Strukturreform: Stellungnahme der Migros-Pensionskasse
Die Stellungnahme der Migros-Pensionskasse darf deshalb mit besonderer Aufmerksamkeit rechnen, weil ihr Geschäftsführer – Christoph Ryter – Präsident des Pensionskassenverbands ASIP ist. Und im Ingress ist sie, wie praktisch bis jetzt alle bekannt gewordenen Stellungnahmen, sehr kritisch ausgefallen. Es heisst dort: “Einleitend möchten wir festhalten, dass in einer liberalen Staatsordnung neue, nicht sorgfältig abgewogene Verordnungsbestimmungen vermieden werden sollten. Dies ändert aber nichts daran, dass wir die Stossrichtung der Strukturreform und deren Gesetzesbestimmungen ausdrücklich unterstützen.
Mit vielen der in die Vernehmlassung gegebenen Vorschläge für Verordnungsänderungen wird jedoch der Handlungsspielraum der obersten Führungsorgane eingeschränkt und durch den unnötig stark steigenden Kontrollaufwand sind Kostensteigerungen zu erwarten. Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass verschiedene Verordnungsbestimmungen nicht gesetzeskonform sind, da es an einer entsprechenden Delegationsnorm des Gesetzgebers an den Bundesrat fehlt. Deshalb setzen die Verordnungsbestimmungen insgesamt in der vorliegenden Fassung ein falsches Signal und wir beantragen eine rigorose Überarbeitung der Verordnungen.”
Stellungnahme Migros / Migros PK
Strukturreform: Stellungnahme der Kammer der PK-Experten
In ihrer Stellungnahme zu den Verordnungen der Strukturreform hält die Kammer der Pensionskassen-Experten u.a. fest: *Wir sind der Meinung, dass mit der 1. BVG-Revision bereits die notwendigen Schritte für mehr Transparenz und Governance eingeleitet wurden. Eine konsequente Anwendung der geltenden Bestimmungen erachten wir als ausreichend. Mit überbordenden Regulierungen laufen wir Gefahr, dass am Schluss nur noch einige wenige, weitgehend uniforme Vorsorgeeinrichtungen bestehen bleiben und sich die Sozialpartner, insbesondere die Arbeitgeber, aus der beruflichen Vorsorge verabschieden. Wir sind jedoch der Meinung, dass die Vielzahl und die Vielfalt von Vorsorgelösungen ein Qualitätsmerkmal der zweiten Säule in der Schweiz bilden.”
Aus grundsätzlicher Sicht kritisiert die Kammer, dass “sich für verschiedene Verordnungsartikel keine ausreichende Stütze im Gesetz findet. Die im Rahmen der Strukturreform durch das Parlament vorgesehene Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen beschränkt sich auf die Artikel 53a, 53k, 64c Abs. 3 sowie 65 Abs. 4 BVG. Weitergehende Anpassungen der Verordnung sind aufgrund einer fehlenden Ermächtigung durch den Gesetzgeber klar abzulehnen.
Es besteht der Eindruck, dass der Bundesrat den Stiftungsräten und übrigen Akteuren in der 2. Säule offenbar nicht zutraut, ihre Aufgaben selbständig und pflichtgemäss wahrzunehmen. Nachfolgend finden Sie unsere Bemerkungen zu sämtlichen Bestimmungen, die unseres Erachtens überarbeitet oder gestrichen werden sollten. Aus Sicht der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten erachten wir insbesondere die Bestimmungen von Art. 40 BVV 2 (Unabhängigkeit des Experten für berufliche Vorsorge) sowie von Art. 46 BVV 2 (Leistungsverbesserungen bei nicht vollständig geäufneten Wertschwankungsreserven) als zwingend anpassungsbedürftig.”
