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Mehr Rente mit mehr Aktien? «Schwach gedacht!»

14. Januar 2026 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: Aktien, Infosperber

Die SonntagsZeitung hat den Pensionskassen vorgerechnet, dass die tiefe Aktienquote für die Versicherten zu Renteneinbussen führt, weil mit Aktien grössere Kursgewinne als mit den meisten anderen Anlagen zu erzielen sind. Werner Vontobel wirft nun der Zeitung, resp. dem Autor des Beitrags, Armin Müller, einen «groben Denkfehler» vor. Was für die einzelne Kasse stimmen mag, könne nicht für die Gesamtheit der 2. Säule gelten. Müller hat die Rechnung anhand eines konkreten Beispiels gemacht, in welchem ein Wechsel der Pensionskasse zur Profond für den betreffenden Versicherten (Prof. Hens) zu einer deutlich höheren Rente geführt hätte. Vontobel schreibt: 

Diese Rechnung dürfte stimmen. Unstimmig wird es allerdings, wenn die «Sonntags-Zeitung» und Hens vom Einzelnen auf das Ganze schliessen und daraus ableiten, dass das gesamtschweizerische Pensionskassen-Vermögen heute um 8,4 Milliarden Franken höher wäre, wenn alle Pensionskassen vor zehn Jahren auch nur einen Prozentpunkt mehr in Aktien statt in Obligationen investiert hätten. Bei zusätzlichen fünf Prozent wären es dann schon 42 Milliarden mehr gewesen.

Das ist – im Fachjargon der Logiker – ein «Trugschluss der Komposition»: Der Einzelne kann zwar seinen Nutzen mehren, wenn er mehr Aktien kauft, doch das Ganze gehorcht anderen Gesetzen. Darauf verwendet die «Sonntags-Zeitung» in ihrem langen Artikel allerdings keine einzige Zeile. Sie argumentiert bei einem volkswirtschaftlichen Thema durchwegs rein privatwirtschaftlich.

In der ganzheitlichen, sprich volkswirtschaftlichen Logik, entscheidet nicht der Finanzanleger darüber, wohin das Geld fliesst, sondern diejenigen, die das Geld brauchen und real investieren: Die KMU finanzieren sich mit Bankschulden, Obligationen und Eigenkapital und nur ganz selten mit Aktien. (…)

Doch wie verträgt sich dieses ernüchternde Gesamtbild mit der Tatsache, dass die Schweizer Pensionskassen im Schnitt doch immerhin gut 30 Prozent in Aktien investiert und dass diese seit 1985 eine Rendite von gut 7 Prozent abgeworfen haben?

Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Gründe: den Bitcoin- und den Hebeleffekt.

Wenn mehr gespart wird als real investiert werden kann, dann kaufen sich die Sparer gegenseitig ihre Wertpapiere ab und treiben damit deren Preise hoch – und weisen eine entsprechend hohe Rendite aus. Oder sie erfinden in ihrer Anlagenot neue Wertpapiere wie den Bitcoin und «investieren» ihre Ersparnisse dort.

Hätte die «Sonntags-Zeitung» die Rechnung mit Bitcoins statt mit Schweizer Aktien gemacht, dann wären aus jeder Milliarde, die unsere Pensionskassen vor zehn Jahren investiert haben, rein rechnerisch deren 190 Milliarden geworden. Und alle würden sofort begreifen, dass es sich hier um einen «Trugschluss der Komposition» handeln muss. (…)

Die «Sonntags-Zeitung» hätte seine Rechnung auch mit Immobilienfonds machen können. Diese haben laut «NZZ» in den vergangenen fünf Jahren «annualisierte Gesamtrenditen von 8 bis über elf Prozent» erzielt. Jeder Prozentpunkt zusätzlicher Investitionen in Immobilien statt in Obligationen hätte dann nicht bloss 8,4, sondern gut 10 Milliarden mehr eingebracht.

Doch damit wäre auch klar geworden, wer hier «im Schlaf enteignet» wird. Nämlich nicht – wie die «Sonntags-Zeitung» insinuiert – das Pensionskassen-Mitglied, der um eine höhere Rendite geprellt wird, sondern der Mieter, der dafür bluten muss.

  Infosperber

 

 

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PKs mit Mehrjahreshoch beim Deckungsgrad

13. Januar 2026 By pwirth in Allgemein

WTW schreibt in einer Mitteilung zu den Ergebnissen des WTW Swiss Pension Finance Watch Q4 2025:

Die Schweizer Pensionskassen haben ihre finanzielle Lage im vierten Quartal 2025 weiter verbessert und unterstreichen damit ihre Robustheit trotz anhaltender Marktvolatilität und geopolitischer Unsicherheiten.

Die Vermögenswerte legten infolge der moderaten Erträge um 1.3 % zu, während die Verpflichtungen um 1.9 % sanken – begünstigt durch höhere Diskontierungssätze.

Gemäss dem WTW Pension Index stieg der Deckungsgrad im vierten Quartal 2025 um 4.1 Prozentpunkte auf 128.5 %– den höchsten Stand seit zweieinhalb Jahren. Diese Verbesserung ist sowohl auf eine positive Entwicklung der Vermögenswerte als auch auf sinkende Verpflichtungen zurückzuführen.

