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«Zwei-Klassen-Vorsorge» bei der UBS

17. Dezember 2025 By pwirth in Allgemein

Gemäss eines Berichts von Inside Paradeplatz erhalten die in der UBS-PK versicherten Angestellten der UBS eine Verzinsung von 7,5%, jene bei der CS-Kasse von 5%. Dazu schreibt Lukas Hässig: 

Es klingt für die meisten Versicherten wie eine Meldung aus dem Schlaraffenland. „Die PK UBS verzinst Ende 2025 die Altersguthaben mit 7,5%“, so der Titel einer internen Mitteilung. Der Satz gelte „für Versicherte der Pensionskasse der UBS (PK UBS)“, steht darunter – in fett gesetzter Schrift.

Damit ja keiner der übernommenen Credit Suisse auf den Gedanken kommt, dass er ebenfalls Anrecht auf die eindrückliche 7,5 Prozent Verzinsung aufs eigene Altersguthaben habe. Bei der CS-PK sind es nämlich deutlich weniger. 5 Prozent. (…)

Bis 2020 war von solch eindrücklichen Werte nichts zu sehen. Zwischen 2015 und 2020 betrug die jährliche Verzinsung der Altersguthaben zwischen 1,25 Prozent (2015) und 3,5 Prozent (2019).

Die CS-Versicherten sehen sich auch beim Umwandlungssatz im Hintertreffen. Per 2027 passt sich die PK der untergegangenen Grossbank dem Modell von „Siegerin“ UBS an.

Bei dieser seien die Umwandlungssätze „slightly lower“, schrieb die CS in diesen Tagen ihren Versicherten. Mit Folgen: „To cushion this difference, insured participants born from 1969 to 1976 will receive a one-time credit on 1 January 2027.“ Alle Jüngeren müssen die Verschlechterung selbst tragen.

Die UBS-PK schlägt das CS-Pendant, obwohl letztere einen höheren technischen Deckungsgrad ausweist. 127,9 Prozent sind es bei den „Blauen“, 125 Prozent bei den „Roten“. Trotzdem gehen die UBS-Versicherten auch 2026 mit einer höheren garantierten Verzinsung ins Rennen, nämlich mit 2,25 Prozent im Vergleich zu 2 Prozent bei der PK der CS.

  Inside Paradeplatz

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«Vollversicherung unter Druck»

17. Dezember 2025 By pwirth in Pensionskassen Tags: Asga, Vollversicherung

Das Medienportal «BusinessClass» hat ein Interview mit Felix Brandenberger, Mitglied der Asga-Geschäftsleitung, geführt. Dabei ging es um die Situation der Vollversicherung (eine Konkurrenz zum Asga-Modell), Fragen zum Wechsel der PK, der Transparenz oder zur Rolle der Broker. Zur Situation der Vollversicherung meint Brandenberger: 

«Die Vollversicherung in der beruflichen Vorsorge kommt zunehmend unter Druck. Hohe Kosten, Anlagenotstand, begrenzte Renditen und steigende Lebenserwartung machen sie für die Anbieter von Vollversicherungslösungen und die Unternehmen immer unattraktiver. Trotzdem bereichert die Vollversicherung die verschiedenen Vorsorgemodelle und bietet den Unternehmen, für welche die Werterhaltungsgarantie auf den Sparguthaben der Versicherten ein wichtiges Anliegen ist, eine sinnvolle und notwendige Ergänzung.

Aufgrund strenger regulatorischer Vorgaben, eines angespannten Zinsmarktes und des Kostendrucks der Unternehmen ist wohl davon auszugehen, dass das Vollversicherungsmodell auch in den nächsten Jahren unter Druck bleiben wird. Die Asga gibt praxisnahe Auskunft und beantwortet die wichtigsten Fragen, um Unternehmen und Versicherte bei der Orientierung in diesem komplexen Umfeld zu unterstützen.»

  BusinessClass

UBS erbt Blackrock-Mandat

17. Dezember 2025 By pwirth in Kapitalanlagen Tags: UBS

Blackrock ist für den niederländischen Pensionsfonds PME nicht mehr grün genug und vergibt einen Teil des Aktien-Mandats von 5,9 Mrd. Dollar an die UBS. Finews schreibt dazu: 

Die UBS kann sich über ein neues Vermögensverwaltungsmandat freuen. Die niederländische Pensionskasse PME, die Arbeitnehmer in der Metall- und Technologiebranche versichert, hat die jahrelange Zusammenarbeit mit dem US-Vermögensverwalter Blackrock beendet, wie es in einer Medienmitteilung vom Dienstag heisst.