SGB: Akzeptable Lösung für PK SBB
Rolf Zimmermann, geschäftsführender Sekretär des Schweiz. Gewerkschaftsbunds, schreibt in einer Stellungnahme zur Sanierung der Pensionskasse SBB: “Nehmen wir es vorneweg: Mit diesem Kompromiss bleibt der Bund die für eine gesunde Pensionskasse nötige Schwankungsreserve weiterhin schuldig. Das ist mehr als unschön. Positiv ist, dass es der Finanzkommission des Nationalrats offenbar ernst ist mit ihrem Antrag. Sie folgt dem deutlichen Entscheid des Ständerats mit 16:2 Stimmen, also ebenfalls mit einer klaren Mehrheit. Dies ist nicht selbstverständlich, denn es gab auch einen Nichteintretensantrag, der mit 14:7 Stimmen scheiterte.”
PK Graubünden: Erfolg vor Bundesgericht
Aufatmen bei der kantonalen Pensionskasse Graubünden und beim Churer Hochbauamt: Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Nachbarn Ruth Schmid und Werner Wichser gegen die Baubewilligung der Stadt Chur für den Erweiterungsbau eines Mehrfamilienhauses an der Sägenstrasse abgelehnt. Wäre sie gutgeheissen worden, hätten fünf Wohnungen abgerissen werden müssen, schreibt die Südostschweiz.
Das Ehapaar Wichser hatte bemängelt, dass der Stadtrat im Jahr 2007 einen Erweiterungsbau des Mehrfamilienhauses um rund 560 Quadratmeter zu Unrecht bewilligt habe. Dieser Zusatzbau sei nicht profiliert gewesen, sie hätten deshalb die Erweiterung erst beim Bau realisiert, zu spät für eine Einsprache. Das Ehepaar Wichser beschritt deshalb den Rechtsweg gegen die Stadt Chur und die kantonale Pensionskasse. Je zweimal beschäftigten sich das Verwaltungsgericht Graubünden und das Bundesgericht mit dem Fall.
Strukturreform: Vorteil für Banken
In einem Beitrag des St.Galler Tagblatts wirft Cyrill Stadler, unabhängiger Vermögensverwalter, den Banken (der “Bankenlobby”) vor, sich in den Verordnungen zur Strukturreform durch Art. 48f einen Vorteil verschafft zu haben, weil nämlich nur solche “externe Personen und Institutionen” als Vermögensverwalter für Pensionskassen tätig sein dürfen, welche der Finma unterstehen. Vermögensverwalter, welche keine Kollektivanlagen anbieten, würden deshalb vom Markt ausgeschlossen.
Ob dafür in der Tat sich das BSV von der Bankenlobby hat einspannen lassen, wie Stadler schreibt, wagen wir zu bezweifeln. Auf die Idee ist das BSV wohl von alleine gekommen. Und betreffs seiner weiteren Kritik an den hohen Kosten, welche mit der verstärkten Kontrolle und Aufsicht auf die Steuerzahler zukommen, haben wir auch Trost parat: Die Kosten werden von den Verursachern getragen, sprich den Vorsorgeeinrichtungen, sprich den Versicherten. Aber das macht es auch nicht wesentlich besser.
US: State Pension Plans Scramble to Avoid Bankruptcy
The shortfall between state pension liabilities and the assets plans have gathered and invested to pay for them has been variously estimated at anywhere from $500 billion to $3 trillion. The figure at the lower end is an aggregation of fiscal year 2008 funded status taken from the states’ own reports by the Pew Center on the States and published in Pew’s comprehensive white paper on state pension and health care plans, “The Trillion Dollar Gap.” The larger figure, by professors Joshua Rauh of Northwestern University and Robert Novy-Marx of the University of Rochester, is an estimate of underfunding as of June 2009, following the peak of the financial crisis; though pension funds’ assets were smaller at that time, the professors’ estimate sets much higher values on liabilities, borrowing methods from financial economics that differ from governmental accounting principles. Rauh and Novy-Marx grimly conclude that as of June 2009, state plans in the aggregate were funded at 41 to 56 percent, based on assets at market value and liabilities estimated using market discount rates.