Im Quartalsverlauf erhöhten sich die Diskontierungssätze um 16 Basispunkte und lagen zum Jahresende bei rund 1.2 %, was in etwa dem Niveau des ersten Quartals 2025 entspricht. (…)

Nach der aussergewöhnlich starken Performance im Jahr 2024, in dem Schweizer Pensionskassen eine Benchmark-Rendite von rund 10.1 % p.a. erzielten und ihre Wertschwankungsreserven wieder aufbauen konnten, verlief das Jahr 2025 weiterhin solide, wenn auch weniger herausragend als das Vorjahr.

Mit einer Benchmark-Rendite von rund 3.2 % erzielten die Pensionskassen weiterhin positive Ergebnisse trotz eines anspruchsvolleren und volatilen Marktumfelds. (…)

Swiss Pension Finance Watch untersucht vierteljährlich die Auswirkungen der Kapitalmarktentwicklungen auf die Finanzierung von Vorsorgeplänen in der Schweiz. Die Studie ist Teil des von WTW publizierten Global Pension Finance Watch, in welchem alle Ergebnisse der wichtigsten Rentenmärkte ab dem Jahr 2000 enthalten sind.

  WTW Pension Watch

UBS PK-Performance – Dezember 2025 / kumuliert ab 2006

12. Januar 2026 By pwirth in Index Tags: UBS PK-Performance

Kumuliert ab Januar 2006, gleichgewichtet,
nach Gebühren, in Prozent

Monatlicher Durchschnitt, gleichgewichtet,
nach Gebühren, in Prozent

Die Pensionskassen im UBS-Sample erzielten im Dezember nach Abzug von Gebühren eine durchschnittliche Performance von 0,34%, wobei sie bei einzelnen Pensionskassen zwischen -0,85% und 1,52% betrug. Die Rendite für das Jahr 2025 liegt bei 5,81% und die annualisierte Rendite seit der Lancierung der UBS Pensionskassen-Performance im Jahr 2006 bei 3,31%.

  UBS PK-Performance 25-12

Renteneinbussen wegen falscher Anlagen

11. Januar 2026 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: Aktien, Performance

In der SonntagsZeitung (und weiteren Blättern von Tamedia) wird den Pensionskassen von Armin Müller vorgerechnet, dass sie falsch, will heissen zu vorsichtig anlagen. Der von ihm angegebene Grund: Stiftungsräte meiden Aktien aus Angst vor Haftung. Die Renten könnten bis zu 50 Prozent höher ausfallen, meint Müller. Er schreibt:

Die Unterschiede zwischen den Pensionskassen sind enorm. So streuten die Renditen gemäss dem Berater PPCmetrics im Jahr 2024 zwischen 0,2 und knapp 14 Prozent. Über ein ganzes Arbeitsleben summieren sich solche Unterschiede zu einem beträchtlichen Vermögen.

Die guten Kassen mussten dafür keine Finanzwunder vollbringen. «Die Hauptursache für diese Unterschiede liegt in der strategischen Ausrichtung, insbesondere in der Höhe der Aktienquote», sagt Francesca Pitsch, Leiterin der Schweizer Pensionskassenstudie bei der Zürcher Kantonalbank. Kassen mit schwacher Performance hätten oft besonders hohe Obligationenanteile.

Schweizer Pensionskassen investieren im Schnitt sehr konservativ. Der Aktienanteil dümpelt seit Jahren um 30 Prozent. Zum Vergleich: Der norwegische Staatsfonds oder der skandinavische Pensionsfonds fahren Aktienquoten von 50 bis 70 Prozent. Dafür halten Schweizer Kassen mehr Obligationen: In den letzten zehn Jahren machten sie im Schnitt zwischen 33 und 40 Prozent aus.

Obligationen haben jedoch seit Einführung des BVG kaum zur Vermögensbildung beigetragen, wie die Langfriststudie der Genfer Privatbank Pictet zeigt. Während die durchschnittliche, um die Teuerung korrigierte Jahresrendite von Schweizer Aktien seit 1985 bei 7,6 Prozent lag, brachten Schweizer Obligationen nur 2,2 Prozent – und seit 2014 hat man mit ihnen sogar Geld verloren. (…)

In der beruflichen Vorsorge hat die Bevorzugung von Stabilität gegenüber Rendite System. Die Mindestverzinsung der Sparguthaben ist gesetzlich vorgegeben. Pensionskassen müssen jederzeit sicherstellen, dass die Renten ausbezahlt werden können.

Kritisch wird es, wenn der Deckungsgrad (das Verhältnis von Vermögen zu den zugesagten Leistungen) nach einem Börseneinbruch unter Druck gerät: Liegt eine Unterdeckung vor, drohen Sanierungsmassnahmen – Arbeitnehmer und Arbeitgeber können zur Kasse gebeten werden.

Das wollen Stiftungsräte um jeden Preis vermeiden. Sie haften persönlich für Schäden, die sie fahrlässig verursachen. Arbeitnehmervertreter hielten sich zudem oft zurück, weil sie einen Wissensnachteil hätten, beobachtet Thorsten Hens. Und die Arbeitgeberseite meidet Risiken, weil sich Unternehmen im Sanierungsfall finanziell beteiligen müssten.

Auch Kassenverwalter und Berater haben einen starken Anreiz, Sicherheit zu bevorzugen: In der Öffentlichkeit wird jeder Buchverlust skandalisiert – aber entgangene Gewinne bleiben unsichtbar. 

