag.
pw. Der Blick zeigt uns wieder einmal die Vorsorgewelt aus (sehr) linker Optik. Höhere Renten, jetzt, in 1. und 2. Säule. Besonders in der 2. Dort liegt soviel Geld. Aber die Kassen horten es – “sie schwimmen im Geld” – und die Rentner darben. So einfach kann man es sich offenbar machen, wenn man SGB-Präsident ist und eine Zeitung findet, die das glaubt und applaudiert. Ruedi Studer schreibt:
Stossend: Während die Neurentner darben, geht es den Pensionskassen so gut wie schon lange nicht mehr. In den letzten Jahren hat sich ihre Bilanzsumme massiv erhöht. 1063 Milliarden Franken hatten sie Ende 2020 auf der hohen Kante. Letztes Jahr verbuchten die Kassen so glänzende Renditen, dass die Bilanz auf 1100 bis 1200 Milliarden Franken zugenommen haben dürfte. Fragt sich bloss, wann die Versicherten und Rentner vom Manna profitieren. Immerhin: Letztes Jahr lag die Verzinsung der Altersguthaben im Schnitt bei rund 3,5 Prozent. Und die UBS-Pensionskasse erhöht für einzelne Neurentner-Jahrgänge die Renten – ein Einzelfall, der Signalwirkung haben könnte.
Die Parlamentsdienste haben die Fahne mit den Entscheiden der SGK des Ständerats publiziert. Ersichtlich sind damit in direkter Übersicht das geltende Recht, die Botschaft des Bundesrats, die Entscheide des Nationalrats sowie jene der SGK-S zusammen mit den Minderheitsanträgen. Das Geschäft kommt in der Sommersession in den Ständerat.
Hansueli Schöchli geht in der NZZ der Frage nach, ob die Zinswende die geplante Senkung des Umwandlungssatzes eventuell überflüssig macht. Er schreibt u.a.:
Für die politische Kontroverse um die Rentenreform in der Schweiz stellt sich die Frage, ob mit der Umkehr des Zins- und Inflationstrends bald Ähnliches auch bei den Umwandlungssätzen der Pensionskassen passieren wird. «Die durchschnittlichen Umwandlungssätze von gegenwärtig 5,4 Prozent werden wohl nicht unter 5 Prozent sinken», sagt Stephan Wyss von der Zürcher Beratungsfirma Prevanto: «Aber bis es zu einem Anstieg käme, müssten die Zinsen noch deutlich stärker und nachhaltig steigen. Neurentner erhielten im letzten Jahr im Durchschnitt faktisch eine Zinsgarantie von etwa 2,8 Prozent. Die Rendite von risikoarmen Obligationen liegt immer noch weit unter diesem Wert.»
Ähnlich äussern sich auch andere befragte Experten. Eine weitere Kernbotschaft der Befragten: Die in der laufenden Gesetzesreform vorgesehene Senkung des Mindestumwandlungssatzes für das Obligatorium der beruflichen Vorsorge von 6,8 auf 6,0 Prozent werde durch die vorläufige Zinswende nicht plötzlich überflüssig gemacht. Stephan Wyss sagt es so: «Auch aufgrund der derzeitigen Marktzinsen sind die 6 Prozent immer noch zu hoch, aber die Lücke zum rechnerisch korrekten Satz wird kleiner.»
Arno Schmocker schreibt in der Finanz und Wirtschaft zu den Entscheiden der SGK-S bei der BVG-Reform:
Vom Glauben, der Ständerat sei im Parlament das konservative Korrektiv, ist Abschied zu nehmen. Wie schon in der AHV21-Reform überholt die zuständige Kommission der kleinen Kammer mit ihren Vorschlägen zur Reform der zweiten Säule den Nationalrat gleichsam links. (…)
Überaus üppig, geht es nach dem Willen einer hauchdünnen Mehrheit der Sozialkommission des Ständerats. Sie wurde ausgerechnet dank der Zustimmung von FDP-Vertretern erreicht. Die ersten zwanzig Jahrgänge, die nach Inkrafttreten der Reform pensioniert werden, sollen einen Zuschlag zur Rente erhalten – ihr ganzes Leben lang. Im nationalrätlichen Vorschlag waren es bloss die ersten fünfzehn Jahrgänge. Im Modell des Ständerats würden schätzungsweise 70% der Versicherten in der Übergangsgeneration einen vollen Zuschlag erhalten, 18% einen reduzierten Zuschlag. Im Modell des Bundesrats wären es alle Versicherten, in demjenigen des Nationalrats 35 bis 40% der ersten fünfzehn betroffenen Jahrgänge. (…)
Die Argumentation der Mehrheit, das Modell des Nationalrats sei zu wenig grosszügig, um im Volk eine Mehrheit für die BVG-Reform zu gewinnen, ist fragwürdig. Der Vorschlag der Ständeratskommission ist deutlich näher an der Bundesratslösung, die den Geist gewerkschaftlicher Solidarität und Umverteilung atmet. Was die rechte Hand nimmt, gibt die linke wieder zurück. Das fördert die Anspruchshaltung auf Besitzstandswahrung. Eine Reform, die diesen Namen verdient, ist es nicht.
