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Mathieu Erb Nachfolger von Colette Nova im BSV

29. Januar 2026 By pwirth in Personelles Tags: BSV

Mathieu Erb wird neuer Vizedirektor des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) und wird die Leitung des Geschäftsfeldes «AHV, Berufliche Vorsorge und EL» (ABEL) übernehmen. Er folgt auf Colette Nova, die Ende Februar 2026 in Pension gehen wird. Das BSV schreibt dazu in einer Mitteilung: 

Mathieu Erb ist seit 2023 Direktor der Ausgleichskasse des Kantons Neuenburg. Zuvor hat er zwölf Jahre in der kantonalen Verwaltung gearbeitet, zuerst vier Jahre als stellvertretender Generalsekretär des Departements für Wirtschaft und sozialen Zusammenhalt, danach acht Jahre als Generalsekretär des Departements für territoriale Entwicklung und Umwelt.

Mathieu Erb verfügt über eine breite Kenntnis in der Durchführung der Sozialversicherungen der ersten Säule sowie der Familienzulagen und hat grosse Führungserfahrung in der öffentlichen Verwaltung.

Er studierte an der Universität Neuchâtel Betriebswirtschaft und hat einen Master of public administration des Instituts für öffentliche Verwaltung der Universität Lausanne. Er ist 39 Jahre alt und wohnt in Neuchâtel.

Mathieu Erb tritt am 1. Juni 2026 die Nachfolge von Colette Nova an, die Ende Februar in Pension gehen wird. Sie war mehr als 15 Jahre für das BSV tätig, seit 2013 hat sie das Geschäftsfeld ABEL geleitet.

In dieser Zeit hat sie eine grosse Zahl von Reformen in der AHV, der 2. Säule, aber auch der Ergänzungsleistungen und der EO begleitet. Sie war auch verantwortlich für die Aufsicht wie auch für verschiedene IT-Projekte, etwa das EL-Register oder die EO-Digitalisierung. Doris Bianchi dankt Colette Nova für das sehr grosse Engagement und die hohe Qualität der Arbeit.

  Mitteilung BSV

Immobilien im Schatten der Demographie

29. Januar 2026 By pwirth in Kapitalanlagen, Studie Tags: Demographie, Immobilien, Moneypark

Moneypark befasst sich in einer Studie mit der erwarteten demographischen Entwicklung der Schweiz und den Auswirkungen auf den Immobilienmarkt. In einem Beitrag der NZZ werden die Aussagen relativiert. In der Studie heisst es: 

Die demografische Entwicklung ist einer der zentralen Treiber für die langfristige Stabilität und Dynamik des Schweizer Hypothekarmarkts. Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren landesweit von einem robusten Bevölkerungswachstum – primär getrieben durch die Zuwanderung – und einer damit verbundenen hohen Nachfrage nach Wohneigentum profitiert.

Zukünftig werden eine weiterhin tiefe Geburtenrate und die fortschreitende Alterung der Gesellschaft das Wachstum abschwächen und damit den Immobilienmarkt für Hypothekargeber, Investoren und Immobilienentwickler aber auch für Hypothekarnehmende verändern. Insbesondere zwei Effekte werden heute bei der Preisbildung am Immobilienmarkt vernachlässigt:

1. Nur elf Kantone profitieren vom künftigen Bevölkerungswachstum
Die kantonalen Unterschiede bei der demografischen Entwicklung und damit auch der Wohnraumnachfrage sind beträchtlich. Das Wachstum der Wohnbevölkerung (insbesondere jenes in den jüngeren Altersgruppen, die neuen und grösseren Wohnraum nachfragen) wird von wenigen Regionen getrieben. Selbst bei Erreichen einer 10-Millionen-Schweiz werden diverse Kantone eine rückläufige Wohnraumnachfrage erleben.

2. Verschiebung der Nachfrage hin zu kleineren Wohnobjekten
Durch die Veränderung der Altersstrukturen und der Familienbilder verändern sich auch die Wohnbedürfnisse. Aktuell wird eine grosse Anzahl an Einfamilienhäusern und grossen Wohnungen von Babyboomern gehalten. Diese Objekte entsprechen aber nur teilweise den Bedürfnissen der zukünftigen Bevölkerung.

