Liste der provisorisch zugelassenen Experten
Zusammen mit den Weisungen hat die OAK auch die Liste der provisorisch zugelassenen Experten publiziert. Sie kann von der Website der OAK herunter geladen werden.
OAK BV erlässt Weisung zu den Experten
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge hat ihre erste Weisung erlassen. Sie betrifft die Zulassung von Experten. Umschrieben werden die fachlichen Voraussetzungen für natürliche und juristische Personen und das Verfahren. Für natürliche Personen gelten das Diplom als PK-Experte, die kontinuierliche Weiterbildung sowie die Einhaltung von fachlichen Mindeststandards als Voraussetzung. In einem dritten Teil der Weisung werden unter dem Titel “Erläuterungen” nochmals alle Details ausführlich dargestellt. Die Weisung ist am 1. November in Kraft getreten.
Die Experten sind gehalten, ihr Gesuch für Zulassung bis zum 1. Februar 2013 einzureichen. Der Entscheid wird in Form einer Verfügung eröffnet; die Zugelassenen werden in das im Internet publizierte Register aufgenommen. Ein späteres Gesuch ist möglich, allerdings erlischt die provisorische Zulassung ohne Gesuch bis zum 1.2.
Weisung OAK / Brief der OAK an die Experten /
Expertenseite bei der OAK
NZZ: “Ungeduldig erwartete Reform der Altersvorsorge”
Die NZZ beschäftigt sich eingehend mit den Positionen des Arbeitgeberverbands. “Das bundesrätliche Reformpaket zur Altersvorsorge soll in den nächsten Wochen vorgestellt werden. Kommt das Vorhaben nicht zügig voran, wollen die Arbeitgeber Einzelpunkte wie eine Erhöhung des Frauenrentenalters vorziehen” heisst es in der NZZ. “Den dringendsten Handlungsbedarf sieht der SAV beim Mindestumwandlungssatz in der zweiten Säule. Dieser müsse rasch von 6,8 auf 6,4 Prozent gesenkt werden – den Gewerkschaften wirft er diesbezüglich eine unverantwortliche Verzögerungspolitik vor. Um die AHV sowie die zweite Säule finanziell zu entlasten, schlagen die Arbeitgeber weiter eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre vor. 67 Jahre sei eine realistische Grenze, auch mit Blick auf die Arbeitsmarktchancen und Erwerbsmöglichkeiten der älteren Arbeitnehmer, sagte SAV-Vizepräsident Wolfgang Martz” schreibt die NZZ.
Arbeitgeber fordern zügige Reform der Vorsorge
An einer Medienveranstaltung forderte der Arbeitgeberverband die Fortführung der freien Festlegung der Löhne sowie einen Masterplan zur nachhaltigen Reform der Altersvorsorge und die konsequente Sanierung der IV im Rahmen der Revision 6b. Zum Thema Altersvorsorge wird festgehalten:
“Die steigende Lebenserwartung wird für beide Sozialwerke zur finanziellen Belastungsprobe
und bringt die Altersvorsorge in ein Spannungsverhältnis zwischen Kostenerhöhung und Leistungsreduktion. Ein wichtiger Faktor, der dieses Spannungsverhältnis entschärfen kann, ist aus der Sicht des SAV die Anhebung des Rentenalters respektive des Erwerbsaustrittsalters.
In der 2. Säule muss der Mindestumwandlungssatz dringend von 6,8 auf 6,4 Prozent gesenkt werden, wie Vizepräsident Wolfgang Martz bekräftigte – auch wegen der ungenügenden Kapitalrenditen. Bei der AHV besteht aus Arbeitgebersicht Handlungsbedarf, weil laut den Berechnungen des Bundes das Umlageergebnis gemäss geltendem AHV-Gesetz gegen 2020 deutlich negativ sein wird. Die Gewerkschaften verdrängen diese Realität und fordern gar einen Ausbau der ersten Säule. Damit wecken sie Illusionen – und verzögern den nötigen Reformprozess.
Der SAV sucht laut Wolfgang Martz den konstruktiven Dialog mit allen Akteuren. Wenn sich Gewerkschaften und Linksparteien aber verweigern, müssen sie damit rechnen, dass einzelne Steine aus dem System «Altersvorsorge» herausgebrochen und ohne Einbettung in eine Gesamtschau verändert werden. Ein Beispiel dafür wäre eine Vorlage zur Einführung des AHV-Rentenalters von 65 Jahren für Männer und Frauen.
Der SAV fordert demgegenüber einen integralen «Masterplan Reform Altersvorsorge» mit Orientierungspunkten für die erste und zweite Säule. Dazu gehören als wichtigste Elemente der Übergang zu einem «Rentenfenster mit Referenzrentenalter» und die Anpassung des BVG-Mindestumwandlungssatzes (unter Einbezug von Kompensationsmassnahmen zur Erhaltung des Leistungsziels).
Die Sanierung der IV bedingt die konsequente Umsetzung der Revision 6b «Die IV ist noch nicht saniert», stellte Direktor Thomas Daum fest – und präsentierte dazu folgende Fakten: Das strukturelle Defizit, das heisst die Betriebsrechnung ohne Berücksichtigung der Finanzspritze Mehrwertsteuer von jährlich über einer Milliarde Franken, bleibt bis Ende 2016 selbst im besten Szenario bestehen. Hinzu kommt die IV-Schuld gegenüber dem AHV-Fonds von rund 15 Milliarden per Ende 2011. Weil die befristete Mehrwertsteuer-Erhöhung Ende 2017 ausläuft, darf die Sanierung gemäss Daum nicht auf halbem Weg stecken bleiben.
Der SAV unterstützt laut Thomas Daum das Massnahmenpaket, das die Sozialkommission des Nationalrates geschnürt hat. Zentral ist die Einführung eines neuen, stufenlosen Rentensystems, welches Arbeitsanreize verstärkt und Schwelleneffekte eliminiert. Das heutige gestufte Rentensystem bestraft in manchen Fällen Rentnerinnen und Rentner, die ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnehmen oder erweitern wollen. Auch die Reduktion der «Zulage für Eltern» von 40 auf 30 Prozent der Invalidenrente ist aus Arbeitgebersicht richtig – und nach Einführung des Bundeskinderzulagengesetzes sozialpolitisch absolut vertretbar. Der SAV fordert laut Daum zudem weiterhin die Einführung einer Schuldenbremse respektive Stabilisierungsregel, um die IV nach erfolgter Sanierung vor einem neuen Absturz in die roten Zahlen zu schützen.
Mitteilung SAV / Referate / Dossier IV-Revision / Reformvorschlag SGK-N /
BV 2011: Einbruch der Reserven
Das Bundesamt für Statistik hat die provisorischen Zahlen der Statistik für die berufliche Vorsorge 2011 publiziert.
Obwohl sich die berufliche Vorsorge nach wie vor in der Aufbauphase befindet, blieb die Bilanzsumme mit 625,9 Milliarden Franken (+0,8%) als Folge des schwachen Anlagejahres praktisch unverändert.
Die Immobilien lagen mit einem Wachstum von 7,8 Milliarden Franken (+7,6%) weiter im Trend. Die Aktien verzeichneten einen Rückgang von -8,4 Milliarden Franken (-5%).
Die Wertschwankungsreserven schmolzen um 27,8 Prozent auf 19,9 Milliarden Franken. 35,1 Milliarden Franken (+18,4%) betrug die Unterdeckung bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen sowie 6,7 Milliarden Franken (+56,8%) bei den privat-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen. Gesamthaft belief sich die Unterdeckung auf 41,8 Milliarden Franken (+23,2%).
Die Zahl der aktiven Versicherten stieg auf 3,8 Millionen (+2,6%) an. 622‘270 (+3,7%) Pensionierte bezogen eine Rente und 31‘890 (+5,7%) verlangten die Kapitalauszahlung. Die Anzahl der Vorsorgeeinrichtungen mit reglementarischen Leistungen und aktiven Versicherten sank weiter auf 2190 Einrichtungen (2010: 2265).
