Der Pensionskassenverband, obwohl kritisch gegenüber der BVG-Reform eingestellt, ärgert sich dennoch über die abstruse Anti-Propaganda des Gewerkschaftsbunds. In einer neuen Ausgabe seines Faktenchecks hält der Verband fest:
Auch wenn es genügend Gründe gibt, die aktuelle Reform der zweiten Säule abzulehnen – zum Beispiel die massive Überkompensation, die sich kontraproduktiv aufs Ziel auswirkt – können manche Gewerkschafter es weiterhin nicht lassen, Falschinformationen zur Reform zu verbreiten. Ob sie dies absichtlich tun oder einfach nur nicht verstehen, wie die zweite Säule funktioniert, sei dahingestellt.
SGV-Präsident Pierre-Yves Maillard bezeichnet die Reform als «aus der Zeit gefallen». Seine Kritik: die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent sei eine Idee aus der Zeit der Negativzinsen.
Tatsächlich ist in letzter Zeit das Zinsniveau gestiegen, was das Renditepotenzial auf dem Vorsorgevermögen erhöht. Aber reicht das auch, um auf eine Senkung des Umwandlungssatzes zu verzichten? Die Antwort lautet klar und eindeutig: Nein. Fachexperten wie Reto Leibundgut, Pensionskassen-Experte beim Beratungsunternehmen C-alm, bezeichnen die Aussage gar als «absurd». (…)
Er warnt davor, die Umwandlungssätze vorschnell zu erhöhen. «Wir dürfen nicht die Fehler aus der Vergangenheit wiederholen.» Schliesslich gelte der festgelegte Satz von der Pensionierung bis zum Tod, also während 20 bis 25 Jahren. «Darum muss man Vorsicht walten lassen, sonst gibt es erneut eine Umverteilung.»
Er rät Pensionskassen, den Umwandlungssatz lieber etwas tiefer zu lassen und sich dafür zu verpflichten, im Fall von systematisch höheren Anlageerträgen eine faire und transparente Überschussbeteiligung zu machen. Das heisst: Erwirtschaftet eine Pensionskasse in einem Jahr einen grossen Ertrag, sollen die Versicherten und die Rentenbezüger beteiligt werden – und zwar vor allem jene, die beispielsweise wegen eines tiefen Umwandlungssatzes schlechter gestellt sind. «Es wäre falsch, ein solches System gesetzlich einzuführen, denn das können die Kassen am besten selber entscheiden», sagt Leibundgut gegenüber CH Media.