Hinzu kommt die Demografie in den Kassen. Solche mit vielen Rentnern sind besonders vorsichtig. Bei älteren Einrichtungen wie der BVK oder der Bundeskasse Publica gehört etwa die Hälfte des Vermögens bereits den Rentnern. Weil deren Renten gesetzlich geschützt sind und nicht gekürzt werden dürfen, muss ein grösserer Teil des Kapitalstocks «sicher» angelegt werden – die Risikofähigkeit sinkt.

«Je mehr Garantien man im System eingebaut hat, desto weniger Rendite ist möglich», sagt Lukas Riesen, Partner und Mitglied der Geschäftsleitung beim Pensionskassenberater PPCmetrics. «Es ist die klassische schweizerische Vollkasko-Mentalität, und die ist halt nicht gratis.»

«Wenn bei Sanierungen auch die Rentner beitragen müssten, würde das die Risikofähigkeit der Kassen erhöhen – zum Nutzen aller», sagte Stephan Skaanes, Chef von PPCmetrics, im «Echo der Zeit» von Radio SRF. Mehr Risikofähigkeit würde langfristig höhere Renditen ermöglichen – für Aktive wie Rentner. Politisch erscheint das allerdings chancenlos.

  Artikel Bund

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«Das sollten Sie über die 2. Säule wissen»

9. Januar 2026 By pwirth in Medien, Versicherte Tags: PK-Ausweis, SRF

PK-Experte André Tapernoux, Partner Keller Experten und Präsident des Vereins kostenlose PK-Auskünfte, gibt im Kassensturz-Espresso Auskunft, was alles im PK-Ausweis steht und wie die Zahlen zu verstehen sind. Auf der Website werden weitere Informationen geliefert.

  Espresso / Interview

Pensionskassen-Sterben

9. Januar 2026 By pwirth in Kapitalanlagen

Die Zahl der Pensionskassen sinkt seit Jahren. Andreas Minor, der das Thema in HZ-Insurance aufnimmt, sieht den Grund bei der mangelnden Fähigkeit der kleinen Kassen, ein professionelles Asset-Management aufzuziehen. 

(…) Grosse Kassen investieren tendenziell professioneller, wie die Zürcher Kantonalbank in ihrer 25. Swisscanto-PK-Studie festgestellt hat. Iwan Deplazes, Leiter Asset Management der ZKB, sagte in einem Interview mit HZ Insurance: «Die Schere zwischen den am besten und am schlechtesten performenden Kassen hat sich vergrössert.» Der Bewirtschaftung der Anlagen komme viel grössere Bedeutung zu als früher. Hier scheint der Hase im Pfeffer zu liegen. 

Es ist auffallend: In vielen von HZ Insurance publizierten Beiträgen formulieren namhafte Assetmanager, Beraterinnen, Professoren und international tätige Investment-Profis Kritik am Anlageverhalten gerade bei vielen kleinen Pensionskassen.

Gewisse Pensionskassen hätten eine zu kleine Basis, um die erforderlichen Skalierungseffekte zu erreichen. Die Folge dieses strukturellen Nachteils: Der Aufwand und somit die Kosten pro versicherte Person steigen, je kleiner eine Kasse ist. Ertrag und Aufwand können so langfristig die Balance verlieren.

Oft gibt es zu wenig Personal im Bereich Assetmanagment. Das Portfolio-Management leidet dadurch. Dazu gesellt sich bei den betroffenen Kassen allzu häufig fehlendes Knowhow. «Oft sitzen bei sehr kleinen Kassen lediglich zwei oder drei Personen im entsprechenden Anlageausschuss. Häufig haben Entscheidungsträger keinen Hintergrund als Assetmanager, wie dies etwa bei grossen Pensionskassen üblich ist», beobachtet David Arcauz von Flexstone Partners.

WTW-Beraterin Caroline Suter stellte fest: «Einige Pensionskassen vergeben sich Potenzial, da sie in ihrer Anlagestrategie ineffizient sind. Und das kostet Performance.» Weniger Rendite bedeutet eine tiefere Verzinsung als ansonsten möglich gewesen wäre. Das gesparte Kapital wächst weniger schnell an. (…)

Allerdings treten auch Warner auf: Die Konsolidierung der Branche allein ist kein Heilsbringer. Denn Pensionskassen können sich mit einer Übernahme auch überheben – oder sprichwörtlich übernehmen. Nämlich dann, wenn sie sich zu hohe Verpflichtungen aufladen.

Florian Schreiber, Professor am Institut für Finanzdienstleistungen IFZ der Hochschule Luzern, formuliert es so: Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen benötigten zwar eine gewisse Grösse, um steigende Fixkosten und den regulatorischen Aufwand tragen zu können. «Gleichzeitig darf dieses Wachstum die Stabilität des Kollektivs nicht untergraben», betont Schreiber.

Werden zu viele «schlechte» Risiken aufgenommen, führe das mittel- und langfristig nicht zu Effizienzgewinnen, sondern zu höheren Risikokosten, zunehmender Quersubventionierung und im Extremfall zu Sanierungsdruck.

  HZ-Insurance / Swisscanto PK-Studie

 
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Home Bias treibt Aktien-Rendite

8. Januar 2026 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: Cash, PPCmetrics, SMI

Die grosskapitalisierten SMI-Werte wie Roche und Novartis haben einiges zur Gesamtrendite der Pensionskassen im Jahr 2025 beigetragen, schreibt Reto Zanettin in Cash. 

