Strukturreform: Verordnungsentwürfe aus Sicht der Treuhand-Kammer
Bruno Christen hat für die BVG-Fachkommission der Treuhand-Kammer die zentralen Kritik-Punkte an den Verordnungsentwürfen zusammen gefasst:
Verordnungsentwürfe aus Sicht der Treuhand-Kammer
Der Verordnungsentwurf zur Strukturreform enthält zielführende Bestimmungen, aber auch solche, die der Treuhand-Kammer Sorge bereiten. Der Revisionsstelle wird beispielsweise ein übermässiges Gewicht zugedacht. Einzelne Kontrollmassnahmen weisen ein denkbar ungünstiges Kosten/Nutzen-Verhältnis auf. Die wichtigsten Bedenken sind:
1. Die Revisionsstelle soll bestätigen, «dass ein internes Kontrollsystem (IKS) besteht und angewendet wird». Im Gesetz wird «rechtmässige Geschäftsführung» verlangt. Weniger komplexe Einrichtungen können sich sehr wohl «rechtmässig» organisieren, ohne über ein IKS zu verfügen. Der Begriff IKS sollte nicht in die Verordnung aufgenommen werden.
2. Die Revisionsstelle hat «strichprobenweise und risikoorientiert» zu prüfen, ob die Offenlegungen zu den Interessenverbindungen und Vermögensvorteilen «inhaltlich korrekt» sind. Im Einzelfall haben betroffene Personen dazu ihre Vermögensverhältnisse gegenüber den Revisoren offen zu legen. Dies darf nicht der Revisionsstelle zugedacht werden. Zudem: Jede auch noch so aufwändig gestaltete Stichprobe weist nur geringe Prüfsicherheit auf.
3. Die Aufgaben der Revisionsstelle bei Unterdeckung sind von der Verordnung ins Gesetz übernommen worden. Die Anpassung der Verordnung an diese Neukonzeption ist noch nicht gelungen. Die Weisung des Bundesrats zum Thema Unterdeckung sollte im Gegenzug aufgehoben oder stark angepasst werden.
4. Es sollen «Leistungsverbesserungen bei nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven » verboten werden. Es wird dazu die nur auf Beitragsprimate anwendbare Begrenzung der Sparzinsgutschriften auf den BVG-Minimalzins vorgeschrieben. Leistungsprimate müssten in der Konsequenz umgewandelt werden. Diese Rosskur darf der 2. Säule nicht verordnet werden.
5. Zur Erzwingung von Loyalität und Integrität sollen «dauerhafte Interessenkonflikte» und «Dauerverträge» verboten werden. Dieses Verbot geht über das Gesetz hinaus, das die teilweise unvermeidbaren Interessenkonflikte akzeptiert und auf Governance und mehr Transparenz setzt. Auch für Rechtsgeschäfte mit Nahestehenden «immer Konkurrenzofferten » zu verlangen und sie im Anhang der Jahresrechnung zu begründen, schiesst über das vom Gesetz gegebene Ziel hinaus.
Die Treuhand-Kammer wird in der Vernehmlassung mit konstruktiver Kritik darlegen, dass ihre Mitglieder sehr wohl bereit sind, ihren Beitrag zu einer gut geführten und ebenso gut geprüften 2. Säule zu leisten.
Bruno Christen, BVG-Fachkommission der Treuhandkammer
NZZ: “Zweifel an Pensionskassen-Indizes der Banken”
“Die UBS hat Mitte Januar mit der Publikation ihres Pensionskassen-Barometers für das Jahr 2010 für erheblichen Wirbel in der Vorsorge-Landschaft gesorgt. Für die Anlagekategorie «Aktien Schweiz» wies die Grossbank eine Rendite von sage und schreibe 8,95% aus – obwohl das Schweizer Standard-Aktien-Barometer Swiss-Market-Index (SMI) im Jahr 2010 auf eine Performance von –1,68% kam. Die auch in in der NZZ publizierte Meldung der Performance der UBS-Mandate löste etliche Rückmeldungen von Pensionskassenmanagern und Vertretern anderer Banken aus. In der Schweiz gebe es wohl kaum eine Pensionskasse, die 2010 mit ihren Aktienanlagen eine solche Rendite erzielt habe”, heisst es in der NZZ.
“Unter den Beobachtern gilt auch die Gesamtrendite des UBS-Pensionskassen-Barometers für 2010 von 2,68% als sehr hoch. Dasselbe sei indessen beim fast gleichzeitig publizierten Pensionskassen-Index der Wettbewerberin Credit Suisse der Fall, der sogar 3,01% ausweist. Viele Teilnehmer im 600 Mrd. Fr. grossen Markt der beruflichen Vorsorge, in dem die Banken mit harten Bandagen kämpfen, zweifeln an der Aussagekraft der Barometer.”
Laut NZZ sind die von der UBS – wie auch von der CS – ausgewiesenen Renditezahlen deshalb so hoch (CS: 3,01%), weil die Bank die Zahlen für die Kundengruppen gleichgewichtet und nicht kapitalgewichtet erfasst, was aufgrund der guten Entwicklung der kleinen und mittelgrossen Werte das Ergebnis in die Höhe trieb.
Wir haben an dieser Stelle als weiteren Kritikpunkt schon früher angeführt, dass sowohl CS wie UBS keinerlei Angaben über ihre Datenbasis machen. Es handelt sich um eine eigentliche Black Box mit unbekannter Repräsentativität. Im Gegensatz dazu sind beim PK-Monitor der Swisscanto die Ausgangsgrösse und auch die Berechnungsmethode bekannt. Deren Renditezahlen für 2010 liegen markant tiefer.
Die Zeitung geht auch auf kritische Stimmen gegenüber der Aussagekraft des Pictet-Index ein. Er sei als Benchmark kaum zu replizieren und wenn, dann nur mit Finanzprodukten, was bedeutende Kosten verursache.
NZZ / UBS PK-Barometer / CS Flash (Rendite 1) / CS PK-Index (Rendite 2) / Swisscanto PK-Monitor
Heinz Zimmermann: Marktnahe Fiktionen
In der Weltwoche, Ausgabe vom 26.1.11, schreibt Heinz Zimmermann, Finanzwissenschaftler an der Uni Basel, über die Forderung nach marktnahen Bewertungen und deren unerfreulichen Konsequenzen. “Lebensversicherungen, Anlagestiftungen und Pensionskassen müssen ihre Anlagen selbst dann zu aktuellen Marktwerten ausweisen, wenn sie auf den entsprechenden Märkten gar nicht gehandelt werden. An die Stelle des tatsächlichen Marktes tritt eine «marktnahe Bewertung» – also die Fiktion eines Marktes, den es in Wirklichkeit nicht gibt.
Man unterstellt damit eine Veräusserbarkeit von Risiken in Bereichen, wo diese weder existiert noch angestrebt wird oder erforderlich ist. Das führt zu absurd anmutenden Vorschriften, so etwa bei den Liegenschaften: Weshalb sollten diese in der Bilanz zu einem inexistenten Marktwert bewertet werden, wenn ihre ökonomische Rolle darin besteht, im Hinblick auf die projizierten Leistungen einen langfristigen Einkommensstrom zu erzeugen? Man kann jeden noch so illiquiden Vermögenswert mit einer Bewertung versehen, was je nach Betrachtungsweise (zum Beispiel Steuern oder Versicherung) durchaus erforderlich sein kann.
Es ist indessen eine andere Frage, ob die Fiktion einer marktnahen Bewertung darüber Aufschluss geben soll, ob sich Vermögens- werte zur Erbringung von Vorsorgeleistungen eignen und von den Regulierungsbehörden anzuerkennen sind. Doch scheint der regulatorische Trend die Vorsorgevermögen undifferenziert als Handelsposition zu betrachten, auch wenn weder Pensionskassen noch Lebensversicherer Liegenschaften aus kurzfristigen Handelsmotiven halten. (…)
Wegen dieser praxisfernen Vorschriften bleibt den Vorsorgeeinrichtungen nur eines: die Flucht in marktgängige und regulatorisch unverfängliche Anlagen, namentlich in- und ausländische Staatsanleihen. Denn diese sind ja sicher und stets handelbar. Und weil dies mittlerweile alle institutionellen Anleger tun, zerstört man genau das, was alle suchen, nämlich Liquidität und eine angemessene Rendite. Gerade jene Investoren, welche aufgrund ihrer ökonomischen Natur eine langfristige Anlagestrategie verfolgen und illiquide Anlagen halten könnten, werden durch die gesetzlichen Vorschriften gezwungen, sich wie Händler zu verhalten. Immobilien werden durch Staatsanleihen ersetzt, weil sie auf einfache Weise marktnah bewertet werden können und die Risikomodelle viel einfacher anzuwenden sind.
Diese ökonomisch unverständliche Verhaltensweise ist ab Januar mit der Umsetzung des Swiss Solvency Test, kurz SST, zum Gesetz erhoben worden: Er könnte dazu führen, dass Versicherer ihre Immobilienbestände im grossen Stil durch Staatsanleihen ersetzen. Der Zeitpunkt könnte nicht ungünstiger gewählt sein.
Ethos zu Say on Pay
“2011 werden 33 der hundert grössten Schweizer börsenkotierten Unternehmen ihre Generalversammlungen konsultativ über die Manager-Vergütungen abstimmen lassen. Das sind dreizehn mehr als im Jahr 2010. Dieser Fortschritt ist unter anderem auf die Sensibilisierungsbemühungen von Ethos zurückzuführen und zeigt den Willen der Unternehmen zur Selbstregulierung. Allerdings sind diesbezüglich weitere Fortschritte nötig, um den Forderungen institutioneller Investoren zu genügen und dem Regulierungsdruck standzuhalten”, schreibt Ethos in einer Mitteilung.
Aber auch über Wahlen in den Verwaltungsrat, die Decharge oder Kapitalerhöhungen müssen die Investoren professionell und in Kenntnis der Sachlage entscheiden, heisst es weiter. Ethos hat zu diesem Zweck seine Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte und Grundsätze zur Corporate Governance überprüft und den jüngsten rechtlichen Änderungen und Entwicklungen der Best Practice im Bereich Corporate Governance angepasst. Sie enthalten insbesondere Kriterien zur Beurteilung von Vergütungssystemen. Die Ethos Richtlinien sind auf der Ethos website offengelegt. Dort können auch die Stimmempfehlungen von Ethos zwei Tage vor der Generalversammlung von schweizerischen Unternehmen eingesehen werden.
Say on Pay in der Schweiz / Ethos Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte
20 Minuten: Interview mit Dominique Biedermann
20 Minuten hat ein Interview mit Ethos-Direktor Dominique Biedermann geführt. Auszüge:
Werden Sie denn von den Verwaltungsräten ernst genommen?
Immer mehr. Heute sind über 100 Pensionskassen bei Ethos angeschlossen, die ein Vermögen von 140 Milliarden Franken verwalten. Das gibt uns eine gewisse Macht.
Sie haben nach der Busse der Schweizer Börse gegen die UBS angekündigt, an der Generalversammlung etwas gegen die alte UBS-Führung zu unternehmen. Was konkret?
Wir versuchen den aktuellen Verwaltungsrat zu überzeugen, dass er im Namen der Aktionäre eine Zivilklage gegen die ehemalige UBS-Führung einreicht. Wenn der Verwaltungsrat aber weiterhin nicht einverstanden ist, werden wir an der Generalversammlung Druck aufsetzen.
Wird sich Ethos einer allfälligen US-Sammelklage gegen die UBS anschliessen?
Wir hätten nie von uns aus eine Sammelklage lanciert, da wir Aktionär der Grossbank bleiben. Eine Sammelklage schwächt das heutige Unternehmen und richtet sich nicht an die Ex-Manager. Wenn andere aber eine Sammelklage einreichen, müssen wir mitziehen, damit auch wir von allfälligen Entschädigungen profitieren. Noch steht aber aus, ob wir zur Klage zugelassen sind.
NZZ: “Warum zieht Ethos nicht mehr Konkurrenten an?”
“Die 1997 aus zwei Genfer Pensionskassen entstandene und anschliessend stark in die ganze Branche gewachsene Ethos-Stiftung hat sich in der Schweiz im Markt für Unternehmenskontrolle erfolgreich als eine Art politischer Unternehmer eingerichtet. Die Institution unter der Führung von Direktor Dominique Biedermann und Präsident Kaspar Müller operiert als geschickte Kombination von Anlagevehikel, Aktionärsvertreter, Rating-Agentur, Think-Tank und moralischem Kompass in einem Markt, der voll Geld ist, für das oft fast verzweifelt nach guten Anlagemöglichkeiten gesucht wird. Die Ethos-Führung hat es verstanden, sich als Spezialist für «richtiges» Investieren von Anlagegeldern zu etablieren und von Kollegen aus vielen Pensionskassen das entsprechende Mandat und somit eine geballte monetäre Macht zu erhalten”, schreibt die NZZ und und fährt fort: “Von aussen gesehen, stellt sich die Frage, warum denn ein solches Tätigkeitsfeld mit derartigen Profilierungschancen nicht mehr Akteure anzieht, die ihrerseits eigene Salär-Modelle, Corporate-Governance-Ideale sowie Manager-, Verwaltungsrats- und Firmen-Ratings den Investoren beliebt zu machen suchen. Vielleicht ist die Frage gar kein Thema, vielleicht ist Ethos in der Schweiz einfach der erste solche «Broker», dem weitere folgen werden.”
