Avenir Suisse hat die (per E-Mail geführte) Diskussion zwischen Jérôme Cosandey, Directeur romand von Av. Suisse, und Peter Wirth, Geschäftsführer des Vorsorgeforums, auf ihre Website übernommen. Cosandey ist sehr dafür, Wirth skeptisch.
Avenir Suisse
Vorbezug von Altersguthaben für Selbständige
Avenir Suisse macht einen Vorschlag, die geltende Erwerbsersatzordnung für Selbständige zu ersetzen, anstatt mit neuen A-fonds-perdu-Beiträgen ökonomische Anpassungsprozesse zu verzerren. Die Denkfabrik schreibt:
Die Verlängerung des Erwerbsersatzes für Selbständige ist eine zu einfache Lösung. Um den Selbständigen den Zugang zu Liquidität zu erleichtern, sollte vielmehr ein neuer zweistufiger Ansatz geprüft werden: Jenen Unternehmern mit privatem Vorsorgekapital könnte ein Vorbezug der Altersguthaben ermöglicht werden, während Betroffenen mit niedrigem Einkommen ein an die Umsatzeinbussen gebundener, reduzierter Erwerbsersatz ausbezahlt werden könnte.
Eine solche temporär klar zu befristende Lösung soll sicherstellen, dass in früheren Jahren gutverdienende Selbständigerwerbende die nun zusätzlich benötigte Liquidität aus eigenen Mitteln aufbringen können. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass Selbständigerwerbende, die wegen geringen Einkünften früher keine Rückstellungen bilden konnten, aber bisher mit ihrer Erwerbstätigkeit finanziell auf eigenen Beinen standen, während der Corona-Pandemie in die Sozialhilfe abrutschen.
Während bei den Selbständigerwerbenden neue Ideen gefragt sind, sollte bei der Kurzarbeit auf das Bewährte gesetzt werden. So sollen Vollzug, Anspruchskreis und Karenzfristen bei der Kurzarbeit rasch wieder normalisiert werden. Je länger der Bund hier auf Ausnahmeregelungen setzt, desto grösser werden die volkswirtschaftlichen Schäden. Die derzeitigen Erleichterungen behindern ökonomische Transformationsprozsse, und der notwendige Strukturwandel wird milliardenschwer verzögert.
“Sozialwerke im Corona-Stresstest”
Avenir Suisse hat in einer Studie die absehbaren oder zu erwartenden Auswirkungen der Coronakrise auf die Sozialwerke (incl. 2.Säule) skizziert. In der Zusammenfassung heisst es dazu:
Die Effekte der Krise werden dieses Jahr nicht voll auf die Einnahmen der Sozialversicherungen durchschlagen. Die Kurzarbeitsentschädigungen und die Taggelder der Arbeitslosenversicherung (ALV) sind nämlich der Beitragspflicht der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV), der Erwerbsersatzordnung (EO) und zum Teil der Beruflichen Vorsorge (BV) unterstellt. Zwischen 60 bis 75 % der Einnahmenrückgänge dieser Sozialwerken werden somit 2020 geschützt, allerdings auf Kosten der ALV und des damit verbundenen Schuldenaufbaus.
Auf der Ausgabenseite präsentiert sich die Situation je nach Versicherung sehr unterschiedlich. In der Altersvorsorge (AHV und berufliche Vorsorge) werden kaum weniger Renten aufgrund der Covid-19-bedingten Übersterblichkeit anfallen. Entsprechend können die leicht reduzierten Ausgaben den Einnahmenrückgang bei weitem nicht kompensieren. Bei den anstehenden Reformen der ersten und zweiten Säule ist deshalb auf Rentenerhöhungen (z.B. eine 13. AHV-Rente pro Jahr) oder grosszügige Entschädigungen der Übergangsgenerationen zu verzichten.
