Sturmlauf gegen die Strukturreform
Laut Bericht der Sonntagszeitung sind im Vernehmlassungsverfahren zur Strukturreform bisher gegen 350 Stellungnahmen eingegangen. Auszug aus dem Text: “Das sieht den Pensionskassen gar nicht ähnlich. Eine sonst als eher schweigsam und schwerfällig geltende Branche läuft Sturm. Das Regelwerk für die Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule soll stückweise bis spätestens Anfang 2012 revidiert werden. Der Bund will die Effizienz erhöhen und das Vertrauen in die berufliche Vorsorge stärken. Dies sei aber nicht zu erwarten, meinen die Experten. Im Gegenteil: Die Reform verursache mehr Bürokratie und verteuere die Vorsorge. «Mit der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge erhöhen sich die Beiträge für die Versicherten – gleichzeitig erhalten sie aber weniger Leistungen», sagt Herbert Brändli, Geschäftsführer B + B Vorsorge und Stiftungsratspräsident der Vorsorgeeinrichtung Profond. Das sei ein behördlich diktierter Skandal. «Aus meiner Sicht wird der Arbeitnehmer durch den Staat enteignet.» Unzufrieden zeigt sich auch der Pensionskassenverband Asip. Es seien nicht die mit der Durchführung der Vorsorge betrauten Kreise, die primär unter den verschärften und teilweise unsachgemässen Reglementierungen leiden würden, sagt Direktor Hanspeter Konrad. «Es sind die Arbeitgeber und Arbeitnehmer, deren berufliche Vorsorge mit vermehrten Kosten und einer nochmals erhöhten Komplexität belastet wird. Ob das geeignet ist, das Vertrauen zu stärken, ist zu bezweifeln.» Auch Konrad ist sich sicher, dass sich damit die Vorsorge für die Versicherten verteuern wird. «Die höheren Kosten gehen letztlich zulasten der Altersvorsorge, und damit werden die Versicherten bestraft», sagt der Asip-Direktor.”
Strukturreform: Gewerbe gegen “regulatorischen Overkill”
In seiner Vernehmlassungsantwort geht der Schweizerischen Gewerbeverband sgv hart ins Gericht mit den bundesrätlichen Vorschlägen zur Strukturreform in der beruflichen Vorsorge. Aus Sicht des sgv sind die Vorschläge des Bundesrats inakzeptabel. Sie müssen gründlich überarbeitet und massiv entschlackt werden. Nachdem im Vorfeld der Abstimmung über den Umwandlungssatz die Verwaltungskosten der zweiten Säule in Schussfeld der Kritik gerieten, kann es aus Sicht des grössten Dachverbandes der Schweizer Wirtschaft nicht angehen, die berufliche Vorsorge mit einer Flut von neuen Auflagen noch stärker zu regulieren. Für den sgv ist es absehbar, dass die vorgeschlagenen Regulierungen die Aufsicht über die 2. Säule verteuern würden. Neben einer Vielzahl kritisch beleuchteter Aspekte fordert der sgv insbesondere folgende Korrekturen:
- Senkung der Aufsichtsabgaben durch Abbau von regulatorischen Auflagen und effizientem Personaleinsatz.
- Verzicht auf ein Internes Kontrollsystems IKS, das bei kleinen und mittleren Vorsorgeeinrichtungen unverhältnismässige Mehrkosten auslösen würde.
- Keine Unterstellung der externen Vermögensverwalter unter die FINMA. Abgesehen davon, dass einen solche Unterstellung gesetzeswidrig wäre und nicht dem Willen von Bundesrat und Parlament entspräche, würden Arbeitsstellen gefährdet und im Anlagebereich unnötige Mehrkosten generiert.
3,5% Rendite im zweiten Semester 2010
Im Performancevergleich des Schweizerischen Pensionskassenverbandes ASIP resultiert für das zweite Halbjahr 2010 eine Medianrendite für das Gesamtportfolio von 3,5%. Für das gesamte Jahr 2010 beläuft sich die Medianrendite auf 3,7%. Eines der zentralen Themen im vergangenen Anlagejahr sei der starke Schweizer Franken gewesen, heisst es in der Mitteilung. Vorsorgeeinrichtungen, welche die Fremdwährungsrisiken aktiv angingen, hätten eine über dem Median liegende Rendite erzielen können.