Bestandespflege und Retrozessionen
Andreas Valda beschäftigt sich im Tages-Anzeiger mit dem Verhalten der Banken gegenüber den Pensionskassen in Sachen Retrozessionen. Das Thema hat nach dem kürzlichen BGer-Entscheid neue Aktualität erhalten. Zitiert wird aus einem Brief der Bankiervereinigung: “Die SBV sandte im Oktober 2008 ein Rundschreiben «an die Mitgliedbanken »: Sie erachte es «als angezeigt, dass Banken ihren Kunden in dieser Sache entgegenkommen. » Sprich: Die Banken sollten der Pensionskassen keine Knüppel zwischen die Beine werfen. Aber die Vereinigung machte eine gewichtige Ausnahme. Sie schrieb, laut ihrer Rechtsauffassung seien die «Bestandespflege- und Vertriebsentschädigungen » keine Retrozessionen und «damit nicht Gegenstand dieses Zirkulars», schreibt der TA.
Die Banken müssten also auf Anfrage keinen Aufschluss darüber erteilen. Das Bundesgericht hält nun in dem erwähnten Urteil fest, dass diese «Bestandespflege- und Vertriebsentschädigungen » ebenfalls Retrozessionen sind. Sie müssen offengelegt und allenfalls zurückerstattet werden. Im Klartext: 2008 empfahl die Bankiervereinigung den Mitgliedbanken ein Verhalten, dass laut Bundesgericht damals wie heute widerrechtlich war und ist. Die Vereinigung nahm dazu gestern ausweichend Stellung: «Ob das Urteil die Banken zu Änderungen veranlassen wird, ist heute nicht einheitlich zu beantworten, sondern hängt auch vom Geschäftsmodell jeder Bank ab.»
Banken müssen Kickbacks herausgeben
Den gebeutelten Schweizer Banken drohen weitere Einnahmeverluste. Die Provisionen, die sie von Fondsverwaltern und anderen Banken für den Vertrieb von strukturierten Produkten und Anlagefonds erhalten, müssen sie künftig an ihre Kunden weitergeben. Das entschied gemäss Tages-Anzeiger das Bundesgericht in Lausanne.
Der Zürcher Bankkundenanwalt Daniel Fischer bezeichnete das Urteil gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet als richtungsweisend. «Das ist einer der massivsten Entscheide, die es im Finanzmarktrecht gegeben hat». Der Entscheid treffe die Schweizer Banken in einem äusserst «unglücklichen Moment». Der Schweizer Finanzplatz sei ohnehin schon sehr angeschlagen, sagte Fischer.
Gemäss Fischer ist der Entscheid des Bundesgerichts auch rückwirkend gültig. «Das heisst, dass Kickbacks, die in den letzten zehn Jahren einbehalten wurden, an die Kunden ausgezahlte werden müssen», so Fischer. Allerdings gebe es Banken, die dieses in ihren Vertragsbedingungen bereits ausgeschlossen hätten.
Zudem könne sich der Entscheid des Bundesgerichts für Anleger als «Pyrrhussieg» erweisen. «Es steht zu befürchten, dass Banken ihr gesamtes Kostenmodell revidieren», so Fischer. Konkret heisse das, dass die Vermögensverwaltungsgebühren steigen könnten.
SSCH: Kostenexplosion bei den EL?
In letzter Zeit haben die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL) ein gesteigertes politisches und mediales Interesse erfahren. Auslöser sind die Ausgaben, die in den letzten fünf Jahren um mehr als 30 Prozent zugenommen haben. Geraten die EL-Kosten ausser Kontrolle? Die Frage stellt sich Martin Kaiser in der neusten Ausgabe von CHSS des BSV und er liefert dazu einige interessante Daten.