Als wichtige Erkenntnisse werden zusammengefasst:

• Zwei Drittel des Hypothekarvolumens (67%) liegen in den elf Kantonen, die 86% des zukünftigen Bevölkerungswachstums der Schweiz ausmachen und damit auch künftig eine steigende Wohnraumnachfrage erwarten dürfen.
• Ein Viertel des Hypothekarmarkts (23%) entfällt auf die zehn Kantone mit den grössten demografischen Risiken. Sechs dieser zehn Kantone wiesen bereits in den letzten zehn Jahren ein unterdurchschnittliches Hypothekarwachstum auf und daran dürfte sich auch in Zukunft nichts ändern.
• Kantone wie Schwyz, Baselland oder Solothurn weisen bei der erwarteten Wohnraumnachfrage innerhalb ihrer Kantonsgrenzen eine grosse Heterogenität auf. Bei diesen Kantonen lohnt es sich, genauer hinzuschauen.
• In den meisten Kantonen wird die Nachfrage nach kleinen Wohnungen robuster ausfallen als die nach grossen Wohnungen. Besonders auffällig sind diesbezüglich die Kantone Bern, Schwyz und BaselLandschaft.
• Die Betrachtung der Kantone gruppiert nach vier Clustern zeigt, dass sich weder Tragbarkeit, Belehnung noch die demografischen Risiken in den aktuellen Hypothekarmargen spiegeln. In der Waadt, Genf, Fribourg und im Wallis sind die heutigen hohen Margen kaum zu begründen, während Nidwalden, Schaffhausen und Bern mit ihren tiefen Margen zu gut wegkommen.
• Hypothekargeber und -nehmer sollten ihre Immobilien und Hypotheken auf demografische Risiken hin überprüfen und Immobilienentwickler tun gut daran, bei der Planung von Neu- und Umbauten die sinkende Geburtenrate und die fortschreitende Alterung der Gesellschaft vor Augen zu haben.
• Immobilieneigentümer – und die, die es erst noch werden möchten – sollten sich bei der Standortwahl ebenso wie der konkreten Wohnsituation gut überlegen, ob das Traumobjekt auch in Zukunft noch den eigenen Bedürfnissen entsprechen wird oder zumindest ein Verkauf auch bei veränderter demografischer Ausgangslage noch realistisch scheint.

  Studie Moneypark / NZZ

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BVK wird 100, Jubiläumszins und Einmalzulage

29. Januar 2026 By pwirth in Pensionskassen Tags: BVK

Die BVK wird dieses Jahr 100 Jahre alt. Im Jubiläumsjahr wird die BVK mit diversen Aktionen auf sich aufmerksam machen. So will sie unter anderem einen Beitrag für die Jugend leisten, damit sie besser versteht, wie Geld, Träume und Vorsorge zusammenhängen. Ein entsprechendes Bildungsangebot ist in Vorbereitung. In der Mitteilung zum Jubiläum heisst es: 

Ende 2025 versicherte sie gut 146’000 Personen – ein Plus von 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Bestand der Aktivversicherten ist erneut stärker gewachsen als der Bestand der Rentenbeziehenden. Das trägt zur Attraktivitätssteigerung der BVK bei.

Das Anlagevermögen liegt per Ende Jahr bei 45,8 Milliarden Franken. Mit der Performance von plus 6,2 Prozent (Vorjahr: plus 8,1 Prozent) konnte der Deckungsgrad auf 113,6 Prozent (Vorjahr: 109,3 Prozent) gesteigert werden.

«Zum dritten Mal in Folge ein äusserst positives Anlageergebnis, was bei den geopolitischen Unsicherheiten so nicht erwartet werden konnte», fasst Thomas R. Schönbächler, Vorsitzender der Geschäftsleitung der BVK, das Resultat des vergangenen Geschäftsjahres zusammen.

Insbesondere positiv zu Buche schlug in diesem Jahr die Fremdwährungsabsicherung, die neben Immobilien und Aktien einen grossen Anteil zum guten Resultat beitrug. Die Sparguthaben werden weiterhin und noch sicher bis Mitte Jahr zu 2,5 Prozent verzinst.

Aufgrund der guten Geschäftsentwicklung der letzten Jahre wird den Versicherten im Jubiläumsjahr ein einmaliger Jubiläumszins dem Sparguthaben gutgeschrieben. Dieser wird individuell aufgrund der geleisteten Beitragsjahre bei der BVK und dem Sparguthaben berechnet.

Rentenbeziehende gehen ebenfalls nicht leer aus. Sie erhalten eine Einmalzulage mit der Rente Mitte Jahr ausbezahlt. Die Mittel dafür wurden bereits im Jahr 2024 zurückgestellt.

  BVK /BVK-Podcast

So viel (oder wenig) bringen BVG-Beiträge ab 20

28. Januar 2026 By pwirth in BVG-Reform Tags: Beiträge

Die Idee, obligatorische BVG-Beiträge bereits ab Alter 20 einzufordern, stösst auf gemischtes Echo. Die Skepsis scheint zu überwiegen. Auf 20 Minuten hat VZ-Experte Karl Flubacher vorgerechnet, was die Folgen für die spätere Rente in etwa sein könnten. Sie sind überschaubar. 

Flubacher hat dafür ein fiktives Rechenbeispiel erstellt und den Effekt anhand drei verschiedener Zinssätze berechnet – ausgehend von einer 20-jährigen Person mit einem Jahreslohn von 52’000 Franken (13 Monatslöhne à 4000 Franken).

