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Auch dank der Schuldenbremse wurde der Bundeshaushalt saniert. Doch der Schweiz droht eine Überschuldung durch steigende Ausgaben für Gesundheit und Soziales. Die Wirtschaft möchte deshalb Fiskalregeln auch für Sozialwerke, schreibt die NZZ.

Die Schuldenbremse erzwingt nur, dass die Ausgaben über die Zeit die Einnahmen nicht übersteigen dürfen, lässt aber offen, wie das zu geschehen hat. Weil in den Bereichen Soziales und Gesundheit immer höhere Ansprüche festgeschrieben werden, führt dies dazu, dass ein geringerer Anteil des Bundeshaushalts für andere Ausgaben zur Verfügung steht. Schreibt man den beobachteten Trend fort, würden ohne Korrekturen bis in zwanzig Jahren bereits zwei Drittel aller Einnahmen für Soziales und Gesundheit ausgegeben werden; 1990 waren es erst 43% (vgl. Grafik).

Auch bei der AHV möchte die Wirtschaft eine Interventionsregel am Stand des Ausgleichsfonds ausrichten. Wie bereits in der gescheiterten 11. AHV-Revision vorgesehen, möchte sie verlangen, dass spätestens dann gehandelt werden muss, wenn das Vermögen des Ausgleichsfonds unter eine bestimmte Schwelle sinkt. Laut den Vorstellungen der Wirtschaft sollte zudem vorgesehen werden, dass, solange keine umfassenden Reformen greifen, automatisch ausgabenseitige Sofortmassnahmen zum Tragen kommen.

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