Andreas Valda beschäftigt sich im Tages-Anzeiger mit dem Verhalten der Banken gegenüber den Pensionskassen in Sachen Retrozessionen. Das Thema hat nach dem kürzlichen BGer-Entscheid neue Aktualität erhalten. Zitiert wird aus einem Brief der Bankiervereinigung: “Die SBV sandte im Oktober 2008 ein Rundschreiben «an die Mitgliedbanken »: Sie erachte es «als angezeigt, dass Banken ihren Kunden in dieser Sache entgegenkommen. » Sprich: Die Banken sollten der Pensionskassen keine Knüppel zwischen die Beine werfen. Aber die Vereinigung machte eine gewichtige Ausnahme. Sie schrieb, laut ihrer Rechtsauffassung seien die «Bestandespflege- und Vertriebsentschädigungen » keine Retrozessionen und «damit nicht Gegenstand dieses Zirkulars», schreibt der TA.

Die Banken müssten also auf Anfrage keinen Aufschluss darüber erteilen. Das Bundesgericht hält nun in dem erwähnten Urteil fest, dass diese «Bestandespflege- und Vertriebsentschädigungen » ebenfalls Retrozessionen sind. Sie müssen offengelegt und allenfalls zurückerstattet werden. Im Klartext: 2008 empfahl die Bankiervereinigung den Mitgliedbanken ein Verhalten, dass laut Bundesgericht damals wie heute widerrechtlich war und ist. Die Vereinigung nahm dazu gestern ausweichend Stellung: «Ob das Urteil die Banken zu Änderungen veranlassen wird, ist heute nicht einheitlich zu beantworten, sondern hängt auch vom Geschäftsmodell jeder Bank ab.»

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