SGK-N. Die Kommission beriet die Vorlage zur Stabilisierung der AHV (AHV 21; 19.050) durch, wartet aber vor der Gesamtabstimmung noch Berechnungen zu den finanziellen Konsequenzen ab. Wie der Bundesrat und der Ständerat will die Mehrheit der Kommission das Referenzalter für Frauen in vier Schritten auf 65 Jahre anheben (mit 17 zu 8 Stimmen). Sie sieht jedoch mit 18 zu 7 Stimmen für die ersten sechs Jahrgänge der betroffenen Frauen grosszügigere Ausgleichsmassnahmen vor als der Bundesrat und der Ständerat, welche die ersten neun Jahrgänge berücksichtigen.

Jene Frauen, welche die Rente bis zu drei Jahre vorbeziehen möchten, sollen gemäss dem Modell der SGK-N in den meisten Fällen noch weniger hohe Kürzungen in Kauf nehmen müssen, als dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Und jene Frauen, die bis zum gesetzlichen Referenzalter erwerbstätig sind, sollen einen Zuschlag auf die Rente erhalten: 150 Franken pro Monat bis zu einem massgebenden durchschnittlichen Einkommen von 57 360 Franken, 100 Franken bis zu einem Einkommen von 71 700 Franken und 50 Franken bei einem höheren Einkommen.

  Mitteilung SGK-N / NZZ