2011 erreichten die EL den Stand von 4,3 Mia. Franken. 3,9 Mia. Franken davon entfallen auf die sogenannten «jährlichen EL», 400 Mio. Franken auf die krankheits- und behinderungsbedingten Kosten. Letztere werden weitgehend durch die Kantone gesteuert und vollumfänglich durch sie finanziert. Die 3,9 Mia. Franken für die «jährlichen EL» lassen sich wiederum aufteilen in rund 2 Mia. Franken für die Existenzsicherung. Rund 1,9 Mia. Franken fallen an für heimbedingte Kosten, die ebenfalls durch die Kantone gesteuert und finanziert werden. Demgegenüber werden die 2 Mia. Franken für die Existenzsicherung durch Bundesvorgaben gesteuert. Der Bund übernimmt dabei 5/8 dieser Kosten, also rund 1,3 Mia. Franken (2011). Die Kantone wiederum übernehmen die restlichen Kosten. Während die Steigerungsrate 2011 über die gesamten EL von 4,3 Milliarden Franken 4,9 Prozent betrug, machte das Wachstum auf den 2 Mia. Franken für EL zur Existenzsicherung lediglich 2,7 Prozent aus. Und dies, obwohl die Anhebung der Vermögensfreigrenzen einen neuerlichen Kostenschub auslöste.
Der Artikel von Kaiser kann mit der CHSS 5/12 herunter geladen werden.
NZZ: Selbstgestrickte Lösungen für die 3.Säule
Bis zum Jahresende können Sparer wieder Einzahlungen in die dritte Säule tätigen. Die Einzahlungslimiten liegen dieses Jahr für Angestellte mit Pensionskasse bei maximal 6682 Fr. Anleger, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen maximal 20% ihres Erwerbseinkommens einzahlen, jedoch höchstens 33 408 Fr. Im kommenden Jahr erhöht sich der Maximalbetrag auf 6739 Fr. bzw. 33 696 Fr. Alle Zinserträge, die in der Säule 3a anfallen, sind steuerfrei. Zudem ist der gesamte eingezahlte Betrag steuerlich abzugsfähig. Abhängig vom Grenzsteuersatz lassen sich mit den Zahlungen in die dritte Säule 1300 Fr. bis 2650 Fr. sparen. Diese Vorzüge überzeugen die Schweizer Anleger. Rund zwei Drittel der erwerbstätigen Bevölkerung zwischen 25 Jahren und dem Pensionsalter zahlen in die dritte Säule ein.
Unia/Wechsler-Modell “Sicheres BVG”
Der PK-Experte Martin Wechsler hat zusammen mit weiteren Experten im Auftrag der Unia ein neues BVG-Modell zur Sicherung der 2. Säule gerechnet. Ausgegangen wird von der heutigen Problemlage in der 2. Säule, welche gekennzeichnet ist durch die tiefen Renditen, daraus folgend zu hohen Rentenzinssätzen und Umwandlungssatzverlusten sowie der zunehmenden Lebenserwartung, was zusammen gemäss Wechsler zu einer Umverteilung von Aktiven zu Rentnern von 8,5 Mrd. Franken p.a.führt. Zudem kommt es zu Sanierungsmassnahmen, welche wiederum von den Aktiven zu tragen sind und eine weitere, nicht quantifizierte Umverteilung auslösen.
Als Antwort wird das Modell “Sicheres BVG” vorgeschlagen. Es enthält folgende zentrale Elemente:
- Die Pensionskasse finanziert und leistet die obligatorischen Altersrenten resp. anwartschaftlichen Hinterbliebenenrenten bis Alter 85.
- Ab Alter 85 übernimmt der Sicherheitsfonds die Finanzierung der Altersrenten bzw. anwartschaftlichen Hinterbliebenenrenten bis zum Tode.
- Verwaltungstechnisch soll das System analog aufgebaut werden wie der Ausgleich für die Zuschüsse bei ungünstiger Altersstruktur. Die Zuschüsse für Renten ab Alter 85 werden nur für den BVG-Teil der Vorsorge (also das Obligatorium) gewährt. Wo diese BVG-Anteile verwaltungstechnisch nicht gebildet wurden, soll dies mittels einer Tabelle – analog wie bei den Scheidungsberechnungen – sichergestellt werden. Die Kontrolle läuft über die Revisionsstellen wie heute bei Zuschüssen für ungünstige Altersstruktur.