Plan B für die BVG-Reform
Jérôme Cosandey von Avenir Suisse befasst sich mit der bundesrätlichen Vorlage zur BVG-Reform und stellt die diversen Alternativen vor. Er kommt zum Schluss:
Die Varianten auf dem Tisch zeigen, dass es unterschiedliche Lösungen gibt. Der Bundesrat wäre gut beraten, diese Vielfalt zur Kenntnis zu nehmen. Behauptungen wie «Der Vorschlag der Regierung ist das einzige gangbare Modell» oder «Es gibt keinen Plan B» rufen bei den Bürgern Abwehrreflexe hervor, auf solche Nötigungsversuche reagieren sie meist extrem allergisch.
Der von den Sozialpartnern ausgearbeitete und vom Bundesrat übernommene Kompromiss ist ein wichtiger Schritt im demokratischen Entscheidungsfindungsprozess, kann ihn jedoch nicht ersetzen. Weder auf der linken noch auf der rechten Seite werden die Parlamentarier bereit sein, dieses umstrittene Projekt einfach kommentarlos abzusegnen. Der Bundesrat hat bei der Auswertung der Resultate aus der Vernehmlassung die Pflicht, die Vorteile aller zur Diskussion stehenden Modelle hervorzuheben. Den Politikern obliegt es, diese dann intelligent in die Reform zu integrieren.
Teure Unterdeckung der öffentlichen Kassen
Jérôme Cosandey und Mario Bonato von Avenir Suisse befassen sich mit dem traurigen Kapitel der unterfinanzierten Kassen von Kantonen und Gemeinden.
Die Strukturreform hat vieles in Bewegung gebracht. Teilweise wurden massive Eingriffe ausgelöst. Der Einschuss in die Pensionskassen des Bundes war nur ein Beispiel. Einige Kassen führten Rentenkürzungen durch, erhöhten das reglementarische Rentenalter oder die Lohnbeiträge. Doch was sind die Auswirkungen dieser Massnahmen auf den Zustand der öffentlichen Pensionskassen?
Für eine Vollkapitalisierung fehlten 2011 allein den kantonalen Pensionskassen rund 30 Mrd. Franken – wahrlich ein Zeichen für die damalige Notwendigkeit einer Strukturreform. Zudem «schönten» einige Kantone ihren Kapitalbedarf mit unrealistisch hohen technischen Zinssätzen (diese werden zur Berechnung des heutigen Werts der zukünftigen Zahlungsverpflichtungen herangezogen). Korrigiert um diesen Effekt, fehlten sogar 36,1 Mrd. Franken. Die Wahl der Option «Teilkapitalisierung» – vorwiegend durch die Pensionskassen der Westschweizer Kantone – senkte den Kapitalbedarf 2012 auf 17,4 Mrd. Franken. Der Hauptanteil (10,9 Mrd. Fr.) entfiel dabei immer noch auf die teilkapitalisierten Pensionskassen, obwohl diese ja bloss noch an einem Deckungsgrad von 80 Prozent gemessen wurden.
Rentenhöhe und Umwandlungssatz
Avenir Suisse relativiert die von Swisscanto errechneten Einbussen bei den Rentenleistungen in den letzten zehn Jahren.
Gemäss der jüngsten Swisscanto-Studie hat ein Arbeitnehmer, wenn er heute einer Pensionskasse beitritt, die keine Massnahmen ergriffen hat, in 40 Jahren eine um 27,9% tiefere Rente in Aussicht als diejenige, die im Rahmen desselben Vorsorgeplans noch vor zehn Jahren ausgeschüttet worden wäre. Es ist kaum verwunderlich, dass eine solche Aussage zu viel medialem Aufruhr geführt hat. Bei genauerer Lektüre relativiert sich die Aufruhr jedoch. Die Kirche bleibt im Dorf.
Noch hält das Kapitaldeckungsverfahren der 2. Säule dank den Massnahmen der Pensionskassen dem Druck stand, unter dem es steht. Doch ohne Korrektur des realitätsfremden Umwandlungssatzes werden die Quersubventionierungen zulasten der Aktiven die Rendite auf deren Guthaben belasten und so ihre Rentenerwartungen schmälern. Ironischerweise gilt gerade die Sicherung dieser Renten oft als Vorwand für die politische Weigerung, die Umwandlungssätze korrekt anzusetzen.
