BVK: Regierungsrat weist Verantwortung zurück
In einem vom Zürcher Regierungsrat publizierten Bericht hält dieser zwar fest, die Regierung «verkenne ihre Verantwortung nicht». Doch der Bericht der PUK weise die Gesamtverantwortung zu Unrecht einseitig der Exekutive zu. Richtig sei vielmehr, dass die Verantwortung für die BVK auf verschiedenste Akteure verteilt gewesen sei. Die PUK verkenne die rechtlichen und führungsmässigen Besonderheiten, die sich ergäben, weil die BVK als unselbständige öffentlichrechtliche Anstalt organisiert sei – erst auf Anfang 2014 wird sie verselbständigt und aus der Verwaltung ausgegliedert.
Grenzgänger Info Nr. 17, Ende der Tätigkeit der IG, Steuerstreit blockiert
Die IG Pensionskasse, welche sich für die Interessen der deutschen Grenzgänger in Sachen 2. Säule einsetzt, will gemäss ihrer neuesten Info die Aktivitäten auf Ende Jahr zum Abschluss bringen.
Die IG Pensionskasse hat die Entwicklung der Position des Schweizer Pensionskassensystems als „Berufliche Vorsorge“ in Deutschland ab 2005 aktiv begleitet und die Grenzgänger über den Fortgang informiert. Die IG Pensionskasse wurde initiativ, um auf der rechtli-chen/gesetzlichen und auf der politischen Ebene die Anliegen der Grenzgänger zu vertreten.
Mehrere Steuerverfahren sind inzwischen beim Bundesfinanzhof anhängig und sollten für eine rechtliche Klärung in den kommenden Monaten sorgen. Das Finanzgericht Freiburg hat in seinen Entscheidungen die rechtliche Situation der Schweizer Pensionskasse untersucht und im 3-Säulen-System der Altersvorsorge eingeordnet. Die zum Nachteil der Grenzgänger von der Finanzverwaltung seit 2005 vertretene Auffassung, es handle sich bei der Schweizer Pensionskasse insgesamt zusätzlich zur AHV um eine „gesetzliche Rentenversicherung“ (1. Säule der Vorsorge) wurde vom Finanzgericht als Tatsacheninstanz widerlegt.
Es ist gemäss der Info eine grundsätzliche Bereitschaft bei den Lörracher Abgeordneten – Armin Schuster, Bundestagsabgeordneter der CDU und Rainer Stickelberger, Justizminister von Baden-Württemberg und Landtagsabgeordneter der SPD – vorhanden, eine gesetzliche Basis für die entsprechende Anerkennung der Schweizer Pensionskasse zu schaffen. Die Finanzverwaltung habe sich bisher uneinsichtig gezeigt. Festzustellen sei weiter, dass der Dialog der Interessengemeinschaft Pensionskasse mit der Politik offensichtlich durch das zwischen Regierung und Opposition strittige Steuerabkommen D – CH zur Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge) aktuell blockiert wird.
Enteignung durch negative Realzinsen
Die NZZ befasst sich mit der aktuellen Zinssituation, die in der Schweiz durch tiefe und im Euroraum durch negative Realzinsen geprägt ist. Die Folgen sind kalte Enteignung der Sparer, Versicherungen und Pensionskassen.
Mindestzins bleibt bei 1,5%, Prüfung einer Ex-Post-Festlegung
Der Bundesrat hat beschlossen, den Mindestzinssatz auch im kommenden Jahr bei 1.5% zu belassen. Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes ist die Rendite der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Auch die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hatte sich Anfang September für die Beibehaltung des Mindestzinssatzes ausgesprochen.
In einer Mitteilung des BSV wird ausgeführt: “Angesichts der rekordtiefen Zinssätze und der weiterhin bestehenden beträchtlichen Unsicherheiten hat der Bundesrat beschlossen, den Mindestzinssatz bei 1.5% zu belassen. Er folgt damit der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge, welche an ihrer Sitzung vom 3. September 2012 mehrheitlich einen Mindestzinssatz von 1.5% befürwortet hatte. Die Vorschläge hatten von 1% bis 2.5% gereicht. Bei der Konsultation der Sozialpartner hatten die Gewerkschaften für 2% bis 2.5% votiert, während sich die Arbeitgeberverbände grossmehrheitlich für 1.5% ausgesprochen hatten.”
