PKE: “Ohne Augenmass und über das Ziel hinaus”
Die PKE – Pensionskasse Energie – befasst sich in ihrem Januar-Newsletter 2011 mit der Vernehmlassung zur Strukturreform. Ronald Schnurrenberger, Vorsitzender der Geschäftsleitung schreibt: “Die geplanten Bestimmungen zeugen von einem sehr weltfremden Verständnis des Notwendigen und des Machbaren. Sie schiessen weit über das Ziel hinaus und teilweise fehlt ihnen die gesetzliche Grundlage. In der vorliegenden Form sind sie von einzelnen Akteuren nicht umsetzbar und lassen jeden Praxisbezug vermissen.”
An einem praktischen Fall wird dargestellt, wie weltfremd die Entwürfe ausgefallen sind: *Was soll man von der Vorschrift halten, die von der Revisionsstelle verlangt, künftig die Aufsichtsbehörde zu informieren, wenn ihr «Tatsachen bekannt werden, die geeignet sind, den guten Ruf oder die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit der Verantwortlichen einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge in Frage zu stellen»? Welche Revisionsstelle wird aufgrund von ungesicherten Erkenntnissen, die ihr allenfalls noch mündlich zugetragen worden sind, Führungsverantwortliche bei der Aufsichtsbehörde melden? Klagen wegen Persönlichkeitsverletzung, Ehrverletzung usw. wären vorprogrammiert. Und was tut die Aufsichtsbehörde mit solchen Meldungen? Lädt sie die entsprechenden Führungsverantwortlichen zu einem Gespräch vor? Mit welchem Inhalt?”
Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Frankreich und der Schweiz
Seit dem 1. Januar 2011 wird die schweizerische Quellensteuer auf Vorsorgeleistungen, die in Kapitalform an in Frankreich ansässige Empfänger ausbezahlt werden, nicht mehr zurückerstattet, orientiert Mercer auf ihrer schweizerischen Website.
Die Schweiz erhebt grundsätzlich eine Quellensteuer auf Leistungen, die von einer schweizerischen Vorsorgeeinrichtung an einen im Ausland wohnhaften Empfänger ausbezahlt werden.
Mit zahlreichen Staaten hat die Schweiz Doppelbesteuerungsabkommen (Liste der Abkommen) abgeschlossen, welche diesen Grundsatz meistens aufheben und dem Wohnsitz-Staat das Recht geben, die Vorsorgeleistungen zu besteuern. Deshalb kann der Begünstigte die schweizerische Quellensteuer, die auf Kapitalleistungen erhoben wird, zurückfordern, nachdem er die Leistung in seinem Wohnland deklariert hat. Rentenleistungen unterstehen grundsätzlich nicht der Steuerpflicht (mit wenigen Ausnahmen).
In einigen Vertragsstaaten wird auf Kapitalleistungen, die von ausländischen Vorsorgeeinrichtungen stammen, keine Steuer erhoben. Das führt dazu, dass gewisse Vorsorgeleistungen nirgendwo besteuert werden. Bis Ende 2010 traf dies auch auf Frankreich zu, mit dem die Schweiz am 9. September 1966 ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat (Abkommen vom 9. September 1966, Stand am 4. November 2010).
Gemäss den neuen Bestimmungen des französisch-schweizerischen Abkommens gilt ab 2011 das folgende System:
- Keine Änderung in Bezug auf die Quellensteuer auf Kapitalleistungen der beruflichen Vorsorge, die an in Frankreich ansässige Empfänger ausbezahlt werden: Diese Leistungen bleiben weiterhin quellensteuerpflichtig.
- Änderung in Bezug auf die Rückerstattung der Quellensteuer: Von nun an kann der Leistungsempfänger die schweizerische Quellensteuer nicht mehr zurückfordern, wenn Frankreich auf die entsprechende Leistung keine Steuern erhebt, was normalerweise der Fall ist.
- In den Ausnahmefällen, in denen Frankreich die Kapitalleistung ganz oder teilweise besteuert, kann die entsprechende schweizerische Quellensteuer zurückgefordert werden, indem der Nachweis der Besteuerung in Frankreich erbracht wird.
- Diese Bestimmungen gelten für alle Arten von Vorsorgeleistungen, die in Kapitalform ausbezahlt werden, namentlich für das Alterskapital, das Todesfallkapital, die Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung und den Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung.
