Zu den umstrittenen Punkten der BVG21 wie vom Nationalrat verabschiedet gehört die Senkung der Eintrittsschwelle. Der Blick schreibt über die Haltung von Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer, der sie ablehnt.
Ein Knackpunkt sind zudem Tieflöhner und Teilzeitbeschäftigte, die in der zweiten Säule das Nachsehen haben. Damit auch Wenigverdienende ein Altersguthaben aufbauen können, soll die Eintrittsschwelle sinken, ab welchem Lohn man in die Pensionskasse Beiträge zahlen muss. Die Krux dabei: Tieflöhner bekommen zwar auch Arbeitgeberbeiträge gutgeschrieben, doch selber werden ihnen ebenfalls zusätzliche Lohnprozente abgezwackt. Der ausbezahlte Nettolohn wird damit noch karger.
In der ständerätlichen Sozialkommission steht deshalb zur Debatte, die Eintrittsschwelle bei den heute geltenden 21’510 Franken zu belassen. Für diese Variante plädiert auch Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer (60): «Wir empfehlen, dieses Niveau beizubehalten.»