Davon wird zuerst der sogenannte Koordinationsabzug abgezogen – dieser beträgt für das Jahr 2026 fix 26’460 Franken. Daraus ergibt sich der «versicherte Lohn», der noch 25’540 Franken beträgt.

Wie hoch der Beitrag ausfällt, den eine Person an die Pensionskasse einzahlt, gibt das Alter vor. Für die Berechnung wurde der Sparbeitrag der heute jüngsten Altersklasse (25 bis 34 Jahre) gewählt, der 7 Prozent beträgt. Bezahlt wird dieser je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber – also je 3,5 Prozent.

Somit ergibt sich ein Sparbeitrag von 1788 Franken pro Jahr, der in die Pensionskasse fliesst – dieser Betrag ist inklusive der Hälfte, die der Arbeitgeber beisteuert. Bei deinem ausgezahlten Jahreslohn fehlen also 894 Franken. Bei 13 Monatslöhnen macht das nicht ganz 70 Franken pro Monat aus.

Ausschlaggebend ist, wie hoch die jeweilige Pensionskasse dieses Sparguthaben verzinst. In der Berechnung hat Experte Flubacher Zinssätze von 1,5 Prozent, 2 Prozent und 2,5 Prozent gewählt. Das Ergebnis: «Stand heute kann man davon ausgehen, dass man bei einem Lohn von 52’000 Franken im Alter von 20 dereinst eine zusätzliche Rente von 70 bis 110 Franken pro Monat erwarten kann», stellt der Finanzexperte fest.

Als 20-jährige Person sei eine theoretische Zusatzrente ab 65 sehr abstrakt. Flubacher kommt deshalb zum Schluss: «Ich denke, dass der Abzug in jungen Jahren mehr im Portemonnaie schmerzt, als er ‹gefühlt› bringt.» Hinzu komme, dass auch die Arbeitgebenden zusätzlich belastet würden, da die Sparbeiträge je zur Hälfte von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden bezahlt werden.

Um die Altersvorsorge zu optimieren, seien die Jahre zwischen 60 und 65 viel entscheidender als zwischen 20 und 25, sagt Flubacher. «Dafür gibt es drei Gründe: Der versicherte Lohn ist mit grosser Wahrscheinlichkeit höher, je älter man wird, der prozentuale Sparbeitrag steigt an und der Zinseszinseffekt schenkt deutlich mehr ein, weil der angesparte Betrag in der PK deutlich höher ist als in jungen Jahren», erklärt er.

Wer bereits so früh fürs Alter sparen wolle, fahre besser, wenn er zwischen 20 und 25 den Pensionskassenbeitrag selber kostengünstig und breit diversifiziert in Aktien-ETF anlege, rät Flubacher. «In der Vergangenheit konnte man so 6 bis 7 Prozent Rendite pro Jahr erzielen – das liegt meist deutlich über der Rendite, die eine Pensionskasse über den gleichen Zeitraum erreicht.»

  msn -20 Minuten  / Vorstoss SGK-N

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Pro und kontra BVG-Beiträge ab 20

28. Januar 2026 By pwirth in BVG-Reform Tags: Beiträge

Die nationalrätliche SGK hat zwei Vorstösse für kleinere BVG-Revisionen beschlossen: eine einfachere Staffelung der Beiträge und die Plicht für BVG-Beiträge ab 2o statt wie bisher 25. 20 Minuten hat dazu zwei parlamentarische Stimmen eingeholt. 

Unterstützt wird das Vorhaben unter anderem von der FDP. «Jeder Franken, der früher in die Pensionskasse fliesst, ist beim Renteneintritt in 45 Jahren deutlich mehr wert», erklärt FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt. Junge Menschen sollten möglichst ab dem ersten Franken, den sie verdienen, in die Pensionskasse einzahlen, sodass sie im späteren Rentenalter ein möglichst sorgenfreies Leben haben, so der Zürcher.

Dank des Zinseszinses und der Arbeitgeberbeiträge verwandle sich jeder Franken, den man einzahle, in drei Renten-Franken. Auch wenn man mit Anfang 20 noch nicht viel verdiene, zahle sich diese Vorsorge aus: «Die Lebenskosten sind in dem Alter meist noch nicht so hoch, weil man oft noch keine Familie und damit auch weniger Ausgaben hat.»

SP-Nationalrätin Sarah Wyss wehrt sich gegen das Vorhaben: «Ich lehne diese Forderung ab, weil es den Arbeitseinstieg der jungen Menschen erschwert – ohne nennenswerte bessere Rente im Alter», sagt sie. Dies, weil junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt «teurer» würden, da Arbeitgebende ihren Anteil an den Pensionskassenbeiträgen früher übernehmen müssten.

