Pierre Weill berichtet in der NZZ am Sonntag über die schwierige Situation der Freizügigkeitsstiftungen aufgrund der ihnen auferlegten Negativzinsen. Eine Arbeitsgruppe sucht nach Lösungen.

FS verwalten über 55 Mrd. Fr. Davon sind weniger als ein Viertel in Aktien, Fonds oder anderen Anlageklassen angelegt. 42 Mrd. Fr. halten die Vorsorgenehmer in Cash. Ein Grund dafür ist, dass viele Kontoinhaber das Geld nur kurzfristig bei einer FS halten, beispielsweise, weil sie zwischen zwei Jobs eine Pause einlegen und ihr Pensionskassenkapital parkieren müssen. (…)

Beginnen die Banken aber den FS Negativzinsen zu belasten, könnten diese in finanzieller Schieflage geraten, da sie diese Kosten nicht an ihre Kunden weitergeben dürfen. Im Jahr 2017 kam nämlich Jacques-André Schneider, damals noch Professor an der Universität Genf, in einem vom Bundesamt für Sozialversicherungen in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten zum Schluss, dass die Erhebung von Negativzinsen bei reinen Sparlösungen für FS nicht zulässig sei. (…)

Um das Problem des Negativzinses und seine Folgen für die FS zu prüfen, hat das Bundesamt für Sozialversicherung inzwischen eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Gemäss dem BSV wird eine Untergruppe demnächst ihre Grundlagenarbeit der gesamten Arbeitsgruppe vorgelegen. Aus dem Umfeld der Arbeitsgruppe ist zu erfahren, dass etwa zehn Vorschläge ausgearbeitet wurden. Eine Option wäre sicherlich das Negativzins-Verbot aufzuheben. Gewisse FS möchten gleich behandelt werden wie die Auffangeinrichtung, um Marktverzerrungen zu vermeiden.

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