Strukturreform: Stellungnahme der Swiss Insurance Brokers Association
Die SIBA – Swiss Insurance Brokers Association – hat sich in einer sehr ausführlichen Stellungnahme zur Strukturreform resp. deren Ausführungsbestimmungen geäussert. Der SIBA gehören gemäss eigener Aussage die wichtigsten in der Schweiz tätigen Versicherungsbroker an. Sie hält in ihrer Stellungnahme u.a. fest: “Die berufliche Vorsorge in der Schweiz umfasst gemäss der PK-Statistik 2009 ca. 2’250 firmeneigene Stiftungen und solche von Berufsverbänden sowie ca. 100 Sammel- und Gemeinschafts-Stiftungen. Ein gut funktionierender Wettbewerb unter Letzteren ist für KMU-Betriebe die beste Voraussetzung, um die Konditionen zugunsten der Arbeitgeber und Arbeitnehmende zu optimieren. So sind Prämien und Verwaltungskosten seit 2004 kontinuierlich gesunken. Dazu beigetragen haben viele externe Berater (Pensionskassen-Experten, Versicherungs- und Vorsorgebroker), die sich das Vertrauen der Kunden mit guten Ergebnissen zugunsten der Vorsorgeeinrichtungen verdient haben. Wenn es aber zufolge einer Überregulierung für diese schwieriger bis unmöglich wird, eine korrekte Beratung vorzunehmen oder die Auswahl an Anbietern zur Durchführung der beruflichen Vorsorge kleiner wird, weil die regulatorischen Vorschriften es unattraktiv machen, das Geschäft weiter zu betreiben (jüngstes Beispiel: Der Verkauf des Pensionskassengeschäfts der Nationale Suisse an die Swiss Life per Januar 2011), sind letztlich die Arbeitgeber und Arbeitnehmenden die Verlierer der Strukturreform.
Swiss Pensions Conference: Über den Gletscher in die Eigernordwand
Die Organisatoren der Swiss Pensions Conference vom 9.3.11 in Rüschlikon umschreiben das Umfeld der BV höchst anschaulich: “Die Pensionskassen-Führung gleicht einer Gletschertour. Gletscher verändern ihre Formen, so dass neue Pfade gefunden werden müssen. Droht der zweiten Säule ein „Wegschmelzen“ oder können die Herausforderungen gemeistert werden?”
Die Swiss Pensions Conference bietet sich an als “neuartiges Forum für langfristige, auf eigenes Risiko tätige institutionelle Anleger wie Pensionskassen, Versicherungen, Anlagestiftungen und ähnliche sowie deren Berater”. Die Swiss CFA Society SCFAS und die Liechtenstein Society of Investment Professionals LSIP als Trägerschaft sind nicht gewinnorientiert.
Die Swiss Pensions Conference richtet sich exklusiv an langfristig orientierte Endinvestoren, die Vermögen ihrer Arbeitgeber verwalten, wie: Anlageverantwortliche von Pensionskassen, Anlagestiftungen und Versicherungen, Geschäftsleiter von Pensionskassen und Anlagestiftungen, Stiftungsräte von Pensionskassen CEOs, CFOs und Personalverantwortliche.
PK Barometer: Ausgabe Januar, Antwort auf Kritiken
Die Jahresergebnisse 2010 des Pensionskassen-Barometers der UBS haben zu einem kritischen Artikel in der NZZ von Michael Ferber geführt. In Frage gestellt wurden die hohen ausgewiesenen Renditen im Bereich Aktien Schweiz, die von vielen Vorsorgeeinrichtungen als unrealistisch bezeichnet wurden.
Die UBS hat jetzt darauf reagiert. In einem Begleitschreiben zu den Resultaten für den Januar 2011 heisst es: “Unsere Dezember-Ausgabe des UBS Pensionskassen-Barometers hat zu vielfältigen Reaktionen seitens Kunden und Medien geführt. Insbesondere wurde die ausgewiesene Rendite in der Anlageklasse "Aktien Schweiz" hinterfragt.
Im UBS Pensionskassen-Barometer berücksichtigen wir Pensionskassen sehr unterschiedlicher Grösse. Bei der Lancierung in 2010 haben wir die Vor- und Nachteile einer kapital- bzw. einer gleichgewichteten Berechnungsmethode abgewogen. Wir haben uns für die gleichgewichtete Methode entschieden, um Verzerrungen durch grosse Vorsorgewerke zu vermeiden und haben dies im Glossar entsprechend vermerkt. Diese Methodik hat jedoch zu einer Verzerrung bei der Rendite der Anlageklasse "Aktien Schweiz" geführt, weil eine beträchtliche Anzahl von kleineren Small/Mid-Cap Portfolios in der Datengrundlage enthalten sind, welche in 2010 eine hohe Rendite erzielten.