Von der Anpassung profitieren würden vor allem die älteren Arbeitnehmenden, weil sich das Einkaufspotenzial vergrössere, so Wyss. «Die Jungen hätten einfach weniger Nettolohn», argumentiert die SP-Frau. Pensionskassen könnten zudem bereits heute den Sparbeginn früher ansetzen, es brauche also keinen «Zwang für alle».

  20 Minuten  / Vorstösse SGK-N

SGK-N beschliesst zwei Vorstösse zum BVG

27. Januar 2026 By pwirth in Allgemein

In der  Mitteilung der Sozialkommission des Nationalrats vom 9. Januar heisst es: 

Die SGK-N hat mit jeweils 17 zu 8 Stimmen die Ausarbeitung zweier Kommissionsinitiativen im Bereich der beruflichen Vorsorge (26.400  / 26.401) beschlossen.

Eine erste sieht vor, die Altersgutschriften neu zu gliedern. Aktuell gelten vier nach Alterskategorie gestaffelte Gutschriftensätze. Die Kommission will diese auf zwei Beitragssätze reduzieren. Damit sollen die Lohnnebenkosten älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesenkt und deren Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt erhöht werden.

Eine zweite Initiative zielt darauf ab, den Sparbeginn in der 2. Säule vom 25. auf den 20. Geburtstag vorzuverlegen und so ein längeres Sparen zu ermöglichen. Die Kommission nimmt damit nach der 2024 vom Volk abgelehnten BVG-Reform 21 die Diskussion zu einzelnen Elementen wieder auf. Als nächstes wird die Schwesterkommission darüber entscheiden, ob sie den Kommissionsinitiativen zustimmt.

  Mitteilung SGK / Parl. Initiative Gutschriften / Parl. Initiative Alterssparen

Anlauf für schrittweise BVG-Revision

27. Januar 2026 By pwirth in BVG-Reform Tags: Altersgutschriften

2024 scheiterte eine grosse Reform der beruflichen Vorsorge an der Urne. Die Sozialkommission des Nationalrates nimmt auf Anregung der SPV einen neuen Anlauf, diesmal aber in kleinen Schritten. Mit jeweils 17 zu 8 Stimmen wurden in der nationalrätglichen Sozialkommission Vorstösse angenommen, mit denen sie an zwei Stellschrauben im BVG-Obligatorium drehen will. Der Blick schreibt dazu:

  • Neue Altersgutschriften: Heute gelten je nach Alter vier verschiedene Beitragssätze. Für 25- bis 34-Jährige fliessen mindestens 7 Prozent des koordinierten Lohns in die Pensionskasse. Für 35- bis 44-Jährige werden 10 Prozent und für 45- bis 54-Jährige 15 Prozent fällig. Der höchste Satz mit 18 Prozent kommt ab 55 Jahren zum Zug. Neu soll es nur noch zwei Beitragssätze geben. Eine konkrete Vorgabe macht der Vorstoss nicht. In der gescheiterten Reform waren 9 Prozent bis 44 Jahre sowie 14 Prozent ab 45 Jahren vorgesehen. Das Ziel dabei: Ältere Arbeitnehmende sollen für Arbeitgeber dadurch günstiger und damit auf dem Arbeitsmarkt attraktiver werden.

  • Sparen schon ab 20: Junge Arbeitnehmende zahlen heute erst ab 25 Jahren in die Pensionskasse ein. Das Alterssparen in der zweiten Säule soll neu schon mit 20 Jahren starten – analog zur AHV. Damit sollen Junge ein höheres Alterskapital erzielen können. Die Idee für einen früheren Sparbeginn wurde schon mit der letzten BVG-Reform diskutiert, scheiterte aber am Widerstand des Ständerats.

«Bei der beruflichen Vorsorge besteht nach wie vor Handlungsbedarf», sagt Kommissionspräsidentin und FDP-Nationalrätin Regine Sauter (59, ZH) zu Blick. Nach dem in der Volksabstimmung gescheiterten Gesamtpaket wolle die Kommission deshalb einzelne Elemente wieder aufnehmen.

Ihre Partei biete Hand für eine Lösung, so die Freisinnige. Allerdings macht sie klar, dass dabei auch die Leistungsseite angeschaut werden müsse. «Wir können nicht nur höhere Rentenversprechungen machen, ohne den immer noch zu hohen Umwandlungssatz anzugehen.» Auch die Auswirkungen tieferer Altersgutschriften bei älteren Arbeitnehmenden müsse man in einem Gesamtkontext ansehen.

Sinken für Ältere die Beitragssätze, resultiert weniger Alterskapital – sprich: weniger Rente. «Rein mathematisch betrachtet, braucht es für eine Übergangsgeneration eine gewisse Kompensation», ist sich SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (47, ZG) der Problematik bewusst.