IPE: European Commission to unveil updated IORP Directive
The European Commission is set to publish a draft of a revised IORP Directive by the end of this year, according to Michel Barnier, EU commissioner for Internal Markets and Services. Because fewer than 80 pension schemes have developed cross-border pension arrangements in Europe based on the initial IORP Directive of 2003, the new draft will focus on transparency to make better use of the directive’s benefits, Barnier said during a meeting of the Dutch Pension Federation in Brussels.
Although the new IORP proposals will include solvency rules, the Commission will not make all rules of Solvency II applicable to pension funds, "as we prefer substance to convention", the commissioner said.
Performance-Vergleich per Ende 2010
Die Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen KGAST hat ihren Jahresendvergleich per 31.12.2010 publiziert. Zusammengefasst und verglichen werden die Resultate von 26 Anlagestiftungen mit insgesamt 318 Anlagegruppen und einem Gesamtvermögen von 77,3 Mrd. Fr. Wie üblich sind die Mischvermögen von besonderem Interesse, weil sie einen Hinweis geben auf Performance der Pensionskassen generell. Bei den Gruppen mit einem Aktienanteil von 20 – 30% liegen die Ergebnisse für 2010 zwischen 4,1 (Pictet) und 1,7% (Sarasin). Das über zehn Jahre erzielte Bestergebnis beträgt 2,7% (IST). Gut abgeschnitten haben aufgrund der Zinsentwicklung im Berichtsjahr die Obligationengruppen. Die AWI schwingt bei den Obli Schweiz mit 4,1% obenaus, über zehn Jahre kommt die CS auf 3,9%. Bei den Fremdwährungsobligationen mussten wegen der Währungsentwicklung Minuszahlen zwischen –1,4 und –4,9% hingenommen werden. Bei den Aktien Schweiz sieht es für 2010 nicht schlecht aus mit teilweise über 6% Performance (CS und Allianz), hingegen ernüchtern die 10-Jahresdaten, die um 0% (!) oszillieren.
“Die Schweiz bleibt attraktiver Standort für Immobilieninvestments”
Die Attraktivität von Immobilien-Investments in der Schweiz bezeichnen über 80 Prozent der befragten Unternehmen und Investoren im Immobilien-Markt in einer Studie von Ernst & Young als hoch. Zudem bewerten knapp 90 Prozent der Befragten den Standort Schweiz attraktiver als die benachbarten europäischen Staaten. Als wichtiger Grund wird hierbei die volkswirtschaftliche Stabilität genannt. 85 Prozent der Befragten erklären die steigende Nachfrage nach Immobilieninvestments mit den zunehmenden Inflationsbefürchtungen. Eine Mehrheit erwartet 2011 ein grösseres Transaktionsvolumen gegenüber dem Vorjahr, wobei vor allem Wohnimmobilien im Fokus stehen. Dies sind Ergebnisse aus der erstmaligen Umfrage von Ernst & Young zum Immobilien-Investmentmarkt, welche unter den bedeutendsten Unternehmen und Investoren in diesem Segment durchgeführt wurde.
NZZ: “Beschönigende Sterbetafeln”
Die neuen BVG-2010-Grundlagen stellen neu auch Generationentafeln zur Verfügung. Pascal Renaud (Aon Hewitt) erwartet, dass viele Pensionskassen nun von Perioden- auf Generationentafeln wechseln. Vom wissenschaftlichen Standpunkt aus sei die Anwendung der Generationentafeln konsequent.
Christian Dreyer, Geschäftsführer der Pensionskassen-Beratung Tertium datur, hofft, dass die neuen technischen Grundlagen für viele Pensionskassen ein «Weckruf» sind. Laut ihm hinken viele Kassen der Realität hinterher. Einrichtungen, die sich bei der Lenkung ihrer Bilanz nach Periodentafeln richteten, schauten lediglich in den Rückspiegel, sagt Dreyer. Mit den Generationentafeln blicke man wenigstens nach vorn, wenn auch nicht um die Kurve, heisst es in der NZZ.
