Die AHV schliesst das Geschäftsjahr 2021 mit einem positiven Umlageergebnis von 880 Mio. Franken ab. Dieses Ergebnis bestätigt den bereits im Jahr 2020 beobachteten Anstieg. Es ist hauptsächlich auf die zusätzliche Finanzierung von rund 2 Milliarden zurückzuführen, welche die Schweizer Stimmberechtigen anlässlich der Volksabstimmung zur Vorlage Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) im Mai 2019 angenommen hatten.
Das positive Anlageergebnis des AHV-Ausgleichsfonds (1652 Millionen) wurde vor dem Hintergrund einer starken nationalen und internationalen wirtschaftlichen Erholung im Jahr 2021 erzielt. Auch die Zinszahlungen der IV für ihre Schulden gegenüber der AHV trugen leicht zum Betriebsergebnis bei. Sie beliefen sich im laufenden Jahr auf 51 Millionen Franken und waren damit gleich hoch wie im Vorjahr, da sowohl Schuldhöhe als auch Zinssatz (0.5 %) unverändert blieben.
Somit weist das Betriebsergebnis für die Sozialversicherung für das Jahr 2021 einen Gewinn von 2,5 Mrd. Franken aus.
Fabian Schäfer schreibt in der NZZ: “Die Diskriminierung der Männer ist offensichtlich. Doch wie lässt sie sich politisch beheben: mehr Geld für die Witwer – oder weniger für die Witwen? Das Parlament versucht wieder einmal, das Problem zu lösen.”
Die kinderlose und voll berufstätige Firmenchefin erhält eine zeitlich unlimitierte Witwenrente – der Hausmann und Vater hingegen geht leer aus, sobald das jüngste Kind volljährig wird: Die Ungleichbehandlung ist offensichtlich. Das sieht auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte so, wobei der abschliessende Entscheid in dieser Sache noch aussteht. Unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens stellt sich innenpolitisch die Frage, wie sich die heutige Regelung noch erklären lässt.
Gar nicht. Darin besteht politisch bereits seit Jahren weitherum Einigkeit. Umstritten ist jedoch, wie die Lösung des Problems aussehen soll. Die Leistungen der Witwen zu kürzen, ist politisch schwierig; die Leistungen der Witwer zu erhöhen, ist teuer. Und die Finanzlage der AHV verschlechtert sich ohnehin gerade erheblich, weil nun sukzessive die grossen Babyboomer-Jahrgänge pensioniert werden. (…)
An den unbefristeten Witwenrenten für Mütter will man nicht rütteln. Stattdessen gab es in der Kommission einen (knappen) Vorentscheid für die Idee, Eltern unabhängig vom Geschlecht gleich zu behandeln. So würden auch Witwer weiterhin Renten erhalten, nachdem ihr jüngstes Kind volljährig geworden ist. Zudem fand ein Vorstoss eine Mehrheit, der auch ledigen Paaren Zugang zu Witwen- und Witwerrenten verschaffen würde.
Ob dies auch im Parlament mehrheitsfähig wäre, ist unklar. SVP und FDP dürften auf eine kostenneutrale Lösung pochen. Den Ausschlag werden wohl die Mitte-Partei und die GLP geben. Die spannende Frage ist, ob es die Mehrheit wagen wird, im Gegenzug zu den Verbesserungen für die Männer gewisse Kürzungen bei den Witwen vorzunehmen.