Im Gegensatz zu früheren Generationen hätten heutige Neupensionierte aber über ihr ganzes Arbeitsleben in die Pensionskasse einbezahlt und damit unter dem Strich auch mehr angespart. «Damit entschärft sich die Kompensationsfrage», so Aeschi. «Entscheidend ist, dass Ältere dank tieferer Lohnkosten einfacher Arbeit finden.»

Vom Umwandlungssatz hingegen will er die Finger lassen. «Das Volk hat deutlich Nein gesagt», sagt er. «Die meisten Kassen haben das Problem mittlerweile anderweitig gelöst.»

Widerstand gegen die beiden Vorstösse kommt von links-grüner Seite. «Die Anpassung der Altersgutschriften wird dazu führen, dass eine ganze Generation Rentenkürzungen haben wird – bei einem solchen Abbau machen wir nicht mit», sagt SP-Co-Fraktionschefin Samira Marti (31, BL).

Sie glaubt nämlich nicht daran, dass die Bürgerlichen eine faire Kompensationslösung mittragen würden, da dafür massive Ausgleichszahlungen nötig wären. Auch den früheren Sparbeginn beurteilt sie kritisch. «Für Junge wird es einfach extrem teuer.»

Doch auch Marti ortet in der beruflichen Vorsorge Reformbedarf. «Wir müssen bei den Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigten ansetzen», macht sie klar. So plädiert sie etwa für Erziehungsgutschriften in der zweiten Säule analog zur AHV. «Zudem braucht es auch bei den Pensionskassen einen regelmässigen Teuerungsausgleich.»

  Blick  / Mitteilung SGK

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Für staatliche PKs sind Kündigungen politisch

26. Januar 2026 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: Immobilien

Nachdem die Berner Burger-PK mit einer Leerkündigung kürzlich in die Schlagzeilen geraten ist, trifft es jetzt die baselstädtische PK. Der Blick meint, das sei «brisant»:

Es sind günstige Wohnungen im teuren Genf, noch dazu an bester Lage, am Boulevard Carl-Vogt im Genfer Quartier La Jonction. Doch damit ist jetzt Schluss. 107 Mieter und 15 Gewerbetreiber erhielten die Leerkündigung, dies berichtet die Zeitung «Tribune de Genève».

Die Gebäude sollen umfassend saniert werden, unter anderem ist eine Zentralheizung geplant. Für die Bewohner, teilweise ältere Menschen, ein Schock. Sie müssen teilweise innerhalb von wenigen Monate eine neue Bleibe finden – keine einfache Aufgabe in einer Stadt wie Genf.

Besonders brisant: Die Gebäude gehören der Pensionskasse des Kantons Basel-Stadt. Mit Tanja Soland (50) sitzt auch eine Basler Regierungsrätin im Verwaltungsrat. Deshalb wird jetzt die Politik aktiv.

Die Basler Grossrätin Patrizia Bernasconi (59), von der Grünen-nahen Partei Basta, ärgert sich hörbar. «Gerade eine öffentlich-rechtliche Pensionskasse hat auch eine soziale Verantwortung.» Sie hat nun dem Regierungsrat mittels eines Vorstosses insgesamt 14 Fragen gestellt.

«Ich vermute, dass die Pensionskasse das Gebäude 2020 viel zu teuer eingekauft hat und nach der Renovation deutlich teurere Mieten verlangen wird, um das Geld wieder reinzuholen.» (…)

Die Totalrenovation sei notwendig, schreibt die Pensionskasse in einer Mitteilung, um den Denkmalschutz zu wahren und die Wohnqualität langfristig zu steigern. «Aufgrund des Umfangs der geplanten Massnahmen und der geltenden Sicherheitsstandards können die Arbeiten nicht in einem bewohnten Gebäude durchgeführt werden. Die vollständige Entmietung der Liegenschaft ist daher ein unverzichtbarer erster Schritt.»

  Blick

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Das Label ESG ist tot?

26. Januar 2026 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: ESG

ESG ist tot. Lang lebe die nachhaltige Geldanlage, schreibt Markus Städeli in der NZZ und meint: ESG ist für viele Banken bloss ein Label: uneinheitlich und verwässert. Es gibt viel glaubwürdigere Ansätze. Wie viel glaubwürdiger sei dahingestell. Offenbar geht es Städeli darum, aufzuzeigen, dass Larry Fink am WEF in Davis recht hatte, aber alles mehr oder weniger gleich bleibt. Einfach unter anderem Label. 

Finks Auftritt in Davos markiert für mich das endgültige Ende der ESG-Ära. ESG steht für Environmental, Social und Governance, also die Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialkriterien sowie der guten Unternehmungsführung bei der Auswahl von Wertschriften.

Fink nimmt das Wort ESG schon länger nicht mehr in den Mund, sondern spricht jetzt von «Wachstum dank Innovation innerhalb der planetaren Grenzen». Er betont, dass Unternehmen keinen Profit erwirtschaften sollten, ohne auch die Kosten dieses Profits zu berücksichtigen. Er positioniert Blackrock als Financier der Transition.

