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HSG-Studie: KI und die Altersvorsorge

22. Oktober 2025 By pwirth in Studie Tags: HSG, KI

Eine von Pensexpert unterstützte und von der HSG durchgeführte Studie analysiert Potenziale und Herausforderungen der Künstlichen Intelligenz (KI) im Bereich der Altersvorsorge.

Es werden sieben zentrale Handlungsfelder identifiziert und im Rahmen einer Expertenbefragung verifiziert: die Vorsorgeberatung, die Personalisierung von Altersvorsorgeplänen, die Automatisierung administrativer Prozesse, die Optimierung von Anlagestrategien, Betrugsprävention und Datenschutz, finanzielle Bildung und Aufklärung sowie die Themenfelder Prävention und Pflege.

KI kann die Effizienz der Altersvorsorge steigern, indem sie Beratungsprozesse unterstützt, individualisierte Vorsorgelösungen ermöglicht und Risiken präziser einschätzt. Zudem kann die Technologie zur Kostenreduktion und zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Vorsorgeangeboten beitragen.

Gleichzeitig erfordert der Einsatz von KI aber eine sorgfältige Auseinandersetzung mit Datenschutz, ethischen Standards und potenziellen Marktverzerrungen, um die Technologie verantwortungsvoll zu nutzen.

Zur Einschätzung des Potenzials der sieben Handlungsfelder wurden 75 Experten aus Vorsorgeeinrichtungen, Beratung, Banken und weiteren Branchen befragt. Die Ergebnisse zeigen ein differenziertes Bild:

– Höchstes Potenzial sehen die Befragten bei Automatisierung und Effizienzsteigerung (auf einer Skala von 1 bis 5 Mittelwert 4.03) sowie bei der Finanzund Vorsorgebildung (3.97). Hier erwarten die Experten klare Vorteile für Kostensenkung und breitere Zugänglichkeit.
– Mittlere Zustimmung erhielten die Handlungsfelder Vorsorgeberatung (3.59), Gesundheitsvorsorge (3.44) und Personalisierung (3.37).
– Am wenigsten vielversprechend bewertet wurden Betrugsprävention (2.95) und die Optimierung von Anlagestrategien (3.13).

Zusätzliches qualitatives Feedback der Experten betont einerseits Effizienzgewinne, Automatisierung und Transparenz, weist aber andererseits auf Risiken wie Datenschutzprobleme, mangelnde Datenqualität, Abhängigkeit von Algorithmen sowie soziale Ungleichheiten hin. Besonders hervorgehoben wurden
regulatorische Unsicherheiten, Haftungsfragen und die Notwendigkeit, auch nicht digitalaffine Personen mitzunehmen.

   HSG KI-Studie

«Das BVG entspricht nicht mehr der heutigen Arbeitswelt»

22. Oktober 2025 By pwirth in Allgemein

Andreas Minor von HZ Insurance hat Prof. Martin Eling (HSG) und Jörg Odermatt, VR-Präsident von Pensexpert, zur HSG-Studie über das Potenzial von KI für die Altersvorsorge befragt. Auszüge:

Martin Eling, was hat Sie gereizt, diese Studie mit 75 Expertinnen und Experten der Versicherungsbranche zu machen? Und ist das Sample mit nur 75 Befragten nicht ein bisschen klein, um belastbare Ergebnisse rund um die Zukunft der schweizerischen Altersvorsorge zu erarbeiten?
Eling: Ich denke, 75 Branchenexperten für ein Schweizer Sample sind ganz okay. Unsere Studie ist ja keine breite Marktbefragung, wo man 1000 Befragte erwartet. Wir können mit unseren Studienergebnissen ein gewisses Stimmungsbild der Branche wiedergeben.
Zu Ihrer ersten Frage: Digitalisierung und insbesondere künstliche Intelligenz ist momentan eines der Megathemen …

… das in weiten Teilen der Assekuranz angekommen ist.
Eling: Bei Krankenversicherern ist das heute schon Alltag. Da wird heute schon viel mit Automatisierung und KI gemacht, etwas in der Dunkelverarbeitung. Hier sehen wir auch die entsprechenden Potenziale auf der Kostenseite. Aber bei der Vorsorge haben Sie nicht jedes Jahr Millionen von Belegen. Diesen Bereich genauer anzuschauen und einen Schritt weiter zu denken, das fand ich wahnsinnig spannend – und auch wichtig für die Gesellschaft.

Jörg Odermatt, Sie sehen in der Studie einen Weckruf für Politik und Anbieter. Wo sehen Sie die Herausforderungen?
Odermatt: Etwa bei der Frage: Was verlangen unsere heutigen Generationen in der Altersvorsorge? Die berufliche Vorsorge (BVG) ist seit 40 Jahren unterwegs. Sie wurde 1985 obligatorisch in Kraft gesetzt. Das BVG entspricht nicht mehr der heutigen Arbeitswelt.

Beim KI-Thema ist die Politik zu zögerlich unterwegs. Dabei müsste die Politik relativ schnell Voraussetzungen schaffen, damit unsere Branche diese wertvollen KI-Instrumente einsetzen kann. Die Pensionskassenwelt ist dafür offen.