pw. Daniel Lampart, Ökonom des Gewerkschaftsbunds, kritisiert die AHV-Studie der UBS, vermag allerdings deren bedenkliche Zahlen nicht zu widerlegen. So verlegt er sich auf seine persönliche Auslegung des Begriffs Generationensolidarität, zieht zur Verdeutlichung die Situation des Robinson Cruseo heran und unterstellt der Bank kommerzielle Motive für ihre Untersuchung. Das ist ziemlich fadenscheinig, um nicht zu sagen absurd, und ändert nichts an der Tatsache, dass wir den nächsten Generationen eine gewaltige Schuldenlast aufbürden, welche mit der neuesten Initiative für eine 13. Rente nochmals vergrössert würde. Lampart schreibt:
Die jungen und beruflich Aktiven erhielten die Basis ihres Wohlstandes geschenkt. Ohne dieses Erbe wären sie Robinson Crusoes. D.h. sie müssten alles aus dem Nichts erarbeiten, um überleben zu können. Was dieses Erbe der Eltern und Grosseltern wert ist, ist schwer zu quantifizieren. Man könnte dabei auf den heutigen Durchschnittslohn abstützen, der rund 110’000 Fr. pro Jahr beträgt. Eine Wirtschaft mit Robinson Crusoes würde nur einen Bruchteil davon erwirtschaften und verdienen. Die Robinson Crusoes würden vielmehr ums Überleben kämpfen. (…)
Dass die UBS die AHV kritisiert, ist nicht neu. Im Gegenteil: Die finanzielle Lage der AHV wird Jahr für Jahr in der Publikation zur «Generationengerechtigkeit» dramatisiert. Für die Diskussion über die AHV wäre es aber besser, wenn die UBS-Leute ihre wahren Beweggründe offenlegen würden. Nämlich, dass es sie stört, wenn die Topverdiener mehr in die AHV einzahlen als sie an Rente beziehen. Und dass es für die UBS attraktiver ist, wenn die SchweizerInnen private Altersvorsorgeprodukte kaufen als wenn die AHV ausgebaut wird.
Hansueli Schöchli kommentiert die Studie der UBS zur Finanzierungssituation der AHV.
In vielen Fällen macht die versteckte Subvention etwa die Hälfte der AHV-Rente aus. Kein Wunder, ist die AHV «populär». All dies will im Schweizer Politikzirkus kaum einer hören und schon gar nicht selber sagen. Irritierenderweise stören ab und zu ein paar Ökonomen den Bundesberner Gottesdienst. Zu diesen zählen Bernd Raffelhüschen vom Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg im Breisgau und eine Ökonomengruppe der UBS. Diese Spielverderber haben am Donnerstag ihre neusten Rechnungen zur Generationenbilanz der AHV vorgelegt.
Der erste Kernbefund: Die AHV hat nach geltendem Recht ungedeckte Checks für über 900 Milliarden Franken ausgestellt. Das heisst, die Rentenversprechen übersteigen die künftigen Einnahmen der AHV um diesen Betrag. Künftige Deckungslücken sind in dieser Rechnung mit einem realen Zinssatz von 2,1 Prozent auf den heutigen Barwert heruntergebrochen; eine Deckungslücke von 100 Franken in zwölf Monaten entspräche somit in dieser Rechnung einem Barwert von etwa 98 Franken.
Das Ergebnis der Rechnungen heisst: Für eine nachhaltige AHV müssen Reformen das Verhältnis zwischen künftigen Einnahmen und Ausgaben um über 900 Milliarden Franken verbessern. Der Betrag entspricht der gesamten Wertschöpfung in der Schweizer Volkswirtschaft innert etwa 15 Monaten. Solche Reformen wären happig, aber machbar. Dafür braucht es zum Beispiel eine schrittweise Erhöhung des ordentlichen Rentenalters auf schätzungsweise 68 oder eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3 bis 4 Prozentpunkte auf 11 bis 12 Prozent.
Die UBS macht das, was der Bundesrat verweigert: Eine Langfrist-Analyse der finanziellen Verfassung der AHV vorzulegen. Dass die Bank zudem für ihre Untersuchungen ein Deutsches Institut beizieht (Freiburg i.Br.) spricht ebenfalls Bände. Jetzt wurde eine neue Studie unter dem Titel “Die Zukunft der AHV” vorgestellt, und sie enthält keine erquickliche Lektüre. Die 1. Säule steht vor riesigen Problemen. Auch die voraussichtlich im Herbst zur Abstimmung gelangende Reform kann lediglich eine gewisse Linderung verschaffen, aber sie nicht lösen. Die kumulierte Finanzierungslücke sinkt damit lediglich von 900 Mrd. auf ca. 650 Mrd. Alle Reformen, auch die AHV 21 belasten primär die jüngere Generation. Wie lange sie das mit sich machen lässt?
