arbeitgeberDer Arbeitgeberverband zeigt sich befriedigt mit dem Resultat der BVG-Reform und sieht die Zielsetzung “insgesamt erfüllt”. Der Verband schreibt:

In der Schlussabstimmung haben die eidgenössischen Räte die Reform der zweiten Säule angenommen. Damit geht ein zäher und langandauernder politischer Prozess zu Ende, den auch die Arbeitgeber stark mitgeprägt haben. Nun steht fest: Man mag sich über den Weg gestritten haben, die Zielsetzungen der Reform sind aber allesamt erfüllt.

Bei einem Marathon sind bekanntlich die letzten Kilometer die schlimmsten. Ähnlich zäh gestalteten sich auch die finalen Diskussionen zur Reform der beruflichen Vorsorge (BVG). Nach über zweijähriger Beratung in den eidgenössischen Räten war am Ende gar eine Einigungskonferenz notwendig, um die verbleibenden Differenzen aus dem Weg zu räumen. Mit der Schlussabstimmung am letzten Tag der Frühjahrssession hat das Leiden aber ein Ende gefunden: National- und Ständerat haben die Vorlage mit deutlicher Mehrheit angenommen.

Dem Reformvorhaben liegen drei Zielsetzungen zu Grunde: Erstens soll der Mindestumwandlungssatz, mit dem die vorhandenen Altersguthaben in eine Rente umgewandelt werden, an die gestiegene Lebenserwartung angepasst werden. Zweitens wird der Sparprozess für zukünftige Altersrentnerinnen und -rentner so angepasst, dass sie trotz reduziertem Umwandlungssatz das bisherige Rentenniveau erreichen können.

Und drittens müssen die Grundlagen der beruflichen Vorsorge an die heutige Realität des Arbeitsmarktes angepasst werden. Stichworte sind hier Teilzeitanstellungen und Mehrfachbeschäftigungen, die zu tieferen Renten führen und von denen Frauen nach wie vor stärker betroffen sind. Eine Gesamtbetrachtung der verabschiedeten Vorlage macht klar: Diese Ziele werden allesamt erreicht.

Aus Sicht der Arbeitgeber ist das Resultat daher sehr zu begrüssen. Zusammen mit den Gewerkschaften hatten sie die Vorlage ursprünglich erarbeitet und dem Bundesrat vorgelegt. Dieser überwies den Vorschlag an das Parlament, das ihn an verschiedenen Stellen angepasst und mit Blick auf die politische Machbarkeit optimiert hat. Allerdings: Die Arbeitgeber sind nicht mit allen Bestimmungen im Detail einverstanden und erwarten mit über 2 Milliarden Franken pro Jahr deutliche Mehrkosten für den Werkplatz Schweiz.

Es gilt aber, ähnlich wie bei der AHV, aus dem ewigen Reformstau herauszufinden und die berufliche Vorsorge an die neuen Realitäten anzupassen. Dazu sind Kompromisse nötig. Umso unverständlicher sind die seit Wochen zu vernehmenden Referendumsdrohungen der Linken: Wer die berufliche Vorsorge tatsächlich verbessern will, hat jetzt eine Chance. Es gilt, Farbe zu bekennen.

  SAV