Eling: Darf ich da kurz ergänzen? Wir könnten meinen Pensionskassenausweis bei Chat GPT hochladen und uns von Chat GPT erklären lassen, was da drinsteht. Ich glaube, das würde sehr gut funktionieren. Aber wollen wir das wirklich tun? Wir wissen dann, die Daten liegen dort und so weiter. Es kommen so viele Fragen, die alle nicht geklärt sind.

Eling: Wir brauchen Leitplanken, die wir heute in der Schweiz noch nicht haben. Dabei geht es um Datensicherheit, ab  er auch um Haftungsfragen, wenn KI ins Spiel kommt. Es gibt so viele offene Fragen, und ich glaube, da hängen wir einfach ein Stück hinterher. Ich würde mir wirklich ein bisschen mehr Schwung wünschen.

  Interview HZ Insurance / HSG-Studie

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Armutsgefahr für in höherem Alter Eingewanderte

21. Oktober 2025 By pwirth in Versicherte Tags: CHSS

Philippe Wanner thematisiert in einem Artikel von CHSS die Auswirkungen der Einwanderung in höherem Alter auf die Altersvorsorge in der Schweiz.

Immer mehr hochqualifizierte Migranten kommen im Alter von über 40 Jahren in die Schweiz, was zu einer verkürzten Beitragszeit in der Altersvorsorge führt. Diese Entwicklung hat zur Folge, dass viele Einwanderer im Rentenalter aus finanziellen Gründen die Schweiz wieder verlassen müssen. Statistiken zeigen, dass der Anteil der über 40-Jährigen unter den Zugewanderten von 20,5 % im Jahr 2010 auf 43,5 % im Jahr 2023 gestiegen ist.

Die Zuwanderung hat sich seit der Einführung der Personenfreizügigkeit im Jahr 2002 stark erhöht, wobei der Anteil hochqualifizierter Migranten, die oft bereits Berufserfahrung mitbringen, zunimmt. Dies führt zu einer höheren Wahrscheinlichkeit, dass diese Personen im Rentenalter die Schweiz verlassen, insbesondere wenn sie erst spät eingewandert sind.

Die finanziellen Möglichkeiten spielen eine entscheidende Rolle bei der Entscheidung, ob jemand in der Schweiz bleibt oder zurückkehrt. Viele Migranten sehen sich mit einem Prekaritätsrisiko konfrontiert, da die Lebenshaltungskosten in der Schweiz hoch sind. Der Artikel fordert, diese Problematik im Rahmen der AHV-Reform zu berücksichtigen, um die soziale Sicherheit von Rentnern mit Migrationshintergrund zu gewährleisten.

  CHSS

Fakten zur Altersvorsorge

21. Oktober 2025 By pwirth in Medien Tags: SRF

SRF hat eine Liste mit Daten zur Altersvorsorge zusammengestellt. Sie dürften nicht allgemein bekannt oder präsent sein. Die für eine informierte Leserschaft interessantesten sind hier aufgelistet:

  • Fast ein Drittel der Schweizerinnen und Schweizer sind Rentnerinnen und Rentner. 2,6 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner beziehen eine AHV-Rente. (AHV-Statistik 2024 des Bundesamtes für Sozialversicherungen)
  • Jedes Jahr werden über 50 Milliarden Franken an AHV-Renten ausbezahlt. Vor 30 Jahren war es noch etwa halb so viel. (AHV-Statistik 2024 des Bundesamtes für Sozialversicherung)
  • Heute kommen auf eine Bezügerin oder einen Bezüger grob drei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Im Jahr 2000 waren es noch vier. 2050 werden es laut einem Bericht der NZZ nur zwei sein – auf Vollzeitstellen gerechnet gar nur 1,4.
  • In der Schweiz liegt die durchschnittliche AHV-Rente bei etwa 1900 Franken.
  • 1,8 Millionen Menschen zahlen jedes Jahr in die 3. Säule ein (Wert von 2020, gemäss sozialesicherheit.ch). Das sind gerade die Hälfte der Arbeitnehmenden. Doch die Zahl der Einzahlenden nimmt stetig zu – im Jahr 2000 waren es nur halb so viele.
  • Die AHV gibt es seit 1948. Pensionskassen existieren schon seit dem 19. Jahrhundert, sind aber erst seit 1986 für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer obligatorisch, sofern sie die Mindestbeitrittsschwelle erreichen.

  SRF

«Institutioneller Wandel im Kryptobereich»

17. Oktober 2025 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: Bitcoin, BlackRock, finews

Finews schreibt zum Interview mit Dirk Klee, Chef von Blackrock Schweiz: 

Blackrock hat mit dem Bitcoin ETP im März dieses Jahres einen Paukenschlag gesetzt: Das Produkt sammelte innert kurzer Zeit über 500 Millionen Franken an Kundengeldern ein – nicht nur von Privatanlegern, sondern zunehmend auch von Pensionskassen und Family Offices.

Für Klee ein Signal, dass der institutionelle Wandel im Kryptobereich in vollem Gang ist: «Die Marktstruktur verändert sich. Bitcoin ist heute weniger spekulativ, weil professionelle Investoren halten statt traden.» 