Lukas Müller Brunner, Ressortleiter Sozialpolitik und Sozialversicherung beim Schweizerischen Arbeitgeberverband, kommentiert die Beschlüsse der SGK-S zur BVG-Reform:
Im Modell für eine neue BVG-Minimalversicherung springen zwei Punkte ins Auge: Zum einen soll der Sparbeginn wie schon in der Bundesratsvariante bei 25 Jahren belassen werden, zum anderen schlägt die Kommission einen relativen Koordinationsabzug von 15 Prozent des AHV Lohns vor. Aus Sicht der Arbeitgeber ist die erstgenannte Anpassung der nationalrätlichen Vorlage zu begrüssen.
Eine Reduktion des Sparbeginns hätte die berufliche Vorsorge insbesondere für Betriebe mit einer jüngeren Altersstruktur stark verteuert. Der zweite Schritt ist hingegen kritisch: Mit der Anpassung des Koordinationsabzugs wird gerade für tiefere Löhne oder Teilzeitangestellte ein grösserer Betrag des Lohns in der zweiten Säule versichert.
Auch das gewerkschaftliche PK-Netz hält nicht viel von den Ideen der SGK-S zur BVG-Revision. In seinem Kommentar hält es fest:
Konsens besteht ja bekanntlich darin, Geringverdienende und Teilzeitangestellte – vielfach Frauen – besser absichern zu wollen. Der Gender Pension Gap von 63% in der 2. Säule kann nicht mehr kleingeredet werden. Die Frage ist nur wie der Gender Pension Gap zeitnah vermindert werden kann.
Der Sozialpartnerkompromiss sah eine ausgewogene Kombination aus der Halbierung des Koordinationsabzuges und eines solidarisch finanzierten Rentenzuschlags vor, weil die Sozialpartner an alle Branchen dachten und wussten, dass höhere BVG Beiträge für Tieflöhner:innen sehr schnell zu einer unzumutbaren Absackung des Nettolohnes führen.
Die heute publizierten Beschlüsse der SGK-S (insb. zum Koordinationsabzug) sind gut gemeint, sie sind aber leider ganz einfach zu teuer.
Da die Rentenzuschläge aus einem Prozentsatz der Austrittsleistungen der aktiv Versicherten bezahlt und die Kompensationsmassnahmen auf 20 Jahre befristet werden sollen, finanzieren unter 45 Jährige mit einem Beitrag auf ihren Altersguthaben mit, haben aber selbst keinen Anspruch auf einen Rentenzuschlag.
Der Sozialpartnerkompromiss sah für die Finanzierung bekanntlich eine solidarisch finanzierte Umlagekomponente vor, die sozialpolitisch begrüssenswert ist, weil die Arbeitnehmenden auf ihrem gesamten AHV Lohn die Kompensation mitfinanzieren. Im Gegenzug hätten aber auch alle unbefristet von einem angemessenen Rentenzuschlag profitiert.
Radio TRS zitiert Stimmen zur ständerätlichen Lösung für die BVG-Reform. Alle ziemlich positiv, ausser jene der Gewerkschaften. Bemerkenswert der Kommentar von Gabriela Medici vom SGB: «Es war vorgesehen, dass sich Personen mit hohen Einkommen an einer Rentenverbesserung für Frauen und Teilzeitangestellte beteiligen.» Das falle nun weg, kritisiert Medici. «Wenn man alles selber bezahlen muss, ist die zweite Säule unglaublich ineffizient. Das Preis-/Leistungsverhältnis der Kommissionsbeschlüsse überzeugt nicht.»
