pw. Der Ständerat hat es fertig gebracht, die BVG-Revision in die Einigungskonferenz zu führen, und damit möglicherweise den Absturz des Geschäfts noch im Parlament zu provozieren. Dabei geht es nicht um grundsätzliche Fragen im klassischen Links/Rechts-Schema, sondern um Details der Höhe technischer Parameter und die Verbuchung von Einkäufen. Das ist vermutlich dem Wahljahr zuzuschreiben, in welchem FDP und Mitte sich als besonders sozial präsentieren möchten. Herausgekommen ist das, was Reto Leibundgut in der IZS-Diskussion als “schlechtes Handwerk” bezeichnete.
Die vom SR verlangte Zuordnung von Einkäufen soweit möglich im obligatorischen Teil (bei gesplitteten Kassen) ist solange abzulehnen, als der Umwandlungssatz und damit die Zinsgarantien im Obligatorium und Ueberobligatorium soweit auseinander liegen. Die Folge wäre eine deutlicher Verschlechterung der Finanzierungssituation der Kassen. Für viele Experten wäre eine solche Vorschrift allein schon Grund genug, die Revision abzulehnen. Aber offenbar ist es ihnen nicht gelungen, die Politiker zu überzeugen.

  
(sda) Der Ständerat will den Höchstbetrag für Einzahlungen in die Säule 3a nicht erhöhen. Anders als zuvor der Nationalrat hat er am Mittwoch eine entsprechende parlamentarische Initiative des Berner SVP-Nationalrats Erich Hess abgelehnt. 
  
Der Pensionskassenverband hält in einer Mitteilung zum Vorgehen der SGK-S bei der BVG-Reform fest: