Swisscanto-Studie: Die Pensionskassen 2012
Die jährlich von Swisscanto publizierte Pensionskassen-Studie mit ihren zahlreichen Daten über grundlegende und aktuelle Aspekte der Schweizer Pensionskassen ist für alle an der beruflichen Vorsorge Interessierten eine Fundgrube mit vielfältigen Einblicken in die Struktur der 2. Säule. Nebst der erweiterten Auswertung der bereits im Frühjahr publizierten Resultate finden sich in der Studie wiederum eine Reihe von Beiträgen prominenter Fachleute zu diversen Themen.
Eine der gegenwärtig viel diskutierten Fragen betrifft die Generationensolidarität, ausgelöst durch die teilweise massive Umverteilung zwischen Aktiven und Pensionierten. Gérard Fischer, CEO Swisscanto, empfiehlt in seinem Beitrag, die beiden Destinatärsgruppen getrennt zu erfassen, um so die internen Mittelflüsse wie auch die tatsächliche Finanzierungssituation einer Kasse besser zu erfassen. Als Instrument zur quantitativen Ermittlung hat PPCmetrics dazu den risikotragenden Deckungsgrad entwickelt, der hier anhand der Umfrageergebnisse angewandt wird und gemäss dem Beitrag von Alfred Bühler einige erstaunliche Ergebnisse zeitigt. NR Jürg Stahl erinnert an seine Motion für eine Anpassung des FZG, damit die mit der BVG-Revision ermöglichte Wahlmöglichkeit für Anlagepläne auch tatsächlich umgesetzt werden kann. Das BSV hat eine längst versprochene Vernehmlassung zum Thema nochmals verschoben. Aufschlussreich sind die Ausführungen von Christina Ruggli, Präsidentin der Aufsichtsbehörden, die sich in einem Interview über das Verhältnis der Direktaufsicht zur neuen Oberaufsichtskommission äussert. Die nicht zuletzt aufgrund der internationalen Rechnungslegungsstandards verstärkten De-Risking-Bemühungen der Unternehmen machen vor der 2. Säule nicht halt. Peter Zanella beschreibt Umfeld und Konsequenzen der Entwicklung. Weitere Themen sind die Folgen der Strukturreform auf die öffentlichen Kassen, die laut Patrick Spuhler nicht zu unterschätzen sind, sowie die Frage: lohnt sich Hedging? Peter Bänziger und Thomas Härter versuchen eine Antwort.
Die Studie ist unentgeltlich bei Swisscanto zu beziehen oder kann als pdf herunter geladen werden.
Swisscanto PK-Herbstgespräch: Aufhellungen und offene Fragen
Swisscanto hat an ihrem traditionellen Herbstgespräch zur Situation der 2. Säule einige positiv stimmende Daten zur Entwicklung von Performance und Deckungsgrad im laufenden Jahr bekannt gegeben. Trotz der anhaltenden Währungsturbulenzen und Eurokrise haben sich insbesondere Aktien gut entwickelt. Der Pictet-Index BVG 25 legte seit Jahresbeginn um 6,7% zu, BVG 25plus um 6,9%. Entsprechend haben sich die Deckungsgrade verbessert. Aufgrund eigener Hochrechnungen kommt Swisscanto laut Othmar Simeon per Ende August für die privaten Kassen auf einen durchschnittlichen Deckungsgrad von 107% (Ende 2011: 103%). Bei den öffentlichen Kassen erreichen jene mit Vollkapitalisierung (keine Staatsgarantie) 99 (95)%, die mit Teilkapitalisierung 75 (72)%. Das Jahr ist damit nach Einschätzung von Swisscanto besser als erwartet verlaufen und dürfte eine Performance zwischen 6 und 8% ergeben. Dazu beigetragen hat nicht zuletzt die Stabilisierungspolitik der Nationalbank, welche den Kassen Währungsverluste erspart hat.
Die weitere Kapitalmarktentwicklung sieht aufgrund der von der EZB abgegebenen Garantien ebenfalls recht gut aus. Die meisten Aktienmärkte sind laut Peter Bänziger, CIO von Swisscanto, unterbewertet. Dies weniger in der Schweiz als insbesondere in der EU, wo die Unterbewertung einen historischen Höchststand erreicht hat. Die Wirtschaftsaussichten sind hingegen weniger rosig. Die höchste Wahrscheinlichkeit wird für die Weltwirtschaft einem Szenario mit Stagflation eingeräumt (60%), es folgen “Japanisierung” (25%), Depression (10%) und rasche Erholung (5%).