Es gehe nicht mehr um den Ausschluss «böser» Firmen, sondern darum, Kapital in die Modernisierung von Stromnetzen, Speichern und kohlenstoffarmen Technologien zu lenken. Die nachhaltigen Anlageprodukte seiner Firma sind heute folglich nicht mehr so konzipiert, dass sie fossile Brennstoffe komplett verbannen. Öl- und Gaskonzerne können berücksichtigt werden, wenn sie sich um die Energiewende bemühen. (…)

Und dann wurde ESG in den USA auch noch zum politischen Kampfbegriff, was natürlich der Hauptgrund ist, wieso Fink nun lieber von «Investitionen in den Wandel» spricht.

Obwohl ich ESG keine Träne nachweine, bin ich ein Befürworter des nachhaltigen Anlegens, wenn dieses glaubwürdig geschieht. Das darf man etwa bei der Globalance-Bank vermuten, bei der Nachhaltigkeit keine Produktelinie ist, sondern Kern des Geschäftsmodells.

  NZZ

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Renditenvergleich im Prevanto-Monitor

23. Januar 2026 By pwirth in Index Tags: Prevanto-Monitor

Der Prevanto Monitor per 31.12.2025 enthält u.a. auch obigen Renditenvergleich mit den Zahlen von UBS-Performance, Pictet 25 plus und Swisscanto PK-Monitor für alle Kassen. Weitere Diagramme geben die Entwicklung der Deckungsgrade, Kapitalmarktinfos und Wechselkurse wieder. 

  Prevanto Monitor 25-12

Einkommensverteilung 2000-2023

23. Januar 2026 By pwirth in Statistik, Versicherte Tags: BFS

Im Jahr 2023 beträgt das mediane verfügbare monatliche Äquivalenzeinkommen in der Schweiz 4332 Franken. Dieses Einkommen ist zwischen 2000 und 2014 nach anfänglichen Schwankungen stark gestiegen. In den darauffolgenden Beobachtungsjahren ist eine Stagnation ersichtlich.

Die Einkommensungleichheit, gemessen am Gini-Koeffizienten, der Werte zwischen 0 (vollkommene Gleichheit: alle haben das gleiche Einkommen) und 1 (maximale Ungleichheit) annehmen kann, schwankte für die verfügbaren Äquivalenzeinkommen seit der Jahrtausendwende zwischen 0,26 und 0,30. Seit 2015 hat sie sich bei Werten um 0,29 und 0,30 stabilisiert.

  BfS Einkommensverteilung

Die Pensionierten und die Individualbesteuerung

22. Januar 2026 By pwirth in Steuern Tags: NZZ

Wer von einem Wechsel zur Individualbesteuerung letztlich profitieren würde, lässt sich generell schwer feststellen, zu unterschiedlich sind die individuellen Verhältnisse, zu komplex das Projekt. Immerhin sind einige Trends aus den amtlichen Zahlen ablesbar. Wie der Tages-Anzeiger schon früher kommt auch die NZZ zu dem Schluss, dass Pensionierte mehrheitlich zu den Profiteuren gehören würden. Fabian Schäfer schreibt: 

[Die Zahlen der Steuerverwaltung] zeigen, wer die grossen Gewinner wären: in erster Linie verheiratete Rentner und in zweiter kinderlose Ehepaare.

In Zahlen ausgedrückt: Pensionierte Ehepaare machen nur 15 Prozent aller Steuerpflichtigen aus. Auf sie entfallen jedoch 36 Prozent der gesamten Entlastung (245 von 625 Millionen Franken). Ähnlich positiv sieht es für Doppelverdiener-Paare ohne Kinder aus, die ebenfalls stark überproportional entlastet werden: Sie machen 8 Prozent aller Steuerpflichtigen aus, sollen aber 16 Prozent der gesamten Entlastung erhalten.

Anders liegen die Dinge bei den Familien. Doppelverdiener mit Kindern würden im Durchschnitt zwar ebenfalls entlastet, aber nicht so überproportional wie Rentner und Kinderlose. Klar negativ ist die Bilanz hingegen für die Familien von gutverdienenden Unverheirateten sowie von Einverdiener-Paaren, bei denen ein Partner mehr oder weniger das gesamte Einkommen allein erzielt: Nach den Schätzungen des Bundes müssen sie im Durchschnitt mit einer Steuererhöhung rechnen.

Pensionierte können sparen, Alleinerziehende legen drauf: Ist das der Weisheit letzter Schluss? Politisch kann man sich darüber streiten, technisch aber lassen sich die Unterschiede erklären. Bei pensionierten Ehepaaren sind die Einkommen wegen der AHV-Renten gleichmässiger auf Mann und Frau verteilt als bei jüngeren Paaren. Zudem können sie kaum je Doppelverdiener-Steuerabzüge geltend machen.

