In der  Mitteilung der Sozialkommission des Nationalrats vom 9. Januar heisst es: 

Die SGK-N hat mit jeweils 17 zu 8 Stimmen die Ausarbeitung zweier Kommissionsinitiativen im Bereich der beruflichen Vorsorge (26.400  / 26.401) beschlossen.

Eine erste sieht vor, die Altersgutschriften neu zu gliedern. Aktuell gelten vier nach Alterskategorie gestaffelte Gutschriftensätze. Die Kommission will diese auf zwei Beitragssätze reduzieren. Damit sollen die Lohnnebenkosten älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesenkt und deren Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt erhöht werden.

Eine zweite Initiative zielt darauf ab, den Sparbeginn in der 2. Säule vom 25. auf den 20. Geburtstag vorzuverlegen und so ein längeres Sparen zu ermöglichen. Die Kommission nimmt damit nach der 2024 vom Volk abgelehnten BVG-Reform 21 die Diskussion zu einzelnen Elementen wieder auf. Als nächstes wird die Schwesterkommission darüber entscheiden, ob sie den Kommissionsinitiativen zustimmt.

  Mitteilung SGK / Parl. Initiative Gutschriften / Parl. Initiative Alterssparen