Strukturreform: Stellungnahme der Konferenz der BVG-Aufsichtsbehörden
Auf unsere Nachfrage bei der Konferenz der kantonalen BVG-Aufsichtsbehörden nach deren Stellungnahme zur Strukturreform erhalten wir folgendes freundliches Schreiben:
“Der Vorstand der Konferenz hat beschlossen, die Stellungnahme der Konferenz nicht in der Fachpresse zu publizieren; da insbesondere die Kostenfrage zu Diskussionen Anlass gibt, sehen wir uns – wie bereits an der ASIP-Tagung von politischen Exponenten geäussert – direkt mit dem Vorwurf konfrontiert, überhaupt keine Oberaufsicht zu wollen. Dies ist zwar überhaupt nicht unsere Meinung, dennoch wollen wir diesem Vorwurf nicht weiteren Vorschub leisten. Wir haben allerdings unseren Mitgliedern empfohlen, die jeweiligen kantonalen Vernehmlassungen (welche die wesentlichen Gesichtspunkte der Konferenz enthalten) doch zur Publikation freizugeben. Dies fällt aber in die Kompetenz der jeweiligen Kantonsregierungen, unsere Mitglieder haben dies bei ihren Regierungen so beantragt, soweit mir dies bekannt ist. So kann ich Sie auf diesen Weg verweisen (im Kanton Basel-Stadt hat das zuständige Finanzdepartement die Vernehmlassung erstellt, weshalb Sie sich dorthin wenden können).
Eine schöne Fasnacht und mit freundlichen Grüssen
Aufsichtsbehörde BVG und Stiftungsaufsicht, Basel.”
Das verstehen wir und wünschen gerne auch schöne Fasnacht und ein dreifaches Helau und Alaaf den Narren und Narrenalesen an Rhein und Main bzw. Aare und Limmat. Und die ganz Rüdigen von der Reuss wollen wir auch nicht vergessen.
Immobilien: Wo bitte ist da die Blase?
Der Economist hat auf seiner Website eine interaktive Grafik mit der Entwicklung der Immobilienpreise in rund 20 Ländern seit 1987 aufgeschaltet. Was schon nach wenigen Clicks klar wird: in kaum einem anderen Land war die Preiserhöhung geringer als in der Schweiz. In realen Grössen sind wir heute im Schnitt ungefähr wieder dort, wo wir vor über 20 Jahren begonnen haben! Nur Japan war noch (deutlich) schlechter.
Strukturreform: Stellungnahme Arbeitgeberverband
Mit kleiner Verspätung hat nun auch der Arbeitgeberverband seine Stellungnahme zu den Verordnungen der Strukturreform eingesandt. Seine Positionen werden wie folgt zusammengefasst:
– Die Verordnung darf die Handlungsspielraume, welche das Gesetz den Vorsorgeeinrichtungen im Sinne einer freiheitlichen 2. Säule lasst, nicht weiter beschränken. Art. 35 Abs. 1, 46 und 48f sind unter diesem Gesichtspunkt entsprechend zu korrigieren.
– Die im Gesetz vorgesehene Rolle des obersten Führungsorgans und insbesondere die gesetzliche Aufgabenverteilung zwischen oberstem Organ und Revisionsstelle sind zu respektieren. Art. 35 Abs. 2 und 48i sind unter diesem Gesichtspunkt entsprechend zu korrigieren.
– Die Bestimmungen über die Vermögensverwaltung von Vorsorgegeldern sind besser auf bereits bestehende Regelungen der FINMA abzustimmen.
– Im Rahmen der Aufsichtsverordnung ist insbesondere die Gebührenstruktur zu überprüfen. Dabei ist pro Vorsorgeeinrichtung ein Kostendach vorzusehen.
– Der sehr kurz bevorstehende Inkraftsetzungszeitpunkt des 1. Juli 2011 verlangt aus Praktikabilitätsgründen für einzelne Verordnungsbestimmungen nach Übergangsregierungen.
La CP de l’Etat de Neuchâtel en grave sous-couverture
L’état de Prévoyance.ne, structure qui a remplacé la caisse de pensions de l’Etat de Neuchâtel, préoccupe plusieurs députés du Grand Conseil. Le taux de couverture de la caisse de pensions de l’Etat avoisine 60%, une situation qui alarme particulièrement la députée PLR Caroline Gueissaz. Celle-ci a donc demandé au conseiller d’Etat Claude Nicati de réfléchir à la vente d’une partie de ce patrimoine immobilier, riche de cent vingt locatifs.
