arbeitgeberAn einer Medienveranstaltung forderte der Arbeitgeberverband die Fortführung der freien Festlegung der Löhne sowie einen Masterplan zur nachhaltigen Reform der Altersvorsorge und die konsequente Sanierung der IV im Rahmen der Revision 6b. Zum Thema Altersvorsorge wird festgehalten:

“Die steigende Lebenserwartung wird für beide Sozialwerke zur finanziellen Belastungsprobe
und bringt die Altersvorsorge in ein Spannungsverhältnis zwischen Kostenerhöhung und Leistungsreduktion. Ein wichtiger Faktor, der dieses Spannungsverhältnis entschärfen kann, ist aus der Sicht des SAV die Anhebung des Rentenalters respektive des Erwerbsaustrittsalters.

In der 2. Säule muss der Mindestumwandlungssatz dringend von 6,8 auf 6,4 Prozent gesenkt werden, wie Vizepräsident Wolfgang Martz bekräftigte – auch wegen der ungenügenden Kapitalrenditen. Bei der AHV besteht aus Arbeitgebersicht Handlungsbedarf, weil laut den Berechnungen des Bundes das Umlageergebnis gemäss geltendem AHV-Gesetz gegen 2020 deutlich negativ sein wird. Die Gewerkschaften verdrängen diese Realität und fordern gar einen Ausbau der ersten Säule. Damit wecken sie Illusionen – und verzögern den nötigen Reformprozess.

Der SAV sucht laut Wolfgang Martz den konstruktiven Dialog mit allen Akteuren. Wenn sich Gewerkschaften und Linksparteien aber verweigern, müssen sie damit rechnen, dass einzelne Steine aus dem System «Altersvorsorge» herausgebrochen und ohne Einbettung in eine Gesamtschau verändert werden. Ein Beispiel dafür wäre eine Vorlage zur Einführung des AHV-Rentenalters von 65 Jahren für Männer und Frauen.

Der SAV fordert demgegenüber einen integralen «Masterplan Reform Altersvorsorge» mit Orientierungspunkten für die erste und zweite Säule. Dazu gehören als wichtigste Elemente der Übergang zu einem «Rentenfenster mit Referenzrentenalter» und die Anpassung des BVG-Mindestumwandlungssatzes (unter Einbezug von Kompensationsmassnahmen zur Erhaltung des Leistungsziels).

Die Sanierung der IV bedingt die konsequente Umsetzung der Revision 6b «Die IV ist noch nicht saniert», stellte Direktor Thomas Daum fest – und präsentierte dazu folgende Fakten: Das strukturelle Defizit, das heisst die Betriebsrechnung ohne Berücksichtigung der Finanzspritze Mehrwertsteuer von jährlich über einer Milliarde Franken, bleibt bis Ende 2016 selbst im besten Szenario bestehen. Hinzu kommt die IV-Schuld gegenüber dem AHV-Fonds von rund 15 Milliarden per Ende 2011. Weil die befristete Mehrwertsteuer-Erhöhung Ende 2017 ausläuft, darf die Sanierung gemäss Daum nicht auf halbem Weg stecken bleiben.

Der SAV unterstützt laut Thomas Daum das Massnahmenpaket, das die Sozialkommission des Nationalrates geschnürt hat. Zentral ist die Einführung eines neuen, stufenlosen Rentensystems, welches Arbeitsanreize verstärkt und Schwelleneffekte eliminiert. Das heutige gestufte Rentensystem bestraft in manchen Fällen Rentnerinnen und Rentner, die ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnehmen oder erweitern wollen. Auch die Reduktion der «Zulage für Eltern» von 40 auf 30 Prozent der Invalidenrente ist aus Arbeitgebersicht richtig – und nach Einführung des Bundeskinderzulagengesetzes sozialpolitisch absolut vertretbar. Der SAV fordert laut Daum zudem weiterhin die Einführung einer Schuldenbremse respektive Stabilisierungsregel, um die IV nach erfolgter Sanierung vor einem neuen Absturz in die roten Zahlen zu schützen.

  Mitteilung SAV / ReferateDossier IV-Revision / Reformvorschlag SGK-N /