Parlamentarische Initiative; Eingereicht von Christian Dandrès, SP:

Die Bestimmungen über die Sammelstiftungen in der beruflichen Vorsorge sind so zu ändern, dass:

a. alle Personen, die im Rahmen der obligatorischen beruflichen Vorsorge bei einer Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung versichert sind, eine einzige Risikogemeinschaft bilden, ungeachtet dessen, dass sie bei verschiedenen Arbeitgebern angestellt sind; von den günstigeren Risikoprämien, die sich aus der grösseren Zahl der Versicherten ergeben, sollen gleichmässig alle Arbeitgeber profitieren;

b. jeder Rabatt, den eine Versicherungsgesellschaft einem Versichertenkollektiv einer Sammelstiftung gewährt, im prozentualen Verhältnis der individuellen Prämien gleichermassen allen anderen Versichertenkollektiven dieser Sammelstiftung gewährt werden muss;

c. die Überschussanteile (Art. 37 Abs. 3 VAG und Art. 153 Abs. 2 AVO) einzig entsprechend dem anteiligen Deckungskapital, ohne Berücksichtigung des Schadenverlaufs und des Verwaltungsaufwands, zugeteilt werden.

  Parl. Initiative