In mehreren Aargauer Gemeinden müssen Betroffene heute noch ihr Altersguthaben auflösen, um Sozialhilfeschulden zurückzuzahlen. Geht es nach dem Regierungsrat, soll dieses Vorgehen künftig nicht mehr erlaubt sein. Die Gemeinden haben bis Ende Januar Zeit, sich zu dieser Änderung im Sozialhilferecht zu äussern.

  Aargauer Zeitung