Das ETP ist für Blackrock mehr als ein Produkt, es symbolisiert den institutionellen Eintritt in eine neue Anlageklasse. «Wir sind kein First Mover, aber wenn wir etwas bringen, dann auf höchstem Qualitätsniveau», sagt Klee.

Weitere Produkte könnten folgen, etwa im Bereich Ethereum oder Tokenisierung. Doch Vorsicht bleibe zentral: «Wir wissen, dass die Branche auf uns schaut. Wenn BlackRock etwas lanciert, gilt das als Gütesiegel.»

Neben dem Kryptobereich sieht Klee auch in Private Markets und Technologie Wachstumspotenzial, etwa in der eigenen Plattform Aladdin oder bei der Anwendung von künstlicher Intelligenz. «Innovation ist für uns kein Schlagwort, sondern Teil der Strategie. Und sie passt perfekt zur Schweiz», sagt Klee. 

Finews  / YouTube

Steuervorteil für den Kapitalbezug?

16. Oktober 2025 By pwirth in Versicherte Tags: Kapitalbezug, Steuern

Andreas Minor von HZ Insurance hat Prof. Hato Schmeiser, HSG, zur aktuellen Diskussion um die Besteuerung der Kapitalbezüge befragt. Auszüge: 

Hato Schmeiser, wegen angespannter Bundesfinanzen bestehen Pläne, den Bezug von Vorsorgekapital höher zu besteuern. Würde das die Selbstvorsorge nicht torpedieren?
Ganz bestimmt wäre der Anreiz wesentlich geringer. Davon bin ich überzeugt. Die Kapitalisierungsoption fiele fast weg. Dadurch würde das Produkt deutlich unattraktiver. Das wäre ein Nachteil für die Pensionskassen, da sicher weniger Einzahlungen geleistet würden.

Für mich ist allerdings der entscheidende Punkt gar nicht die Perspektive der Kassen oder der Versicherungen, sondern der Nachteil für die Kunden.

Inwiefern?
Für die Kunden und gesamtwirtschaftlich gesehen haben die Vorsorgekapitalien grosse Bedeutung: Wir dürfen nicht vergessen, dass das PK-Kapital für die meisten Schweizerinnen und Schweizer das grösste Vermögen ist, das sie in ihrem Leben erwirtschaften. Da macht es natürlich für uns alle einen grossen Unterschied, wie die steuerliche Behandlung aussieht.

Sie befürchten demnach, dass die Bereitschaft zur freiwilligen Altersvorsorge durch die angedrohte Besteuerung massiv abnähme?
Ja, absolut. Ich denke, wir brauchen unbedingt Anreize für die Altersvorsorge. Sonst zahlt am Ende die Allgemeinheit. Ich finde das jetzige Rentensystem gut und möchte nicht, dass es unattraktiver gemacht wird. Eine Anhebung der Besteuerung würde genau das bewirken.

Können Sie der in diesem Zusammenhang entbrannten Diskussion punkto Steuergerechtigkeit etwas abgewinnen?
(Schüttelt den Kopf.) Grundsätzlich kann man über alles diskutieren, aber das Argument, die Kapitalisierung sei steuerlich vorteilhafter als die Rente, greift in dieser Allgemeinheit deutlich zu kurz. Da wäre ich sehr vorsichtig. Hier kann man nicht einfach Steuerprozentsätze miteinander vergleichen. Jedes Dorf und jeder Kanton hat andere Steuersätze – das müsste man sich zuerst einmal ganz genau ansehen.

Wenn man die beiden Optionen im Durchschnitt steuerlich gleich behandeln will, müssen Daten darüber ausgewertet werden, wie üblicherweise konsumiert und in welchem Umfang gespart wird, um den Barwert der steuerlichen Belastung miteinander vergleichen zu können. Das kann man durchaus machen, wenn man einen fairen Vergleich möchte.

Was raten Sie Pensionskassenmanagern im Hinblick auf die am Horizont aufziehende Kapitalbesteuerung? Sollen sie deren Annahme oder Ablehnung empfehlen?
Sie sollten im Sinne ihrer Kundinnen und Kunden agieren. Das heisst, sie müssten für die Ablehnung der zusätzlichen steuerlichen Belastung sein.

  HZ Insurance

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Luzern unterstützt Leerkündigung der PKSL

16. Oktober 2025 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: Immobilien, Luzern

Der Luzerner Stadtrat stellt sich hinter das Vorgehen der Pensionskasse der Stadt Luzern, welche eine Liegenschaft total sanieren will. zentralplus berichtet parallel dazu über die Entwicklung der Leerkündigungen im Kanton Luzern, welche in letzter Zeit zu grossen Diskussionen geführt haben. Die Luzerner Zeitung schreibt zur PKSL: 

100 Mieterparteien von vier Mehrfamilienhäusern an der Adligenstrasse in Emmen haben im vergangenen Februar die Kündigung erhalten. Grund: Die 45-jährigen Gebäude müssen totalsaniert werden.

Die erste Etappe soll im Februar 2027 starten. Im Luzerner Stadtparlament ging daraufhin eine Interpellation der SP ein. Denn Eigentümerin ist die Pensionskasse der Stadt Luzern (PKSL).

