imageDie Aargauische Pensionskasse (APK) trägt der gestiegenen Lebenserwartung und den tiefen Zinsen am Kapitalmarkt Rechnung. Der Umwandlungssatz wird ab 2014 schrittweise auf 5.9 Prozent gesenkt. Die Umstellung wird finanziell abgefedert. Dank diesen Übergangsbestimmungen ist die Senkung erst für Alterspensionierungen ab 2015 langsam spürbar.

Die Kasse schreibt in ihrem Newsletter: “Gemäss den aktuellen technischen Grundlagen für öffentlich-rechtliche Pensionskassen (VZ 2010) hat eine 65-jährige Person eine Lebenserwartung von etwa 85 Jahren (Männer) bzw. 88 Jahren (Frauen). Gegenüber den bisher für die APK geltenden Grundlagen (EVK 2000) entspricht dies einer Zunahme von etwa 2.5 Jahren.

Gleichzeitig haben sich die Renditeaussichten in den letzten Jahren markant verschlechtert. Mit einer raschen Verbesserung kann nicht gerechnet werden. Deshalb wird die langfristige Renditeerwartung (technischer Zins) von bisher 3.5 auf 3 Prozent herabgesetzt.

Auf die Altersrenten mit Beginn vor 2014 hat die Anpassung keine Auswirkungen. Von der Senkung betroffen sind APK-Versicherte, die sich per 1. Januar 2014 oder später pensionieren lassen. Der für eine Pensionierung mit Alter 65 massgebende Umwandlungssatz sinkt ab 2014 von bisher 6.8 Prozent auf 5.9 Prozent. Zwecks Abfederung hat die APK folgende Übergangsbestimmungen beschlossen:
– die im Hinblick auf diese Umstellung gebildeten Rückstellungen werden aufgelöst und ermöglichen eine Erhöhung der individuellen Sparguthaben um 6.5 Prozent;
– die Senkung des Umwandlungssatzes wird zeitlich gestaffelt bis Ende 2015.

Die APK bietet zudem Optionen zur weiteren Abfederung an. Es werden künftig Vorsorgepläne mit höheren Spargutschriften angeboten. Solche Optionen führen zu zusätzlichen Kosten für Arbeitgeber und/oder Versicherte. Umso erfreulicher ist es, dass die APK die Risikobeiträge per 1. Januar 2014 markant senken kann und damit das Budget der Arbeitgeber und Versicherten entlastet.”

  APK-Newsletter Nr. 9