Also Entwarnung für die 2. Säule mit dem steten Ruf der Kassen nach einer weiteren Senkung des Umwandlungssatzes? Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP, warnte, dass mit den politischen Entscheiden nicht mehr allzu lange zugewartet werden dürfe. Den meisten Kassen fehlen ausreichende Schwankungsreserven. Es gehe nicht um Abbau, sondern um Sicherung der Leistungen. Die folgenden Fragen müssten beantwortet werden: Finanzierung bei tiefem Zinsniveau und DG, Anpassung der Leistungsparameter, Anstieg der Lebenserwartung und Generationensolidarität (Umverteilung). Der ASIP favorisiert eine UWS-Anpassung mit flankierenden Massnahmen, um das bestehende Leistungsziel (incl. AHV 60%) garantieren zu können. Ein Ausgleich für die UWS-Senkung über die AHV wird angesichts der Tatsache, dass diese in wenigen Jahren massiv mit den Auswirkungen der Demographie zu kämpfen haben wird, entschieden abgelehnt.
Konrad verwies bezüglich UWS-Anpassung schliesslich darauf, dass viele Pensionskassen ihren Umwandlungssatz sozialpartnerschaftlich bereits auf ein Niveau gesenkt hätten, das von den Gewerkschaften als unakzeptabel qualifiziert werde.
Complementa Risiko Check-up 2012
Bereits zum 18. Mal hat Complementa ihren Risiko Check-up durchgeführt. 261 Kassen mit einem Gesamtkapital von 368 Mrd. Franken haben teilgenommen und damit gleichzeitig ihre Risikofähigkeit analysieren lassen. Die teilnehmenden Kassen weisen 2,1 Mio. Destinatäre auf und repräsentieren damit knapp 60% der beruflichen Vorsorge. An einem Anlass in Zürich wurden die Ergebnisse der Umfrage wie auch die daraus entstandene Studie vorgestellt. Die Studie kann als pdf-Datei herunter geladen oder gegen einen Unkostenbeitrag als Print bestellt werden.
Durch die lange Erfassungsdauer der Zahlen kann Complementa eine grosse Zahl von Zeitreihen darstellen, welche die Entwicklung von Vorsorge und Pensionskassen anschaulich darstellen. Die erfassten Bereiche sind Deckungsgrad, Anlagestruktur und Performance sowie Verzinsung. Aufgrund der aktuellen Entwicklung wird dem Thema Fremdwährungsrisiken und Absicherung ein eigenes Kapital gewidmet.
Im Einzelnen zeigt die Studie u.a. auf, wie die auseinanderdriftende Entwicklung bei der Verzinsung der Aktivsparkapitalien und der Rentnerkapitalien resp. der technischen Zinsen seit 2002 die berufliche Vorsorge prägt und auch problematisch ist, nicht zuletzt im Sinne der Generationensolidarität.
Mindestzins und Rentenklau
Daniel Lampart, Chefökonom beim Schweiz. Gewerkschaftsbund, hat zur Diskussion des BVG-Mindestzinses 2013 die Rentenklau-Keule hervorgeholt und macht in Versicherer-Bashing. Die tragische Situation der Arbeitnehmervertreter in der BVG-Kommisssion zeigt er anhand der Stimmenverhältnisse auf. Nur fünf der 19 Mitglieder kommen von Gewerkschaften, hingegen gehören sieben der “Pensionskassen, Banken- und Versicherungslobby” an. Dass von den 5 aber nur gerade einer für einen höheren Satz als 1,5% gestimmt hat, bleibt zweckmässigerweise unerwähnt. Die Machtverteilungs-Artithmetik, immer schon wenig überzeugend, verliert damit jeden Sinn. Vielleicht sollte der SGB sein Argumentarium bei Gelegenheit aktualisieren.
Artikel Lampart
US: The Road to Retirement
Even before the Great Recession, Americans were not saving enough, if anything, for retirement, and policy experts were warning of a looming catastrophe. The economic downturn and its consequences — including losses in jobs, income, investments and home equity — have made that bad situation much worse. And yet, judging by the presidential campaign, this clear and present danger is a political nonissue.
Neither side, is grappling with the fact that the nation’s retirement challenges go well beyond both programs, and that most Americans, by and large, cannot afford to retire.
The crux of the problem is that as traditional pensions have disappeared from the private sector, replacement plans have proved woefully inadequate. Fewer than half of the nation’s private sector workers have 401(k) plans, and more than a third of households have no retirement coverage during their work lives, according to the Center for Retirement Research at Boston College.
La caisse de pension passe la rampe

La nouvelle caisse de pension des fonctionnaires est née. Issue de la CIA (enseignement et administration centrale) et de la CEH (santé), la nouvelle institution assurera 64 508 salariés de l’Etat actifs et retraités. Hier, en tout cas, rien n’y a fait. Le député Roger Deneys (PS) a déposé et défendu de nombreux amendements. Sans succès. La majorité, emmenée par Pierre Weiss (PLR), lui a donné naissance par 63 oui, contre 8 non (PS) et 19 abstentions (PS, UDC). Dans son allocution finale, le conseiller d’Etat David Hiler a appelé les syndicats à ne pas lancer de référendum.