In der Mitteilung der UBS heisst es dazu:
Die Anzahl Personen mit Alter ab 65 Jahren wird in der Schweiz bis 2040 um etwa 51 Prozent ansteigen, die Anzahl der Personen im Erwerbsalter dagegen wird gemäss dem mittleren Szenario der Bevölkerungsprognose des Bundesamts für Statistik (BFS) im gleichen Zeitraum praktisch stagnieren. Das untergräbt den Mechanismus des Umlageverfahrens der 1. Säule. Die AHV-Rentenversprechen übersteigen laut aktueller Gesetzgebung die künftigen Einnahmen um circa 126 Prozent des Schweizer Bruttoinlandprodukts (BIP) oder etwa 900 Milliarden Franken (in Preisen von 2019).
Berücksichtigt man das Vermögen des AHV-Ausgleichsfonds, das mit fast 50 Milliarden Franken auf den ersten Blick enorm erscheint, aber angesichts der Verpflichtungen schnell aufgebraucht sein wird, sprechen wir immer noch von einer Nachhaltigkeitslücke von etwa 120 Prozent des BIP. Wer diese Kosten tragen soll, ist eine Frage der gesellschaftlichen Perspektive in Bezug auf die Altersvorsorge.
Hinter den impliziten Schulden stecken zu hohe Leistungsversprechen, denn die derzeitige Gesetzgebung sagt jedem heute lebenden Altersjahrgang im restlichen Lebensverlauf mehr Leistungen aus der 1. Säule zu, als sie ihm im Gegenzug an Zahlungsverpflichtungen auferlegt. Seit 2014 übersteigen die laufenden Ausgaben der AHV die laufenden Einnahmen. Das Jahr 2020 und wenige weitere Folgejahre werden wieder ein positives Umlageergebnis ausweisen, vor allem durch das Inkrafttreten der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF), die zusätzliche Beiträge in die Kassen einzahlen, allerdings nur für eine kurze Zeitspanne. Somit sind Reformen unerlässlich.
CHSS. Die Wahrnehmung der IV ist über die Jahre (Befragungen 2012–2021) ziemlich stabil geblieben. Mehrheitlich wird die IV von den Arbeitgebenden mit positiven Attributen beschrieben. 35 % der befragten Unternehmen nehmen die Invalidenversicherung hauptsächlich als eine Partnerin/Unterstützerin wahr. 33 % sehen in ihr eine kompetente Anlaufstelle für Fragen rund um beeinträchtigte Mitarbeiter.
Es gibt aber auch kritischere Wahrnehmungen. Ein Fünftel (20 %) der befragten Unternehmen sieht in der Invalidenversicherung eine komplizierte Institution, knapp ein Fünftel eine wenig Bekannte / eine Unbekannte (18 %) und 6 % sehen in der IV primär eine Geldgeberin. Auffällig ist zudem, dass die Wahrnehmung der IV über alle Regionen, Sektoren und Unternehmensgrössenklassen hinweg relativ einheitlich ist.
Allerdings wird die IV eher als Partnerin/Unterstützerin gesehen, je grösser ein Unternehmen ist. Bei den grössten Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden sehen 57 % die IV als Partnerin/Unterstützerin, während dieser Anteil bei den kleinsten Unternehmen mit vier bis neun Mitarbeitenden nur bei 31 % liegt.