SP-Grossstadtrat Daniel Gähwiler, der auch Co-Geschäftsleiter des regionalen Mieterverbands ist, wollte unter anderem wissen, ob der Stadtrat über das Vorhaben vorab in Kenntnis gesetzt worden sei. Es sei ein Projekt, welches «auf Leerkündigungen statt Sozialverträglichkeit» setze.

Nun liegt die Antwort des Stadtrats vor. Er stellt sich hinter das Vorgehen der PKSL und «t ist überzeugt, dass mit der frühzeitigen, transparenten Information und dem umfassenden Massnahmenpaket die Sanierung der beiden Liegenschaften sozialverträglich umgesetzt wird.»

So etwa habe die PKSL wie im Februar bereits kommuniziert vor Ort ein Büro eingerichtet, um Anliegen der Mieterschaft zu klären, Beratung anzubieten und bei der Wohnungssuche zu helfen. Zwar würden die Mietzinse um 300 bis 600 Franken je nach Wohnungsgrösse steigen, doch sie blieben günstiger als in einem Neubau.

Zum Vorwurf, dass aufgeschobener Unterhalt nun zum Sanierungsdruck und damit zu den Leerkündigun-gen geführt habe, schreibt der Stadtrat: «Aus den im Geschäftsbericht der PKSL ausgewiesenen Informationen lässt sich nicht auf einen aufgeschobenen Unterhalt schliessen.»

Der Stadtrat hält überdies fest, dass die Stadt Luzern als Gründerin der PKSL und als angeschlossene Arbeitgeberin ein Interesse daran habe, dass ihre Arbeitnehmenden gut versichert sind und eine angemessene Verzinsung der Altersguthaben stattfindet. Die Anlagestrategie der PKSL scheine diesem Ziel gerecht zu werden. (hor)

In zentralplus heisst es zur Entwicklung der Leerkündigungen. 

Hier ein Überblick über grosse Leerkündigungen im Raum Luzern:

  • Adligenstrasse 3/5 und 9/11 in Emmenbrücke: 102 Mietparteien müssen ausziehen.
  • Zürichstrasse 34 in Luzern: Ein Restaurant und alle Mieter müssen raus. Das Gebäude gehört der Stadt.
  • Bruchstrasse 64 in Luzern: Alle Bewohner müssen die günstigen Wohnungen verlassen.
  • Matthofring und Langensandstrasse in Luzern sowie die Siedlung Huobmatt in Meggen: Die Suva saniert Gebäude, rund 150 Mietparteien müssen ausziehen.
  • Grimselweg in Luzern: 83 Mietparteien verlieren ihre Wohnung.

Handelt es sich bei den teils heftig diskutierten Leerkündigungen um Einzelfälle? Antworten darauf liefert eine Studie der Zürcher Kantonalbank auf Basis von Daten des Bundesamts für Statistik.

Auf Anfrage von zentralplus hat die Bank auch Zahlen für den Kanton Luzern zugestellt. Diese reichen zwar nur bis in das Jahr 2018 zurück, ein Anstieg von Leerkündigungen ist im Kanton Luzern aber nicht feststellbar. Eher das Gegenteil ist der Fall: Im Jahr 2018 war die Zahl der von Leerkündigungen betroffenen Wohnungen am höchsten, im letzten Erhebungsjahr 2023 am tiefsten.

Die Autoren kommen nach ihrer Analyse zum Schluss: Leerkündigungen seien für Betroffene zwar unangenehm, «insgesamt aber weniger dramatisch als vielfach vermutet».

Laut den Autoren handle es sich bei Leerkündigungen um ein Dilemma. Einerseits müssten die betroffenen Mieter ihr vertrautes Umfeld verlassen, was diese oft nicht wollen. Dazu komme, dass sich Mieter die Wohnungen nach einer Leerkündigung und Sanierung oftmals nicht mehr leisten könnten.

Andererseits erlauben Sanierungen, dass Gebäude energetisch effizienter werden. Zudem könnten mit Neu- und Anbauten Quartiere verdichtet werden, so die Autoren.

  Luzerner Zeitung / zentralplus

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OAK: Obergrenze für die Verzinsung von Altersguthaben

15. Oktober 2025 By pwirth in Aufsicht Tags: OAK, Sammelstiftungen, SGE

Die OAK schreibt zur Obergrenze für die Verzinsung der Altersguthaben nach Art. 46 BVV 2 ab 15. Oktober 2025: 

Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) hat im Oktober 2024 die Mitteilungen M – 01/2024 «Leistungsverbesserungen bei Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen nach Art. 46 BVV 2» veröffentlicht.

In diesen Mitteilungen legt die OAK BV fest, bis zu welcher Höhe eine Verzinsung der Altersguthaben noch nicht als Leistungsverbesserung im Sinne von Art. 46 BVV 2 zu qualifizieren ist.

Die darin definierte Obergrenze ist für alle – im Geltungsbereich von Art. 46 BVV 2 liegenden – Vorsorgeeinrichtungen, die ihre Wertschwankungsreserven zu weniger als 100 % ihres Zielwerts geäufnet haben, relevant.