In den Kategorien «Immobilien Schweiz indirekt» und «Immobilien Ausland indirekt» resultierte eine Medianrendite von 6%. Bei der Kategorie «Obligationen Fremdwährung ohne Währungsabsicherung» ergab sich dagegen mit -4,8% eine negative Performance. «Obligationen Schweiz» rentierten mit 3,3%. Mit «Aktien Schweiz» konnte eine Medianrendite von 3,8% erzielt werden, wobei eine Beschränkung auf grosskapitalisierte Titel lediglich zu einer Rendite von 1,2% führte.
Grosse Verschiebungen in der Vermögensallokation liessen sich im zweiten Halbjahr nicht feststellen. Per Ende 2010 waren Aktien mit durchschnittlich 28,2% und Obligationen mit 43,6% in den Portfolios der Vorsorgeeinrichtungen vertreten.
Der Performancevergleich wird auf halbjährlicher Basis von Towers Watson im Auftrag des ASIP erstellt. Er beruht auf einem Gesamtvermögen von 167 Mrd CHF mit 67 teilnehmenden Pensionskassen und über 650 erfassten Portfolios.
Mitteilung ASIP-Performancevergleich
Strukturreform: Stellungnahme des Vorsorgeforums
Das Vorsorgeforum hat seine Stellungnahme zur Strukturreform gemeinsam mit folgenden Fachverbänden erstellt: Pensionskassenverband ASIP, Kammer der Pensionskassen-Experten, Bankiervereinigung, Versicherungsverband, Schweizerische Treuhand-Kammer und KGAST – Konferenz der Geschäftsführer von Anlagestiftungen. Deutlich werden die grossen Übereinstimmungen der Fachverbände sowohl in der grundsätzlichen Einschätzung der Verordnungsentwürfe wie auch in der Kritik zahlreicher Einzelpunkte der vorgeschlagenen Regelungen.
Strukturreform im Fokus
“Blickpunkt KMU” hat für ihre Zeitung und die Internetplattform eine Reihe von Kommentaren zur laufenden Vernehmlassung zur Strukturreform publiziert. Die Autoren sind Doris Bianchi, Geschäftsführende Sekretärin des SGB; Roland Müller, Geschäftsleitungsmitglied des Arbeitgeberverbands; Hanspeter Konrad, Direktor ASIP und Peter Wirth, Geschäftsführer Vorsorgeforum. Sie alle kritisieren die Vorlage je aus ihrer speziellen Perspektive und kommen über weite Strecken zu sehr ähnlichen Ergebnissen. Diese betreffen insbesondere die übertriebene Regelungsdichte. Auffallend ist, dass die Sozialpartner noch am ehesten geneigt sind, den Entwürfen gewisse Qualitäten zuzusprechen.
SO: Alleingang bei der Aufsicht
Der Solothurner Regierungsrat schickt den Gesetzesentwurf zur Neuregelung der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsicht bis zum 20. Mai in die Vernehmlassung. Während andere Kantone im Zuge der Neuerung ihre Stiftungsaufsichten interkantonal zusammenlegen, verzichtet Solothurn bis auf Weiteres auf einen solchen Schritt. Der kantonale Gesetzesentwurf sieht eine weitgehende Überführung der Aufsichtsbehörde inklusive Personal in eine neu geschaffene Anstalt vor. Die Aufsicht soll über kommunale privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Stiftungen bei der neuen Anstalt zusammengeführt und die bisherige Kompetenz des Amtes für Gemeinden aufgehoben werden, schreibt die Solothurner Zeitung.
