Die Detailberatung der BVG 21-Revision wurde in mehrere Blöcke aufgeteilt. In Block 1 geht es um “Versicherung und Elemente des Sparprozesses”, konkret also um Eintrittsschwelle, Beginn des Sparprozesses, Koordinationsabzug, Altersgutschriften. Die Minderheitsanträge wurden abgelehnt. Allerdings hat Kommissionssprecher De Courten den Ständerat aufgefordert, sich nochmals der im SGK-N beschlossenen Senkung der Eintrittsschwelle anzunehmen. Das war eine Idee des BSV zur Lösung des Problems mit den Mehrfachbeschäftigen. Aber selbst die Linken sind davon nicht überzeugt. Das Mehrheitsmodell der SGK-N ist damit auf Erfolgskurs, der wichtigste Teil folgt allerdings noch.

Block 2 enthält den Mindestumwandlungssatz und die Ausgleichsmassnahmen. Während die Senkung des UWS nicht bestritten wird, bilden die Ausgleichsmassnahmen und ihre Finanzierung die grössten Probleme. Hier liegen auch die entscheidenden Differenzen zwischen der Vorlage des Bundesrates resp. dem Sozialpartnerkompromiss und der Lösung der SGK-N Mehrheit.