In letzter Zeit haben die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL) ein gesteigertes politisches und mediales Interesse erfahren. Auslöser sind die Ausgaben, die in den letzten fünf Jahren um mehr als 30 Prozent zugenommen haben. Geraten die EL-Kosten ausser Kontrolle? Die Frage stellt sich Martin Kaiser in der neusten Ausgabe von CHSS des BSV und er liefert dazu einige interessante Daten.

2011 erreichten die EL den Stand von 4,3 Mia. Franken. 3,9 Mia. Franken davon entfallen auf die sogenannten «jährlichen EL», 400 Mio. Franken auf die krankheits- und behinderungsbedingten Kosten. Letztere werden weitgehend durch die Kantone gesteuert und vollumfänglich durch sie finanziert. Die 3,9 Mia. Franken für die «jährlichen EL» lassen sich wiederum aufteilen in rund 2 Mia. Franken für die Existenzsicherung. Rund 1,9 Mia. Franken fallen an für heimbedingte Kosten, die ebenfalls durch die Kantone gesteuert und finanziert werden. Demgegenüber werden die 2 Mia. Franken für die Existenzsicherung durch Bundesvorgaben gesteuert. Der Bund übernimmt dabei 5/8 dieser Kosten, also rund 1,3 Mia. Franken (2011). Die Kantone wiederum übernehmen die restlichen Kosten. Während die Steigerungsrate 2011 über die gesamten EL von 4,3 Milliarden Franken 4,9 Prozent betrug, machte das Wachstum auf den 2 Mia. Franken für EL zur Existenzsicherung lediglich 2,7 Prozent aus. Und dies, obwohl die Anhebung der Vermögensfreigrenzen einen neuerlichen Kostenschub auslöste.

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