Strukturreform: Stellungnahme der Swiss VE
Die Swiss Vorsorgestiftungen haben sich mit einer Stellungnahme in der Vernehmlassung zur Strukturreform geäussert. Es heisst dort: “Grundsätzlich möchten wir vorab festhalten, dass viele neue Vorschriften im Entwurf nicht Elemente der Strukturreform sind und auch – trotz Referenzierung – keine gesetzliche Grundlage im BVG haben. Die neuen Vorschriften haben einerseits einen Kostenschub für die Pensionskassen (neue Oberaufsicht, höhere und daher teurere Kontrollpflichten der Revisionsstellen) zur Folge und anderseits greifen sie wesentlich in die Kompetenzen des verantwortlichen obersten Organs ein. In Bezug auf die strengeren Vorschriften für die Organe der Vorsorgeeinrichtungen schiessen die in der Vernehmlassung gegebenen Verordnungsbestimmungen über das Ziel hinaus. Sie hebeln dem obersten paritätischen Organ die sinnvollerweise zugedachten Kompetenzen und Verantwortlichkeiten in der Verordnung aus und übertragen faktisch die Führungsverantwortung der Pensionskassen den Revisionsstellen und Experten der beruflichen Vorsorge.”
CS PK-Index: Hoffnung am Jahresbeginn
Der Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index (blaue Linie in Abbildung), der zu Beginn des Jahres 2000 mit 100 Punkten gestartet wurde, zeigt sich “in sonnigem Winterwetter”, wie die CS etwas sehr euphorisch schreibt. Im Berichtsquartal legte der Index um 1,28 Punkte resp. 1,03 % zu und liegt per 31. Dezember bei 125,33 Punkten. Zum Resultat haben der Oktober 1,28 % und der Dezember 0,45 % beigetragen, während der November ein Minus von 0,69 % zu verzeichnen hatte. Die BVG-Mindestverzinsung (rote Linie in Abbildung), ebenfalls ausgehend von 100 zu Anfang des Jahres 2000, legte im Berichtsquartal um weitere 0,5 % resp. 0,67 Punkte auf den Stand von 136,71 zu. Die Differenz verringerte sich dadurch auf 11,38 Punkte. Für das Anlagejahr 2010 wurde eine Rendite von 3,01% verzeichnet. Somit wurde der BVG-Mindestzins um 1,01% übertroffen. Die annualisierte Rendite des Credit Suisse Schweizer Pensionskassen Index (Tabelle 1c) beträgt per Quartalsende 2,07%. Dem gegenüber steht die annualisierte BVG-Mindestverzinsung, welche 2,88 % beträgt.
WEF-Vorbezug: “Riskante Form des Eigenkapitals”
Gut eine halbe Million Eigenheimbesitzer in der Schweiz haben ihren Traum von den eigenen vier Wänden mit Hilfe ihrer Altersvorsorge verwirklicht. Die seit dem Jahr 1995 bestehende Möglichkeit, Mittel aus dem Pensionskassenvermögen für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum einzusetzen, nehmen jährlich rund 37 000 Personen in Anspruch, weniger als ein Prozent aller BVG-Versicherten. Diese Zahl ist im Zeitverlauf relativ stabil geblieben, schreibt die NZZ am Sonntag zu einer Untersuchung der UBS.
Durchschnittlich wird dabei ein Betrag von 60 000 bis 75 000 Fr. eingesetzt, etwa 10% des Mittelwerts für ein Eigenheim, für das im Schnitt 680 000 Fr. aufgewendet werden müssen. Dies belege, dass beim Einsatz von Geldern aus der zweiten Säule für den Kauf von Wohnungen und Häusern bisher «keine Übertreibungen stattgefunden haben», sagt Thomas Veraguth von der UBS.
Für den Immobilienanalysten der UBS ist der Vorbezug von Geldern der Pensionskasse (PK) «aus ökonomischer Sicht nicht unproblematisch». Denn die Eigentumsförderung, das erklärte Ziel des Vorbezugs, kollidiert mit den übergeordneten Zielen der Alterssicherung. Über die letzten 15 Jahre ist so eine Gesamtsumme von schätzungsweise 35 Mrd. Fr. aus den individuellen Altersrücklagen der Versicherten in deren Wohneigentum geflossen.
