In einem globalen Umfeld, das durch die demografische Alterung und die Suche nach nachhaltigen Rentenmodellen geprägt ist, stellt das System der beruflichen Vorsorge (BVG) der Schweiz eine Ausnahme dar: Die zweite Säule ist in der Bundesverfassung verankert, für alle Angestellten mit einem Einkommen über einer bestimmten Eintrittsschwelle obligatorisch und basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Im Gegensatz dazu beruhen die meisten ausländischen Systeme auf Freiwilligkeit oder auf Tarifverhandlungen zwischen den Sozialpartnern.
Internationale Vergleiche der Sozialversicherungssysteme sind wegen unterschiedlicher Rahmenbedingungen nur bedingt aussagekräftig. In der Europäischen Union (EU) fallen die Rentensysteme in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Die EU regelt lediglich Fragen der grenzüberschreitenden Mobilität, des Konsumentenschutzes und des Binnenmarktes.
Daraus ergibt sich eine Vielzahl unterschiedlicher Rentenmodelle. In Europa kombinieren einzig Island und seit Kurzem auch Norwegen wie die Schweiz ein gesetzliches Obligatorium mit einer Finanzierung über individuelle Kapitalisierung.
In einem Beitrag in CHSS werden die wichtigsten Modelle der betrieblichen Altersvorsorge in ausgewählten OECD-Ländern unter den Titeln «Auf Tarifvereinbarungen basierende Systeme», «Modelle mit automatischer Mitgliedschft» und «Prinzip der Freiwilligkeit» beschrieben und dem «Schweizer Ausnahmemodell» gegenübergestellt.