Genève tranche une question à 6 milliards
C’est une loi aux répercussions exorbitantes que le Grand Conseil genevois abordera ce soir. Le sauvetage des deux principales caisses de pension publiques (la CIA et la CEH, appelées à fusionner) serait même le «projet de la législature», selon le rapporteur de majorité Pierre Weiss. Ce député libéral déroule les chiffres: la facture se monte à 8,9 milliards de francs, dont 6,3 milliards à la charge de l’Etat-employeur: presque «trois fois le coût pour la collectivité du sauvetage de la BCGE», la banque cantonale.
Mais la dépense doit être étalée sur quarante ans, avec tout de même un versement urgent de 762 millions destiné à renflouer la CIA, la plus mal en point des deux caisses, afin qu’elle couvre au moins ses engagements envers ses retraités actuels. L’injection plombera les comptes 2012 de l’Etat.
Erwerbsausfall und soziale Absicherung
Das schweizerische Sozialversicherungssystem erfüllt die Ziele der materiellen Sicherheit und Integration für den grössten Teil der Bevölkerung. Zwar ist das System komplex, aber es hat sich als flexibel erwiesen. Auch wenn das soziale und wirtschaftliche Umfeld sich verändert hat, so drängt sich ein Richtungswechsel im Sinne gewisser Reformideen nicht auf. Dies sind die Schlussfolgerungen einer Untersuchung zu Erwerbsausfall und sozialer Absicherung von Personen im Erwerbsalter. Den Bericht dazu hat der Bundesrat im Auftrag des Parlaments erarbeitet.
BSV-Mitteilungen Nr. 129, IV-Renten ins Ausland
Das BSV orientiert in seiner Mitteilung Nr. 129 über die Studie zur Kostentransparenz sowie den Bericht zu den Ergebnissen der Anhörung zum Zukunftsbericht. Unter den Stellungnahmen ist erwähnenswert die Feststellung über den Export von Invalidenrenten in der BV. Das BSV hält fest: “Da es im BVG – anders als in der 1. Säule – keine Wohnsitz- und/oder Aufenthaltsklausel gibt, müssen die Renten der obligatorischen 2. Säule dorthin ausgerichtet werden, wo sich die rentenberechtigte Person befindet. Die Zahlung dieser Renten kann nicht eingestellt werden mit der Begründung, dass die Person im Ausland lebt, und die IV-Rente der Invalidenversicherung in der Folge eingestellt wird. Es gibt keine gesetzliche Grundlage (auch nicht auf Abkommensbasis), die ein solches Vorgehen erlauben würde. Das IVG ist für die Invalidenleistungen der 2. Säule nur in Bezug auf die Invaliditätsbemessung und den Beginn des Rentenanspruchs relevant, nicht jedoch für die Auszahlungsmodalitäten und –voraussetzungen, z.B. Rentenexport (vgl. Art. 23, 24 und 26 BVG).
BVK: “Warnungen in den Wind geschlagen”
Die NZZ behandelt die diversen Verflechtungen im BVK-Filz und die unrühmliche Rolle der Regierungsräte.
OAK: Mitteilung zur Finanzierung öffentlich-rechtlicher VE, Teilliquidation und Vollkapitalisierung
Die Oberaufsichtskommission hat ihre vierte Mitteilung publiziert. Sie betrifft die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen. Vor eigentlichen Weisungen scheint die Kommission noch zurückzuschrecken. Es gibt bislang keine. Wobei der Übergang wohl fliessend ist.
In der Mitteilung wird recht ausführlich über das alte Recht und die Hintergründe des neuen berichtet. Den Hauptteil aber machen die Erläuterungen zu diversen Fragen beim Wechsel zur Vollkapitalisierung aus. Eingegangen wird auf Sanierungspläne, Ermessensspielräume, Anpassung der Vorsorgepläne und auf Fragen zur Teilliquidation.
Zu letzterem Punkt wird festgehalten: “Bis zur vollständigen Ausfinanzierung muss die für die Teilkapitalisierung geltende Regelung von 6/6 Artikel 19 Absatz 2 FZG analog zur Anwendung kommen, d.h. ein Fehlbetrag darf nur so weit abgezogen werden, als er den Deckungsgrad beim Übergang in die Vollkapitalisierung per 1. Januar 2012 unterschreitet. Der Fehlbetrag ist unter denselben Voraussetzungen entstanden wie bei Kassen, die sich für das System der Teilkapitalisierung entscheiden, nämlich durch Abweichung vom Grundsatz der Bilanzierung in geschlossener Kasse.”