Im Rahmen der Verwaltung des ESG-Indexportfolios habe man Blackrock als externen Vermögensverwalter neu bewertet. Man sei zu der Einschätzung gelangt, dass der Vermögensverwalter bei Themen wie dem Klimarisiko nicht mehr im besten Interesse von PME handelt. «Nach dieser Überprüfung haben wir beschlossen, unsere Beziehung zu Blackrock zu beenden», heisst es weiter.

Blackrock habe viele Jahre lang «qualitativ hochwertige Dienstleistungen» erbracht, darunter die Verwaltung von Geldmarktfonds. Man betrachte es aber nicht mehr als ein Unternehmen, das «unsere Vision optimal umsetzen» könne, erklärte der Pensionsfonds. Künftig soll das Aktienportfolio von zwei statt drei Vermögensverwaltern verwaltet werden.

  Finews

Berliner Zahnärztekasse verliert Hälfte des Vermögens

17. Dezember 2025 By pwirth in International Tags: Deutschland

Der Pensionsfonds der Berliner Zahnärzte muss voraussichtlich die Hälfte seines Anlagevermögens abschreiben. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Korruption. Das Handelsblatt schreibt:

Die Ermittlungen folgen auf Berichte mehrerer Medien, wonach der Pensionsfonds aufgrund von Fehlinvestitionen die Hälfte seines Vermögens in Höhe von 2,2 Milliarden Euro verloren habe. Die Zahlen seien vorläufig, eine endgültige Bewertung werde Anfang nächsten Jahres erwartet, berichtete der öffentlich-rechtliche Sender RBB unter Berufung auf den Leiter des Pensionsfonds VZB.

„Wir rechnen derzeit mit einem Verlust von rund der Hälfte unseres Anlagevermögens – etwa 1,1 Milliarden Euro zum 31. Dezember 2024“, erklärte ein Vertreter der VZB per E-Mail.  (…)

Mehr als 10’000 Zahnärzte in Berlin und dem umliegenden Bundesland Brandenburg sind Pflichtmitglieder der VZB und müssen monatlich bis zu 1500 Euro in die Kasse einzahlen, aus der sie nach ihrer Pensionierung ihre Renten beziehen sollen. Die VZB hat im April ihr Investmentteam ausgewechselt, und die neuen Mitarbeiter haben die Verluste aufgedeckt, über die zuerst der RBB berichtet hat.

  Handelsblatt

«Demografie ist stärker als Fleiss»

16. Dezember 2025 By pwirth in Arbeitgeber, Versicherte Tags: Rentenalter

Zur Sicherung unseres Wohlstands ist ein höheres Rentenalter notwendig, schreibt Patrick Chuard-Keller, Chefökonom des Arbeitgeberverbands in einem Beitrag auf der Website des Verbands. Dazu untersucht er die Alters- und Erwerbsjahre und vergleicht die Zahlen mit anderen europäischen Ländern. Seine Schlussfolgerung: Die Schweizer arbeiten nicht viel mehr als Bewohner anderer Länder, allerdings bei einem deutlich höheren Lebensstandard.

Dank der hohen Lebenserwartung sind Männer in der Schweiz lange in Pension. Im Schnitt rund 21 Jahre. In Deutschland sind es rund 19 Jahre, in Frankreich – dank tieferem Rentenalter – rund 23 Jahre.

Rechnet man nun aus, wie viele Jahre wir für ein Jahr in Rente arbeiten müssen, sieht die Bilanz so aus: In der Schweiz sind es rund 2,2 Arbeitsjahre pro Rentenjahr. Damit spielen wir in etwa in der gleichen Liga wie Deutschland und sind leicht vor Dänemark, Schweden oder den Niederlanden – noch vor den in diesen Ländern bereits beschlossenen Reformen.

In einer anderen Liga spielen nur Frankreich und Italien, wo wesentlich weniger Arbeitsjahre auf ein Rentenjahr kommen. Kein Zufall: Frankreich verfügt über ein Renten- und Sozialversicherungssystem am Anschlag – rein umlagefinanziert, bei alternder Bevölkerung und einem zu tiefen Rentenalter, was die Staatsverschuldung zusätzlich antreibt. Italien steht kaum besser da. Beide Länder sind warnende Beispiele dafür, was passiert, wenn Reformen zu spät oder zu zögerlich kommen. (…)

Zurück zur ursprünglichen Frage: Kann die Schweiz auf eine Erhöhung des Rentenalters verzichten, weil hierzulande mehr gearbeitet wird?

