Im Dezember 2009 wurde die parlamentarische Initiative “Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen” eingereicht. Dazu hat die WAK-N im Januar dieses Jahres zwei Vorentwürfe und einen erläuternden Bericht publiziert. Innerhalb des Kommission bestand primär Uneinigkeit darüber, ob auch die Umsatzabgabe auf Versicherungsprämien abgeschafft werden sollen. Um die Meinung der betroffenen Branchen und Kreise zu ermitteln, wurde eine Vernehmlassung durchgeführt, welche am 23. April abgelaufen ist.

Die KGASt, Konferenz der Geschäftsführer von Vorsorgeeinrichtungen, schreibt in ihrer Stellungnahme:

Vorsorgeeinrichtungen, Anlagestiftungen und compenswiss weisen schon seit Anfang 2000er Jahre darauf hin, dass die Belastung der Vorsorgegelder (erste und zweit Säule sowie Säule 3a) durch die Stempelabgabe im Widerspruch zu einer nachhaltigen Vorsorgefinanzierung steht und verlangen deshalb die Entlastung der Vorsorgegelder. Die gänzliche Abschaffung der Stempelabgabe wurde jedoch nicht gefordert.

Die Finanzierung der Altersvorsorge steht strukturellen und operativen Herausforderungen gegenüber. In operativer Hinsicht hilft das Erzielen von genügenden Kapitalerträgen, die Verpflichtungen der Vorsorgeeinrichtungen und der Sozialversicherungen zu erfüllen. Deshalb sollen Vorsorgegelder bevorzugt behandelt werden und darum sind die erste und zweite Säule sowie die Säule 3a nach dem politischen Willen von den direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden befreit.

Nach geltendem Recht werden aber inländische Vorsorgeeinrichtungen, Anlagestiftungen und inländische Einrichtungen der Sozialversicherung gemäss Art. 13 Abs. 3 bis 5 StG als Effektenhändler qualifiziert, dies stossenderweise im Gegensatz insb. zu ausländischen Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und ausländischenSozialversicherungen. Sie dürfen deshalb nicht als befreite Anleger im Sinne von Art. 17a StG behandelt werden.

  Vernehmlassung Stempelsteuer / Parl. Initiative Stellungnahme KGASt