Beides bewirkt, dass Rentner heute besonders stark von dem Phänomen betroffen sind, das gemeinhin als «Heiratsstrafe» bezeichnet wird: Ein Teil der Verheirateten muss mehr Bundessteuern bezahlen als ledige Paare, weil ihre Einkommen wegen der gemeinsamen Veranlagung zusammengezählt werden. Folglich gehören sie zu den natürlichen Nutzniessern einer individuellen Besteuerung.

  NZZ / Tages-Anzeiger

 

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Holcim-Kassen verzinsen Sparguthaben mit 9%, Update

22. Januar 2026 By pwirth in Pensionskassen Tags: Verzinsung

Die PEKAM AG teilt mit, dass die ursprünglich an dieser Stelle publizierte Meldung zum Holcim Pension Fund  sich auf das Vorjahr bezieht und hat uns freundlicherweise die aktuellen Daten zugestellt. Wir bedauern das Missverständnis. PEKAM schreibt:

Das Investment Office des Holcim Pension Fund und der Pensionskasse der Holcim (Schweiz) AG, die Pekam AG, berichtet von erfreulichen Entwicklungen. Aufgrund der soliden Entwicklung der Finanzmärkte im vergangenen Jahr sind die Deckungsgrade der erwähnten Kassen auf über 128 % resp. 130 % gestiegen.

Beide Stiftungsräte haben sich entschieden, die Sparguthaben mit je 9 % zu verzinsen und lassen so die Versicherten an der positiven finanziellen Entwicklung der Kassen partizipieren. Der technische Zins beträgt bei beiden Kassen 1.75 %.

 

Warum der Wohnungsbau feststeckt

22. Januar 2026 By pwirth in Allgemein

In seinem ausführlichen und lesenswerten Beitrag geht Jürg Zulliger in der NZZ auf die «wahren Ursachen steigender Mieten» ein und schlägt radikale Massnahmen vor.

Die Diskussion über steigende Mieten in der Schweiz verläuft nach einem vertrauten Muster. Die Preise ziehen an, die öffentliche Empörung wächst – und rasch werden die Schuldigen präsentiert: grosse Investoren wie Pensionskassen, Versicherungen und Immobiliengesellschaften.

Sie würden mit hohem Kapitaleinsatz halbe Städte aufkaufen und damit die Mieten nach oben treiben. Doch diese Erklärung greift zu kurz und lenkt von den eigentlichen Ursachen der Wohnungsknappheit ab. 

Unbestritten ist: Die Werte von Mehrfamilienhäusern steigen weiter. Besonders institutionelle Anleger wie Pensionskassen und grosse Versicherungen suchen gezielt nach solchen Wohnliegenschaften. Befragt man diese Investoren, zeigt sich: Keine andere Anlageklasse wollen sie so stark ausbauen.

Die Senkung des Leitzinses, eine hohe Sparquote in der Schweiz und der Bedarf an langfristig stabilen Anlagen verstärken die Nachfrage. Wenn auch noch sichere, langfristige Erträge in Schweizerfranken das Ziel sind, trifft dieses Interesse rasch auf einen vergleichsweise engen Anlagemarkt.

Doch daraus folgt nicht automatisch, dass Investoren die Mieten hochtreiben. Der entscheidende Treiber liegt woanders. (…)

Wer über Wohnungspolitik spricht, muss zwei Märkte auseinanderhalten: Der Mietwohnungsmarkt ist ein Nutzermarkt – hier bestimmen Angebot und Nachfrage nach Wohnraum den Preis. Der Markt für Mehrfamilienhäuser hingegen ist ein Kapitalmarkt – hier zählen Zinsen und Renditeerwartungen.

Diese beiden Märkte entwickeln sich unabhängig voneinander. Manchmal steigen die Preise für Liegenschaften, während die Mieten stagnieren. Oder die Mieten steigen bei fallenden Bewertungen.

Besonders fatal: Die Mietpreis- und Wohnschutzinitiativen des Mieterverbandes und linker Parteien kurieren nur Symptome, nicht Ursachen. Sie regulieren Preise, schaffen aber keinen zusätzlichen Wohnraum. Im Gegenteil: Verschärfte Eingriffe vertreiben Investoren – und das Angebot schrumpft weiter. (…)

Der erste Schritt aus der Sackgasse: Schluss mit der Stadt als Museum. In grossen Städten stehen rund 80 Prozent der Gebäude unter Schutz. Selbst bescheidenste Wohnbauten aus den 1920er Jahren gelten als unantastbar, während Zehntausende auf bezahlbaren Wohnraum warten. Denkmalschutz ist wichtig, aber er darf nicht zum Luxus einer kleinen Minderheit werden. Die in der Forschung belegten Zahlen sind eindeutig: Denkmalschutz und rigide Baurestriktionen verteuern das Wohnen durchschnittlich um 35 Prozent.