Das Zusatzabkommen vom 27. August 2009 zum französisch-schweizerischen Abkommen trat am 4. November 2010 in Kraft. Die Änderung in Bezug auf die 2. Säule gilt für Leistungen, die nach dem 1. Januar 2011 ausbezahlt werden.
Definitive Ergebnisse der PK-Statistik 2009
Das Bundesamt für Statistik hat die definitiven und detaillierten Ergebnisse der Pensionskassen-Statistik 2009 auf seiner Website aufgeschaltet. 468 Tabellen können mit Hilfe der Gliederung in einem Excel-Files herunter geladen werden.
Krankenversicherung: Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zum neuen Aufsichtsgesetz
Der Bundesrat hat das neue Bundesgesetz zur Aufsicht über die soziale Krankenversicherung in die Vernehmlassung geschickt. Dieses eigenständige Bundesgesetz soll die Aufsicht über die Krankenversicherer stärken. Das Gesetz sieht unter anderem neue Anforderungen im Bereich der Corporate Governance, verbesserte Eingriffsmöglichkeiten der Aufsicht zum Schutz des Versicherten und verstärkte Sanktionsmöglichkeiten vor. Zudem soll die Aufsicht selbsttragend finanziert und verwaltungsunabhängig werden.
Mitteilung BG / Vernehmlassungsunterlagen
EU: Uneinigkeit über Festlegung des Rentenalters
“Im Ringen um eine Anhebung des Renteneintrittsalters in Europa werden Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Brüsseler Kommission vom EU-Parlament ausgebremst. Der federführende Ausschuss für Beschäftigung und Soziales hat den Vorstoss zu einer einheitlichen Kopplung von Renteneintritt und demografischer Entwicklung vom Tisch gefegt. „Unterschiedliche Systeme, Geburtenraten und Lebenserwartungen machen ein Einheitsdatum unmöglich“, erklärte der CDU-Europaabgeordnete und Vizepräsident des Ausschusses, Thomas Mann, heisst es in Focus.
Die Kommission warnt vor einem Kollaps der Pensionskassen, wenn nicht umgesteuert wird. Wegen einbrechender Geburtenraten und der steigenden Lebenserwartung sei eine Anhebung des tatsächlichen Renteneintrittsalters bis 2040 auf zunächst 67 Jahre, ab 2060 auf 70 Jahre notwendig, um ein tragbares Verhältnis von Beitragszahlern und Pensionären zu bewahren. So steht es im Grünbuch der Kommission, über das der Ausschuss nun abgestimmt hat.
Grünbuch / EU-Website zum Grünbuch / Mitteilung EU-Parlament / Focus
Avadis: Dank Währungsabsicherung gutes 2010
An ihrer 11. Mitstifterversammlung konnte die Avadis Anlagestiftung auf ein erfolgreiches Anlagejahr 2010 zurückblicken. Je nach Anlagestrategie der einzelnen Pensionskassen erreichten die von Avadis im Gesamtmandat verwalteten Portfolios eine Rendite zwischen 3,9% und 5,6%. Insbesondere die Währungsabsicherung hat sich für die Kunden ausbezahlt. Aber auch die relativen Resultate der einzelnen Anlagegruppen von Avadis zu den jeweiligen Benchmarks zeugen von einem sehr guten Jahrgang 2010, heisst es in der Mitteilung.
Strukturreform: Stellungnahme der PFS
Die PFS – Pension Fund Services AG – hat sich mit einer eigenen Stellungnahme an der Vernehmlassung zu den Verordnungen der Strukturreform beteiligt. Sie ist geprägt durch eine Reihe von Vorbehalten, wie sie auch von anderer Stelle in der BV schon geäussert wurden.
Für die PFS Pension Fund Services AG stehen die folgenden vier Bestimmungen der BVV 2 im Vordergrund:
• Art. 46 (neu) BVV2: Leistungsverbesserungen bei nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven
• Art. 48a Abs. 3 BVV2: Verwaltungskosten
• Art. 48f Abs. 3 BVV2: Anforderungen an Geschäftsführung und Vermögensverwaltung
• Art. 48l (neu) Abs. 1&2 BVV2: Offenlegung
Avenir Suisse: “Debakel als Chance”
Ausgehend vom Abstimmungsresultate zum Umwandlungssatz im März letzten Jahres hat Avenir Suisse ein Positionspapier (Policy Brief) zum notwendigen Handlungsbedarf bei der Sicherung der beruflichen Vorsorge erarbeitet. In der Mitteilung dazu heisst es: “Wegen des grossen Handlungsbedarfs (Demografie), des schwierigen Anlage-Umfeldes und der Fairness gegenüber kommenden Generationen wäre es unverantwortlich, Reformen auf die lange Bank zu schieben. Damit würde ein von der Struktur her intelligentes Vorsorgesystem leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Dieser Policy Brief will Denkanstösse liefern, wie der Reformstau überwunden und wie die 2. Säule auf eine langfristig tragfähige Basis gestellt werden könnte.”
Die Autoren, Alois Bischofberger und Rudolf Walser, haben ein 5-Punkte Programm erstellt, welches die Rahmenbedingungen für Reformen umreisst.
“Erstens sollten laufende Reformprojekte die ohnehin hohe Komplexität der 2. Säule nicht noch verstärken, den Entscheidungsspielraum der Pensionskassenverantwortlichen nicht ungebührlich einschränken und die Aufsicht vereinfachen. Diese kann allenfalls der FINMA übertragen werden.
Zweitens sollte dem langfristigen Anlagehorizont der Vorsorgeeinrichtungen dadurch Rechnung getragen werden, dass Anreize zu prozyklischem Anlageverhalten beseitigt werden und auf die Forderung nach einem jederzeit zu erfüllenden Deckungsgrad verzichtet wird.
Drittens sollten die beiden wesentlichen Parameter einer kapitalgedeckten Altersvorsorge, der Mindestzinssatz und der Umwandlungssatz, der politischen Einflussnahme weitgehend entzogen und auf Grund objektivierbarer, sich auf die Marktkräfte stützender Kriterien festgelegt werden.
Viertens kann durch mehr Transparenz bei den Verwaltungs- und Beratungskosten das Vertrauen in die 2. Säule gestärkt werden; die Anwendung eines marktkonformen Zinssatzes bei der Diskontierung der Verpflichtungen kann vor Vermögensillusion bewahren und die Einsicht in die Dringlichkeit von Reformen fördern.
Fünftens soll geprüft werden, wie der individuelle Spielraum bei der Wahl von Vorsorgeprodukten und der Wahl der Vorsorgeeinrichtungen vergrössert werden kann. Damit würde der Eigenverantwortung mündiger Bürger besser Rechnung getragen. Mehr Wettbewerb könnte Effizienzgewinne bringen.”
BG-Entscheid zu Einkauf: Weitere Komplikationen
Anstatt dem Frühpensionierten eine Abgangsentschädigung direkt auszubezahlen, kann der Arbeitgeber wenn es das Reglement zulässt, den Teil der Abfindung mit Vorsorgecharakter vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für bestehende und zukünftige Vorsorgelücken in die Pensionskasse einzahlen.
Aufgrund des Bundesgerichtsentscheids vom 12. März 2010 (2C_658/ 2009) gibt es neuerdings eine Komplikation: Nach einem Steuerabzug wegen eines Pensionskasseneinkaufs ist während einer dreijährigen Sperrfrist aus steuerrechtlicher Sicht jegliche Kapitalauszahlung missbräuchlich.
Der Bundesgerichtsentscheid über die dreijährige Kapitalbezugssperre nach einem steuerbefreiten Pensionskasseneinkauf hat unter den Rechtsexperten eine heftige Diskussion ausgelöst. Beispielsweise wird den Steuerbehörden dringend geraten, die Sperre bei Pensionskasseneinkäufen durch Arbeitgeber zur Deckung der zukünftigen Vorsorgelücken von Frühpensionierten aufzuheben. Es wird sich weisen, ob dieser Rat befolgt wird. Auf jeden Fall gilt: Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten die steuerlichen Konsequenzen der vereinbarten Abgangsentschädigungen bei den zuständigen Behörden sorgfältig abklären, schreibt Dieter Müller, Qualibroker, in der Basellandschaftlichen Zeitung.
“Schere zwischen Leistungen und Erträgen öffnet sich”
“Die Vorsorgeeinrichtungen sehen sich mit tieferen Renditen an den Kapitalmärkten konfrontiert. Für die Pensionskassen heisst das, mehr Effizienz und tiefere Kosten bei der Vermögensverwaltung. Damit lässt sich der Leistungsabbau in Grenzen halten”, schreibt Kurt Speck in der Schweizer Versicherung.
In der IV soll weniger gespart werden
Mit dem stufenlosen Rentensystem will der Bundesrat die Ausgaben der IV um jährlich 400 Millionen Franken senken. Aufgrund des drohenden Referendums wird nun eine Reduktion des Sparbetrags geprüft, schreibt die NZZ.
Das Kernelement der Revision 6b bildet die Einführung des stufenlosen Rentensystems. Nach den ursprünglichen Berechnungen war es so ausgelegt, dass Einsparungen von 400 Millionen Franken jährlich resultiert hätten. Im Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) werden nun verschiedene Varianten geprüft, die zu einer Reduktion der Einsparungen führten. Eine Variante sieht vor, den Sparbetrag um die Hälfte auf 200 Millionen zu reduzieren. Das ursprünglich in der Revision 6b vorgeschlagene Sparvolumen reduzierte sich damit von 800 auf 600 Millionen. Dies entspricht einem früheren Vorschlag der AHV/IV-Kommission.
Im BSV will man am Systemwechsel festhalten und betont, der Wert des Systemwechsels werde höher gewichtet als das effektive Sparvolumen. Ob sich die Behindertenorganisationen allerdings milder stimmen lassen und von ihrem Vor-Entschluss, das Referendum zu ergreifen, abrücken, ist fraglich. Verschiedene Organisationen hatten klar zum Ausdruck gebracht, die Revision müsse grundlegend verändert werden. Nur dann würde sich aus ihrer Sicht ein Referendum erübrigen.
Die IV ist ein Sanierungsfall. Ein solcher wird sie bleiben, trotz den Steuern, die ins System gepumpt werden. Strukturell gesehen schreibt sie jedes Jahr ein Defizit von über einer Milliarde Franken.
Versicherer unter der schottischen Dusche
Der Schweizerische Versicherungsverband SVV hat an seiner Jahrespressekonferenz über die aktuellen Freuden und Nöte in den diversen Branchen berichtet. Zu den Freuden gehört zweifellos das wiederum aktivere Geschäft in der Kollektivversicherung, deren Prämienvolumen im Berichtsjahr um 4,2% zunahm. Verbandspräsident Walser kommentierte: “Nachdem viele im Jahr 2009 in Unterdeckung geratene Pensionskassen wieder einen genügenden Deckungsgrad aufwiesen, haben offenbar zahlreiche KMUs die Chance gepackt und sich der Sammelstiftung eines Lebensversicherers angeschlossen. Das gute Gefühl, auch bei gravierenden und länger anhaltenden Verwerfungen an den Finanzmärkten nicht auch noch zur Sanierung der in Unterdeckung geratenen Pensionskassen beitragen zu müssen, gibt offenbar vielen KMUs die notwendige Sicherheit.”
Auf der Schattenseite verbucht wird hingegen das Resultat der Abstimmung zum Umwandlungssatz: “Nicht die Versicherungsgesellschaften sind die Leidtragenden eines zu hohen Umwandlungssatzes, sondern die Erwerbstätigen, weil sie die systemfremde Quersubventionierung der Rentenbezüger tragen. Findet sich in naher Zukunft keine politische Mehrheit für die notwendige Anpassung der Renten an die Realität, sind Massnahmen auf der Finanzierungsseite unvermeidlich. Es müssten früher oder später zusätzliche Beiträge erhoben oder das Rentenalter erhöht werden.”
Wenig Freude hat der SVV an einer Motion der SGK-NR. Danach sollen die Verwaltungskosten auf Stufe Versicherer neu ex ante im Versicherungsvertrag vereinbart und nachträgliche Defizite nicht zulasten der Überschussbeteiligung verrechnet werden dürfen . Ausserdem verlangt diese Initiative eine Überprüfung und allenfalls Anpassung der Höhe der Legal Quote.
