sda. Das Parlament will neun Jahrgänge von Frauen, die von der Erhöhung des Rentenalters von 64 auf 65 Jahre betroffen sind, mit Rentenzuschlägen entschädigen. Der Nationalrat hat am Dienstag dem Vorschlag des Ständerats zugestimmt. Damit ist die AHV-Reform in einem wichtigen Punkt weitergekommen.

Über dieses Modell wird nun der Ständerat debattieren müssen. Umstritten zwischen den Räten sind aber noch weitere Punkte. So will der Nationalrat verhindern, dass die Rentenzuschläge dazu führen, dass allfällige Ergänzungsleistungen geschmälert werden. Der Ständerat sieht bislang auch hiervon ab.

Zudem ist noch unklar, wie lange die Frist bei der Hilflosenentschädigung sein soll, die es für den Nachweis des Bedarfs dieser Entschädigung braucht. Der Nationalrat schlägt neu sechs Monate vor, der Ständerat wollte bislang bei einem Jahr bleiben.

Offen ist auch noch die Frage, ob die Schweizerische Nationalbank (SNB) die Gewinne aus Negativzinsen dem AHV-Ausgleichsfonds zukommen lassen muss oder nicht. Der Nationalrat will dies weiterhin, der Ständerat bislang nicht.

Grüne und SP äusserten in der Debatte ihren Unmut über die Reform. «Es gibt wenig Erfreuliches für uns in dieser Vorlage», sagte Barbara Gysi (SP/SG). Diese «Fränkli-Diskussion» sei entwürdigend, sagte zudem Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH). Die Reform sei eine grosse Enttäuschung. «Die Frauen haben komplett verloren.» Die Linken dürften die Vorlage am Schluss ablehnen und danach das Referendum dagegen ergreifen.

  sda-Meldung / Bisherige Beschlüsse / NZZ