Hansueli Schöchli schreibt in der NZZ zum SGK-S Modell der BVG-Revision:
Die Sozialkommission des Ständerats beschloss nun eine Variante, die zwischen dem Vorschlag des Nationalrats und der Regierungsvariante liegt. Laut ihr soll es Rentenzuschläge von 600 bis 2400 Franken für 20 Übergangsjahrgänge geben: Die ersten fünf Jahrgänge erhalten 2400 Franken, die nächsten fünf bekommen 1800 Franken und so weiter.
Diese Zuschläge gelten für Versicherte mit Jahreslohn bis rund 100’000 Franken. Bei Löhnen über dieser Schwelle bis zu gut 143’000 Franken soll der Zuschlag geringer sein. Bei noch höheren Löhnen gäbe es keinen Zuschlag mehr. Laut der Kommission würden insgesamt 88 Prozent der Versicherten in den Übergangsjahrgängen einen Zuschlag erhalten.
Gemessen am Ausmass der Zuschläge für die Übergangsjahrgänge liegt die Ständeratskommission relativ nahe bei der Renten-Giesskanne des Bundesrats. Dies gilt auch für die Finanzierung. Die Ständeratskommission will wie der Bundesrat neue versteckte Umverteilungen im grossen Stil.
Die Beschlüsse der SGK des Ständerats zur BVG-Revision 21 stossen auch beim Gewerkschaftsbund auf harsche Kritik. Der SGB hält sie für nicht akzeptabel und schreibt:
Nachdem der Nationalrat im Dezember bereits einen Rentenabbau beschlossen hat, orientiert sich auch die SGK-S mit ihren BVG-Revisionsvorschlägen an der 2010 an der Urne wuchtig abgelehnten Vorlage. Die real existierenden Probleme in der 2. Säule werden vom Parlament hingegen ignoriert – gleich wie die gemeinsam getragenen Kompromissvorschläge der Sozialpartner.
Konkret führen die Beschlüsse der SGK-S zu massiven Mehrkosten für Personen mit tiefen Einkommen. Insgesamt bedeuten die Beschlüsse: mehr bezahlen für weniger Rente. Die dauerhafte Senkung des Umwandlungssatzes soll nur während einer Übergangszeit kompensiert werden und im Unterschied zum Sozialpartnerkompromiss beteiligen sich weder Arbeitgeber noch Personen mit hohen Einkommen an den Kosten der Kompensation. Ältere Arbeitnehmende bezahlen damit ihre eigene Rentenkürzung, jüngere finanzieren mit einem Beitrag auf ihren Altersguthaben mit, haben aber selbst keinen Anspruch auf Rentenerhöhungen.
Der Pensionskassenverband befasst sich in einer ausführlichen Stellungnahme mit den Beschlüssen der SGK-S zur BVG-Revision. Darin hält der Verband fest:
Eine Mehrheit der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) schlägt für die BVG-Reform ein Modell vor, das leider in wesentlichen Bereichen von demjenigen des Nationalrates abweicht. Die neuen Elemente betreffen die Ausgestaltung des Sparprozesses und die Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration.
Die Umverteilung in der 2. Säule wird durch diesen Vorschlag erhöht, so dass die Lasten der Jungen auf lange Zeit massiv ausgebaut werden. Damit wird das Ziel der Reform verfehlt. Unter dem Strich resultiert nicht der Leistungserhalt durch eine Anpassung an die verlängerte Lebenserwartung, sondern ein Leistungsausbau, den vor allem die jüngeren Generationen teuer bezahlen müssen.
Die zwar im Vergleich zum Nationalrat angepasste Senkung der Eintrittsschwelle (CHF 17‘208) und die neue Definition des Koordinationsabzuges (15% des AHV-Lohnes) führen zu einem Ausbau der Vorsorge. Die Lohnbasis, auf der die Altersgutschriften berechnet werden, wird bei den tiefsten Löhnen stark erhöht.
Bezahlt werden kann dieser Ausbau in der zweiten Säule aber nur durch die Versicherten selbst, und zwar vor allem durch die jüngeren Generationen, denen das Kapital dann später für die eigene Rente fehlen wird. Diese Mehrkosten werden vor allem die unmittelbar betroffen Branchen (u.a. Gastro und Detailhandel) zu tragen haben. Die Sozialpartner müssen die Frage, ob die finanzielle Belastung nicht zu hoch ist, beantworten.