Was wäre wenn?
Avenir Suisse hat in einer anregenden Studie mit dem Titel “Was wäre wenn …” diverse Szenarien zu möglichen politischen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungen durchgespielt. Dabei wird auch die Altersvorsorge betrachtet unter dem Titel: Was wäre, wenn die Lebenserwartung 110 Jahre erreicht? Dazu heisst es:
Auch wenn die Lebenserwartung noch nicht bei 110 Jahren liegt, steigt sie bereits heute um mehrere Stunden pro Tag. Unser heutiges Sozialversicherungssystem, das eine Umlagefinanzierung von der mehr oder weniger konstanten Erwerbsbevölkerung an immer mehr Rentner vorsieht, ist langfristig zum Scheitern verurteilt. Die Arbeitnehmerbeiträge können nicht endlos erhöht werden, und staatliche Finanzspritzen würden aufgrund der damit verbundenen Steuererhöhungen die Wirtschaft ausbremsen.
Eine Revision des Altersvorsorgesystems ist zwingend. Das hundert Jahre alte Konzept eines fixen Rentenalters muss überdacht werden. Eine dynamischere Definition der Rente würde den demografischen und arbeitsmarktlichen Veränderungen Rechnung tragen und eine nachhaltigere Finanzierung unserer Sozialversicherungssysteme ermöglichen. Ausserdem könnte man sich dadurch von der sterilen Diskussion um die «Altersguillotine 65» befreien.
Stattdessen sollte das Rentenalter auf der Grundlage von Beitragsjahren definiert werden – und damit in Abhängigkeit von der beruflichen Biografie der einzelnen Menschen. Diejenigen, die frühzeitig in den Arbeitsmarkt eintreten und einer Arbeit mit stärkerer körperlicher Abnutzung nachgehen, sollten früher in Rente gehen. Indirekt würde dieses Konzept sogar dem Umstand Rechnung tragen, dass die Lebenserwartung mit dem Bildungsniveau korreliert (Wanner 2012).
So könnte ein ausgebildeter Plattenleger, der seine berufliche Laufbahn mit 17 Jahren startet, mit 62 Jahren in den Ruhestand gehen, während ein Jurist, der erst mit 25 Jahren in den Arbeitsmarkt eintritt, bis zum Alter von 70 arbeiten müsste. Auch die Anzahl der Beitragsjahre sollte dynamisch definiert werden, so dass etwa zwei Drittel der gewonnenen Lebenserwartung für das produktive Leben und ein Drittel für den Ruhestand aufgewendet werden müssten. Auf diese Weise würde der Veränderung der Lebenserwartung kontinuierlich Rechnung getragen, ohne jeden gewonnenen Lebenstag automatisch der Arbeit zu «opfern».
Studie Avenir Suisse /
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Gestaltungsfreiraum der Firmen beim BVG
Jérôme Cosandey zeigt in einem Beitrag von Avenir Suisse die Möglichkeiten von Firmen auf, in ihren Pensionskassen moderne und zeitgemässe Regelungen einzuführen, um so auf die Veränderungen in der Arbeitswelt zu reagieren.
Städtische PKs im Vergleich
Avenir Suisse schreibt zu ihrem Vergleich der Pensionskassen der grossen Schweizer Städte:
Die grossen Schweizer Städte führen weitgehend einen vorbildlichen Finanzhaushalt – von chronischen Defiziten beispielsweise keine Spur. Die Pensionsansprüche der städtischen Angestellten aus der beruflichen Vorsorge sind in dieser Bilanz aber nicht berücksichtigt. Hier tun sich in einigen Städten grosse Löcher auf!
