
Wer von einem Wechsel zur Individualbesteuerung letztlich profitieren würde, lässt sich generell schwer feststellen, zu unterschiedlich sind die individuellen Verhältnisse, zu komplex das Projekt. Immerhin sind einige Trends aus den amtlichen Zahlen ablesbar. Wie der Tages-Anzeiger schon früher kommt auch die NZZ zu dem Schluss, dass Pensionierte mehrheitlich zu den Profiteuren gehören würden. Fabian Schäfer schreibt:
[Die Zahlen der Steuerverwaltung] zeigen, wer die grossen Gewinner wären: in erster Linie verheiratete Rentner und in zweiter kinderlose Ehepaare.
In Zahlen ausgedrückt: Pensionierte Ehepaare machen nur 15 Prozent aller Steuerpflichtigen aus. Auf sie entfallen jedoch 36 Prozent der gesamten Entlastung (245 von 625 Millionen Franken). Ähnlich positiv sieht es für Doppelverdiener-Paare ohne Kinder aus, die ebenfalls stark überproportional entlastet werden: Sie machen 8 Prozent aller Steuerpflichtigen aus, sollen aber 16 Prozent der gesamten Entlastung erhalten.
Anders liegen die Dinge bei den Familien. Doppelverdiener mit Kindern würden im Durchschnitt zwar ebenfalls entlastet, aber nicht so überproportional wie Rentner und Kinderlose. Klar negativ ist die Bilanz hingegen für die Familien von gutverdienenden Unverheirateten sowie von Einverdiener-Paaren, bei denen ein Partner mehr oder weniger das gesamte Einkommen allein erzielt: Nach den Schätzungen des Bundes müssen sie im Durchschnitt mit einer Steuererhöhung rechnen.

Pensionierte können sparen, Alleinerziehende legen drauf: Ist das der Weisheit letzter Schluss? Politisch kann man sich darüber streiten, technisch aber lassen sich die Unterschiede erklären. Bei pensionierten Ehepaaren sind die Einkommen wegen der AHV-Renten gleichmässiger auf Mann und Frau verteilt als bei jüngeren Paaren. Zudem können sie kaum je Doppelverdiener-Steuerabzüge geltend machen.
Beides bewirkt, dass Rentner heute besonders stark von dem Phänomen betroffen sind, das gemeinhin als «Heiratsstrafe» bezeichnet wird: Ein Teil der Verheirateten muss mehr Bundessteuern bezahlen als ledige Paare, weil ihre Einkommen wegen der gemeinsamen Veranlagung zusammengezählt werden. Folglich gehören sie zu den natürlichen Nutzniessern einer individuellen Besteuerung.
NZZ / Tages-Anzeiger
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