Die Schweizer Pensionskassen (PK) erzielten durch ihre Anlagen am Kapitalmarkt durchschnittlich eine Rendite von 6,3 Prozent, wie Zahlen des Beratungsunternehmens PPCmetrics zeigen. Die Daten stammen aus den Abschlüssen von über 400 Vorsorgeeinrichtungen.

Ihnen hat geholfen, dass sie stark im Schweizer Markt investiert sind. «Schweizer Vorsorgeeinrichtungen haben traditionell ein Übergewicht im Heimmarkt. Aufgrund der hohen Konzentration des Schweizer Aktienmarktes entfällt dementsprechend ein hoher auf die Indexschwergewichte Nestlé, Novartis und Roche», sagt Lukas Riesen von PPCmetrics auf Anfrage von cash.ch.

Diese Präferenz für den Heimmarkt – der sogenannte «Home Bias» – birgt zwar Risiken, hat sich diesmal aber bezahlt gemacht. Denn die Valoren von Roche, Novartis, Nestlé, UBS und Zurich Insurance machten zusammen 4,8 Prozent des Gesamtvermögens der Pensionskassen aus. Und sie alle haben 2025 zugelegt, zum Teil sogar kräftig. Entsprechend stark sind diese Werte im Swiss Market Index (SMI) gewichtet. Die folgende Tabelle schlüsselt dies im Einzelnen auf:

Zusammengenommen haben die fünf Titel nahezu 1 Prozent der 6,3-prozentigen Gesamtrendite ausgemacht. Eingeschenkt hat speziell das überaus positive Abschneiden von Roche, Novartis und UBS im abgelaufenen Börsenjahr; die drei Titel verzeichneten Zuwächse zwischen 23 und 33 Prozent (ohne Dividendenzahlungen).

Zum Vergleich: Der SMI stieg 2025 um 14 Prozent. Dass die Aktien von Nestlé daran gemessen nur schwach zulegten, deutet indes die Risiken des Home Bias an. Die Konzentration auf wenige Titel, die schlecht laufen, belastet die Erträge der Vorsorgeeinrichtungen.

Man kann zudem fragen, wie stark amerikanische Technologiewerte zur Rendite der Pensionskassen beitragen haben. Dazu ein Beispiel: Nvidia war 2025 die Top-Position unter diesen Tech-Aktien im Portfolio der Vorsorgeeinrichtungen. 0,9 Prozent des Gesamtvermögens entfielen auf die Aktien des Chipherstellers, die um 38 Prozent zugelegt haben. Sie steuerten folglich 0,342 Prozent bei – und damit mehr als jede der Schweizer Aktien.

  Cash

PPCmetrics: Performance 2025

8. Januar 2026 By pwirth in Allgemein, Kapitalanlagen, Studie Tags: PPCmetrics

Renditen der Anlagekategorien im Jahr 2025

Das PPCmetrics Researchpapier «Anlagestrategien im Jahr 2025» zeigt auf, in welchen Anlagekategorien die Pensionskassen im Berichtsjahr wieviel Rendite erzielt haben. In der Medienmitteilung zur aktuellen Augabe der jährlich erstellten Studie wird dazu ausgeführt: 

Höhere Renditen durch grossen Aktienanteil
Die Renditen der Musterstrategien lagen zwischen +2.5% (15% Aktienanteil und 10% Immobilienanteil) und +7.8% (50% Aktienanteil und 30% Immobilienanteil). Diese Renditen liegen über den zehnjährigen Durchschnittswerten.

Die Musterstrategien zeigen, dass 2025 ein höherer Anteil an Aktien zu höheren Gesamtrenditen führte. Schweizer Aktien erzielten innerhalb der Aktienanlagen aus den entwickelten Ländern die höchste Jahresrendite (+17.76%). Die Obligationen CHF erzielten leicht negative Jahresrenditen von ‑0.09%, während die Obligationen FW eine moderate Jahresrendite von +0.33% aufwiesen. 

Obligationen CHF: Mittleres Laufzeitensegment am profitabelsten
Schweizer Staatsanleihen mit zehnjähriger Laufzeit zeigten 2025 eine markante Volatilität, wobei die Verfallsrenditen zum Jahresende wieder auf das Niveau vom Jahresanfang von 0.32% zurückkehrten.

Mit Ausnahme des langen Laufzeitensegments (SBI AAA 10+ Jahre) erzielten alle Obligationensegmente im Kalenderjahr 2025 eine leicht positive Rendite. Das lange Laufzeitensegment (10+ Jahre) verzeichnete mit ‑1.79% die tiefste Rendite. Eine Positionierung im mittleren Laufzeitensegment (SBI AAA 3 – 5 Jahre) führte hingegen mit +0.68% zur höchsten Rendite. 

Kotierte Schweizer Immobilienanlagen übertreffen nicht kotierte
Die börsenkotierten Immobilienfonds (+10.62%) und börsenkotierten Immobilien-Aktien (+23.31%) wiesen 2025 höhere Renditen auf als die nicht kotierten Immobilienanlagen (+4.62%). Die positive Rendite von nicht kotierten  Immobilienanlagen kann auf die Cashflow-Rendite und die Aufwertungen zurückgeführt werden. Nach zwei durchzogenen Jahren waren solche 2025 wieder möglich. 