Die städtischen Pensionskassen verwenden unterschiedliche technische Zinssätze zur Diskontierung (Barwertberechnung) ihrer künftigen Rentenzahlungsverpflichtungen (aus denen sich wiederum die Deckungsgrade ergeben). Um die Vergleichbarkeit der offiziell ausgewiesenen Deckungsgrade zu gewährleisten, wurden sie gemäss dem von der Schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten (SKPE) jährlich festgelegten Referenzzinssatz (seit dem 30.9.2017 liegt dieser bei 2%) harmonisiert.
Die Unterschiede in den Deckungsgraden der städtischen Pensionskassen sind enorm. Luzern, Zürich und St. Gallen sind als einzige mit einem Deckungsgrad über 100% nachhaltig aufgestellt. Biel und Lugano weisen eine deutliche Unterdeckung auf, vier weitere Städte (Basel, Winterthur, Bern, Genf mit Deckungsgraden zwischen 80 und 88% sogar eine erhebliche.
Mit einem harmonisierten Deckungsgrad von bloss 64% liegt die Pensionskasse der Stadt Lausanne gar in extremer Unterdeckung. Der Kapitalbedarf beläuft sich derzeit auf 1,27 Mrd. Fr., was pro Versicherten einem Loch von 107’000 Fr. und pro Aktiven sogar 171’000 Fr. entspricht. Allerdings: Erst vor wenigen Jahren war das Loch noch deutlich grösser und der Deckungsgrad niedriger (der Startpunkt lag bei unter 40%!). Die Stadt hat mit dem Bund vor einigen Jahren einen langfristigen Ausfinanzierungsplan festgelegt. Bis 2050 wird eine Teildeckung von 80% bis ins Jahr 2050 angestrebt. Dieses Ziel soll mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen erreicht werden. Um die Rentenversprechen zu erfüllen, ist bei dieser Teildeckung aber ein Zuschuss aus allgemeinen Steuergeldern nötig, was nicht dem Charakter des Kapitaldeckungsverfahrens der zweiten Säule entspricht.
Plädoyer für die freie PK-Wahl
pw. Noémie Roten, Senior Researcher bei Avenir Suisse, macht sich für die freie PK-Wahl stark und zählt in einem Artikel für die Schweizer Personalvorsorge alle die erhofften Vorteile für die Arbeitnehmer auf. Nachteile scheint es nicht zu geben. Und es wird auch nicht darauf verwiesen, dass wir unter solchen Bedingungen eine gänzlich andere 2. Säule hätten, absehbar mit tieferen Leistungen als heute. Frei zu wählende Pensionskassen dürften, wie die Kollektivversicherung, nicht mehr in Unterdeckung geraten, zum Beispiel. Was das für die Performance heisst und entsprechend für die Leistungen, davon kann jeder Kollektivversicherte ein Lied singen. Roten schreibt:
Eine solche Reform würde den Wettbewerb zwischen den Pensionskassen erhöhen und sie dazu zwingen, ihre Produkte den Kundenbedürfnissen anzupassen. Dadurch käme es zweifellos zu einer Konsolidierung der Branche. Ein Grossteil der 1550 «kleinen» Vorsorgeeinrichtungen, die nur 20% der Bilanzsumme verwalten, würde verschwinden. Durch Grössendegression könnten Führungs- und Administrativkosten gespart werden.
Eine stärkere Individualisierung bei der beruflichen Vorsorge würde die Sozialpartnerschaft nicht schwächen, sondern im Gegenteil sogar stärken. Heute wenden die paritätischen Kommissionen viel Zeit für die Wahl der Anlagestrategie, bei der Festlegung des technischen Zinses und der notwendigen Reserven auf. Würden die vom Arbeitnehmer gewählten Pensionskassen die Guthaben verwalten, bliebe den Sozialpartnern mehr Zeit, um sich mit personalpolitisch wichtigen Fragen rund um die Themen Rekrutierung, Weiterbildung, Gesundheit am Arbeitsplatz sowie neuen Arbeitsformen auseinanderzusetzen.
Reformabstinenz
Peter Grünenfelder von Avenir Suisse kommentiert die “Reformabstinenz” unseres Sozialministers.
