2024 scheiterte eine grosse Reform der beruflichen Vorsorge an der Urne. Die Sozialkommission des Nationalrates nimmt auf Anregung der SPV einen neuen Anlauf, diesmal aber in kleinen Schritten. Mit jeweils 17 zu 8 Stimmen wurden in der nationalrätglichen Sozialkommission Vorstösse angenommen, mit denen sie an zwei Stellschrauben im BVG-Obligatorium drehen will. Der Blick schreibt dazu:

  • Neue Altersgutschriften: Heute gelten je nach Alter vier verschiedene Beitragssätze. Für 25- bis 34-Jährige fliessen mindestens 7 Prozent des koordinierten Lohns in die Pensionskasse. Für 35- bis 44-Jährige werden 10 Prozent und für 45- bis 54-Jährige 15 Prozent fällig. Der höchste Satz mit 18 Prozent kommt ab 55 Jahren zum Zug. Neu soll es nur noch zwei Beitragssätze geben. Eine konkrete Vorgabe macht der Vorstoss nicht. In der gescheiterten Reform waren 9 Prozent bis 44 Jahre sowie 14 Prozent ab 45 Jahren vorgesehen. Das Ziel dabei: Ältere Arbeitnehmende sollen für Arbeitgeber dadurch günstiger und damit auf dem Arbeitsmarkt attraktiver werden.

  • Sparen schon ab 20: Junge Arbeitnehmende zahlen heute erst ab 25 Jahren in die Pensionskasse ein. Das Alterssparen in der zweiten Säule soll neu schon mit 20 Jahren starten – analog zur AHV. Damit sollen Junge ein höheres Alterskapital erzielen können. Die Idee für einen früheren Sparbeginn wurde schon mit der letzten BVG-Reform diskutiert, scheiterte aber am Widerstand des Ständerats.

«Bei der beruflichen Vorsorge besteht nach wie vor Handlungsbedarf», sagt Kommissionspräsidentin und FDP-Nationalrätin Regine Sauter (59, ZH) zu Blick. Nach dem in der Volksabstimmung gescheiterten Gesamtpaket wolle die Kommission deshalb einzelne Elemente wieder aufnehmen.

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