pw. “Der SGB hat nachgerechnet. Dazu haben wir die gesamten Beiträge an die AHV mit den Beträgen verglichen, die in einen Fonds der privaten Vorsorge einbezahlt werden müssten, um die gleiche Rente wie in der AHV zu erhalten. Die Resultate zeigen: der allergrösste Teil der Bevölkerung hat dank der AHV viel mehr Geld zum Leben als bei einer privaten Vorsorge.”
Diese Schlagzeile einer SGB-Medienmitteilung wurde in zahlreichen Blättern widerspruchslos abgedruckt. Der SGB ist im Gleichschritt mit der SP gegen die nicht kollektivistische und nicht endlos subventionierte und nicht auf massiver Umverteilung beruhende Säule 3a. Die geplante Flexibilisierung wird mit allen Mitteln bekämpft und Propaganda für das neuste Sonderangebot einer 13. Rente gemacht. Für den SGB ist die AHV die Wundertüte, aus welcher mit geringen Beiträgen beliebige Leistungen hervorgezaubert werden können. Was fehlt, holt man sich bei den “Reichen”, mit Steuern und Subventionen. Scheinbar gratis.
Man lese die Analyse von W.C Hug et.al, um sich von den gewerkschaftlichen Schalmeienklängen nicht in Trance versetzen zu lassen.

SGK. Die ersten neun Jahrgänge von Frauen, die vom höheren AHV-Referenzalter betroffen sind, sollen einen sozial abgestuften Rentenzuschlag zwischen 100 und 240 Franken pro Monat erhalten. Mit dieser Ausgleichsmassnahme für die Übergangsgeneration kommt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) dem Nationalrat entgegen.




Bluewin. Der Nationalrat will vom Bundesrat Aufschluss darüber erhalten, wie die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern bei der AHV und der Unfallversicherung behoben werden kann. Er hat dazu mit 116 zu 48 Stimmen ein Postulat von Yvonne Feri (SP/AG) überwiesen.