Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge hat ihre erste Weisung erlassen. Sie betrifft die Zulassung von Experten. Umschrieben werden die fachlichen Voraussetzungen für natürliche und juristische Personen und das Verfahren. Für natürliche Personen gelten das Diplom als PK-Experte, die kontinuierliche Weiterbildung sowie die Einhaltung von fachlichen Mindeststandards als Voraussetzung. In einem dritten Teil der Weisung werden unter dem Titel “Erläuterungen” nochmals alle Details ausführlich dargestellt. Die Weisung ist am 1. November in Kraft getreten.

Die Experten sind gehalten, ihr Gesuch für Zulassung bis zum 1. Februar 2013 einzureichen. Der Entscheid wird in Form einer Verfügung eröffnet; die Zugelassenen werden in das im Internet publizierte Register aufgenommen. Ein späteres Gesuch ist möglich, allerdings erlischt die provisorische Zulassung ohne Gesuch bis zum 1.2.

  Weisung OAK / Brief der OAK an die Experten /   Expertenseite bei der OAK