Die Idee, obligatorische BVG-Beiträge bereits ab Alter 20 einzufordern, stösst auf gemischtes Echo. Die Skepsis scheint zu überwiegen. Auf 20 Minuten hat VZ-Experte Karl Flubacher vorgerechnet, was die Folgen für die spätere Rente in etwa sein könnten. Sie sind überschaubar. 

Flubacher hat dafür ein fiktives Rechenbeispiel erstellt und den Effekt anhand drei verschiedener Zinssätze berechnet – ausgehend von einer 20-jährigen Person mit einem Jahreslohn von 52’000 Franken (13 Monatslöhne à 4000 Franken).

Davon wird zuerst der sogenannte Koordinationsabzug abgezogen – dieser beträgt für das Jahr 2026 fix 26’460 Franken. Daraus ergibt sich der «versicherte Lohn», der noch 25’540 Franken beträgt.

Wie hoch der Beitrag ausfällt, den eine Person an die Pensionskasse einzahlt, gibt das Alter vor. Für die Berechnung wurde der Sparbeitrag der heute jüngsten Altersklasse (25 bis 34 Jahre) gewählt, der 7 Prozent beträgt. Bezahlt wird dieser je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber – also je 3,5 Prozent.

Somit ergibt sich ein Sparbeitrag von 1788 Franken pro Jahr, der in die Pensionskasse fliesst – dieser Betrag ist inklusive der Hälfte, die der Arbeitgeber beisteuert. Bei deinem ausgezahlten Jahreslohn fehlen also 894 Franken. Bei 13 Monatslöhnen macht das nicht ganz 70 Franken pro Monat aus.

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