Ausführlich wurde auf den Solvency Test eingegangen. Der Enthusiasmus, der einst die Haltung zu diesem Instrument prägte, ist einer auffälligen Ernüchterung gewichen. Offenbar funktioniert die Zusammenarbeit mit der Finma weniger gut als mit dem Amt für Privatversicherungen, welche einst das Projekt aufgleiste. Auf 1.1.11 wurde die Testphase durch den Ernstfall abgelöst, ohne das bisher ein einziges Modell durch die Finma genehmigt worden wäre. Doch besonders stösst sich der SVV gemäss den Ausführungen von Bruno Pfister (Swiss Life) daran, dass mit dem ambitiösen “Swiss Finish” in der Schweiz deutlich grössere Anforderungen gestellt werden als beispielsweise in der EU mit der in Vorbereitung befindlichen Solva 2. Diese würden in weit höheren Eigenkapital-Anforderungen münden, mit entsprechenden Wettbewerbsnachteilen. In dieser Beziehung besonders brisant: Liechtenstein als EWR-Mitglied untersteht den EU-Vorschriften, darf aber Versicherungsdienstleistungen ungehindert in der Schweiz anbieten. Der SVV sieht wohl nicht ganz unbegründet die Gefahr, dass ausländische Versicherer über Niederlassungen im Ländle das regulatorische Gefälle zum Nachteil der inländischen Anbieter ausnützen könnten. Die Finma dürfte wohl im einen oder anderen Punkt noch über die Bücher gehen, wie stark sie den Versicherern entgegenkommt, ist aber noch offen.
Texte SVV zur Pressekonferenz / Motion SGK / SST-Umsetzung / Finma Presseanlass zum Solvency Test
Ständeratskommission für PK SBB-Sanierung
Nach dem Ständerat ist auch die Finanzkommission des Nationalrates damit einverstanden, dass der Bund einen Beitrag an die Sanierung der SBB-Pensionskasse leistet. Sie hat dem Sanierungskonzept des Bundesrates mit 16 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen zugestimmt.
Die Mehrheit der Kommission war der Ansicht, dass es keine Alternative dazu gebe, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Gleichzeitig stellte die Kommission aber klar, dass dies die letzte Unterstützung dieser Art sein dürfe.
Mit 16 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung hiess sie eine Kommissionsmotion gut, die den Bundesrat beauftragt, dafür zu sorgen, dass bundesnahe Betriebe in Zukunft keine finanzielle Unterstützung für die Sanierung ihrer Pensionskasse mehr erhalten.
Stimmt der Nationalrat zu, beteiligt sich der Bund mit 1,148 Milliarden Franken an der Sanierung der Pensionskasse. Den Hauptteil der Lasten tragen die SBB und das Personal.
Rentenalter in Spanien wird auf 67 Jahre erhöht
Jetzt sollen auch die Spanier erst mit 67 in Rente. Die spanische Regierung hat sich am Donnerstag mit den Arbeitgebern und Gewerkschaften grundsätzlich auf eine Anhebung des gesetzlichen Rentenalters von 65 auf 67 Jahre geeinigt.
Diese Massnahme soll die Altersversicherung auf eine gesunde finanzielle Grundlage stellen und zur Sanierung der Staatsfinanzen beitragen. Das Arbeitsministerium wies darauf hin, dass über Details noch verhandelt werden müsse.
Auch nach der Neuregelung sollen Beschäftigte, die wenigstens 38,5 Jahre Beiträge gezahlt haben, auch in Zukunft mit 65 Jahren in Rente gehen können. Die Altersgrenze für den Vorruhestand soll von 61 auf 63 Jahre angehoben werden.
US: Moody’s Credit Ratings of States to Factor in Unfunded Pensions
Moody’s Investors Service has begun to recalculate the states’ debt burdens in a way that includes unfunded pensions, something states and others have ardently resisted until now.
States do not now show their pension obligations — funded or not — on their audited financial statements. The board that issues accounting rules does not require them to. And while it has been working on possible changes to the pension accounting rules, investors have grown increasingly nervous about municipal bonds.
Moody’s new approach may now turn the tide in favor of more disclosure. The ratings agency said that in the future, it will add states’ unfunded pension obligations together with the value of their bonds, and consider the totals when rating their credit. The new approach will be more comparable to how the agency rates corporate debt and sovereign debt. Moody’s did not indicate whether states’ credit ratings may rise or fall.