- Als Nebeneffekt kann der gesetzliche BVG-Umwandlungssatz von 6.8 % beibehalten werden, weil die Pensionskasse Renten nur bis Alter 85 bezahlen muss. Gemäss den aktuellsten Grundlagentabellen BVG 2010 mit Zinssatz 2.5 % ergibt sich ein Umwandlungssatz von 6.8 % für eine temporäre BVG-Rente bis Alter 85.
Die Kosten für die anfallenden Renten ab 85 werden auf 44 Mio. Franken veranschlagt. Diese werden an die betroffenen Kassen ausgerichtet. Das frei werdende Deckungskapital in Höhe von rund 12 Mrd. Franken soll zwingend zur Reduktion der Rentenzinssätze verwendet werden. Möglich sind laut Wechsler 2 Prozentpunkte.
Finanziert werden die Renten ab 85 mit einem Zuschuss: Die Rentner bleiben in der Pensionskasse. Diese erhält Zuschüsse vom Sicherheitsfonds. Dies kostet für das Jahr 2010 rund 44 Mio. Franken. Finanzierungsbasis der Rentensicherungsprämie ist die BVG-Lohnsumme. Der Beitrag soll analog dem Zuschuss ungünstiger Altersstrukturen erhoben werden: Die 44 Mio. Franken entsprechen 0.035 % der versicherten Lohnsumme. Beitragszahler sind alle aktiven BVG-Versicherten und deren Arbeitgeber.
Als Vorteile des Systems werden erwähnt: Die Verzinsung des Rentnerdeckungskapitals könnte reduziert werden, PKs mit hohem Rentneranteil werden entlastet, verringerte Kapitalbildung, reduzierte Umverteilung, der heutige Umwandlungssatz könnte beibehalten werden.
Die Darstellung des Modells mit zusätzlichen Daten kann auf der Website der Dr. Martin Wechsler AG herunter geladen werden.
pk-Netz: Auslegeordnung zum Umwandlungssatz
PW. Das pk-Netz, dem 16 Arbeitnehmerorganisationen mit 650’000 Mitgliedern angehören, hat unter dem Titel “Umwandlungssatz zwischen Theorie und Praxis” in Bern eine Tagung durchgeführt, an welcher verdienstvollerweise alle betroffenen Kreise zu Wort kamen: die Sozialpartner, das BSV, der Pensionskassenverband, die Versicherer und Stiftungsräte. Auch wenn dabei keine neuen Positionen vertreten wurden, so war doch die direkte Auseinandersetzung zwischen den diversen Interessengruppen höchst aufschlussreich. Allerdings sollte es bis kurz vor Ende der Tagung dauern, bis in die Tiefen des Gegensatzes zwischen den Sozialpartnern vorgedrungen wurde und der Unia-Vertreter Andreas Rieger klar machte: keine Rentenkürzung, aber auch nicht mehr Geld für die 2. Säule, um die Folgen einer Anpassung des Mindestumwandlungssatzes zu kompensieren. Das heisst: Ziel ist letztlich eine Verschiebung der Gewichte in Richtung AHV, für welche der Gewerkschaftsbund im kommenden Jahr mit einer Initiative eine Leistungserhöhung durchsetzen will.
Zwar ist die 2. Säule ein bemerkenswertes Werk sozialpartnerschaftlicher Solidarität, aber Sympathien geniesst sie bei den Gewerkschaften offenbar wenig. Und so eilt es ihnen auch nicht, um die seit Jahren überholten Parameter anzupassen. Die (Ersatz-) Argumente sind bekannt: man bezweifelt die technischen Grundlagen, attackiert Versicherer und Finanzdienstleister wegen überhöhter Tarife und hofft auf bessere Zeiten, welche wie einst in den 90er Jahren die notwendigen Renditen bescheren sollen.