Höchster Wertzuwachs beim Gold
Bei den Alternativen Anlagen aus dem Bereich der Nominalwerte wiesen Insurance Linked Securities (ILS) mit +6.48% den höchsten Wertzuwachs auf, gefolgt von High Yield Anlagen und darlehensbesicherten Anleihen, welche eine Rendite von +5.37% bzw. +3.19% erwirtschafteten. Bei den Sachwerten erzielten Gold (+43.91%), kotierte Infrastrukturanlagen (+7.16 %) und Commodities (+1.21%) positive Renditen.

  Mitteilung PPC / Studie

«Warum Schweizer Pensionskassen umdenken müssen»

8. Januar 2026 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: finews, WTW

Im finews-Podcast erklärt Alexandra Tischendorf, weshalb nach ihrer Meinung die traditionellen Ansätze an ihre Grenzen stossen und wie eine neue Lösung aussehen und zu Mehrrendite führen könnte. Dazu heisst es auf der Webiste von finews:

Im Podcast von finews erläutert Alexandra Tischendorf, Senior Advisor beim Beratungsunternehmen WTW, weshalb der sogenannte Total Portfolio Ansatz (TPA) in diesem Umfeld stark an Bedeutung gewinnt. «Wir benötigen mehr denn je ein Portfolio-Konzept, welches in der Lage ist, viel flexibler auf veränderte Marktsituationen reagieren zu können», sagt sie.

Im Zentrum der Diskussion steht die Kritik an der klassischen strategischen Asset Allocation. Diese basiert auf fixen Quoten für einzelne Anlageklassen, die jeweils an Benchmarks gemessen werden. Dieses Vorgehen sei über Jahrzehnte sinnvoll gewesen, erklärt Tischendorf, greife heute jedoch zu kurz. Insbesondere in einer Welt mit komplexen Anlageformen, illiquiden Private-Markets-Investments und multiplen Zielsetzungen verliere die Benchmark-Logik zunehmend an Aussagekraft.

Der Total Portfolio Ansatz setzt genau hier an: Statt einzelne Anlageklassen isoliert zu betrachten, rückt das Gesamtportfolio und dessen Zielerreichung in den Fokus.

  finews / Podcast

Swisscanto PK-Monitor Dezember 2025

8. Januar 2026 By pwirth in Allgemein

Die aktuelle Ausgabe des Swisscanto PK-Monitors für Dezember 2025 gibt gleichzeitig einen Überblick über das ausgezeichnet ausgefallene, vergangene Jahr. Dazu heisst es in der Meldung: 

  • Performance: Im Dezember konnten die Kassen eine Performance von 0,2 Prozent erzielen. Die kumulierte Nettorendite (gleichgewichtet) beträgt 2025 im Schnitt 5,3 Prozent und liegt damit 3,3 Prozentpunkte über der Sollrendite aus der Pensionskassenstudie von Swisscanto. Trotz des guten Jahres konnten die Pensionskassen aber nicht an die starke Performance des Vorjahres 2024 (7,6 Prozent) anknüpfen.

  • Deckungsgrad: Seit Ende April verbesserte sich der kapitalgewichtete Deckungsgrad der privatrechtlichen Kassen von durchschnittlich 115,1 Prozent auf 120,3 Prozent per Ende Dezember. Die öffentlich-rechtlichen Kassen steigerten ihren Deckungsgrad seit April von 99,4 Prozent auf 104,2 Prozent.
  • Anlageklassen: Die höchste Performance erzielten im Dezember die Anlageklasse Aktien Schweiz (+3,2 Prozent), gefolgt von Rohstoffen und Immobilien Schweiz indirekt (je +1,5 Prozent). Die kumulierte Rendite 2025 von Rohstoffen beträgt 40,3 Prozent, getrieben durch die starke Performance des Goldpreises. Die Anlageklasse mit der zweitbesten Performance ist Aktien Schweiz mit 16,7 Prozent.
  • Finanzmärkte: Die Renditen von Staatsanleihen sind im Dezember fast überall angestiegen. Dies wohl aufgrund der starken Konjunkturzahlen, den steigenden Inflationserwartungen und dem noch ausstehenden Urteil des US Supreme Courts betreffend der US-Handelszölle. Die Aktienmärkte entwickelten sich trotz gestiegener Renditen positiv, nicht zuletzt dank der Zinssenkung durch die US-Notenbank FED. Insbesondere die Anlageklasse Aktien Schweiz fiel im Dezember durch ihre starke Performance auf. Bei den alternativen Anlagen konnte Gold seinen Höhenflug fortsetzen.
  • Ausblick: Generell erachten wir das Umfeld für Aktien konstruktiv. Die Konjunkturdaten überraschen seit einiger Zeit klar positiv, und gleichzeitig sind die Finanzkonditionen dank Leitzinssenkungen und tiefen Kreditprämien sehr locker. Regional setzen wir unseren Fokus auf Schwellenländer-Aktien (Aktien EM).

  Swisscanto PK-Monitor

Dividenden für die AHV-Finanzierung

7. Januar 2026 By pwirth in AHV, Bundesrat Tags: FuW, Steuern

Im Postulat 22.4450 fordert die Baselstädtische Ständerätin Eva Herzog, dass der Bundesrat einen Bericht erstellt, um die » Problematik von Dividenden zulasten des AHV-Beitragssubstrats sowie rechtsgleich anwendbare Korrekturmöglichkeiten, welche weitergehen als die bisher praktizierte «einzelfall-gerechte Missbrauchsbekämpfung» aufzuzeigen.