Für Vorsorgeeinrichtungen, die ihre Wertschwankungsreserven zwischen 75 % und 100 % ihres Zielwerts geäufnet haben, besteht gegebenenfalls noch die Möglichkeit, Leistungsverbesserungen auch in Form von Höherverzinsungen zu gewähren (Art. 46 Abs. 1
BVV2).

Die Obergrenze beträgt ab 15.10.2025: 1,75% (auf 0,25% gerundet).

  Meldung OAK / Mitteilung Leistungsverbesserung bei Sammel-Einrichtungen

So investieren europäische Pensionskassen

15. Oktober 2025 By pwirth in International Tags: EU

HZ Insurance schreibt über die aktuelle Eiopa-Statistik zum Anlageverhalten der Einrichtungen der betrieblichen Vorsorge (IORPs) in den EU-Ländern. 

Danach hatten die IORPs im Europäischen Wirtschaftsraum im vierten Quartal 2024 insgesamt 74,1 Millionen Mitglieder und verfügten über Investitionen in Höhe von fast 2,7 Billionen Euro.

Der Grossteil dieser Investitionen entfällt auf Investmentfonds (22 %), Staatsanleihen (25 %), Aktien (30 %) und Unternehmensanleihen (15 %). Diese vier Kategorien machen also zusammen 92 Prozent aller Investments aus.

Investmentfonds knapp vor Staatsanleihen
Nach Statistiken der Eiopa legen IORPs, die DB- und DC-Systeme anbieten, den grössten Teil ihres Vermögens in Investmentfonds an (40,0 %).

Staatsanleihen sind mit 38,9 Prozent die zweitgrösste Anlagekategorie gefolgt von Beteiligungen an Aktien und Unternehmensanleihen. Während in ganz Europa ein allgemeiner Trend zu DC-Systemen (Beitragsprimat) zu beobachten ist, übersteigt der Anteil der derzeit im Rahmen von DB-Systemen (Leistungsprimat) gehaltenen Gesamtvermögenswerte (68 %) bei weitem den Anteil der in DC-Systemen  gehaltenen Gesamtvermögenswerte (22 %). 

Eine weitere Aufschlüsselung, die unter den Statistiken zum Anlageengagement verfügbar ist, ist die Verteilung der Direktanlagen nach Land oder Region der Emission. Die IORPs investieren grösstenteils in festverzinsliche Instrumente, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) emittiert wurden, nämlich 69,9 Prozent ihrer Staatsanleihen und 64,5 Prozent ihrer Unternehmensanleihen. Die USA sind mit einem Anteil von fast 50 Prozent das wichtigste Emissionsland für ihre Aktienbestände.

Geografisch gesehen befinden sich die grössten IORPs nach Vermögensgrösse in den Niederlanden, Schweden, Deutschland und Frankreich sowie Italien. Insbesondere die niederländischen IORPs stechen mit einem verwalteten Vermögen von fast 1,7 Billionen Euro oder rund 60 Prozent der vom gesamten EWR-Berufspensionssektor gehaltenen Vermögenswerte deutlich hervor.

  HZ Insurance

 

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Schweizer PKs stabil

15. Oktober 2025 By pwirth in Index Tags: WTW Pension Finance Watch

WTW schreibt zu den Ergebnissen des WTW Swiss Pension Finance Watch im Q3/2025:

Die Pensionskassenvermögen verzeichneten eine starke Entwicklung mit einem Anstieg um 2,5 % im dritten Quartal 2025, während die Verbindlichkeiten infolge einer Reduktion des Diskontierungssatzes um 2,3 % zunahmen.

Folglich blieb der Deckungsgrad (d. h. das Verhältnis von Pensionsvermögen zu Pensionsverpflichtungen) mit einem Plus von 0,2 % per 30. September 2025 weitgehend unverändert, wie aus dem WTW Pension Index hervorgeht. Er stieg von 124,2 % per 30. Juni 2025 auf 124,4 % per 30. September 2025.

  Bericht WTW

Baloise Anlagestiftung steigt ins Private Debt-Geschäft ein

15. Oktober 2025 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: Anlagestiftung, Baloise

Baloise schreibt zur geplanten neuen Anlagegruppe: 

Mit der Anlagegruppe «Baloise Anlagestiftung für Personalvorsorge – Corporate Direct Lending» («BAP CDL») erhalten Investoren über einen in Luxemburg domizilierten Feederfonds Zugang zu einem durch Top Tier Manager verwalteten diversifizierten Portfolio europäischer Unternehmenskredite.

Die erwartete Netto-Zielrendite liegt bei etwa SARON + 400 bps* (netto in CHF). Damit bietet Corporate Direct Lending eine attraktive Alternative zu High-Yield-Obligationen – speziell für qualifizierte Anleger. Baloise als substantieller Ankerinvestor mit mehr als CHF 700 Mio. sorgt für eine starke Interessensübereinstimmung. Aufgrund der indirekten Beimischung von Senior Secured Loans (bis zu 20 %) über Fonds bietet die Anlagegruppe eine quartalsweise Liquidität. 

Die Zeichnungsphase für BAP CDL ist angelaufen. Das Closing für Drittkunden ist für das 1. Quartal 2026 geplant.  

