Der Nationalrat hat in der Herbstsession 2021 der Motion ”Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstucken durch Personen im Ausland” (Lex Koller) zugestimmt. Danach werden Verschärfungen im Bereich des Hauptwohnungserwerbs, der allgemeinen Bewilligungsgründe, des Vermutungstatbestands hinsichtlich der ausländischen Beherrschung einer Gesellschaft und des Bewilligungsverfahrens vorgesehen. Solche weiteren Verschärfungen lehnt die KGAST ab. Sie stellt fest: Die heute geltenden Regelungen haben sich in der Praxis bewahrt, garantieren Rechtssicherheit und sind deshalb wichtig für die Schweizer Volkswirtschaft.