Der Bundesrat hat in Erfüllung des Postulats seinen Bericht vorgelegt. Dort wird festgehalten: 

[Der Bericht] kommt zum Schluss, dass für weitreichende Massnahmen, wie eine grundlegende Änderung der Praxis in Bezug auf den sozialversicherungsrechtlichen Status von Unternehmerinnen und Unternehmern, aktuell keinen Handlungsbedarf besteht.

Die Bekämpfung von versteckten Lohnzahlungen sollte aber verbessert und vereinfacht werden. Der Bericht prüft vor diesem Hintergrund die im Postulat erwähnte Massnahme, welche darin besteht, einen Teil der offensichtlich überhöhten Dividenden an Arbeitnehmende von Kapitalgesellschaften der Beitragspflicht zu unterstellen, ohne dass nachgewiesen werden muss, dass ein ungewöhnlich niedriger Lohn gezahlt wurde. Diese Möglichkeit soll im Rahmen der nächsten AHV-Reform eingehender untersucht werden.

In der FuW vom 7.1.2026 nimmt Stefan Oesterhelt, Steuerexperte bei Homburger, Stellung zum Bericht.

Der Bundesrat stellt in Aussicht, Dividenden bei personenbezogenen Unternehmen ab einem gewissen Schwellenwert generell der AHV zu unterstellen. Als mögliche Schwelle werden die 10% gemäss derzeitiger Praxis der Ausgleichskassen erwähnt. Betroffen wären Aktionäre, die jeweils mindestens 10% der Gesellschaft halten und somit von der Teilbesteuerung der Dividende profitieren.

Die Unterstellung unter die AHV würde sich nach vollkommen verobjektivierten Kriterien richten. Anders als im geltenden Recht würden solche Dividenden nämlich auch dann der AHV unterstellt, wenn die Gesellschaft ihren Aktionären einen angemessenen Lohn zahlt. Damit verabschiedet sich der Bundesrat vom bisherigen Konzept, nur missbräuchliche Gestaltungen zu bekämpfen.

Dies wäre ein eigentlicher Paradigmenwechsel und ein erster Schritt zur generellen Unterstellung von Dividenden unter die AHV. Es mag sein, dass solche Massnahmen zu einer gewissen Steigerung der AHV-Einnahmen führen würden. Sie würde aber weitgehend durch Steuerausfälle kompensiert, sodass bei einer Gesamtbetrachtung die zusätzlichen Einnahmen bescheiden sein dürften.

Im schlimmsten Fall könnte sich eine solche Regel zur Unterstellung von hohen Dividenden unter die AHV zu einem Bumerang erweisen und die Gesellschaften dazu verleiten, ihren Gewinn vermehrt zu thesaurieren. Empfindliche Einbussen bei der Einkommenssteuer wären die Folge.

Der Finanzierungsbedarf der AHV sollte nicht dadurch gedeckt werden, dass das AHV-Substrat zulasten von Steuersubstrat erhöht wird. Wenn ein Leistungsabbau weiterhin tabu ist, müssen die AHV-Mehrausgaben entweder über höhere AHV-Sätze oder zusätzliche Steuermehreinnahmen (z.B. aus der Mehrwertsteuer) finanziert werden.

Postulat Herzog /    Bericht BR / Artikel FuW

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Immobilien rentieren

7. Januar 2026 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: Immobilien

Der Immobilienmarkt hat 2025 bemerkenswert gute Zahlen hingelegt und mit Rekorden abgeschlossen. Kein Wunder, zieht er die Investoren an, nicht zuletzt die Pensionskassen. Die hohe Nachfrage sowie die Nullzinspolitik der SNB befeuern die Entwicklung. Jürg Zulliger schreibt in der NZZ: 

Der Schweizer Immobilienmarkt hat das Jahr 2025 mit eindrücklichen Rekorden abgeschlossen. Sowohl die an der Börse gehandelten Immobilienfonds als auch Immobilienaktien notieren auf Allzeithochs.

Der entsprechende SXI-Index der Schweizer Immobilienaktien legte im Jahresverlauf um 23,3 Prozent zu, der Index der Immobilienfonds (SWIIT) erzielte einen Total Return von 10,6 Prozent. Zahlen, die für sich sprechen – und dennoch Fragen aufwerfen.

Parallel zum Kursrally floss so viel Kapital in den Sektor wie noch nie. Die verschiedenen Immobiliengefässe haben letztes Jahr rund 9 Milliarden Franken aufgenommen. Der bisherige Rekord von rund 6 Milliarden Franken im Jahr 2021 wurde damit klar übertroffen.

Die grossen Mittelzuflüsse müssen erst platziert werden. Beratungsunternehmen wie Fahrländer Partner erwarten deshalb, dass die Preise – insbesondere bei Mehrfamilienhäusern – in den kommenden zwei Jahren in fast allen Segmenten weiter steigen.

«Ein grosser Teil dieses Anlagegeldes stammt von Pensionskassen», sagt Christoph Bieri, Portfoliomanager bei Swiss Finance & Property. Für die Vorsorgeeinrichtungen sind Immobilien attraktiv, weil sie stabile Erträge in Schweizerfranken liefern.