  Baloise

«Die Haltung der Aufsicht ist Sand im Getriebe»

14. Oktober 2025 By pwirth in Aufsicht, Medien, PK-Experten Tags: Kapitalbezug, Sammelstiftungen

Das Thema der sinkenden Umwandlungssätze bewegt: Die Generation unserer Väter hat noch 7,5 Prozent bekommen. Bald werden es wohl kaum über 4,5 Prozent sein. Diese Erosion hat bereits bei den Babyboomern eine Verhaltensveränderung hin zu mehr Kapitalbezug bewirkt. Können flexiblere Modelle der Pensionskassen diesen Trend in Schach halten oder sogar umkehren?

Die WTW-Berater Caroline Suter und Christian Heiniger äussern sich im Interview mit Andreas Minor von HZ Insurance u.a. zu den Folgen für die Kassen und der Haltung der OAK in Bezug auf die Übertragung von Rentnerbeständen, die als «Fessel beim Wechsel der Sammelstiftung wirkt». Auszüge:

Sie sagen, das Risiko [der Kapitalbezüge] sei leicht abschätzbar?
Heiniger: Wenn man die laufenden Rentenzahlungen vorsichtig bewertet hat und der Anlagebestand für Rentenverpflichtungen gross genug ist, ist ein Rentnerbestand kein grosses Risiko. Zwar tragen Rentnerinnen und Rentner im Sanierungsfall nicht zur Sanierung bei, aber man kann den Rentnerbestand sehr gut managen.

Damit kann die sogenannte Soll-Rendite tief gehalten werden. Als Folge kann eine Pensionskasse mit einer hohen Wahrscheinlichkeit Überschüsse erwirtschaften. Die Pensionskasse der ehemaligen Swissair etwa – die gibt es immer noch – hat einen reinen Rentnerbestand. Dort gibt es unterdessen sogar eine 14. oder 15. Rentenzahlung jährlich.

Ich kenne jemanden, der von dort eine Rente bezieht und sich vor lauter Auszahlungen nicht retten kann …
Heiniger (lacht): Die Anzahl Rentnerinnen und Rentner wird immer kleiner, der Kapitalbestand im Verhältnis grösser. Das führt zu erhöhten Auszahlungen.

Verrückt, dass es so etwas überhaupt geben kann.
Heiniger: Ja. Aber man darf nicht vergessen: Es gibt auch den umgekehrten Fall, wo zu wenig Kapital vorhanden ist. Dann wird das ein Fall für den Sicherheitsfonds.

Dies führt dazu, dass man – wenn man alle Rentenbestände in der Pensionskasse behalten muss, um sie bis zum Schluss abzuwickeln – irgendwann sehr viele kleine Rentenkassen in der Schweiz haben wird, die genau die eben geschilderten Probleme haben.

Bräuchte das eine gesetzliche Änderung für dieses Pooling von Sammelstiftungen?
Heiniger: Das Gesetz wäre schon da und würde es auch ermöglichen. Im Gesetz wird sogar ganz genau definiert, unter welchen Voraussetzungen ein Rentenbestand transferiert werden kann.

Was verhindert denn dann eine Verbesserung?
Heiniger: Das Problem sind derzeit aus meiner Sicht die Aufsichtsbehörden, die in Sachen Mobilität von Rentnern, insbesondere getrennt von Aktiven, sehr restriktiv sind.

Die Oberaufsichtsbehörde des Bundes (OAKBV) und die regionalen Aufsichtsbehörden sind da kategorisch dagegen. Das wird sich vielleicht irgendwann ändern. Die Haltung der Aufsicht ist Sand im Getriebe und muss meiner Meinung nach hinterfragt werden.

Was wäre möglich, wenn sich diese Haltung ändern würde?
Heiniger: Der gesamte Sammelstiftungsmarkt profitiert, und auch die Konkurrenz zwischen den Sammelstiftungen steigt, wenn die Anschlüsse beweglicher sind. Das würde insbesondere den Versicherten der angeschlossenen Firmen zugutekommen, die dann im Sammelstiftungsmarkt mehr Auswahl hätten.

Ein Rentnerbestand, der bei einem Anschlusswechsel mitgenommen werden muss, wirkt wie eine Fessel an die bisherige Sammelstiftung. Unser BVG-System benötigt mehr Beweglichkeit bei Versichertenbeständen.

Innovative Pensionskassen haben sehr viel mehr im Angebot als noch vor ein paar Jahren. Geht die Flexibilisierung weiter?
Suter: Ja, diese Entwicklung haben wir auch in unserer Studie aufgezeigt. Das fängt beispielsweise bei variableren Umwandlungssätzen an: Einige Kassen bieten bereits die Option, die Höhe der Partnerrente mitzubestimmen. Man kann also eine etwas tiefere Altersrente beziehen, dafür den Partner nach dem Tod stärker absichern – oder umgekehrt. 
Wenn die Leute dies aber nicht wissen, nützen alle Innovationen wenig. Solche Informationen muss man ihnen weitergeben. Sie helfen ihnen beim langfristigen, weitsichtigen Planen.