BFS. Die Sozialleistungen beliefen sich im von der Covid-19-Pandemie geprägten Jahr 2020 auf 206 Milliarden Franken, was einem Anstieg von 20,4 Milliarden Franken gegenüber 2019 entspricht (real +11,1%). Dieser Anstieg ist grösstenteils auf Leistungen im Bereich Arbeitslosigkeit, inkl. Kurzarbeit und Corona-Erwerbsausfallentschädigung, zurückzuführen (+14,1 Milliarden Franken). Die Bereiche Alter sowie Krankheit und Gesundheitsversorgung trugen mit zusätzlichen 2,7 bzw. 2,5 Milliarden Franken bei.
Mitg. compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO) schliesst das Jahr 2021 mit einer Nettorendite auf dem Anlagevermögen von 5.28 % und liegt leicht über dem Vorjahresniveau (5.22 %). Das Vermögen beläuft sich auf insgesamt 40’882 Millionen Franken, gegenüber 38’543 Millionen Franken vor einem Jahr.
Das gesamte Vermögen besteht aus dem Anlagevermögen, das bei 38’682 Millionen Franken lag (35’060 Millionen Franken Ende 2020), und den flüssigen Mitteln (Tresorerie), die sich auf 2’200 Millionen Franken beliefen (3’483 Millionen Franken Ende Vorjahr). Im zweiten Pandemiejahr und im Gegensatz zu 2020 hat sich eine globale Erhöhung der Liquidität nicht mehr als notwendig erwiesen. Mit den Einnahmen verfügte compenswiss über ausreichend liquide Mittel, um ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen zu können, ohne dabei einen Teil ihrer Anlagen verkaufen zu müssen.
Libera hat die Ausgabe 2022 ihrer Übersicht über die Sozialversicherungen und die berufliche Vorsorge publiziert. Neben den aktuellen Datenangaben und Grenzwerten enthält sie auch eine Darstellung der grundlegenden Regelungen und Zusammenhänge.
Auf den 1. Januar 2022 tritt die Weiterentwicklung der IV und somit auch das stufenlose Rentensystem in Kraft. Damit ist die wichtigste Änderung in den Schweizer Sozialversicherungen bereits genannt. Gestützt auf die Mitte November 2021 verfügbaren Informationen, gibt der nachfolgende Beitrag auf CHSS einen Überblick über die Änderungen, die 2022 anstehen.
Andreas Zeller schreibt auf Penso über die selten beachtete Umverteilung zwischen unterschiedlichen Zivilständen.
Zusammenfassend kann gesagt werden: In der AHV sind es die verheirateten Frauen und Mütter, die dank Erziehungsgutschriften, Verwitwetenzuschlag und Ehegattensplitting im heutigen Recht sehr gut fahren oder anders gesagt, privilegiert sind. Wer jedoch keine Kinder hat und deshalb keine beitragslosen Erziehungsgutschriften angerechnet bekommt und wer ledig ist und nie einen Verwitwetenzuschlag in Anspruch nehmen kann, für den liegt die Messlatte um je eine maximale Altersrente zu erhalten, deutlich höher. Und das gilt für Frauen wie für Männer.
Wenn also überhaupt eine Gruppe von Frauen aufgrund der geplanten Erhöhung des Rentenalters Anspruch auf Ausgleichsmassnahmen haben sollte, dann wären es am ehesten die Alleinstehenden ohne Kinder, die jeden Beitragsfranken selbst erarbeiten und berappen müssen. Sie haben im heutigen System – zusammen mit den ledigen Männern – das Nachsehen.
In mehreren Aargauer Gemeinden müssen Betroffene heute noch ihr Altersguthaben auflösen, um Sozialhilfeschulden zurückzuzahlen. Geht es nach dem Regierungsrat, soll dieses Vorgehen künftig nicht mehr erlaubt sein. Die Gemeinden haben bis Ende Januar Zeit, sich zu dieser Änderung im Sozialhilferecht zu äussern.
