Medienecho zum Mindestzins-Entscheid
SGB: Renten und Milliarden-Gewinne
Der Gewerkschaftsbund begrüsst den BR-Beschluss zum Mindestzins und fordert angesichts sinkender BV-Renten einen Ausbau der AHV:
«Die Probleme der zweiten Säule bleiben
gross. Denn die durchschnittlichen Pensionskassenrenten sinken seit einigen Jahren. Obwohl die Schweiz reicher wird und die Wirtschaft wächst. Wer in den nächsten Jahren in Rente geht, kann wegen der seit Jahren sinkenden Verzinsung der Vorsorgeguthaben und sinkenden Umwandlungssätzen unter Umständen bis zu einem Drittel weniger Rente haben. Gleichzeitig zahlen die Arbeitnehmenden immer mehr ein. Lebensversicherungen, Banken und Berater kassieren derweil Milliarden an Verwaltungskosten und Gebühren in der 2. Säule.»
«Steile Vorgabe»
Werner Enz kommentiert in der NZZ den überraschenden BR-Entscheid in Sachen Mindestzins:
Hält man sich in Erinnerung, dass ein Mindestzins auch mit der Investition in risikoarme Anlagen erwirtschaftet werden soll, ist 1 Prozent schon eine sehr steile Vorgabe. Zurzeit rentieren zehnjährige Bundesobligationen ziemlich genau mit 0 Prozent. Mit dem Zugriff auf eine intransparente, auf kurzfristige Zinsschwankungen neuerdings stark reagierende Formel will der Bundesrat mit Stand Ende September einen Zins von 1,03 Prozent hergeleitet haben. Das ist Humbug, wobei dieser massgeblich auf dem Mist der BVG-Kommission gewachsen ist. Diese hatte ihre frühere Formel, beseelt von sozialpolitischen Leistungszielen, einfach so umgepolt, damit mit längeren Laufzeiten – nämlich zehn statt sieben Jahren – ein höherer Zins «produziert» werden konnte. Wenn es der Markt nicht hergibt, wird in dieser Logik halt der Massstab angepasst.
Arbeitgeber zum Mindestzins-Entscheid
Nachdem die BVG-Kommission bereits einen überhöhten Mindestzins von 0,75 Prozent empfohlen hat, geht der Bundesrat noch einen Schritt weiter und beschliesst für 2019 einen Mindestzins von 1 Prozent. Die Verpolitisierung des BVG nimmt damit ein neues Ausmass an, schreibt der Arbeitgeber-Verband und fordert dessen Entpolitisierung.
Offenkundig ist es an der Zeit, das Konzept zur Festlegung des Mindestzinses grundsätzlich anzupassen. Künftig soll das oberste Organ jeder Vorsorgeeinrichtung den Mindestzins eigenverantwortlich festlegen. Nur so wird sichergestellt, dass sich der Mindestzins an den wirtschaftlichen Realitäten orientiert und sich gleichzeitig im Interesse der Versicherten den Möglichkeiten der einzelnen Vorsorgeeinrichtungen anpasst. Statt eine kurzfristige Optimierung mit einem politisch überhöhten Mindestzins ist für die Versicherten die nachhaltige Sicherheit der BVG-Renten massgebend.
Mindestzins: Bundesrat foutiert sich um BVG-Kommission
An seiner Sitzung vom 7. November 2018 hat der Bundesrat entschieden, den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge bei 1% zu belassen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wieviel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.
OAK: Anhörung zur Weisung Sammelstiftungen
Die OAK-BV schreit zur Anhörung zum Weisungsentwurf «Risikoverteilung und Governance in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen» :
Vorsorgeeinrichtungen, die als Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtungen organisiert sind, weisen unterschiedliche und oftmals komplexe Strukturen auf. Sie stehen untereinander im Wettbewerb sowohl um Neuanschlüsse von Arbeitgebern als auch um die Weiterführung bestehender Kundenbeziehungen. Verglichen mit firmeneigenen Vorsorgeeinrichtungen stellen diese Eigenschaften zusätzliche Anforderungen, insbesondere in Bezug auf die Aspekte Governance, Transparenz und Finanzierungssicherheit dar.
Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, hat die OAK BV in enger Zusammenarbeit mit den regionalen Aufsichtsbehörden und unter Einbezug von Experten für berufliche Vorsorge und Revisoren Weisungen erarbeitet, die eine einheitliche Informationsbeschaffung durch die regionalen Aufsichtsbehörden ermöglichen. Diese Informationen dienen als Basis für eine gleichwertige Risikobeurteilung wie bei den firmeneigenen Vorsorgeeinrichtungen.
Die Weisungen bezwecken:
- eine Erhöhung der Transparenz der Risikoverteilung sowie der Entscheidungsstrukturen im Hinblick auf eine strukturgerechte Risikobeurteilung bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen;
- die Sicherstellung einer einheitlichen Informationsbeschaffung durch die regionalen Aufsichtsbehörden;
- die Vorgabe von Mindeststandards betreffend Anforderungen an die Organisation und Loyalität von Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen.
Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten an die Preisentwicklung per 1.1.2019
Auf den 1. Januar 2019 werden die seit 2015 ausgerichteten Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule erstmals an die Preisentwicklung angepasst. Der Anpassungssatz beträgt 1,5 %.
Die Berechnung des Anpassungssatzes von 1,5 % basiert auf der Preisentwicklung zwischen September 2015 und September 2018 gemäss Index der Konsumentenpreise (Septemberindex 2015 = 97,70 und Septemberindex 2018 = 99,13; Basis Dezember 2010 = 100).
Im Jahr 2019 unverändert bleiben hingegen die Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die 2008 sowie zwischen 2010 und 2014 entstanden sind und noch nie angepasst wurden, da der Septemberindex 2018 unter den Preisindizes in den Entstehungsjahren lag. Gleiches gilt für die nachfolgende Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die vor 2010 entstanden sind. Diese Fälle werden im Rahmen der nächsten AHV-Rentenerhöhung geprüft, also frühestens auf den 1. Januar 2021.
Geschäftsmodell Retrozession
Mehrere Gerichtsentscheide haben den Anspruch der Anleger auf Retrozessionen bestätigt, doch zurückgeflossen ist wenig. Die Verzögerungstaktik der Banken scheint aufzugehen, meint die NZZ. Jetzt nimmt der Druck allerdings nochmals zu. Diverse Firmen haben sich auf das Thema spezialisiert und unterstützen auch Pensionskassen bei der Eintreibung ihrer Forderungen. Stiftungsräte machten sich der ungetreuen Geschäftsführung schuldig, heisst es, was ein Tatbestand aus dem Strafrecht sei.
Heikel werden könnte das Thema für Pensionskassen (PK) und ihre Stiftungsräte. Wer als Pensionskasse seine Ansprüche in der Vergangenheit nicht angemeldet habe, habe wahrscheinlich seine Sorgfaltspflicht verletzt, sagt Albrecht Langhart von Blum & Grob Rechtsanwälte. Er habe zahlreiche PK vertreten und jeweils das Ziel erreicht. Viele Stiftungsräte haben sich jedoch nach dem Gerichtsurteil im Jahr 2012 von den Banken eine Erklärung ausstellen lassen, dass bezüglich Retrozessionen alles in Ordnung sei. Das genügt aber nicht, um der Sorgfaltspflicht nachzukommen. Nach Ansicht von Professorin Monika Roth von der Hochschule Luzern macht sich ein Stiftungsrat, der die Retros nicht einfordert, auch der ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig, was ein Tatbestand aus dem Strafrecht ist.
Hubert Schwärzler (Liti-Link) führt aus, wie er vorgeht. Als Erstes fordere er die Banken im Auftrag seiner Kunden auf, die Verjährungsfrist auszusetzen. Das werde meistens abgelehnt. Sei dies der Fall, werde das Institut betrieben, was die gleiche Wirkung habe. In einem ersten Angebot böten die Finanzinstitute meist einen Betrag in Höhe von rund 25% der einbehaltenen Beträge. Sein Unternehmen lenke erst bei 85% in einen Vergleich ein. Das sei angesichts des Prozessrisikos, das man vermeide, vertretbar. Die Vergleiche würden immer mit einer Stillschweigeklausel abgeschlossen. Aber auch Liti-Link arbeitet nicht für Gotteslohn: Pensionskassen bezahlen 20% der zurückerstatteten Retrozessionen, Private 35%. Schwärzler räumt ein, dass es zur Rückforderung nur bedingt einen Spezialisten benötige: Jeder Privatkunde könne grundsätzlich gleich vorgehen wie sein Unternehmen.
“Der Rentenklau geht weiter”
Die Unia befürchtet, der Bundesrat werde in den nächsten Tagen eine zu tiefe Mindestverzinsung für 2019 festlegen. Die BVG-Kommission empfiehlt 0,75%, die Unia fordert 1,25%. Auf ihrer Website schreibt die Gewerkschaft:
Der Vorschlag der mehrheitlich aus Technokraten bestehenden BVG-Kommission zeigt einmal mehr, dass das Volk oder seine Vertreter/innen das letzte Wort haben müssen. Regelmässig werden Vorschläge gemacht oder Vorstösse eingereicht, die darauf abzielen, dem Volk wegen der angeblichen Komplexität des Systems das Recht auf Festlegung der Rentenhöhe zu entziehen.
Der Umwandlungssatz bestimmt die Höhe der Rente. Dieser muss weiterhin vom Parlament oder im Fall eines Referendums vom Volk festgelegt werden können. Der Bundesrat kann diese Woche beweisen, dass er sein Vertrauen weiterhin in unser Altersvorsorgesystem setzt und nicht in die mathematischen Formeln von Fachpersonen, deren Unabhängigkeit fraglich ist.
Coop: 20 Mio. für die PK
Coop stellt für individuelle Lohnerhöhungen bei Mitarbeitenden im Stunden- und Monatslohn für die Lohnrunde 2019 1 % der Lohnsumme zur Verfügung. Nebst den individuellen Lohnerhöhungen zahlt Coop ab dem 1. Januar 2019 jährlich zusätzliche 20 Millionen Franken in die Pensionskasse ein. Coop bezahlt zwei Drittel der Pensionskassenbeiträge.
Auktionsplattform für Hypothekar-Kredite
Als «börsenähnliche Auktionsplattform» für Hypotheken bezeichnen die Gründungsunternehmen ihr Joint Venture, das unter der Marke CredEx (Credit Exchange) segelt.
Über diese Auktionsplattform sollen alle Marktteilnehmer verknüpft und miteinander verbunden werden. Auf der einen Seite Kreditnehmer, welche als Hausbesitzer oder Käufer auf der Plattform ihre individuelle Anfrage für Hypotheken starten können. Auf der anderen Seite beteiligte Partner als Vertriebspartner oder Hypotheken-Anbieter, also zum Beispiel Banken, Versicherungen und Pensionskassen.
Die Zusammensetzung des Konsortiums, das die Hypotheken-Auktionsplattforn innerhalb des Joint Ventures Credit Exchange AG lanciert, ist interessant. Zwei Versicherer, eine Bank und ein Telekommunikations-Unternehmen gehören zu den Gründern, eines der Big Four – EY – ist als strategischer Partner mit im Boot.
Gründungsunternehmen
- Mobiliar
- Swisscom
- Vaudoise
- Clientis Zürcher Regionalbank
FuW: Interview mit Werner Rutsch, Axa
Die Finanz und Wirtschaft hat Werner Rutsch, Chef des institutionellen Geschäfts der Axa, befragt. Auszüge:
Herr Rutsch, die Börse schwächelt. Wie ist die Stimmung unter Ihren Kunden – Banken, Versicherungen, Pensionskassen?