Wie gestalten das innovative Pensionskassen aus?
Heiniger: Wer Kapital bezieht, weiss: Ich kann das vererben. Wenn ich hingegen eine Rente beziehe, bleibt nach dem Ableben nur noch die Ehegattenrente. Wer aber gar keinen Partner hat, hat auch keine Partnerrente.

Mit dem Todesfallkapital bleibt den Hinterbliebenen noch etwas Erbe. Die Vererbungsdiskussion wird so zumindest etwas aufgeweicht.
Suter: Gerade im Bereich der Kapitalauszahlungen beobachten wir schon jetzt vor der Pensionierung, für Aktive: Immer mehr Kassen bieten an, dass Einkäufe im Todesfall als Kapital ausbezahlt und nicht in Rente umgewandelt werden. Diese Kombination der Auszahlungsarten kann man gut auch auf die Zeit nach der Pensionierung ausweiten.

Mit anderen Worten sagen Sie: Pensionskasse sollen sich generell flexibler aufstellen?
Heiniger: Richtig. Es geht darum, dass ich als Versicherter bei der Pensionskasse Wahloptionen habe, die auf meine Lebenssituation abgestimmt sind.

Ich glaube nicht, dass die Leute zu unmündig sind, um mit mehr Flexibilität umzugehen. Wenn man sich damit beschäftigt, kann man sehr davon profitieren.

  HZ Insurance

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Die vergessenen Guthaben der 100-Jährigen

11. Oktober 2025 By pwirth in Institutionen, Versicherte Tags: Sicherheitsfonds

Wer seine Pensionskassenvermögen vergisst und sich bis zu seinem 100. Geburtstag nicht meldet, verliert sein Geld. Das ist jetzt erstmals geschehen. Der Beobachter schreibt: 

201 vergessene Guthaben seien aufgelöst worden, bestätigt der Sicherheitsfonds BVG. Die Mandatsleiterin schreibt, sie rechne von nun an mit einer stetigen Zunahme, da immer mehr Personen in der beruflichen Vorsorge versichert seien und auch die Höhe der angesparten Guthaben zunehme.

Das bedeutet: Bei den Arbeitnehmenden mit Jahrgang 1924 sind Vorsorgegelder im Wert von 240’000 Franken endgültig vergessen gegangen, beim Jahrgang 1925 sind es bereits 320’000 Franken. Der Sicherheitsfonds BVG ist eine Stiftung, die laut Gesetz eine staatliche Behörde ist. 

Bevor der Staat zugreifen darf, versucht er aber, die Betroffenen, die ihre Gelder vergessen haben, zu kontaktieren. Denn davon gibt es einige. Diese Gelder landen jedoch zuerst bei einer anderen Stiftung, bevor sie an den Sicherheitsfonds gehen.

Diese Erstaufnahme-Stiftung für vergessene Vorsorgevermögen ist die Auffangeinrichtung BVG. Sie verwaltet derzeit 950’000 Konten mit vergessenen Pensionskassengeldern im Wert von sechs Milliarden Franken. Das sagte der Geschäftsführer dieser Non-Profit-Organisation mit einem Auftrag des Bundes jüngst in einer Publikation des Bundesamts für Sozialversicherungen. 

Mehr als drei Viertel der vergessenen Konten fänden jedoch im Pensionsalter wieder in den Besitz der Berechtigten zurück, schreibt der Geschäftsführer. Dies auch, weil eine Stelleeine Adressabfrage bei der AHV-Auszahlungsstelle macht. Für Personen, die in der Schweiz bereits eine Altersrente aus der ersten Säule (AHV) beziehen, könne die Adresse so ermittelt werden.

In knapp einem Viertel der Fälle bleibt das eingezahlte Geld aber vergessen, die berechtigte Person ist nicht auffindbar. In diesem Fall verwaltet die Auffangeinrichtung das Guthaben bis maximal zehn Jahre nach der ordentlichen Pensionierung. Wenn sich niemand meldet, geht das Geld nach Vollendung des 75. Altersjahrs an den Sicherheitsfonds BVG. Sein Hauptzweck ist die Absicherung der Vorsorgeguthaben im Insolvenzfall.

Dieser behält das Geld bis zum 100. Geburtstag der Person und kassiert es dann ein. Der Sicherheitsfonds verwendet das Geld zur Finanzierung seiner gesetzlichen Aufgaben. 

  Beobachter /   Geschäftsbericht 2024 Sicherheitsfonds

 
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Neue Wege zur Finanzierung der Infrastruktur

10. Oktober 2025 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: Infrastruktur

Der «Weidmann-Bericht» zum Ausbau der Infrastruktur setzt andere Aspekte als die vielfach politisch motivierten Volksentscheide. Vor allem betont er die Notwendigkeit diverser (abgelehnter) Projekte und die einer einheitlichen Strategie.
   Economiesuisse begrüsst die Aussagen. In einem Interview des Tages-Anzeigers mit Alexander Keberle, Geschäftsleitungsmitglied, entwickelt dieser einen interessanten Ansatz zur Finanzierung, der insbesondere für Pensionskassen von Bedeutung wäre. Auszüge: 

Herr Keberle, wie beurteilt Economiesuisse den Weidmann-Bericht?
Wertschätzend. Das war eine überfällige Übung. Drei Aspekte stechen hervor: erstens die enge Verknüpfung von Strasse, Schiene und Agglomeration. Nur wenn man sie zusammen denkt, gibt es gute Lösungen. Zweitens: Der Appetit ist grösser als der Magen. Die gesamte Wunschliste übersteigt die verfügbaren Mittel um ein Mehrfaches. Und drittens die Stolpersteine: Der Bericht weist eindringlich auf die Bedeutsamkeit von Fachkräften, Kosteneinhaltung, Regulierung und Digitalisierung hin.

