“Viele Jahre lang mussten die Pensionskassen mehr vom jährlichen Investmenterfolg den Rentnern zuschanzen als den versicherten Erwerbstätigen. Kumuliert sind es hochgerechnet um die 20 Prozentpunkte gewesen, bezogen auf den entsprechenden Teil des Pensionskassenvermögens. Jetzt geht es nach der rund 8%igen Investmentperformance 2021 in die Gegenrichtung”, schreibt Thomas Hengartner in der FuW.

Die Erwerbstätigen erhalten auf ihrem Teil des Kassenvermögens mehr als die Rentner auf ihrem. Diesem müssen die Kassen je nach gewählter Bilanzierung weiter jährlich 1 bis 2% zuschreiben, damit es für die Rentenzahlungen ausreicht. Auf den Pensionskassenguthaben der Erwerbstätigen sollte wesentlich mehr landen.

Eine Zinsgutschrift im Umfang der gesamten letztjährigen Anlageperformance sollte es sein, zumindest bei den gut situierten Kassen, fordert Jürg Schiller, Präsident des Vermögensverwalters VI Vorsorgeinvest. Auch wenn nun die Erwerbstätigen mehr bekommen, müsste diese Bevorteilung einige Jahre anhalten, um die Umverteilung von Anlageergebnissen der vergangenen Jahre zu kompensieren.

«Im Schnitt haben die Pensionskassen von 2012 bis 2020 dem Vermögensteil der Pensionierten insgesamt rund 5 Prozentpunkte mehr gutschreiben müssen als dem der Erwerbstätigen», sagt Kate Kristovic, Pensionskassenexpertin des Beratungsunternehmens Libera.

Hinzu kämen nochmals bis zu 18 Prozentpunkte, weil die Rentnerkapitalien für eine der Zinslage angepasste Bilanzierung aufgestockt werden mussten. Kristovic betont, das effektive Ausmass dieser Umverteilung sei von Pensionskasse zu Pensionskasse sehr unterschiedlich, abhängig von der Bilanzpraxis und dem Umfang gewährter Kompensationen.

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