Der Tages-Anzeiger berichtet über die Forderung des VPOD an die eigenen Stiftungsräte bei der kantonalzürcherischen Kasse, die gesetzlich geforderte Schweigepflicht gegenüber Dritten nicht länger einzuhalten. Im Beitrag von Daniel Schneebeli heisst es:
In der BVK, der grössten Pensionskasse der Schweiz, stehen Wahlen an. Der Stiftungsrat, der für 30 Milliarden Franken Vorsorgevermögen von rund 120’000 Versicherten verantwortlich ist, wird im Mai für vier Jahre neu bestimmt. Der Stiftungsrat ist gross: Die Arbeitgeber haben Anrecht auf neun Sitze, die Arbeitnehmer ebenso.
In der Regel gehen solche Wahlen ohne viel Aufsehen über die Bühne. Doch aufseiten der Arbeitnehmer kommt es diesmal zu einer dicken Überraschung. Die Gewerkschaft VPOD wird ihre einzigen beiden Mitglieder im Stiftungsrat, den ehemaligen Mittelschullehrer Ernst Joss und den Bibliothekar Guido Suter, nicht zur Wiederwahl empfehlen – obwohl beide gerne nochmals für den VPOD kandidieren möchten.
Grund dafür ist eine sogenannte Wahlplattform, in der sich alle Kandidaten zu einigen Grundsätzen verpflichten müssen. So verlangt die Gewerkschaft neben Selbstverständlichkeiten wie dem Einsatz für die «Interessen der Versicherten» und eine «stabile BVK» auch von seinen Kandidaten, dass sie sich nicht an die Schweigepflicht halten, die für Stiftungsratsmitglieder gilt. In der Fussnote der Plattform heisst es: «Die Schweigepflicht, wie sie in Artikel 37 des Organisationsreglementes festgehalten ist, wird abgelehnt.»