imageIn der NZZ gibt Fabian Schäfer einen bunt bebilderten Ueberblick über Inhalt und Folgen der vom Parlament verabschiedeten BVG-Reform. Er hält fest:

Das Spezielle an der Vorlage ist, dass sie sich während 15 Jahren auf praktisch alle Angestellten und Firmen in diesem Land finanziell auswirken wird, dass gleichzeitig aber die konkreten Folgen sehr individuell sind. Mehr noch: Sie widersprechen teilweise jeder Intuition. Man nehme zwei Personen: Mona und Lisa, beide 55 Jahre alt, beide verdienen gleich viel. Wer meint, sie seien gleich betroffen, irrt. Es kann ohne weiteres sein, dass Mona dank der Reform lebenslang einen Rentenzuschlag von 200 Franken erhält und Lisa nicht.

Oder man nehme Hans und Ueli, beide 25-jährig, beide verdienen 55 000 Franken im Jahr. Gut möglich, dass Hans fortan zusammen mit seinem Arbeitgeber jeden Monat 150 Franken mehr in seine Pensionskasse einzahlen muss als bisher, während Ueli davon verschont bleibt.

Entscheidend ist neben Lohn und Alter die jeweilige Pensionskasse (PK). Genauer gesagt: ihr Ausbaustandard. Die Welt der PK ist sehr divers. Das Gesetz gibt nur das Minimum vor: Auf welchem Teil des Lohns muss ein Angestellter mit seinem Arbeitgeber Beiträge abliefern, um seine Rente zu finanzieren? Und wie hoch müssen diese Lohnabzüge mindestens sein? (…)

Fazit: Am ehesten ist die Reform für über 50-Jährige mit tieferen PK-Guthaben interessant. Problemlos zustimmen können zudem die Pensionierten, die gar nicht betroffen sind. Ob das für eine Mehrheit an der Urne reicht? Das Referendum von links ist Formsache, die Abstimmung dürfte im März 2024 stattfinden.

  NZZ