Doris Bianchi (SGB ) opponierte mit sozialen Überlegungen gegen die Senkung, als ob mit einem höheren Satz die Kassen auch nur ein Rappen mehr Leistung ausschütten könnten. Ein technisch nicht korrekter Umwandlungssatz führt aber bloss zu mehr Mittelabfluss, Umverteilung oder höheren Beiträgen, falls nicht durch Anrechnung im Ueberobligatorium kompensiert werden kann. Das heisst, die verweigerte Anpassung trifft primär die Minimalkassen und damit vorwiegend schlecht entlöhnte Arbeitnehmer. Es war Colette Nova (BSV), die auf diesen Punkt mit aller Deutlichkeit hinwies, der auf Gewerkschaftsseite mit bemerkenswerter Nonchalance bestritten oder gänzlich ignoriert wird.
Matthias Kuert (Travail.Suisse) wiederholte die Vorwürfe an die Versicherer und Finanzdienstleister und forderte im Kern eine umfassende Perfektionierung der Rahmenbedingungen für die 2. Säule, bevor seine Gewerkschaft bereit wäre, sich auf eine Senkung einzulassen. Dass man bei T.S einer Senkung des UWS nicht grundsätzlich abgeneigt sei, reduziert sich unter solchen Umständen zum reinen Lippenbekenntnis. Anders präsentiert sich Jorge Serra, der mit seinem Pool-Modell eine praktikablen Ansatz für eine rasche Senkung entwickelt hat. Als VPOD-Sekretär ist ihm wohl bewusst, wie sehr die Basis im öffentlichen Dienst an den Pensionskassen hängt und für die Abbau- und Blockadepolitik aus der linken Gewerkschaftsecke wenig Verständnis aufbringt.
Klar hinter eine Senkung des UWS – mit oder ohne flankierende Massnahmen – stellten sich die Repräsentanten des Arbeitgeberverbands (Roland Müller), des Gewerbeverbands (Kurt Gfeller), des Pensionskassenverbands (Christoph Ryter) und der Versicherer (Donald Desax), und auch Colette Nova vom BSV liess keinen Zweifel daran, dass die Anpassung überfällig ist. Von ihr war auch zu vernehmen, dass der Bundesrat des Projekt “Zukunftsbericht” nicht weiterverfolgen wird. Zu erwarten ist hingegen – hoffentlich noch vor Jahresende – die Publikation sogenannter Eckwerte, auf welchen die Weiterentwicklung von 1. und 2. Säule in Form späterer Botschaften aufbauen soll.
Zur Fülle der Informationen kamen zwei Kurzreferate von Stiftungsräten (Brigitte Martig,Novartis und Fred Scholl, Publica). Sie erlaubten höchst anschauliche Einblicke in die konkreter Tätigkeit der Stiftungsräte angesichts schwieriger Umstände und Entscheide, die letztlich unvermeidlich in Umwandlungssätze weit unter dem heutigen Regelsatz mündete.
Sandy legt unsere Website lahm
Am Dienstag Abend erreichte uns ein Email unseres Web-Providers in New York: Die Stromversorgung sei zusammen gebrochen, die unteren Räumlichkeiten der Anlagen in lower Manhattan überschwemmt und der Diesel für die Notstromaggregate reiche nur noch für wenige Stunden. Es sei mit dem baldigen Zusammenbruch der Übertragung zu rechnen. Und so ist es dann auch gekommen. Unsere Website war längere Zeit nicht mehr erreichbar und gegenwärtig auch nur sporadisch. Allerdings sind die Daten gesichert und in absehbarer Zeit ist mit einer Normalisierung zu rechnen.
NZZ: Liechtensteiner PK in Schieflage
Das Defizit im Staatshaushalt Liechtensteins hat laut Budget 2013 Dimensionen angenommen, die vor wenigen Jahren noch unvorstellbar erschienen. Doch nicht genug damit, dass rund ein Viertel der Staatsausgaben nicht durch Steuereinnahmen gedeckt werden kann. Nun drängt sich auch noch die Sanierung der Pensionsversicherung für das Staatspersonal, die unter chronischer Unterdeckung leidet, als dringendes Geschäft auf. Gesamthaft wird die Deckungslücke auf 313,6 Mio. Fr. beziffert, wovon der Staat aber nur einen Anteil von 227 Mio. Fr. zu übernehmen hat, weil der Pensionskasse des Staatspersonals noch Gemeinden sowie Institutionen des öffentlichen Rechts angeschlossen sind, schreibt die NZZ.