Die Sozialkommission des Ständerats hat in einer Mitteilung ihre Beschlüsse zur BVG-Revision 21 publiziert. Sie schreibt:
In der beruflichen Vorsorge will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) den Versicherten mit tieferen Einkommen zu höheren Renten verhelfen. Zudem will sie den ersten 20 Jahrgängen, die von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes betroffen sind, einen grosszügigeren Ausgleich gewähren als der Nationalrat.
Die Kommission hiess die BVG-Reform (20.089) in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut (siehe Beilage). Unbestritten war die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent, womit die Jahresrente pro 100’000 Franken Alterskapital von 6800 auf 6000 Franken sinkt. Zum Ausgleich beantragt die Kommission insbesondere folgende Massnahmen, mit denen sie sowohl vom ursprünglichen Kompromiss der Sozialpartner, den der Bundesrat übernommen hatte, als auch vom Beschluss des Nationalrates deutlich abweicht:
– Kompensation für die Übergangsgeneration: Die ersten 20 Jahrgänge, die nach Inkrafttreten der Reform pensioniert werden, sollen lebenslang einen Zuschlag zur Rente erhalten (Art. 47b-47i; 7 zu 6 Stimmen). Versicherte mit einem Einkommen bis zu 100 380 Franken sollen den vollen Zuschlag erhalten: 2400 Franken pro Jahr für die ersten fünf Jahrgänge, 1800 Franken für die folgenden fünf Jahrgänge, 1200 Franken für die nächsten fünf Jahrgänge und 600 Franken für die letzten fünf Jahrgänge.
Die Zeitschrift Saldo hat auf der Basis von Zahlen und Überlegungen des PK-Experten Jürg Jost die Schlussfolgerung gezogen: Die Zahlen der OAK zur Umverteilung sind irreführend, eine Senkung des Umwandlungssatzes nicht nötig. U.a. heisst es:
Doch jetzt kommt eine Expertenanalyse zum Schluss: Die Oberaufsicht malt schwarz, von einer Umverteilung in der 2. Säule kann keine Rede sein. Damit fällt das Argument für eine Senkung der Renten in sich zusammen. Der unabhängige Pensionskassenexperte Jürg Jost verfolgt die Schätzungen der Kommission schon länger und rechnete nach. Dabei berücksichtigte er im Unterschied zur Oberaufsicht, wie gross die Erträge der Pensionskassen auf den Altersguthaben waren.
Für die Jahre 2017 bis 2020 zeigt Jost auf, dass die Pensionskassen ausser 2018 jedes Jahr auch auf dem Vorsorgekapital der Rentner dank hohen Erträgen Überschüsse erwirtschafteten. Die Erträge waren 2017, 2019 und 2020 viel höher als die Aufwendungen, die es brauchte, um die Renten zu sichern (…). Die Kassen konnten gar einen beachtlichen Teil der Erträge auf dem Kapital der Rentner in ihre Reserven fliessen lassen. Sie machten mit den Rentnern also Gewinne.
Anna Wanner zeigt im St.Galler-Tagblatt auf, welche Kosten mit den für die Tieflöhner gewünschten höheren Renten verbunden sind. Sie schreibt zusammenfassend:
Erwerbstätige müssten deutlich mehr Lohn an die Pensionskasse zahlen. Wer im Monat um die 2000 Franken verdient, müsste nicht mehr 21, sondern neu 93 Franken abgeben – eine Vervierfachung der Altersgutschriften. Bei höheren Löhnen wächst der absolute Betrag, relativ fällt die Senkung der Eintrittsschwelle sowie des Koordinationsabzugs aber nicht so stark ins Gewicht.
Ist das Ziel damit erreicht? Entscheidend ist, was bei den Renten herauskommt: Zumindest im Tieflohnbereich steigen sie. Von 103 Franken im Beispiel wird die Rente auf 290 Franken fast verdreifacht. Auch beim Lohnniveau um 4500 Franken steht ein Zuschlag von über hundert Franken an. Nur bei Personen mit Löhnen um 7000 Franken pro Monat, die knapp noch ins Obligatorium fallen, könnte die Änderung zu tieferen Renten führen. Dies, weil in der Summe weniger angespart wird, als der tiefere Umwandlungssatz kürzt.
Der Ständerat tüftelt derzeit an einem eigenen Modell. Viel mehr Möglichkeiten als der Nationalrat hat er nicht. Die Systemlogik bleibt der Pferdefuss: Aus einem kleinen Lohn lässt sich keine grosse Rente zaubern, solange jeder für sich alleine sparen muss.