inter-pension, der Verband der Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, nimmt in einer Medienmitteilung Stellung zu diversen, aktuellen parlamentarischen Geschäften im Bereich 2. Säule. 

Vorsorge für Selbständige
Artikel 44 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) soll dahingehend angepasst werden, dass Selbständigerwerbende bei der Wahl der Pensions kasse mehr Spielraum bekommen sollen. Details unter: 25.494

Haltung inter-pension: Neutral
Begründung:
inter-pension anerkennt den positiven Willen hinter dem Vorstoss, weist jedoch darauf hin, dass Sam mel- und Gemeinschaftseinrichtungen zur Sicherheit verpflichtet sind. Strenge Anschlusskriterien sind die Folge dessen und erschweren Einzelpersonen oft den Zugang. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung dürfte daher unverhältnismässige Kosten verursachen, ohne das Ziel zu erreichen.

Weiterversicherung nach dem Referenzalter
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen in der beruflichen Vorsorge dahingehend anzupassen, dass für die versicherten Personen die Fortsetzung der Erwerbstätigkeit über das Refe renzalter hinaus attraktiver wird. Details unter: 25.4880
Haltung inter-pension: Befürwortet
Begründung: Die gestellten Forderungen zielen darauf ab, die weitergehende Vorsorge ausserhalb des gesetzlichen Minimums flexibler auszugestalten, setzt positive Anreize für Fortsetzung der Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus und überlasst es den Vorsorgeeinrichtungen, ob sie dies letztlich auch anbieten möchten oder nicht.

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