APK senkt Umwandlungssatz auf 5,9%
Die Aargauische Pensionskasse (APK) trägt der gestiegenen Lebenserwartung und den tiefen Zinsen am Kapitalmarkt Rechnung. Der Umwandlungssatz wird ab 2014 schrittweise auf 5.9 Prozent gesenkt. Die Umstellung wird finanziell abgefedert. Dank diesen Übergangsbestimmungen ist die Senkung erst für Alterspensionierungen ab 2015 langsam spürbar.
Die Kasse schreibt in ihrem Newsletter: “Gemäss den aktuellen technischen Grundlagen für öffentlich-rechtliche Pensionskassen (VZ 2010) hat eine 65-jährige Person eine Lebenserwartung von etwa 85 Jahren (Männer) bzw. 88 Jahren (Frauen). Gegenüber den bisher für die APK geltenden Grundlagen (EVK 2000) entspricht dies einer Zunahme von etwa 2.5 Jahren.
Gleichzeitig haben sich die Renditeaussichten in den letzten Jahren markant verschlechtert. Mit einer raschen Verbesserung kann nicht gerechnet werden. Deshalb wird die langfristige Renditeerwartung (technischer Zins) von bisher 3.5 auf 3 Prozent herabgesetzt.
Auf die Altersrenten mit Beginn vor 2014 hat die Anpassung keine Auswirkungen. Von der Senkung betroffen sind APK-Versicherte, die sich per 1. Januar 2014 oder später pensionieren lassen. Der für eine Pensionierung mit Alter 65 massgebende Umwandlungssatz sinkt ab 2014 von bisher 6.8 Prozent auf 5.9 Prozent. Zwecks Abfederung hat die APK folgende Übergangsbestimmungen beschlossen:
– die im Hinblick auf diese Umstellung gebildeten Rückstellungen werden aufgelöst und ermöglichen eine Erhöhung der individuellen Sparguthaben um 6.5 Prozent;
– die Senkung des Umwandlungssatzes wird zeitlich gestaffelt bis Ende 2015.
Die APK bietet zudem Optionen zur weiteren Abfederung an. Es werden künftig Vorsorgepläne mit höheren Spargutschriften angeboten. Solche Optionen führen zu zusätzlichen Kosten für Arbeitgeber und/oder Versicherte. Umso erfreulicher ist es, dass die APK die Risikobeiträge per 1. Januar 2014 markant senken kann und damit das Budget der Arbeitgeber und Versicherten entlastet.”
“Provokatives Störmanöver” des Gewerkschaftsbundes
Der Arbeitgeberverband äussert sich zur geplanten Volksinitiative des SGB für einen Ausbau der AHV. Er schreibt: “Die Forderungen nach dem AHV-Ausbau kommen just und wohl nicht zufällig zu einem Zeitpunkt, an dem über den Reformbedarf in der beruflichen Vorsorge diskutiert wird. Der «Bericht über die Zukunft der 2. Säule» wurde vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ausgewertet, und die Öffentlichkeit wartet nun ungeduldig auf die bereits mehrfach vom Bundesrat angekündigten Eckwerte für eine Revision der Altersvorsorge.
Hier die Gunst der Stunde auszunutzen und isoliert die Verstärkung der ersten Säule zu proklamieren, ist ein provokatives Störmanöver und trägt nicht zu einer gesamtheitlichen Lösungsfindung bei. Entsprechende Volksinitiativen verzögern im Gegenteil den ohnehin nur schleppend anlaufenden «Reformprozess Altersvorsorge» weiter und tragen alles andere als zur Versachlichung bei. Statt Illusionen zu wecken, wäre besser ein Beitrag zur Vertrauensbildung nötig!”

