Die dringend notwendige AHV-Reform dreht sich primär um das Frauenrentenalter und den finanziellen Ausgleich. Die NZZ schreibt dazu:

Der nächste Anlauf für eine Reform der AHV steht kurz bevor: In der laufenden Session dürfte das Parlament die Vorlage «AHV 21» endlich verabschieden. Das letzte Wort hat das Stimmvolk voraussichtlich im September 2022. Im Parlament ist im Wesentlichen nur noch eine Frage offen: Wie soll der finanzielle Ausgleich für die ersten Frauen aussehen, die von der geplanten Erhöhung ihres Rentenalters auf 65 Jahre betroffen sind?

Umstritten ist nicht nur die Höhe dieser lebenslangen Rentenverbesserungen, sondern auch die Frage, wie viele Jahrgänge von Frauen davon profitieren sollen. Die Vorentscheide deuten darauf hin, dass das Parlament sich auf neun Jahre einigen wird: All jene Frauen sollen zum Handkuss kommen, die ihr Rentenalter in den ersten neun Jahren nach der Umsetzung der Reform erreichen.

Ist das eine gute Idee? Eine derart lange Übergangsphase bedeutet, dass für die Frauen bei der Pensionierung bis fast Mitte der 2030er Jahre Sonderregeln gelten. Es ist zu befürchten, dass die Reform erst 2024 in Kraft treten kann. In diesem Fall werden die Jahrgänge 1961 bis 1969 einen Rentenzuschlag erhalten. Erst ab 2035 würden für beide Geschlechter dieselben Regeln gelten.

«Dieser Plan ist toxisch und naiv. Wir Bürgerlichen sind drauf und dran, in die Falle der Linken zu tappen.» Diese Warnung kommt vom FDP-Ständerat Damian Müller, einem der federführenden Sozialpolitiker seiner Fraktion. Er befürchtet, dass eine neunjährige Übergangsphase die nächste AHV-Reform unnötig erschwert, die spätestens 2030 greifen muss. Gemäss aktuellen Zahlen wird die AHV auch mit der jetzt geplanten Vorlage bereits 2029 wieder fast eine Milliarde Franken mehr ausgeben als einnehmen. Drei Jahre später wären es drei Milliarden.

  NZZ