Zweitens ist eine Reform des Rekurs- und Einspracherechts überfällig. Die Schweiz hat sich eine Blockadekultur angewöhnt, die moralisch höchst fragwürdig und wirtschaftlich unbezahlbar geworden ist. Wer Zeit, Geld und juristischen Beistand mobilisieren kann, bringt selbst hervorragende und rechtmässige Bauprojekte zum Stillstand. Wer hingegen investiert, Risiken trägt und Wohnraum schaffen will, gerät unter Generalverdacht.

Drittens muss die Raumplanung aus ihrer Erstarrung gelöst werden. Das Raumplanungsgesetz von 2013 sollte Verdichtung fördern – stattdessen hat es Bauland in einem Masse verknappt und verteuert, dass ein Umdenken dringend nötig ist. Das Bauen im Bestand liefert bei weitem nicht, was man sich erhofft hatte.

Die Realität hat die damaligen Prognosen überholt: Vor der Abstimmung von 2013 ging man davon aus, dass die Schweiz die Schwelle von 9 Millionen Einwohnern erst 2050 oder 2060 erreichen werde. Tatsächlich haben wir diese Marke bereits jetzt überschritten. Es darf kein Tabu mehr sein, an gut erschlossenen Lagen neues Bauland einzuzonen – und im Gegenzug periphere, schlecht angebundene Flächen auszuzonen.

  NZZ

 

 

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Kapitalbezug Zeichen für Vertrauenskrise?

22. Januar 2026 By pwirth in Versicherte Tags: Kapitalbezug, SGB

Die Arbeitnehmenden nehmen viel mehr Kapital aus ihren Pensionskassen, wenn sie in Rente gehen. Letztes Jahr wurden 17 Mrd. Fr. als Kapital bezogen. Das ist fast doppelt so viel wie fünf Jahre früher (8.9 Mrd. Fr. im Jahr 2019).

Daniel Lampart, Chefökonom beim SGB, kommentiert in seinem Blog die starke Zunahme der Kapitalbezüge bei Pensionierung. 

Warum nehmen heute viel mehr Leute viel Kapital aus der Pensionskasse? Ist es ein Zeichen dafür, dass das Vertrauen in die Pensionskassen geschwunden ist? Ein Grund für den Kapitalbezug sind die «Berater» oben, die den Versicherten ihre privaten Vorsorgelösungen verkaufen wollen und ihnen Schönwetter-Berechnungen vorlegen.

Dazu kommt, dass die sinkenden Leistungsversprechen in den Pensionskassen am Vertrauen genagt haben. Die Pensionskassen können zwar nichts für die tieferen Zinsen auf den Finanzmärkten. Aber sie haben teilweise zu vorsichtig agiert und zu viele Reserven gebildet.

Zahlreiche Pensionskassen waren sogar froh, dass die Pensionierten das Kapital nahmen, weil sie damit weniger Risiko auf der Bilanz haben. Das hat sich glücklicherweise zu ändern begonnen. Die «technischen Rückstellungen» werden wieder abgebaut. Und die Vorsorgeguthaben werden wieder höher verzinst und auch Renten punktuell erhöht.

Generelle Rentenerhöhungen sind aber nach wie vor die Ausnahme. Und nach wie vor gibt es zahlreiche schwarze Schafe unter den Pensionskassen, die teuer sind und ungenügende Leistungen bieten. Die Aufsicht schaut zu wenig gut hin. Der Marktanteil der Versicherungen, die mit der zweiten Säule Geld verdienen, steigt. (…)

Die zweite Säule ist eine Sozialversicherung. Für Firmen, die keine eigene Kasse führen können, braucht es ein Non-Profit-Angebot mit einem sehr guten Preis-Leistungsverhältnis – wie es die Sozialpartner in verschiedenen Branchen bereits anbieten.

  SGB Blog Lampart

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Kommentar

Rückspiegel

Politik im Vermietungsgeschäft
Die Basler PK will mit ihren Immobilien in Genf eine angemessene Rendite erzielen. Das stört die Linke. Link

OAK auf dem Holzweg
Die Oberaufsicht will sich mit der risikobasierten Aufsicht einen alten Traum verwirklichen. Experte Roger Baumann hält nichts davon. Link

Bloss keine Reform
Die SGK-N wagt mit zwei BVG-Änderungen einen neuen Reformanlauf. Der ASIP reagiert heftig. Link

inter-pension not amused
Die OAK will den Handlungsspielraum der Sammelstiftungen noch weiter engen. Ihr Verband wagt ein skeptisches Räuspern. Link

Novas Erbe
Mathieu Erb folgt auf Colette Nova im BSV. Link

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