Frühjahrssession 2011: BV im Parlament
NR
7.3.: Sanierung der PK-SBB,
Motion FK-NR: Anpassung Reglement PK SBB sowie
Verzicht auf weitere Sanierungs-massnahmen zuhanden
Pensionskassen bundeseigener oder bundesnaher Betriebe
18.3.: Pa.Iv. Beck Serge. BVG. Aufhebung von Artikel 69 Absatz 2 (Bilanzierung in geschlossener Kasse)
SR
14.3.: Sanierung PK-SBB
Mo. Nationalrat. Stärkung der Säule 3a. Selbstverantwortung in der Altersvorsorge
US: How Big Is the Pension Funding Gap?
The governments generally assume that pension funds will earn 8 percent a year. That’s roughly the historical return of the stock market. Using that assumption, the Center for Retirement Research at Boston College estimates a current funding gap of $700 billion for all state and local governments.
There are two reasons to question the 8 percent number, however. My own instinct is that one of the reasons is more valid than the other. The first — the one for which I have not yet heard a persuasive argument — is that the stock market does not return 8 percent a year over every given period.
The second reason to question the 8 percent assumption strikes me as more valid and more worrisome. Should we really assume that the stock market will return 8 percent in the future, as it has in the past? I’m not so sure.
If state and local governments instead assumed a future return of 7 percent, their funding gap would nearly double, to $1.3 trillion, according to Alicia Munnell and her colleagues at the Boston College retirement center. If they assumed a 6 percent return, the funding gap grows to $1.8 trillion.
GB: NAPF Warns Against Early Access to Pensions
The British Association of Pension Funds (NAPF) said that allowing early access to workplace pension pots would damage overall retirement savings, undermining the Government’s drive to auto-enrol workers into a pension.
The UK’s leading pensions body said the extra flexibility of early access would only encourage a minority to save more into a pension, while a seemingly small withdrawal could cause a heavy fall in the final value of a pension.
Such losses would leave even more people dependent on a low and complicated state pension system that is in urgent need of reform, the NAPF said in its response to a Government call for thoughts on early access.
Plansponsor / Press release NAPF
Li: Sozialfonds belässt Verzinsung auf 2,5 Prozent
Der Stiftungsrat der Stiftung Sozialfonds hat vor kurzem beschlossen, die Verzinsung der Sparguthaben für das Jahr 2010 auf 2.5 Prozent festzulegen. Damit bleibt die Höhe der Verzinsung gegenüber dem Vorjahr unverändert, wie das Liechtensteiner Vaterland schreibt.
Strukturreform: Stellungnahme der SP
Die Sozialdemokratische Partei hält in ihrer Stellungnahme zur Strukturreform fest: “La réforme structurelle de la prévoyance professionnelle vise à accroître la transparence dans la gestion des caisses de pension, à améliorer la gouvernance et à renforcer la surveillance. Le Parti socialiste suisse (PS) soutient ces objectifs. La confiance à l’égard de la prévoyance professionnelle ainsi que sa crédibilité doivent être urgemment améliorées. Le PS craint toutefois que les modifications soumises à la présente consultation n’atteignent pas pleinement leur but et qu’au surplus, certaines dispositions extrêmement détaillées ne soient que très difficilement applicables en pratique, en particulier pour les petites et moyennes institutions de prévoyance. Ainsi, le pouvoir désormais confié aux organes de révision par voie d’ordonnances paraît franchement démesuré, ce qui remet en question le système éprouvé de la parité au sein des organes des institutions de prévoyance, sans parler d’une augmentation substantielle des coûts. Le PS estime que seul un partenariat social tangible et conséquent est susceptible d’augmenter la confiance des assuré-e-s à l’égard de la prévoyance professionnelle et de parvenir à une maîtrise des coûts. Il appelle donc à une réglementation plus nuancée, qui demeure en phase avec la réalité dans la pratique, afin que les acteurs chargés de la mise en oeuvre de la prévoyance professionnelle aient les bons instruments en main pour accomplir les tâches qui leur sont assignées et pour protéger les intérêts des assuré-e-s, et, en sus, contribuer réellement à redonner confiance dans le deuxième pilier.”