Aktuell wird der Mindestzinssatz im Voraus für das folgende Jahr festgelegt. Dies bedeutet, dass von der Festlegung des Zinssatzes bis zur Gutschrift des Zinses auf dem Vorsorgeguthaben am Ende des folgenden Jahres rund 14 Monate verstreichen. Eine alternative Möglichkeit wäre, den Mindestzinssatz jeweils per Ende des laufenden Jahres, also z.B. Ende 2014 für das Jahr 2014 festzulegen (sogenannte Ex-Post-Festlegung). Dies hätte den Vorteil, dass die Entwicklung der Anlagemärkte zu diesem Zeitpunkt weitgehend bekannt ist. Allerdings muss dann eine Lösung gefunden werden für Versicherte, die unter dem Jahr die Vorsorgeeinrichtung verlassen. Der Bundesrat hat den Auftrag gegeben, die Ex-Post-Festlegung des Mindestzinssatzes bis Juni 2013 zu prüfen und ihm diesbezüglich Vorschläge zu unterbreiten.
PKBS: Nach der Revision ist vor der Revision
Auch aufgrund der Strukturreform aber auch durch die Lage auf den Finanzmärkten muss die baselstädtische Pensionskasse erneut ihr Reglement anpassen. Die letzte Revision mit Sanierung erfolgte 2010 aufgrund des Deckungsgrads von nur noch 85%. Ein paar Jahre zuvor wurde die Kasse ausfinanziert. Laut Basler Zeitung soll die neuste Revision auf 2014 in Kraft gesetzt werden. Diskutiert werden die Erhöhung des Rentenalters von 63 auf 65 Jahre, die Herabsetzung des Leistungsziels von 65 auf 60% sowie der Wechsel zum Beitragsprimat. Abzusehen ist, dass die Personalverbände gegen jeden einzelnen Punkt Sturm laufen werden - mit dadurch ausgelösten Volksabstimmungen. Die BaZ rechnet deshalb nicht mit einem Inkrafttreten vor 2015.
Mindestzins 2013: Der Bundesrat zaudert
“Noch nie hat der Bundesrat die Festsetzung des Mindestzinssatzes so lange hinausgezögert wie in diesem Jahr” schreibt der Schweiz. Versicherungsverband in einer Mitteilung und fährt hoffnungsvoll aber wohl nicht ganz ohne Befürchtungen fort: “Die Schweizer Privatversicherer sind zuversichtlich, dass die Regierung mit ihrem Entscheid für 2013 ein klares Zeichen für die finanzielle Sicherheit der beruflichen Vorsorge setzen wird. Verantwortungsvoll und unabhängig von kurzfristigen Verheissungen der Finanzmärkte oder Druckversuchen der Gewerkschaften. Zahlreiche autonome Pensionskassen befinden sich weiterhin in Unterdeckung. Ein zu hoher Mindestzins würde ihre nachhaltige Sanierung gefährden.” Der SVV verweist auch auf den Entscheid der BVG-Kommission: “Die Gewerkschaft Travailsuisse will gemäss ihrer heutigen Medienmitteilung den Bundesrat nun beeinflussen und ihn zu einer Anhebung des Mindestzinssatzes bewegen. Dies obwohl die BVG-Kommission dem Bundesrat empfiehlt, den Mindestzinssatz für 2013 bei 1,5 Prozent zu belassen. Der Entscheid der Kommission für 1,5 Prozent fiel deutlich aus: Mit 13 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Zur Erinnerung: Die Gewerkschaften sind mit 5 Sitzen in diesem Gremium vertreten.”
Travail.Suisse schreibt in ihrer Mitteilung: “Travail.Suisse hat den zuständigen Bundesrat Berset zusammen mit anderen Arbeitnehmerorganisationen in einem Brief aufgefordert, die aktiv Versicherten 2013 mit einem höheren Mindestzinssatz an den positiven Erträgen zu beteiligen. Der Mindestzinssatz soll auf mindestens 2 Prozent angehoben werden. Dies als positives Signal und als notwendiges Bekenntnis für eine leistungsfähige zweite Säule. Das ist angesichts der Jahresperformance von rund 6 bis 7 Prozent immer noch sehr vorsichtig und trägt der Ungewissheit um die Zukunft des Euro und bezüglich wirtschaftlicher Entwicklung genügend Rechnung. Die Beibehaltung auf dem aktuellen Tiefststand von 1.5 Prozent hingegen würde von den Arbeitnehmenden nicht verstanden, die Berechtigung des kollektiven Zwangssparens in der beruflichen Vorsorge in Frage stellen und einseitig den Interessen der Versicherungswirtschaft Rechnung tragen.”