Weil die meisten Anlageklassen seit Anfang Jahr an Wert verloren haben, müsste man meinen, sie sei im Keller. Das ist sie aber nicht, die Stimmung ist vorsichtig optimistisch. Das hängt mit der gut laufenden Wirtschaft zusammen, aber auch damit, dass im langen Aufschwung die Nerven in den vergangenen Jahren mehrfach angespannt waren, was zu einer gewissen Abhärtung geführt hat. Man lässt sich nicht gleich aus der Fassung bringen, wenn die Kurse mal tauchen.
Nach überwiegender Meinung der Auguren befinden sich die Märkte in der Endphase des Aufschwungs. Was sagt Axa Investment Managers, wie geht es weiter?
Gestützt auf die Fakten hat der Trend zumindest bei den Zinsen zu drehen begonnen. Auch schwächt sich die Konjunktur in Europa moderat und in China offensichtlich ab. Was für die Anlagemärkte trotzdem längerfristig zuversichtlich stimmt, ist der Umstand, dass die Zyklen flacher werden, dass also auch ein Abschwung bescheidener ausfällt als früher.
Grossanleger mögen den Privatmarkt, weil er ihnen eine Illiquiditätsprämie bietet, eine Überschussrendite, so bei Immobilien. Wie gross ist das Risiko?
Der Immobilienmarkt ist ein typisch illiquider Markt, den institutionelle Anleger aufgrund ihrer langen Erfahrung aber gut im Griff haben. Das Problem bei Privatmarktanlagen ist das fehlende Risikomass. Volatilität gleich Risiko, sagt man am Finanzmarkt. Diese Grösse fehlt, was nicht heisst, Privatmarktanlagen würden keine Risiken bergen. Diese gibt es durchaus: Gegenpartei- und Abwicklungsrisiko etwa. Das muss genau geprüft werden.
Machen Privatmarktanlagen ein Pensionskassen- Portfolio sicherer, weil breiter diversifiziert?
Grundsätzlich ja, solange der Anteil nicht überbordet. Institutionelle Anleger benötigen Liquidität nur für die jeweils fälligen Rentenzahlungen. Das Kapital ist langfristig investiert, sodass sie von der Illiquiditätsprämie profitieren. Selbstverständlich muss diese im Verhältnis zu den Risiken stehen. Das abzuklären, erfordert einen Mehraufwand. Auch der muss entschädigt werden.
Aufwand und Know-how: Wie gut halten Pensionskassen-Manager und Stiftungsräte in der Schweiz mit der Entwicklung mit? Sind sie auf der Höhe der Zeit?
Wer heute noch behauptet, Schweizer Pensionskassen hinkten der Entwicklung in den USA hinterher, ist zu wenig nah am Markt. Noch vor 20 Jahren gab es mehr als 4000 Pensionskassen in der Schweiz, heute sind es weniger als 2000 – Tendenz weiter sinkend. Umgekehrt proportional hat sich das Know-how entwickelt. In den letzten Jahren haben die Kassen viel in Fachkräfte, Wissen und Technologie investiert. Die heutige Finanzgeneration ist top ausgebildet, was wir nicht zuletzt dem hervorragenden Bildungssystem zu verdanken haben. Wer den Vorsorgeeinrichtungen heute pauschal mangelnde Professionalität vorwirft, tut ihnen Unrecht.
Was sind die negativen Seiten des PK-Sterbens?
Negativ ist, dass besonders patronale Kassen, selbstständige Firmenkassen, aufgeben müssen, weil es sich nicht mehr rechnet, eine eigene Struktur aufrecht zu erhalten. Sie gehen zu einer Sammelstiftung oder einer Versicherung. Dem Arbeitgeber geht so ein personalpolitisches Instrument verloren. Früher konnte er selbst entscheiden, einen 20-jährigen Angestellten, der noch viele Beitragsjahre vor sich hat, behandle ich versicherungstechnisch vielleicht so und einen 50-jährigen anders. Diese Gestaltungsmöglichkeit war Teil der Firmenkultur und fehlt, wenn keine autonome Kasse vorhanden ist.