Die entstandene Verunsicherung bedauern wir. Um solche Verzerrungen bei den Anlageklassen-Renditen inskünftig zu vermeiden, werden wir diese ab der vorliegenden Ausgabe neu kapitalgewichtet ausweisen und im Glossar entsprechend vermerken. Die übrigen Auswertungen folgen weiterhin der gleichgewichteten Methode, weil hier Rendite- und Risikokennzahlen auf Stufe Pensionskasse verglichen werden und wir weiterhin eine Verzerrung durch grosse Vorsorgeeinrichtung vermeiden wollen.”
Zu den aktuellen Resultaten wird festgestellt, dass die Schweizer Pensionskassen 2011 mit einer Rendite von +0.47% im Januar begonnen haben . Die meisten Anlageklassen haben zu diesem erfreulichen Resultat beigetragen. Im Januar waren die Renditedifferenzen zwischen Pensionskassen unterschiedlicher Grösse verhältnismässig klein. Bemerkenswert ist, dass bei den grossen Pensionskassen die tiefste Rendite immer noch leicht positiv ausfiel.
Schreiben der UBS / Ausgabe 11-01 des PK-Barometers / Artikel NZZ
BS: Spitalpersonal bleibt bei kantonaler PK
Das Basler Universitätsspital, das Felix Platter-Spital und die Psychiatrische Klinike sollen mit der Revision des kantonalen Spitalgesetzes in öffentlich-rechtliche Anstalten im Kantonseigentum umgewandelt werden. Anlass ist neues Bundesrecht, namentlich die 2012 landesweit kommende, neue Spitalfinanzierung.
Knackpunkt der Vorlage waren die Anstellungsbedingungen und die Pensionskasse. Mit Stichentscheid des CVP-Ratspräsidenten folgte der Grosse Rat in der Detaildebatte den Anträgen der bürgerlichen Mehrheit der Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) und nicht, wie von der SP beantragt, jenen der Regierung.
Den einen Pol der harten Kontroverse markierten SP und Grünes Bündnis. Sie bestanden auf öffentlich-rechtlichen Arbeitsverträgen, welche die Bedingungen des kantonalen Personal- sowie des Lohngesetzes festschreiben sollten. Dies entsprach im Wesentlichen dem Wunsch der Regierung. Die Ratsrechte hingegen pochte auf privatrechtliche Verträge respektive Gesamtarbeitsverträge (GAV). Sie forderte maximale Flexibilität für die Spitäler im künftigen Wettbewerb; sonst würden letztlich die lokale Gesundheitsversorgung und der Forschungsstandort leiden.
In der Schlussabstimmung nach fast acht Stunden Debatte kam die Spitalgesetzrevision mit 50 gegen 16 Stimmen bei 24 (zumeist linken) Enthaltungen durch. Das Personal kann in der Kantons-Pensionskasse bleiben und bekommt öffentlich-rechtliche Anstellungsverträge, die allerdings nicht dem kantonalen Lohngesetz entsprechen müssen. Die SVP verzichtet auf das im Vorfeld angedrohte Referendum. Der VPOD entscheidet am Dienstagabend über das angedrohte Referendum. Es scheint wahrscheinlich.
Towers Watson: Update on Swiss Pension Legislation
In this issue of Hot Topics, Towers Watson provides a brief update on current legislative developments in Switzerland related to occupational pensions. Aside from the controversial proposals related to the implementation of the structural reform, a number of other legal changes have been decided or are in the pipeline. With this information, TW targets a more international audience who are interested in a high-level overview of the legal situation of pensions in Switzerland.
PK Graubünden pulls out of Harcourt
The €1.8bn ($2.4bn) Swiss pension fund Kantonale Pensionskasse Graubünden has redeemed from one of its hedge fund managers as a result of the firm’s poor performance.