PW. Mit dem BVG-Mindestzins 2013 muss Berset den ersten heiklen Entscheid seiner Amtszeit fällen. Bisher hat er sich vor allem mit schönen Reden zu Kulturthemen und etwas nebulösen Ankündigungen hervorgetan. Das BSV ist in seinen Spitzenpositionen, was das BVG betrifft durchweg mit SP-Mitgliedern besetzt. Aber diese kennen die aktuelle Lage der Pensionskassen. Man wartet nun gespannt, ob der Sachverstand im Bundesamt oder die parteipolitische Perspektive des Magistraten letztlich den Ausschlag gibt. Der späte Entscheid lässt darauf schliessen, dass hinter den Kulissen heisse Diskussionen laufen. Weltbewegende Wirkung hätte ein Satz von 2 statt 1,5% nicht, aber das damit verbundene Signal wäre das falsche.
UBS PK-Barometer Oktober 2012
Nach dem vergleichsweise guten September haben die Kapitalmärkte im Oktober einen Marschhalt eingelegt. Bei tiefen Zinsen und seitwärts tendierenden Aktienmärkten legte der CHF gegenüber den Hauptwährungen leicht zu. Das Jahresergebnis darf als erfreulich bezeichnet werden. Damit werden sich die Deckungsgrade der Vorsorgeeinrichtungen wieder etwas verbessern, schreibt die UBS.
Migros PK als Mieterschreck?
Unter dem Titel “Migros-Pensionskasse zockt langjährige Mieter ab” berichtete die Handels-Zeitung über den Verkauf von Liegenschaften in Uitikon-Waldegg. Die Zeitung kritisiert das Verhalten der MPK und schreibt: “Wie «Handelszeitung Online» weiss, ist der Investitionsbedarf an den vier Mehrfamilienhäusern gross. Seit 1984 sei immer nur das Nötigste gemacht worden.”
Die MPK relativiert die Vorwürfe. Die Gesamtsanierung falle erst in einigen Jahren an, Heizungsdefekte und undichte Dächer seien behoben worden. Die PK hält fest: “Wir sind deshalb nicht der Ansicht, dass wir die Mieter unfair behandeln. Die offerierten Kaufpreise basieren auf einer Schätzung eines externen Bewerters, welcher die Liegenschaft speziell unter Berücksichtigung des aktuellen Zustandes Mitte Jahr vor Ort besichtigt hat.”
Roger Tischhauser neuer Direktor der Zürcher Aufsicht, neues Gebührenreglement
Der Verwaltungsrat der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) hat Roger Tischhauser zum neuen Direktor gewählt. Roger Tischhauser wird seine neue Funktion anfangs 2013 übernehmen, heisst es in einer Mitteilung des BVS. Er tritt die Nachfolge von Dr. Erich Peter an. Roger Tischhauser (50) war als Jurist seit 2008 Mitglied der Geschäftsleitung sowie Head of Management Services bei einer international tätigen Lebensversicherungs-Gesellschaft (Zürich) und verfügt über langjährige Management- sowie Führungserfahrung.
Der Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 24. Oktober 2012 das neue Gebührenreglement genehmigt. Die neue Gebührenordnung BVS hat ab 2013 Rechtskraft. Die
Publikation im Amtsblatt des Kantons Zürich erfolgte am 2. November 2012.
British company pension deficits soar past 230 billion pounds
The total deficit of British final-salary linked company pension schemes more than doubled to 231 billion pounds in the space of a year, the Purple Report said, highlighting the impact of rock-bottom bond yields.
"Things have got much worse for defined benefit (DB) final salary pensions," said Mel Duffield, head of research at the National Association of Pension Funds (NAPF). "Our fear is that the firms might decide to close these pensions altogether, further undermining the UK’s ability to save for its old age," Duffield said.
Benefits under these DB schemes are pre-determined using a formula based on salary and duration of employment. Repeated rounds of central bank easing have contributed to a sharp drop in the yield on British government gilts – a staple investment for pension funds – making it more expensive for funds to match income to liabilities unless they add riskier, higher-yielding assets to portfolios.
"Pension funds urgently need help to deal with this difficult environment. The Government should encourage the Pensions Regulator to allow them to make a temporary uplift to discount rates based on gilt yields," said Duffield.
BE: «Jeder soll seine Rente selber finanzieren»
Die Berner Zeitung hat sich mit Jérôme Cosanday über die Situation und Sanierung der öffentlichen Vorsorgeeinrichtungen unterhalten und insbesondere über die Situation im Kanton Bern.
