Der Bundesrat hat die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) eröffnet. Diese enthält Regeln zur Sanierung von Versicherungsunternehmen, führt zu Erleichterungen für Versicherungen mit bestimmten Geschäftsmodellen und auferlegt den Versicherungsvermittlern in bestimmten Fällen Regeln zum Verhalten gegenüber ihren Kunden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. Februar 2019.

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