Zum Vergleich: Amerikanische Aktien erzielten zwar letztes Jahr hohe Kursgewinne. In Franken umgerechnet blieb davon wegen der Dollarabwertung jedoch oft nur eine Rendite von 1 bis 2 Prozent.

Doch bleiben Immobilien eine verlässliche Ertragsquelle? Ein zentraler Treiber dieser Entwicklung ist die Zinserwartung. «Wenn man davon ausgeht, dass die Zinsen langfristig bei null bleiben, gibt es im Bereich risikoarmer Anlagen praktisch keine Alternative zu Immobilien», sagt Bieri. Ob die Zinsen leicht negativ seien oder bei null lägen, spiele dabei kaum eine Rolle.

  NZZ

Sonderfall Schweiz

23. Dezember 2025 By pwirth in International, Medien Tags: CHSS

In einem globalen Umfeld, das durch die demografische Alterung und die Suche nach nachhaltigen Rentenmodellen geprägt ist, stellt das System der beruflichen Vorsorge (BVG) der Schweiz eine Ausnahme dar: Die zweite Säule ist in der Bundesverfassung verankert, für alle Angestellten mit einem Einkommen über einer bestimmten Eintrittsschwelle obligatorisch und basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Im Gegensatz dazu beruhen die meisten ausländischen Systeme auf Freiwilligkeit oder auf Tarifverhandlungen zwischen den Sozialpartnern.

Internationale Vergleiche der Sozialversicherungssysteme sind wegen unterschiedlicher Rahmenbedingungen nur bedingt aussagekräftig. In der Europäischen Union (EU) fallen die Rentensysteme in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Die EU regelt lediglich Fragen der grenzüberschreitenden Mobilität, des Konsumentenschutzes und des Binnenmarktes.

Daraus ergibt sich eine Vielzahl unterschiedlicher Rentenmodelle. In Europa kombinieren einzig Island und seit Kurzem auch Norwegen wie die Schweiz ein gesetzliches Obligatorium mit einer Finanzierung über individuelle Kapitalisierung.

In einem Beitrag in CHSS werden die wichtigsten Modelle der betrieblichen Altersvorsorge in ausgewählten OECD-Ländern unter den Titeln «Auf Tarifvereinbarungen basierende Systeme», «Modelle mit automatischer Mitgliedschft» und «Prinzip der Freiwilligkeit» beschrieben und dem «Schweizer Ausnahmemodell» gegenübergestellt. 

  CHSS

inter-pension nimmt Stellung

23. Dezember 2025 By pwirth in Gesetzgebung, Parlament Tags: inter-pension

inter-pension, der Verband der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, nimmt in einer Medienmitteilung Stellung zu diversen, aktuellen parlamentarischen Geschäften im Bereich 2. Säule. 

Vorsorge für Selbständige
Artikel 44 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) soll dahingehend angepasst werden, dass Selbständigerwerbende bei der Wahl der Pensions kasse mehr Spielraum bekommen sollen. Details unter: 25.494

Haltung inter-pension: Neutral
Begründung:
inter-pension anerkennt den positiven Willen hinter dem Vorstoss, weist jedoch darauf hin, dass Sam mel- und Gemeinschaftseinrichtungen zur Sicherheit verpflichtet sind. Strenge Anschlusskriterien sind die Folge dessen und erschweren Einzelpersonen oft den Zugang. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung dürfte daher unverhältnismässige Kosten verursachen, ohne das Ziel zu erreichen.

Weiterversicherung nach dem Referenzalter
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen in der beruflichen Vorsorge dahingehend anzupassen, dass für die versicherten Personen die Fortsetzung der Erwerbstätigkeit über das Refe renzalter hinaus attraktiver wird. Details unter: 25.4880
Haltung inter-pension: Befürwortet
Begründung: Die gestellten Forderungen zielen darauf ab, die weitergehende Vorsorge ausserhalb des gesetzlichen Minimums flexibler auszugestalten, setzt positive Anreize für Fortsetzung der Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus und überlasst es den Vorsorgeeinrichtungen, ob sie dies letztlich auch anbieten möchten oder nicht.

Änderung Freizügigkeitsgesetz
Darüber hinaus hat der Bundesrat am 5. Dezember 2025 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes zur Kenntnis genommen und die Botschaft an das Parlament verabschiedet. Auch wenn wir das Ziel der Vorlage verstehen, bleiben zentrale Punkte aus Sicht der Vorsorgeeinrichtungen ungelöst.

Insbesondere die neu vorgeschlagene Bestimmung von Art. 4 Abs. 2ter FZG ist in ihrer heutigen Form nicht praxistauglich. Die Regelung verlangt von den Pensionskassen Informationen, die sie in vielen Fällen gar nicht oder nur mit erheblichem administrativem Aufwand beschaffen können. Eine Umsetzung «von Hand» ist weder effizient noch verlässlich – und führt zwangsläufig zu Vollzugslücken.

Antrag: Statt fragmentierter Einzelabfragen braucht es eine zentrale, technisch saubere Lösung, die bereits heute im System angelegt ist. Deshalb beantragen wir, Art. 19b FZV um einen zusätzlichen Buchstaben «d» zu ergänzen und den Vorsorgeeinrichtungen den kontrollierten Zugriff auf das Register zu ermöglichen:

Art. 19b Einsicht in das Register Das Register kann eingesehen werden durch: a. das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV);
b. die kantonalen Aufsichtsbehörden;
c. die Oberaufsichtskommission;
d. dem FZG unterstellten Vorsorgeeinrichtungen, soweit es die bei ihnen versicherten Personen betrifft.