Um die Begrenzungsinitiative der SVP zu bekämpfen, wurde rasch eine neue Sozialversicherung eingeführt. Jetzt zeigt sich: Die Nachfrage ist äusserst bescheiden – trotz Corona-Krise, schreibt Adrian Schmid in der Sonntags-Zeitung.
Ein Ansturm sieht anders aus: vier bewilligte Renten in der Stadt Zürich, keine einzige in den Kantonen Zug und Glarus, vier in Basel-Stadt und zwölf im Kanton Bern. Seit Juli können Arbeitslose über 60 Jahre, die ausgesteuert werden, Überbrückungsleistungen beantragen. Seither sind schweizweit rund 460 Gesuche eingereicht worden, in 108 Fällen wurde die Rente bewilligt. Dies zeigt eine Umfrage bei den Vollzugsstellen in den Kantonen. Als die Vorlage im Parlament verabschiedet wurde, ging man von jährlich 3400 Bezügerinnen und Bezügern aus.
«Die Nachfrage hält sich gelinde gesagt in Grenzen», sagt Andreas Dummermuth, Präsident der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen, die in der Regel zuständig sind. Als Grund für das geringe Interesse macht Dummermuth die gute Situation auf dem Arbeitsmarkt verantwortlich. «Aus der gesundheitlichen Krise ist zum Glück keine wirtschaftliche und soziale Krise entstanden.» Es gebe so viele offene Stellen wie noch nie, und die Zahl der Arbeitslosen sowie Sozialhilfebeziehenden sei stabil.
BFS. Im Jahr 2019 bezogen 682’551 Personen ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung, eine Rente der Invalidenversicherung oder Leistungen der wirtschaftlichen Sozialhilfe. 32’291 Personen (4,7%) davon erhielten innerhalb des Jahres Leistungen aus mehreren Systemen. 2019 war damit zum zweiten Mal in Folge ein Rückgang der jährlichen SHIVALV-Gesamtbezugsquote im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen (von 12,6% in 2018 auf 12,3% in 2019). Der Rückgang ist dabei allein auf eine Abnahme bei der Quote der Taggeldbeziehenden in der ALV zurückzuführen, blieben doch die Bezugsquoten der Sozialhilfe und der IV stabil.
In Ergänzung zu unserem Kurzkommentar über das neue SGB-Papier das aufzeigt, dass Sparen viel weniger bringt als die AHV, hat Werner C. Hug nun das notwendige Zahlenmaterial zusammen gestellt. Klar wird, wie es die AHV fertig bringt, das Wunder zu vollbringen. Das Material für den scheinbaren Free Lunch holt sich die 1. Säule aus allen möglichen Quellen und mit international einzig dastehenden Solidaritätsleistungen und Umverteilungsströmen. Hug schreibt:
Der am KOF ausgebildete Ökonom Daniel Lampart muss gar nicht auf komplizierte Bar-Rentenberechnungen zurückgreifen, um zu beweisen, dass die AHV für die kleinen Einkommen rentabler ist, als das Sparen mit eigenem Konto über die Pensionskasse. Die Solidarität in der AHV ist politisch so gewollt. «Die Reichen brauchen die AHV nicht, aber die AHV braucht sie». (alt Bundesrat Hans-Peter Tschudi). Die Solidarität hat aber ihre Grenzen.
Wir haben mit den aktuellen Zahlen bewiesen (siehe F+W https://www.fuw.ch/!aSPAaAA ), dass ein durchschnittliches nach Zivilständen gewichtetes Einkommen von rund 53’000 Franken während 44 Jahren schon heute genügt um eine Maximalrente von 2390 Franken pro Monat zu erhalten.
Also mit AHV-Beiträgen von heute 8,7 Prozent bezahlt von Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden über 44 Jahre (im Umlageverfahren ohne Zinseszins) 203’000 Franken in die AHV einbezahlt. Dafür erhält man eine Rente (22 Jahre) von total 631’000 Franken. Wie ist das möglich?