Martin Wechsler: Irregeleitete Reform mit teuren Folgen
In einem Beitrag der “Bilanz” schreibt der Pensionskassen-Experte Martin Wechsler: “Die geplanten Verordnungen (zur Strukturreform) bedeuten für die kleinen Pensionskassen erheblichen Mehraufwand. Der Mehrwert für die Versicherten ist hingegen fraglich.” Den Mehraufwand hat Wechsler auch gleich berechnet, und zwar für eine Kasse mit 300 Versicherten, einen typischen Fall in unserer Vorsorgelandschaft. “Bei einer Pensionskasse mit 300 Versicherten steigen die Verwaltungskosten von rund 300 Franken jährlich um 139 Franken pro Versicherten (fast 50%). Dies entspricht über drei Prozent der Altersrente jedes Versicherten oder 50 Prozent der umstrittenen Absenkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4 Prozent.” Grund für die Mehrkosten: Diese Kassen wurden bisher erfolgreich und verantwortungsvoll von den Finanz- oder Personalchefs geführt. Die neuen Verordnungen zwingen nun allerdings die berufliche Vorsorge, vom bewährten Miliz- ins Profisystem überzugehen. Darüber hinaus komplizieren und verteuern sie die Administration. Die ausführlichen Berechnungen mit den Zahlenangaben können von der Website der Martin Wechsler AG herunter geladen werden.
Artikel Wechsler Bilanz / Ausführlicher Text
Strukturreform: Ablehnung durch Bündner und Zuger Regierung
(SDA) Die Bündner Regierung lehnt die vom Bund geplante Vorlage zur Strukturreform in der beruflichen Vorsorge ab. Die neuen Vorschriften für Pensionskassen seien unnötig, kompliziert und ausufernd. In der Einschätzung der Regierung führen die vorgeschlagenen Vorschriften zu keinen offensichtlichen Verbesserungen. Vielmehr erhöhten sie die Verwaltungskosten der Vorsorgeeinrichtungen erheblich. Die Exekutive verlangt, die Vorlage zu überarbeiten und zu entschlacken.
Laut der Regierung ist es nötig, die sozialpartnerschaftlich aufgebaute zweite Säule und vor allem das paritätische Organ als oberstes Gremium einer Vorsorgeeinrichtung zu stärken. Diesem Anspruch vermöge die Revisionsvorlage des Bundes nicht zu genügen.
Laut einer Mitteilung von “mit-uns-für-uns” lehnt auch der Zuger Regierungsrat die neuen Verordnungen ab. In der Vernehmlassung des Bundes schlage er vor, die Änderungen der Verordnungen zur Strukturreform der beruflichen Vorsorge rigoros zu überarbeiten. «Eine weitere mögliche Lösung wäre es, die Charta des Schweizerischen Pensionskassenverbandes als allgemeinverbindlich für alle Pensionskassen zu erklären».
Viele der neu vorgeschlagenen Regelungen seien kontraproduktiv, da es sich um nicht durchdachte Verordnungsbestimmungen handle. «Dies gilt insbesondere für solche, die vortäuschen, zur Verhinderung von Fehlverhalten beizutragen.» Mit den vorgeschlagenen Verordnungsänderungen werde der Handlungsspielraum der obersten Führungsorgane der Pensionskassen eingeschränkt, und durch den unnötig stark steigenden Kontrollaufwand seien nicht zu rechtfertigende Kostensteigerungen zu erwarten.
Südostschweiz / mit-uns-für-uns
Apple-Aktionäre wollen keinen öffentlichen Nachfolgeplan für Steve Jobs
Apple-Aktionäre haben auf der Hauptversammlung gegen einen Antrag des Central Laborers Pension Fund gestimmt. Der Rentenfonds, der 11.484 Apple-Aktien hält, wollte erreichen, dass Apple dazu verpflichtet wird, einen schriftlichen Plan für die Nachfolge von CEO Steve Jobs vorzulegen. Damit sind die Anteilseigner Apples Empfehlung gefolgt.
Ein anderer Antrag wurde hingegen angenommen. Wie CNBC berichtet, wird für die Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder künftig eine Mehrheit der Stimmen benötigt. Apple habe sich auch gegen diesen Vorschlag gestellt. Den Antrag auf Offenlegung des Nachfolgeplans hatte der Pensionsfonds eingereicht, bevor CEO Steve Jobs im Januar krankheitsbedingt die Verantwortung für das Tagesgeschäft an Chief Operating Officer Tim Cook abgab.
Strukturreform: Stellungnahme der proparis
Die proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz ist eine Sammelstiftung von 13 verbandlichen Gemeinschaftsstiftungen mit Sitz in Bern. Die proparis versichert in der beruflichen Vorsorge über 91’000 Aktive und 9500 Rentner, das gesamte Vorsorgevermögen übersteigt 4.6 Mia. CHF. In ihrer Stellungnahme ist zu lesen: “Im Übrigen erscheint es uns als schleierhaft, wie die Kosten der beruflichen Vorsorge gesenkt werden sollen, wenn der Kontrollaufwand der Revisionsstellen angesichts der neuen, aus der BVV 2 abgeleiteten Aufgaben vervielfacht wird. Wir haben auch grösste Zweifel, ob das Vertrauen der Versicherten in die 2. Säule mit den vorgeschlagenen Bestimmungen massgeblich gesteigert werden kann.”
Stellungnahme proparis / proparis
Strukturreform: Stellungnahme der Treuhand-Kammer
Die Treuhand-Kammer setzt sich in ihrer Stellungnahme kritisch mit folgenden neun Punkten auseinander: Art. 35 BVV2: IKS, stichprobenweise Überprüfung der Interessenverbindungen und Vermögensvorteile, Aufgaben bei Unterdeckung; Art. 46 BVV2: Leistungsverbesserung und Wertschwankungsreserven; Art. 48 BVV2: dauerhafte Interessenkonflikte, Konkurrenzofferten, Offenlegung von Interessenbindungen; IV Inkraftsetzung: Einheitliche Inkraftsetzung auf 1.1.2012; Art. 10 ASV: Zwischenrevisionen.
Im Detail heisst es zum Thema Offenlegung (Art. 35 BVV2) u.a.: “Die Einsichtnahme in die privaten Vermögensverhältnisse muss als „Veruntreuungsprüfung" sehr aufwändig gestaltet werden, soll auch nur die geringste Aufdeckungschance bestehen. Gegenüber dem Zeitaufwand für eine „normale" (Rechtmässigkeits-)Prüfung muss bei den Kosten mit einem 10-fachen oder noch höheren Multiplikator gerechnet werden.”
“Verlangt der Gesetz- oder Verordnungsgeber eine konkrete Massnahme (hier die Einsichtnahme in die privaten Vermögensverhältnisse), muss sie effizient und unverzichtbar sein und das Ziel (hier Loyalität herbeiführen) auch erreichen. Genau diese Zielführung ist der Massnahme aber abzusprechen. Dafür führt sie zu einer unerfüllbaren Erwartungshaltung in der Öffentlichkeit, was letztlich der Vertrauensbildung in der beruflichen Vorsorge abträglich ist. Zu einfach ist die Verschleierung von beispielsweise Frontrunning. Die Verschleierung besteht darin, die missbräuchlichen Dispositionen in nicht bekannten Portfolios abzuwickeln.”
Stellungnahme der Treuhand-Kammer
Japanischer Pensionsfond sorgt sich um Staatsdefizit
Der weltgrößte Pensionsfonds, der japanische GPIF, hat den Staat zur Senkung seiner exorbitanten Staatsschulden aufgefordert. Die Probleme müssten gelöst werden, sagte Fonds-Präsident Takahiro Mitani in einem Reuters-Interview. Der Government Pension Investment Fund (GPIF) verwaltet etwa 1,4 Billionen Dollar – mehr als das Bruttoinlandsprodukt der Volkswirtschaften Kanadas und Indiens zusammen. Der japanische Fonds, der die Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung sichert, parkt seine Vermögenswerte zu rund zwei Dritteln im japanischen Markt für Staatsanleihen.