Die Zeitung schreibt: “Grosse Lücken im Westen, kleine bis keine Lücken im Osten: Die Karte mit den Deckungsgraden der kantonalen Pensionskassen zeigt einerseits, dass es auch in der Vorsorge einen Röstigraben gibt, und andererseits, dass der Kanton Bern mit seinen Problemen nicht alleine dasteht. In Bern sei die Ausgangslage ähnlich schwierig wie in Zürich, aber nicht so schwierig wie in der Romandie: Dies konstatiert Jérôme Cosandey, Vorsorgespezialist von Avenir Suisse, der Denkfabrik der Schweizer Wirtschaft. Er hat die Pläne der Berner Regierung zur Sanierung der beiden kantonalen Pensionskassen BPK (Staatspersonal) und BLVK (Lehrpersonen) studiert. Sein Fazit: Die Pläne seien grundsätzlich vernünftig, in der Tendenz aber etwas zu personalfreundlich.
Blick: SGB fordert höheren Mindestzins
Der Bundesrat wird in Kürze den BVG-Mindestzins 2013 verkünden. Die BVG-Kommission hat sich mehrheitlich für 1,5% ausgesprochen, den Gewerkschaften ist das zu wenig. Im Blick fordert nun der SGB-Oekonom Daniel Lampart einen Satz von 3 bis 3,5%. Der Grund liegt in der guten Performance des laufenden Jahres. Ausserdem kritisiert er die verwendeten Grundlagen mit den siebenjährigen Bundesanleihen plus dem gemischten Pictet-Index und einem Immobilienindex.
“Lampart sagt: «Es geht nicht, dass den Versicherten der Zinsgewinn vorenthalten wird.» Ausserdem würden in der Formel Aktien und Immobilien zu wenig gewichtet, die renditeschwachen Bundesobligationen viel zu stark. Wenn für die Aktien statt des Pictet-BVG-93-Index der Swiss Performance Index berücksichtigt würde, dann läge der Mindestzins zwischen 3 und 3,5 Prozent.
Colette Nova, Vizedirektorin des Bundesamts für Sozialversicherungen, findet die Berechnung der Gewerkschaft nicht sinnvoll. Im Jahr 2008 hätte sich daraus ein Mindestzins zwischen 0 und 3,5 Prozent ergeben. Die Formel der BVG-Kommission garantiere, dass der Mindestzinssatz auch in schlechten Jahren nicht negativ sei. Man könne die Berechnung nicht einfach beliebig nach dem Zinsumfeld ändern.”
Anzufügen wäre pro memoria, dass es sich um einen Mindestzins handelt und es den paritätisch zusammengesetzten Stiftungsräten frei steht, einen höheren Zins festzusetzen. Unseren Lesern dürfte das bekannt sein; zu wünschen wäre, dass auch im Blick darauf hingewiesen würde.
UK eyes pension fund billions for infrastructure
Swiss pension funds ‚miscalculating‘ liabilities
Technical assumptions in Switzerland’s second-pillar pension system are blurring the funding picture, but more "honesty" in its calculation could shrink the number of pension funds even further, Towers Watson Switzerland has warned.
The so-called ‚technische Referenzzinssatz‘, a guideline for Pensionskassen on the discount rate to be used to calculate liabilities, is currently set at 3.5%. In the meantime, the return on Swiss government bonds has dropped to 0.5%.
Peter Zanella, managing director at Towers Watson Switzerland, told IPE the spread was currently too wide. He added that liabilities were being "miscalculated", as "we already know that the bond yields will stay low until 2015", and that a lower discount rate would "show a more realistic picture of the liabilities".
Zanella suggested linking the discount rate to the risk-free rate without simply using the latter as the discount rate. "The IAS19 discount rate is not such a bad benchmark, currently at 1.4-1.9%," he said.
Mindestzinsdebatte in Österreich
Der “Börse – Express” schreibt über die aktuelle Debatte in Österreich über die Minimalverzinsung der Betriebspensionen. "Zu niedrig!" kritisiert die Arbeiterkammer den Rechnungszinssatz für Betriebspensionen, den die Finanzmarktaufsicht (FMA) entsprechend der Novelle zum Pensionskassengesetz vorschlägt. Das Gesetz bringe zwar mehr Sicherheit, anstelle des Zinssatzes von 1,75 Prozent hält die AK aber mindestens 2 Prozent für notwendig. "Ein derartig niedriger Zinssatz führt das System etwas ad absurdum. Warum sollten ArbeitnehmerInnen ihr Geld dann noch einer Versicherung geben und nicht einfach aufs Sparbuch legen?", so Otto Farny, Steuerexperte der Arbeiterkammer, in Bezug auf einen Verordnungsentwurf der FMA zur Pensionskassengesetzesnovelle, die am 1.1.2013 in Kraft tritt.”