Vom Jahrgang 2013 werden wahrscheinlich gegen 18% der Männer und fast ein Viertel der Frauen einen 100. Geburtstag feiern können. Zugleich werden aufgrund des tiefen Rentenalters für Männer mit 65 Jahren und für Frauen mit 64 Jahren die Babyboomer als geburtenstarke Jahrgänge in den nächsten Jahren in Pension gehen.
Angesichts der steigenden Lebenserwartung ist die Schweizer Altersvorsorge eigentlich ein weltweit einmaliges System einer Frührente für alle – nur wagt dies niemand auszusprechen. Mit dem Austritt der Babyboomer wird der Schweizer Arbeitsmarkt bis 2035 um eine halbe Million Menschen schrumpfen.
Und was macht die Politik angesichts dieser Entwicklungen? Der federführende Sozialminister glänzt durch eine Reformabstinenz, dass einen das Gefühl beschleicht, die rüstige Rentnergeneration versprühe mehr Dynamik als der verantwortliche Magistrat. Der Zeitplan für eine Reform wird laufend nach hinten geschoben, ganz so, als würde die Lebenserwartung sinken und nicht steigen.
Man wartet vorerst den Ausgang der Abstimmung zur gemeinsamen AHV-Steuervorlage ab, die im AHV-Teil eine Art Überbrückungsfinanzierung für das Sozialwerk vorsieht, aber die Altersvorsorge nicht nachhaltig stabilisiert. Bereits 2019 gibt die AHV gegen 1,2 Mrd. Franken mehr aus als sie einnimmt.
Anfangs 2030 wird ohne Reform im AHV-Fonds kein Geld mehr bereitstehen. Statt strukturelle Reformschritte einzuleiten, setzt man auf eine weitere Ausweitung der Finanzzuflüsse. Man verdrängt, dass die Fiskalquote mit Zwangsabgaben, also inklusive BVG und KVG, bereits heute bei bedenklichen 42,4% des BIP liegt.
Avenir Suisse: Analyse der kantonalen Kassen
Im wirtschaftlich starken Jahr 2017 haben sich die Vermögen der kantonalen Pensionskassen positiv entwickelt. Diese sind laut der jährlichen Analyse von Avenir Suisse um durchschnittlich 9% gewachsen. Ebenso sind die Deckungsgrade, welche das Vermögen ins Verhältnis mit den künftigen Leistungsversprechen stellen, bei allen Kassen angestiegen. Trotz dieser allgemein positiven Entwicklung gilt es, die Situation der einzelnen kantonalen Pensionskassen kritisch unter die Lupe zu nehmen. Avenir Suisse schreibt:
Die kantonalen Kassen, die sich 2012 im Rahmen der Strukturreform der beruflichen Vorsorge explizit für eine Vollkapitalisierung entschieden haben, weisen 2017 einen durchschnittlichen Deckungsgrad von 106% auf. Dies ist immer noch deutlich tiefer als der Durchschnitt privatrechtlicher Kassen, aber immerhin eine positive Entwicklung im Vergleich zu vor fünf Jahren.
Damals betrug der durchschnittliche Deckungsgrad der kantonalen Pensionskassen lediglich 88% (unter Berücksichtigung eines einheitlichen technischen Zinses). Während die vollkapitalisierten Kassen allesamt, mit Ausnahme derjenigen des Kanton St. Gallen, das Deckungsgradziel von 100% bereits erreicht haben, sieht dies bei teilkapitalisierten Kassen anders aus.
Nein zur Mogelpackung – Ja zu einer nachhaltigen Reform
Jérôme Cosandey kritisiert in der Schweizer Personalvorsorge 7/18 die vom Ständerat beschlossene Kombination von Steuervorlage und AHV-Finanzierung und bezeichnet sie als Mogelpackung welche unvereinbar ist mit den Prinzipien unserer direkten Demokratie. Er tritt ein für eine echte Reform der Altersvorsorge, welche dynamisch auf die Erhaltung der Renten ausgerichtet ist.
