Im Postulat 22.4450 fordert die Baselstädtische Ständerätin Eva Herzog, dass der Bundesrat einen Bericht erstellt, um die » Problematik von Dividenden zulasten des AHV-Beitragssubstrats sowie rechtsgleich anwendbare Korrekturmöglichkeiten, welche weitergehen als die bisher praktizierte «einzelfall-gerechte Missbrauchsbekämpfung» aufzuzeigen.

Der Bundesrat hat in Erfüllung des Postulats seinen Bericht vorgelegt. Dort wird festgehalten: 

[Der Bericht] kommt zum Schluss, dass für weitreichende Massnahmen, wie eine grundlegende Änderung der Praxis in Bezug auf den sozialversicherungsrechtlichen Status von Unternehmerinnen und Unternehmern, aktuell keinen Handlungsbedarf besteht.

Die Bekämpfung von versteckten Lohnzahlungen sollte aber verbessert und vereinfacht werden. Der Bericht prüft vor diesem Hintergrund die im Postulat erwähnte Massnahme, welche darin besteht, einen Teil der offensichtlich überhöhten Dividenden an Arbeitnehmende von Kapitalgesellschaften der Beitragspflicht zu unterstellen, ohne dass nachgewiesen werden muss, dass ein ungewöhnlich niedriger Lohn gezahlt wurde. Diese Möglichkeit soll im Rahmen der nächsten AHV-Reform eingehender untersucht werden.

In der FuW vom 7.1.2026 nimmt Stefan Oesterhelt, Steuerexperte bei Homburger, Stellung zum Bericht.

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