Dies gewährleistet eine ökonomisch sinnvolle, zentrale, datenschutzkonforme und praxistaugliche Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben – und verhindert, dass administrativer Mehraufwand für die Vorsorgeeinrichtungen und damit letztlich zulasten der Versicherten entsteht.

  inter-pension 

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Wintersession 2025: Bericht des ASIP

23. Dezember 2025 By pwirth in Parlament Tags: ASIP

In der aktuellen Ausgabe des ASIP-Sessionsberichts werden die Geschäfte wie gewohnt kurz zusammengefasst und eine Einschätzung aus Sicht des ASIP gegeben. Auszug aus dem Bericht des Verbands. 

Freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen des ordentl. Rentenalters
Grundsätzlich unterstützt der ASIP Massnahmen, welche die freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters fördern. (…)

Allerdings darf bei der Förderung der Weiterarbeit nach Erreichen des Rentenalters die berufliche Vorsorge nicht vergessen werden. Heute beziehen die Versicherten in vielen Fällen ihre Altersleistung oder schieben diese höchstens auf. Von einer Weiterversicherung gemäss Art. 33b BVG profitieren gemäss statistischer Übersicht nur Wenige.

Dies ist umso unverständlicher, als nur mit einer Weiterversicherung von den eigentlichen Vorzügen der Weiterarbeit in der beruflichen Vorsorge profitiert werden kann: Das Sparguthaben wird weiter verzinst, Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen weiterhin Beiträge und die Altersrente wird in der Regel mit einem höheren Umwandlungssatz berechnet.

Für den ASIP darf sich daher die Förderung der Weiterarbeit nicht auf die erste Säule beschränken – erfreulicherweise wurde die entsprechende Forderung im Rahmen der Wintersession auch vom Parlament aufgebracht (Geschäft Nr. 25.4880).

Entlastungspaket 27
Der ASIP lehnt die vom Bundesrat in Vernehmlassung gegebene Höherbesteuerung der Kapitalbezüge aus der zweiten Säule vehement ab. Dieser zentrale Aspekt der beruflichen Vorsorge muss aus Vorsorgesicht und nicht aus der fiskalpolitischen Perspektive der Bundesfinanzen beurteilt werden.

Unerlässlich ist also die Einkehr einer Haushaltsdisziplin, bei der die zweite Säule nicht zu einem Bauernopfer gemacht wird. Das wäre verantwortungslos und würde an einer stabilen Altersvorsorge rütteln. Zudem widersprechen wir der Darstellung, wonach die zweite Säule überwiegend zur Steueroptimierung genutzt wird.

Dass bei der Pensionierung mehr Kapitalbezüge als früher gemacht werden, hat verschiedene Gründe und ist nicht alleine durch die Steuerbelastung erklärbar. Selbstverständlich zeigt sich der ASIP offen für eine Diskussion zu den Fragen, warum die Kapitalbezüge in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind und ob bzw. welche Massnahmen dagegen zu ergreifen sind. Allerdings muss eine derartige Analyse aus Vorsorgesicht und nicht vor dem Hintergrund der Bundesfinanzen geführt werden.
Geschäft BR

Begrenzung von Pensionskasseneinkäufen
Der ASIP begrüsst die gewünschte Berichterstattung aus nachfolgenden Gründen: Im Rahmen der Vorschläge zum Entlastungspaket (Geschäft Nr. 25.063) fordert der Bundesrat, die Besteuerung von Kapitalbezügen aus der zweiten und dritten Säule zu erhöhen.

Als Teil dieser Diskussionen wurden Stimmen laut, welche nicht oder nicht nur die Besteuerung beim Bezug, sondern auch die steuerliche Abzugsfähigkeit von freiwilligen Einzahlungen in die berufliche Vorsorge in Frage stellen. Konkret wurde eine Motion eingereicht, welche den maximal versicherbaren Lohn gemäss Art. 79c BVG halbieren will (Geschäft Nr. 25.4253).

In diesem Zusammenhang stellt der ASIP fest, dass a) Steuereffekte beim Kapitalbezug nicht mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Einkäufen vermischt werden dürfen und b) eine Reduktion des maximal versicherbaren Lohns erhebliche Nebenwirkungen auf die berufliche Vorsorge der betroffenen Personen hätte.

So würde zwar in der Tat das Einkaufspotential reduziert, gleichzeitig aber das überobligatorische Potential von Vorsorgeplänen massiv eingeschränkt. Vor diesem Hintergrund soll der gewünschte Postulatsbericht diese Auswirkungen aufzeigen und die entsprechenden Konsequenzen beurteilen.

Sollte die Politik an der Idee einer Begrenzung der Abzugsmöglichkeit von Einkäufen in die berufliche Vorsorge festhalten, stehen aus Sicht des ASIP diverse Alternativen zur Verfügung. So könnten beispielsweise jährlich zulässig Maximalbeträge festgelegt werden – eine Massnahme, welche sich steuerrechtlich umsetzen liesse, ohne in die Mechanik der beruflichen Vorsorge einzugreifen.
 Postulat

 

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