Es gilt, unbestrittene und positiv geprägte Prinzipien zu betonen: In der AHV müssen die bestehenden Rentenleistungen erhalten bleiben. In Anbetracht der besseren gesundheitlichen Verfassung älterer Arbeitnehmer und ihrer stark wachsenden Beteiligung am Arbeitsmarkt ist die AHV-Finanzierung jedoch neu zu definieren.
In der 2. Säule kann die Solidarität zwischen den Generationen gestärkt werden, indem die Aktiven und die Rentner bei der Verzinsung der Altersguthaben gleich behandelt werden. Eine Anpassung des Umwandlungssatzes für Neurentner bedarf des Versprechens einer variablen Zusatzrente, gewissermassen eines 13. Monatslohns, mit dem sie später an einer positiven Entwicklung der Kapitalmärkte teilhaben.
Dies ist keine Schönrederei, sondern eine andere geistige Haltung, eine von Grund auf positive Art, die zukünftigen Herausforderungen unseres Vorsorgesystems anzugehen.
Die Illusion der Arbeitgeberbeiträge
Ein in der FuW erschienener Artikel von Fabian Schnell (Avenir Suisse) räumt in wenigen Sätzen und klaren Worten mit der Illusion auf, dass die Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Sozialausgaben tragen. Damit werden die wahren Kosten verschleiert, die letztlich alle vom Arbeitnehmer getragen werden.
In der Schweiz bestehen die Lohnnebenkosten aus Sozialabgaben für AHV, IV, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung usw. Gemäss Gesetz werden die meisten Lohnnebenkosten je hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Allerdings ist die gesetzliche Aufteilung aus ökonomischer Sicht weitgehend irrelevant, die effektive Traglast entspricht nicht der gesetzlichen Zahllast.
Faktisch liegt die Inzidenz der Lohnnebenkosten zum Grossteil bei den Arbeitnehmern. Dass dies nicht nur graue ökonomische Theorie ist, wissen alle, die einmal eine Haushalthilfe beschäftigt haben. Für das eigene Budget spielen nur die totalen Lohnkosten eine Rolle.
Da die monatliche Lohnabrechnung nur die Beiträge an die Sozialversicherungen ausweist, die gemäss Gesetzesbuchstabe den Arbeitnehmenden angerechnet werden, unterschätzt dieser in der Regel die tatsächliche Lohnaufwendung seines Arbeitgebers, wie auch den effektiven Beitrag an die Kosten der Sozialversicherungssysteme.
1e-Pläne: “9 Jahre Schwangerschaft”
“Neun Jahre hat es gedauert, bis ein stossender Artikel des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) geändert wurde! Seit der ersten BVG Revision ist es für Versicherte mit einem Jahreslohn von mindestens 126’900 Franken möglich, die Anlagestrategie selber zu wählen. Die Details dafür sind im Art. le der Verordnung BVV2 geregelt, weshalb solche Lösungen als 1e-Pläne bezeichnet werden”, schreibt Jérôme Cosandey im Blog von Avenir Suisse.
Leider wurde bei der BVG-Revision «versäumt», den Art. 17 FZG anzupassen. Dadurch entstand eine Asymmetrie. Wer dank geglückter Strategiewahl in einem 1e-Plan Gewinne verbuchte, konnte sie beim Verlassen der Einrichtung realisieren. Wer Anlageverluste zeichnete, konnte sein eingebrachtes Guthaben halten. Gewinne wurden privatisiert, Verluste kollektiviert.
Dagegen hatte Nationalrat Jürg Stahl 2008 eine Motion zur Änderung des FZG eingereicht. Doch dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) sind individuelle Anlagestrategien für die Versicherten ein Dorn im Auge. 2012 wurde die Vernehmlassung dazu eröffnet, erst 2015 das Gesetz angepasst. Damit war die Sache nicht vom Tisch. In der BVV2 musste noch präzisiert werden, was unter einer risikoarmen Strategie in le-Plänen zu verstehen sei.