Und weiter: “Die Botschaft hält also fest, dass Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie, die nicht voll kapitalisiert sind, Fehlbeträge bei Teilliquidationen nicht abziehen dürfen. Allein mit dem Entscheid für das System der Vollkapitalisierung ist die Kasse noch nicht voll kapitalisiert, voll kapitalisiert ist sie erst, wenn sie einen Deckungsgrad von 100% erreicht hat. Ein Fehlbetrag kann erst abgezogen werden, wenn die Staatsgarantie infolge Erreichen genügender Wertschwankungsreserven aufgehoben wird und die Kasse später erneut in eine Unterdeckung gerät.”
UBS PK-Barometer August 2013
Im Vergleich zum Vormonat mussten sich die Pensionskassen im August 2012 mit Magerkost begnügen. Alle Peer-Gruppen konnten lediglich eine leicht positive Rendite verzeichnen, welche aber die Vorsorgekosten diesen Monat nicht decken wird.
NZZ: “Pensionskassen im Qualitäts-Check”
Niedrige Zinsen und Inflationsangst verunsichern die Vorsorgenden. Viele stellen sich die Frage, ob sie Geld aus der Pensionskasse herausnehmen sollen. Andere hingegen erwägen Einkäufe. Letztlich ist die Qualität der Kasse entscheidend, schreibt Michael Ferber in NZZ-Equity.
Schuldenbremse für die Sozialwerke
Auch dank der Schuldenbremse wurde der Bundeshaushalt saniert. Doch der Schweiz droht eine Überschuldung durch steigende Ausgaben für Gesundheit und Soziales. Die Wirtschaft möchte deshalb Fiskalregeln auch für Sozialwerke, schreibt die NZZ.
Die Schuldenbremse erzwingt nur, dass die Ausgaben über die Zeit die Einnahmen nicht übersteigen dürfen, lässt aber offen, wie das zu geschehen hat. Weil in den Bereichen Soziales und Gesundheit immer höhere Ansprüche festgeschrieben werden, führt dies dazu, dass ein geringerer Anteil des Bundeshaushalts für andere Ausgaben zur Verfügung steht. Schreibt man den beobachteten Trend fort, würden ohne Korrekturen bis in zwanzig Jahren bereits zwei Drittel aller Einnahmen für Soziales und Gesundheit ausgegeben werden; 1990 waren es erst 43% (vgl. Grafik).
Auch bei der AHV möchte die Wirtschaft eine Interventionsregel am Stand des Ausgleichsfonds ausrichten. Wie bereits in der gescheiterten 11. AHV-Revision vorgesehen, möchte sie verlangen, dass spätestens dann gehandelt werden muss, wenn das Vermögen des Ausgleichsfonds unter eine bestimmte Schwelle sinkt. Laut den Vorstellungen der Wirtschaft sollte zudem vorgesehen werden, dass, solange keine umfassenden Reformen greifen, automatisch ausgabenseitige Sofortmassnahmen zum Tragen kommen.
BVK korrigiert TA
In einem Artikel des Tages-Anzeigers wurde kürzlich von Problemen berichtet, welche die BVK mit einem Bauprojekt in Arosa habe. Auf ihrer Website stellt die Kasse die Situation jetzt richtig. Insbesondere wird betont, dass die BVK weder Hotels besitze noch führe. Im Weiteren heisst es dort: “Die BVK verfügt als Teil ihrer Anlagestrategie über ein breit diversifiziertes Portefeuille mit Liegenschaften in der gesamten Schweiz. Dazu gehören Wohn- und Geschäftshäuser sowie Landreserven. Über eine solche Landreserve verfügt die BVK in Arosa unterhalb des Hotels Altein. Die BVK ist seit mehreren Jahren daran, dieses Grundstück mit den erforderlichen Planungsverfahren der Baureife zuzuführen. Kürzlich hat sie der Gemeinde Arosa einen Quartierplan und ein entsprechendes Baugesuch eingereicht. Sie tut dies mit dem Ziel einer nachhaltigen Wertsteigerung im Interesse ihrer Versicherten.
Das Hotel Altein selber hat der Kanton Zürich dem Ferienverein (Poscom Ferien Holding AG) in einem langfristigen Baurecht abgegeben. Dieser ist Eigentümer des Hotels Altein und führt dieses auf eigene Rechnung und ist entgegen der Darstellung des «Tages-Anzeigers» auch für allfällige bauliche Veränderungen oder Renovationen selber zuständig. Der Ferienverein ist der im Grundbuchauszug der Gemeinde Arosa eingetragene «Eigentümer des Baurechtes», nicht die BVK.”