OAK: Anpassung von Weisungen
Die OAK-BV hat zwei Weisungen angepasst:
- Weisungen W-03/2016 «Qualitätssicherung in der Revision nach BVG» vom 20. Oktober 2016
Die Anpassungen betreffen die Anforderungen an die Weiterbildung des leitenden Revisors. Die Voraussetzungen für die Anrechenbarkeit von Weiterbildungsveranstaltungen wurden ergänzt und präzisiert. Neu können interne Veranstaltungen von staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen, welche die Anforderungen der Weisungen erfüllen, als Weiterbildung angerechnet werden (vgl. Ziff. 5.1 der Weisungen).
- Weisungen W-01/2017 «Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge» vom 24. Oktober 2017
Die Anpassungen betreffen die Aufgaben des Experten für berufliche Vorsorge. Die Voraussetzungen für eine unverzügliche Meldepflicht bei fehlender Sanierbarkeit wurden präzisiert und Abweichungen zwischen der deutschen und der französischen Fassung eliminiert (vgl. Ziff. 4 Bst. f der Weisungen).
Franziska Bur Bürgin eröffnet eigenes Büro
Ludwig und Partner schreibt in einer Mitteilung an ihre Kunden:
Wir informieren Sie, dass unsere Partnerin Franziska Bur Bürgin Ludwig + Partner per Ende Jahr verlässt. Sie wird ihre Tätigkeit ab 1. Januar 2019 unter der Firma BaselLegal GmbH an der Rittergasse 12 in Basel weiterführen.
Franziska Bur Bürgins Entscheid trägt dem Umstand Rechnung, dass ihr Geschäftsfeld sich in eine andere Richtung entwickelt als jenes von Ludwig + Partner. Unserem freundschaftlichen Verhältnis tut dies in keiner Weise Abbruch.
Franziska Bur Bürgin baut ihre Spezialisierung im Pensionskassenrecht und im nationalen Steuerrecht weiter aus und agiert dabei in einem interdisziplinären Netzwerk. Ihre Klientinnen und Klienten mit laufenden Mandaten werden von ihr mit einem separaten Schreiben kontaktiert, damit sie über die Verwahrung ihrer Akten und die Fortführung des Mandats bestimmen können.
Bauboom und überzählige Wohnungen
Die NZZ beschäftigt sich mit der Frage steigender Leerbestände bei Mietwohnungen.
Bereits 2011 hat Avenir Suisse einmal untersucht, wie viel Leerstand es braucht, damit die Wohnungspreise konstant bleiben. Die Ökonomen der Denkfabrik kamen damals auf einen Wert von etwa 1,15%. Wüest Partner (WP) hat nun diese Frage wiederaufgenommen und ebenfalls Berechnungen angestellt. Wie das Unternehmen in der neusten Ausgabe seiner Publikation «Immo-Monitoring» schreibt, sieht es den Gleichgewichtswert beim Leerstand heute bei etwa 1,3%.
Unabhängig davon, welchen der beiden Werte man nimmt: Mit der erwähnten Leerstandsquote von 1,62% lag das Wohnungsangebot im Sommer landesweit betrachtet klar über dem notwendigen Wohnungsvorrat. Noch deutlicher wird die Überversorgung laut WP, wenn man die erwartete Wohnbautätigkeit im laufenden Jahr und die geschätzte Zunahme der Haushalte mit einbezieht. Per Ende 2018 wird der Überschuss auf 31’000 Wohnungen veranschlagt.
Die 31’000 überzähligen Wohnungen verteilen sich jedoch höchst unterschiedlich auf die verschiedenen Kantone – so wie sich auch die Leerstandsquoten ganz verschieden präsentieren. So fehlen laut WP beispielsweise im Kanton Zürich nach wie vor 800 Wohnungen, während der Aargau 6000 zu viel hat (vgl. Grafik). Zwischen 2017 und 2018 hat sich die Situation im Kanton Zürich allerdings deutlich verbessert, indem sich der Mangel von 2300 auf 800 Wohnungen verringerte – was allerdings nicht heissen muss, dass die Stadt selber besser mit Wohnungen versorgt ist: die Bautätigkeit fand vor allem ausserhalb der Stadtgrenze statt.