Was fordern Sie?
Das Zusammenspiel zwischen Strasse und Schiene muss stärker berücksichtigt werden. Und es gilt, vermehrt das Wie zu diskutieren: Wie stellen wir sicher, dass kosteneffizient und im Zeitbudget geplant und gebaut wird? Wie mobilisieren wir Mittel bei knappen Bundesfinanzen? Die Wunschliste ist derzeit nur finanziert. Viele Projekte leiden unter Verzögerungen und Kostenüberschreitungen. Wir müssen auch neue Wege ausprobieren. Wieso nicht etwa öffentlichprivate Partnerschaften prüfen?

Was meinen Sie damit?
Der Staat könnte vermehrt mit Unternehmen zusammenspannen, bei der Umsetzung, aber auch bei der Finanzierung. Viele Länder setzen auf diese Option. Und Studien zeigen, dass so Budget- und Zeitrahmen eher eingehalten werden. Die Möglichkeiten sind schon da: Schweizer Pensionskassen dürfen beispielsweise 10 Prozent ihrer Vermögen in Infrastruktur investieren. Das wären um die 130 Milliarden. Tatsächlich wenden sie mangels Möglichkeiten nur rund 25 Milliarden Franken auf und viel davon im Ausland. Auch Banken und Versicherungen könnten Interesse haben.

Moment: Economiesuisse fordert, Infrastrukturprojekte mithilfe von Privaten zu bauen. Gleichzeitig unterstützte der Verband die Sparvorschläge des Bundes im öffentlichen Verkehr. Wie passt das zusammen?
Unser Anliegen ist, dass wir die Kostenexplosion nicht länger als Naturgesetz hinnehmen und auf höhere Steuern oder Schulden zurückgreifen müssen. Der Bericht der ETH Zürich ist ein Weckruf. Dass wir zugleich Haushaltsdisziplin fordern, ist kein Widerspruch: Wir fordern, dass wir uns nach der Decke strecken. Wir fordern nicht, dass wir die Decke durchschlagen.

Wie muss man sich eine solche öffentlich-private Finanzierung konkret vorstellen?
Die Privatwirtschaft stellt Infrastruktur zu einem gewissen Preis und vorher festgelegten Qualitätsstandards zur Verfügung. Im Gegenzug erhält sie dafür eine Vergütung durch den Staat. Nach einem bestimmten Zeitraum endet die Konzession, und die Infrastruktur fällt an den Staat zurück. Wie bei der Schweizer Wasserkraft.

Was ist mit den Folgekosten von Betrieb und Unterhalt? Es besteht die Gefahr, dass wir überstürzt Infrastrukturen bauen und dann kein Geld mehr haben, um Angebote wie den Viertelstundentakt zu finanzieren.
Betrieb und Unterhalt müssen mitgerechnet werden, egal wer finanziert.

Warum schaffen wir es nicht mehr, Ausbau und Unterhalt von Infrastruktur auf die Reihe zu kriegen?
Ein Grund ist, dass wir in der Schweiz schon eine stark optimierte Infrastruktur haben. Das macht Entwicklungen komplex. Ein weiterer sind Bürokratie und Regulierung, die Bauprojekte verzögern. Schliesslich spielt die Politik eine Rolle. Der politische Wille zur Umsetzung von Projekten und deren Sinnhaftigkeit gehen nicht immer Hand in Hand.

  TA / Mitteilung BR zum Weitmann-Bericht

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Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten an die Preisentwicklung per 1.1.2026

9. Oktober 2025 By pwirth in Aktuarielles Tags: Masszahlen

Auf den 1. Januar 2026 werden die seit 2022 laufenden Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule erstmals an die Preisentwicklung angepasst. Der Anpassungssatz beträgt 2,7 %.

  Mitteilung BR

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Rückspiegel

Politik im Vermietungsgeschäft
Die Basler PK will mit ihren Immobilien in Genf eine angemessene Rendite erzielen. Das stört die Linke. Link

OAK auf dem Holzweg
Die Oberaufsicht will sich mit der risikobasierten Aufsicht einen alten Traum verwirklichen. Experte Roger Baumann hält nichts davon. Link

Bloss keine Reform
Die SGK-N wagt mit zwei BVG-Änderungen einen neuen Reformanlauf. Der ASIP reagiert heftig. Link

inter-pension not amused
Die OAK will den Handlungsspielraum der Sammelstiftungen noch weiter engen. Ihr Verband wagt ein skeptisches Räuspern. Link

Novas Erbe
Mathieu Erb folgt auf Colette Nova im BSV. Link

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