«Vorbezüger von Vorsorgegeldern setzen sich auf Jahre den einseitigen, nicht diversifizierbaren und nicht zu unterschätzenden Risiken des Immobilienmarkts schutzlos aus», kritisiert Verguth. Eigenheime bewertet er im Vergleich zu anderen Kapitalanlagen langfristig als «nicht attraktiv». Trotzdem würden bei nahezu einem Drittel aller Käufe von Neubauobjekten und bei rund einem Fünftel aller Transaktionen mit bestehenden Objekten Pensionskassengelder eingesetzt. In ihrer Studie zweifelt die UBS grundsätzlich an der Zweckmässigkeit dieser Form der Wohneigentumsförderung.
Erfolgreiche Erstemission der Patrimonium Anlagestiftung
Die im Jahr 2010 lancierte Anlagegruppe «Nachhaltige Wohnimmobilien Schweiz» der Patrimonium Anlagestiftung schloss die Erstemission per 31.12.2010 erfolgreich ab. Mit der Lancierung etabliert sich eine neue bankenunabhängige Anlagestiftung. Die Anlagegruppe bleibt geöffnet für Kapitalzusagen und Sacheinlagen.
Mit der Übernahme eines erstklassigen Liegenschaftsportfolios im Rahmen einer
Sacheinlage, werden der Anlagegruppe ab Beginn Mietertrage zufliessen, womit laut Mitteilung bereits im ersten Geschäftsjahr mit einer ansprechenden Rendite gerechnet werden kann. Zudem konnte in ein bereits laufendes Bauprojekt investiert werden.
Die auf zwei Säulen basierende Anlagestrategie – der Erstellung von Neubauten, welche
hohen ökologischen Anforderungen und ökonomischen Erwarten genügen müssen und dem
Ankauf von bestehenden Liegenschaften, welche ein Mietzinssteigerungspotential aus der
Vornahme von Sanierungen vor allem unter ökologischen Gesichtspunkten haben – wird
weiter verfolgt.
Die Patrimonium Anlagestiftung richtet sich ausschliesslich an Einrichtungen der beruflichen
Vorsorge (2. Säule) und der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a). Das Nettovermögen der
Anlagegruppe betragt per Ausgabetermin 34.7 Millionen Schweizer Franken.
Burkhalter: BVG-Probleme “ungelöst”
In einer Rede am 17. Rheintaler Wirtschaftsforum in Widnau (SG) hat Bundesrat Didier Burkhalter zu mehr Selbstverantwortung aufgerufen. Nicht der Staat sei für alles zuständig, sondern jeder Einzelne müsse mehr Verantwortung tragen. Er gab ausserdem Auskunft über die Reform der Sozialversicherungen, insbesondere des BVG und der IV.
Zum Thema BVG führte Burkhalter aus: “In der beruflichen Vorsorge (BVG) sind Massnahmen erforderlich, denn das heutige System kann die Deckung der Renten durch das vorhandene Kapital früher oder später nicht mehr gewährleisten. Hier besteht das Risiko einer zunehmenden Umverteilung von den jüngeren Beitragszahlenden zu den älteren Rentnerinnen und Rentner. Dies ist besonders heikel in einem System, welches durch das Kapitaldeckungssystem finanziert ist. Das Parlament hat dieses Jahr eine Strukturreform in diesem Bereich des BVG verabschiedet, die es erlaubt, Massnahmen zu treffen, welche Risiken im System abbauen und damit das Vertrauen der Bevölkerung stärken sollen. Dazu gehört die Stärkung der Aufsicht, die Schaffung einer Oberaufsichtskommission auf Bundesebene, die Verstärkung der Transparenz- und Gouvernanz-bestimmungen sowie eine Kodifizierung der Anlagestiftungen.
Der Bundesrat wird Ende dieses Jahres einen umfassenden Bericht zum Zustand der 2. Säule und zu den erforderlichen Reformen vorlegen, für diesen Sommer ist somit eine Vernehmlassung zum Entwurf des Berichts geplant. Mit der letztjährigen Volksabstimmung hat die Bevölkerung signalisiert, welches Vorgehen sie nicht wünscht und welche Verbesserungen erwartet werden. Wir haben die Botschaft verstanden und die Strukturreform nimmt einen Teil dieser Anliegen auf, indem Aufsicht und Transparenz verstärkt werden. Allerdings bleiben die Probleme des BVG mit dieser Abstimmung ungelöst und das Projekt muss neu aufgegleist werden.”