CHSS 1/11: Strukturreform
Die Zeitschrift “Soziale Sicherheit” des BSV hat die Nr. 1/2011 der Strukturreform und vor allem den damit verbundenen Ausführungsbestimmungen gewidmet. Martin Kaiser, stv. Direktor und seinen Mitarbeitern wurde damit die Plattform gegeben, die stark umstrittenen Ausführungsbestimmungen zu rechtfertigen. Dabei wird ausführlich wiederholt, was bereits in den Erläuterungen zur Vernehmlassung zu lesen war. Die Berechtigung für die dirigistischen Tendenzen der Verordnung schöpft Kaiser aus dem Abstimmungsergebnis zum Umwandlungssatz. “Mit wenigen Ausnahmen bringt die Reform Spielregeln statt Verbote”, meint Kaiser. Aber der Übergang zwischen den beiden ist fliessend und längst nicht mehr erkennbar. Zumal die Tendenz auch in unserem Land längst dahin geht, dass alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Ohne Selbstverantwortung und Vertrauen in die ausführenden Organe hat die BV keine Zukunft, das aber ist im BSV kein Thema.
Weitere Autoren wie Peter Schnider, Chefredaktor der Schweizer Personalvorsorge, und Hanspeter Konrad, Direktor des ASIP, bringen die wichtigsten Kritiken auf den Punkt. Rudolf Strahm, der offenbar eine Pensionierten-Karriere als PK-Spezialist anstrebt, wiederholt in epischer Breite aus dem Tages-Anzeiger bekannte und zumeist wenig zielführende Vorschläge wie etwa die Verbote von Hedge Fonds und Derivaten.
Weitere Themen zur 2. Säule betreffen den für das laufende Jahr geplanten Bericht zur Zukunft der 2. Säule und die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Kassen gemäss Parlamentsbeschluss vom Dezember letzten Jahres.
Strukturreform: Stellungnahme der PKE
Die Pensionskasse Energie schreibt in ihrer Stellungnahme zur Strukturreform und insbesondere zu Art. 35 BVV2: “Die in Art. 35 Abs. 2 vorgeschriebene materielle Prüfung der Loyalitätserklärung widerspricht aus unserer Sicht klar dem zugrundeliegenden Art. 52c Abs. 1 lit. c BVG. Gemäss diesem Artikel prüft die Revisionsstelle richtigerweise nur, ob „..die Vorkehren zur Sicherstellung der Loyalität in der Vermögensverwaltung getroffen wurden und die Einhaltung der Loyalitätspflichten durch das oberste Organ hinreichend kontrolliert wird". Von einer materiellen Prüfung durch die Revisionsstelle ist im Gesetz keine Rede, im Gegenteil.
Aufgrund der Natur der Sache ist es auch nicht möglich, die Vollständigkeit und damit die Richtigkeit einer solchen Erklärung zu überprüfen. Nicht einmal Strafuntersuchungsbehörden können in jedem Fall Gewissheit über die Vollständigkeit von Bank- oder Transaktionsunterlagen einer Person erlangen, geschweige denn eine Revisionsstelle im Rahmen einer ordentlichen Prüfung. Solche Vorschriften suggerieren eine Scheinsicherheit, wo keine Sicherheit erlangt werden kann. Sie haben damit nicht nur keinen Nutzen, sondern sind gefährlich, da sie nur den Expectation Gap erhöhen. Auch daher sollte von solchen Prüfungen und Bestätigungen abgesehen werden.
Zudem sind die Anweisungen, wonach die Revisionsstelle „stichprobenartig" und „risikoorientiert” prüfen soll, unnötig. Die Art und Weise, wie die Revisionsstellen ihre Arbeiten durchführen müssen, ist in den knapp 600 Seiten umfassenden „Schweizer Prüfungsstandards1′ bereits ausführlich beschrieben.”
Economist: Nur die Holländer sparen mehr
According to Towers Watson, a consultancy, the total assets held by pension funds in the 13 biggest markets were worth $26 trillion at the end of 2010, 12% more than a year earlier. Taken together, these countries accounted for 85% of the holdings of the global pensions industry. Funds in America, the world’s largest pensions market, had assets worth $15 trillion. South Africa was the fastest-growing big market last year, with pension-fund assets up 28% from a year earlier. At the end of 2010 Dutch pension funds held assets amounting to 134% of the nation’s GDP. In France, where most pensions are unfunded—with benefits financed by current contributions—the corresponding figure was a mere 5%.