The scheme, which previously invested 2% of its overall portfolio to two funds, Unigestion and Harcourt, recently decided to withdraw from the latter due to the fact that its “results were below expectations,” a source at the pension told HFMWeek. Founded in 1997, Zurich-based Harcourt currently manages around $4.7bn in assets, with global offices in New York, Hong Kong, Stockholm, Geneva and the Cayman Islands.
The pension scheme, which has been investing into the sector since 2007, is the latest in a number of European funds planning to redeem from their hedge fund investments.
“Die Defekte der BV”– und die Heilmittel von avenir suisse
Alois Bischofberger und Rudolf Walser, einstige Chefökonomen von Credit Suisse resp. Economiesuisse und jetzt Senior Consultants für avenir suisse, haben in der Finanz & Wirtschaft ein 5 Punkte-Programm gegen die “Defekte der beruflichen Vorsorge” entwickelt. Gemäss den Autoren braucht es 1) eine Entpolitisierung der technischen Parameter; 2) eine Vermeidung von prozyklischem Anlageverhalten durch einen mittelfristigen Deckungshorizont (4-8 Jahre); 3) eine Stärkung der Wettbewerbskräfte mit freier Wahl der Vorsorgeeinrichtung (wir haben es befürchtet) oder Aufteilung gemäss Prof. Ammann in einen festen oblig. Teil und einen freien überobligatorischen (noch schlimmer); 4) mehr Transparenz bei den Kosten (wobei die Autoren gewisse Illusionen pflegen) und 5) Vereinfachungen als Weiterführung der laufenden Strukturreform (was wohl eine contradictio in adjecto darstellt, oder wie immer die Lateiner das auch bezeichnen mögen).
Réforme structurelle: “La plus violente attaque contre le deuxième pilier”
Une alliance contre nature pourrait soutenir le projet de l’OFAS composée des socialistes et des sociétés de gestion susceptibles de profiter à court terme de la mise à l’écart de bon nombre de gérants indépendants et des sociétés étrangères
Les milieux du deuxième pilier sont en émoi et, peut-être bientôt, l’ensemble des assurés. Car la «nurserysation» de la prévoyance est en marche.
La loi de réforme structurelle de la LPP a été adoptée au printemps 2010. Son but consiste à renforcer la surveillance, durcir les exigences auxquelles doivent satisfaire les acteurs de la prévoyance et accroître la transparence. Ces objectifs sont parfaitement solubles dans la logique hyperréglementaire et psychorigide de l’après-crise. L’Office fédéral des assurances sociales (OFAS) a sauté avec joie et détermination sur le sujet. Elle a produit une ordonnance scandaleuse, soumise en consultation jusqu’à la fin de ce mois, qui serre tellement la vis à la prévoyance qu’elle déresponsabilise la branche et rend impossible une gestion non déficitaire des caisses de pension, selon Herbert Brändli, président de B + B Vorsorge, un acteur réputé de la prévoyance. Quand elle ne crée pas de nouvelles incertitudes juridiques, elle dépasse l’esprit de la loi et entre même en contradiction avec celle-ci. Les très nombreuses voix de gauche qui veulent la mort du deuxième pilier peuvent se frotter les mains.
L’association qui regroupe les intérêts des caisses de pension (ASIP) tente de caviarder cette ordonnance. Mais une alliance contre nature, composée des socialistes et des bénéficiaires à court terme de la mise à l’écart de bon nombre de gérants indépendants, pourrait faire aboutir ce funeste projet.
Werner Hertzog neuer Managing Director bei Aon Hewitt, Thomann Leiter Zentraleuropa
Kürzlich meldete die Publica, dass Werner Hertzog auf 1.7.11 die Geschäftsführung aufgebe, die er seit rund 10 Jahren inne hatte. Jetzt ist geklärt, welche “neue Herausforderung” er annimmt. Hertzog wird Managing Director bei Aon Hewitt und übernimmt damit die Position von Daniel Thomann. Thomann seinerseits wird neben seiner weiterhin bestehenden Funktion als Pensionskassenexperte in der Schweiz neu eine Position als Leiter Zentraleuropa (Deutschland, Österreich und Schweiz) für Aon Hewitt übernehmen.