Berner Kassen vor schweren Entscheiden
Die Vorarbeiten für den Primatwechsel der Pensionskassen des Kantons Bern verzögern sich um mehr als ein Jahr. Das neue Bundesgesetz macht alles komplizierter – könnte die Wahrscheinlichkeit des Primatwechsels aber erhöhen, schreibt die Berner Zeitung. Bis vor kurzem hielt die Regierung an ihrem Fahrplan fest: Im April 2011 wollte sie eine Vorlage zum umstrittenen Primatwechsel der kantonalen Pensionskassen BPK (Verwaltung) und BLVK (Lehrpersonen) in die Vernehmlassung schicken. Nun dauert es wesentlich länger: Die Vorlage sei erst 2012 zu erwarten, spätestens im Herbst, sagt der zuständige Regierungsrat, Bernhard Pulver (Grüne).
Hauptgrund für die Verzögerung ist laut Pulver die Revision des Bundesgesetzes zur beruflichen Vorsorge (BVG), die 2012 in Kraft tritt und deren Folgen offenbar zuerst unterschätzt wurden. Der Primatwechsel soll 600 Mio. Fr. kosten.
Das BVG stellt den Kanton vor eine schwierige Wahl: Entweder muss er BPK und BLVK auf Kosten der Steuerzahler und der Versicherten sanieren, sodass sie in zehn Jahren einen Deckungsgrad von 100 Prozent erreichen. Dazu fehlt aktuell die beunruhigend hohe Summe von 2,6 Milliarden Franken. Oder aber der Kanton legt einen «Zieldeckungsgrad» von nur 80 oder 90 Prozent fest – und übernimmt für den Rest wieder eine Staatsgarantie. Aktuell gewährt er nur der BLVK für die Zeit der Sanierung eine Garantie.
Strukturreform: Herr Strahm und die BV
PW. Der pensionierte Preisüberwacher Rudolf Strahm darf sich als Tages-Anzeiger-Kolumnist wieder einmal über die 2. Säule auslassen. Anlass ist der Abschluss der Vernehmlassung zur Strukturreform am 28.2.11. Dazu Strahm:
“Schon vor Ablauf dieser Frist hatte der Pensionskassenverband (Asip), welcher vor allem von der Privatassekuranz finanziert wird, hinter den Kulissen bei einer organisierten Begegnung mit Parlamentariern mit einem breiten Sperrfeuer gegen schärfere Aufsichtsregeln und gegen das Bundesamt für Sozialversicherungen intrigiert. Dabei ist die Oberaufsicht vom Parlament mit der Strukturreform im BVG ausdrücklich gewünscht worden. Der Pensionskassenverband müsste eigentlich die Versicherten und die gemeinnützigen Kassen vertreten. Doch die Asip und der Verband der BVG-Sammelstiftungen KGAST verfolgen verbissen die Deregulierungsdoktrin zum Vorteil von Banken und Privatassekuranz gegen die Versicherteninteressen.”
Kolumnist Strahm schwadroniert – wie das Zitat zeigt – frei von journalistischer Ethik und unbehindert von Sachkenntnis drauflos. Dass der ASIP von der Assekuranz finanziert sei, ist ausgemachter Mumpitz oder deutlicher, eine glatte Lüge. Dass die KGAST die Sammelstiftungen vertrete, einfach Quatsch. Wieso der ASIP die Interessen der Banken vertreten soll, unerfindlich und lediglich eine Unterstellung. Dass der Verband gegen die Oberaufsicht sei, reine Erfindung. Es genügt, die Stellungnahme des ASIP zu lesen, um die Fakten zu kennen.
Der geneigte Leser und die geneigte Leserin dürfen nach dieser Ouvertüre getrost davon ausgehen, dass auch der Rest der Kolumne nichts weiter als Ideologie eines in Sachen BV mehrfach bestätigten Ignoranten ist. Wieso tut sich der Tages-Anzeiger und vor allem seinen Lesern das an?
Update: Der ASIP hat sich in einer Stellungnahme “Bei den Fakten bleiben, Herr Strahm!” mit klaren Worten von der Polemik Strahms distanziert und die notwendige Richtigstellung vorgenommen.
Artikel Strahm / Mitteilung ASIP
Réforme structurelle: le Conseil fédéral prié de revoir sa copie
La réforme de la loi sur la prévoyance professionnelle (LPP) provoquera une flambée des coûts du 2e pilier et un renforcement de la bureaucratie, estiment les partis et organisations concernées. Ils exigent du Conseil fédéral qu’il révise, voire simplifie, son projet.
Celui-ci vise à restituer la crédibilité du 2e pilier. Pour cela, il veut réglementer les tâches des acteurs de la prévoyance professionnelle, désenchevêtrer les compétences et confier la haute surveillance à une nouvelle commission indépendante.
Au terme de la procédure de consultation, lundi, les partis et organisations saluent les objectifs mais critiquent la hausse prévisible de la bureaucratie et des coûts administratifs. Ils demandent pour divers motifs que le gouvernement révise son projet.
Dans le détail, la création de la Commission de haute surveillance fait débat. Celle-ci devrait employer près de 26 équivalents plein temps pour un coût de 7,2 millions de francs, jugé surestimé par le Parti libéral-radical (PLR) et le canton de Neuchâtel.
Il sera probablement difficile de trouver des membres à la fois expérimentés et indépendants, fait remarquer la gauche. L’Union syndicale suisse (USS) et les Verts pointent en outre le manque de clarté du mode de fonctionnement de cette commission.
Le Parti socialiste (PS), les Verts, l’USS et Travail.suisse jugent que le projet de révision octroie trop de pouvoir aux organes de révision. Ils proposent donc d’introduire un système de contrôle interne adapté au profil de chaque caisse de pension.
Swisscanto startet 11. PK-Umfrage, neu mit individueller Auswertung
Swisscanto lädt die Schweizer Pensionskassen zur Teilnahme an der diesjährigen Umfrage für die Studie "Schweizer Pensionskassen" ein. Vom 1. März bis 14. April 2011 werden via Internet die aktuellen Daten der Pensionskassen per 31. Dezember 2010 erhoben. Neu bietet Swisscanto den teilnehmenden Kassen erstmals einen Report mit einer Individualauswertung ihrer Kasse im Vergleich zu den übrigen Teilnehmern an. Die umfassenden Daten und Analysen von Swisscanto schaffen seit über zehn Jahren Transparenz in der beruflichen Vorsorge, erlauben nützliche Vergleiche, zeigen Entwicklungen und Trends auf und geben einen guten Einblick in die Herausforderungen und Fragen, welche Pensionskassen und Berater derzeit beschäftigen. Swisscanto präsentiert erste Ergebnisse der Umfrage am 18. Mai 2011 in Zürich und am 19. Mai 2011 in Lausanne. Die Studie mit ausführlichen Darstellungen und Kommentaren wird als Publikation im September unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Strukturreform: Stellungnahme der Finma
Die Finma schreibt in einer Mitteilung über die Verordnungsentwürfe zur Strukturreform: “Die FINMA unterstützt die vom Bundesrat im Rahmen der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge angestrebte Verbesserung der Qualität der Vermögensverwaltung in der beruflichen Vorsorge. Im Rahmen dieser Strukturreform ist es unter anderem geplant, dass als Vermögensverwalter von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge einzig von der FINMA beaufsichtigte Personen und Institute tätig sein dürfen. Diese Bestimmung kann aber aufgrund derzeit fehlender gesetzlicher Grundlagen in den Finanzmarktgesetzen in der Praxis nicht umgesetzt werden. Die FINMA wies deshalb im Rahmen der Anhörung das Bundesamt für Sozialversicherungen auf diesen Sachverhalt hin.”
Strukturreform: Stellungnahme des Gewerkschaftsbundes
Der Gewerkschaftsbund schreibt in seiner Stellungnahme zur Strukturreform: “Der Zweck der Strukturreform, die Transparenz und Glaubwürdigkeit der zweiten Säule zu stärken, hat für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund eine hohe Priorität. Eine starke, effektive Aufsicht und klare Regulierungen sind daher unabdingbar. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze und Instrumente zur Zielverwirklichung erachten wir jedoch teilweise als unpassend. So stärken etwa die unterbreiteten Verordnungsänderungen allzu sehr die Revisionsstellen. Künftig werden in der beruflichen Vorsorge die Revisionsstellen zu mächtigen „Playern“. Damit gelangt ein weiterer Akteur stärker ins Spiel, der intransparent und ohne Verankerung bei den Versicherten in die Geschicke der beruflichen Vorsorge eingreift und die Verwaltungskosten in der 2. Säule weiter hochschraubt. Für den schweizerischen Gewerkschaftsbund muss die bessere Transparenz und Glaubwürdigkeit der 2. Säule in der Stärkung der Parität innerhalb der Organe der Vorsorgeeinrichtungen gesucht werden. Eine gelebte, echte Sozialpartnerschaft schafft Vertrauen und bringt das System der beruflichen Vorsorge näher zu den Versicherten heran. Etliche Vorschläge wie etwa die bessere Transparenz bei den Verwaltungskosten sind gute Massnahmen in die richtige Richtung aber noch mutlos.”