pw. Der Ständerat hat es fertig gebracht, die BVG-Revision in die Einigungskonferenz zu führen, und damit möglicherweise den Absturz des Geschäfts noch im Parlament zu provozieren. Dabei geht es nicht um grundsätzliche Fragen im klassischen Links/Rechts-Schema, sondern um Details der Höhe technischer Parameter und die Verbuchung von Einkäufen. Das ist vermutlich dem Wahljahr zuzuschreiben, in welchem FDP und Mitte sich als besonders sozial präsentieren möchten. Herausgekommen ist das, was Reto Leibundgut in der IZS-Diskussion als “schlechtes Handwerk” bezeichnete.

Die vom SR verlangte Zuordnung von Einkäufen soweit möglich im obligatorischen Teil (bei gesplitteten Kassen) ist solange abzulehnen, als der Umwandlungssatz und damit die Zinsgarantien im Obligatorium und Ueberobligatorium soweit auseinander liegen. Die Folge wäre eine deutlicher Verschlechterung der Finanzierungssituation der Kassen. Für viele Experten wäre eine solche Vorschrift allein schon Grund genug, die Revision abzulehnen. Aber offenbar ist es ihnen nicht gelungen, die Politiker zu überzeugen.

Auch bei der zweiten verbliebenen Differenz, die nun in der Einigungskonferenz zu beseitigen ist, geht es scheinbar um Fragen sozialer Gerechtigkeit und Grosszügigkeit, deren vom SR vorgeschlagene Beantwortung aber exakt das Gegenteil bewirkt. Mangelnde Einsicht und fehlendes Verständnis für die Mechanik der 2. Säule sind festzustellen oder eben “schlechtes Handwerk”.

Die Kompensationsmassnahmen unter Ausschluss des Anrechnungsprinzips – wie es der NR ursprünglich wollte – macht die Revision unnötig teuer und führt insbesondere mit dem tiefen Koordinationsabzug (20%) und der Senkung der Eintrittsschwelle zu einem Leistungsausbau, der so nie geplant war, sondern von vielen der Neuversicherten mit geringen Verdiensten gar nicht gewünscht werden dürfte.

Zudem führt das vom SR beschlossene System zu einer deutlichen Verschlechterung der Renten von Bezügern mittlerer und höherer Einkommen in Kassen mit geringem Umhüllungsgrad. Die Berechnungen von BSV und c-alm haben das klar aufgezeigt. Die ursprüngliche Lösung des NR (mit Anrechnungsprinzip) hätte zu weitaus ausgeglicherenen Resultaten geführt

Das Fazit, contre coeur: Viele werden sich – wenn auch mit anderen Gründen – den Gewerkschaften bei der Ablehnung dieser Revision anschliessen. Entweder schon im Parlament, sonst an der Urne.