  1. Es wird gar nicht so viel mehr gearbeitet als in anderen europäischen Ländern. Arbeitsstunden sind in der Schweiz, wenn man die hohe Lebenserwartung und damit Rentenzeit einbezieht, ähnlich hoch wie in nördlichen Ländern. Und dies, wohlgemerkt, noch ohne, dass dort Reformen zur Erhöhung des Rentenalters voll greifen.
  2. Die etwas zahlreicheren Arbeitsstunden zahlen sich dank hohen Löhnen in einem hohen Lebensstandard vor und nach der Pensionierung aus.
  3. Soll dieser hohe Lebensstandard vor und nach der Pensionierung beibehalten werden, führt kein Weg an einer Erhöhung des Rentenalters vorbei. Die Schweiz ist kein Sonderfall. Auch ihr ist es nicht möglich, sich von grundlegenden demografischen Entwicklungen abzukoppeln. Seit 1948 liegt das Rentenalter der Männer unverändert bei 65 Jahren, während die Lebenserwartung ab 65 um rund acht Jahre gestiegen ist. Zugleich kamen 1948 noch 6,5 Arbeitstätige auf einen Rentner (heute 2,1) und die Anzahl Kinder pro Frau hat sich in derselben Frist halbiert. Um dieser Entwicklung in der Altersvorsorge zu begegnen, gibt es nur drei Stellschrauben: Höhere Abgaben (tieferer Lebensstandard für Erwerbstätige), weniger Leistung (tieferer Lebensstandard für Pensionierte) oder ein etwas höheres Rentenalter.

  Beitrag Chuard-Keller / NZZ

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Die Realität bei der Stellensuche im Alter

16. Dezember 2025 By pwirth in Versicherte Tags: Blick

Der Blick zeigt anhand eines  konkreten Falles  die Schwierigkeiten älterer Stellensuchender auf. Ein ernüchternder Bericht. 

Der Berner Franz Brunner (62) sucht seit über einem Jahr einen neuen Job. «Ich habe 150 Bewerbungen verschickt und nur Absagen bekommen», sagt er frustriert beim Treffen mit Blick. Dabei wäre er für vieles offen: Assistenz der Geschäftsleitung, kaufmännischer Spezialist oder Bankmanager. Auch punkto Arbeitsort ist er flexibel. 

Brunner wohnt in Aarburg AG und würde fast ins gesamte Mittelland oder bis ins Berner Oberland pendeln. «Ich bin auch IT-affin», betont er. Die Hoffnung verliert er nicht. (…)

Sein Verdacht: «Man sieht meinen Jahrgang und prüft das Bewerbungsdossier gar nicht weiter.» Direkt würde ihm das natürlich kein Arbeitgeber bestätigen. Telefonische Rückfragen bei Jobvermittlungsbüros haben ihm die Altersdiskriminierung jedoch bestätigt. «Dort sagte man mir, dass man mein Dossier nicht an die Auftraggeber schicken könne. Die würden keine Leute in meinem Alter wollen», so Brunner.

Jahrelang fuhr Brunner in seiner Karriere auf der Überholspur: Nach seinem Volkswirtschaftsstudium hat er mehrere Jahrzehnte in der Finanzbranche gearbeitet. Brunner war Chefökonom bei einer Privatbank, Standortleiter bei mehreren Banken und hat berufsbegleitend zwei universitäre Management-Abschlüsse absolviert – einen MBA und einen Executive MBA. Sein Rucksack ist prall gefüllt, trotzdem will ihm niemand eine Festanstellung bieten. (…)

Die Situation ist paradox: Bürgerliche Politiker träumen in den warmen Stuben im Bundeshaus immer wieder von einem höheren Rentenalter. Brunner kriegt die knallharte Realität jedoch am eigenen Leib zu spüren. «Wegen meines Alters gibt mir niemand eine Chance auf eine Vollzeitstelle», sagt er. (…)

Der Arbeitsmarkt sei dafür nicht offen, bestätigt Pascal Scheiwiller (Alexio). «Ältere Leute haben auf dem Arbeitsmarkt häufig mit Vorurteilen zu kämpfen. Man traut ihnen beispielsweise den Umgang mit den neusten Technologien nicht zu oder suggeriert eine eingeschränkte Veränderungsbereitschaft.»

 Eine Schweizer Eigenheit auf dem Arbeitsmarkt macht älteren Kandidaten das Leben zusätzlich schwer: «In der Rekrutierung herrscht eine Zero-Gap-Kultur vor. Wer nicht 100 Prozent zum gesuchten Profil passt, wird nicht eingestellt», so Scheiwiller. Und das Alter spielt im Suchprofil eine wichtige Rolle.

Das sind alles andere als Aussichten, die älteren Arbeitssuchenden Mut machen. Brunner will jedoch nicht aufgeben: «Ich bin flexibel und kämpfe um meine Chance.»

  Blick

 

 

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Falsche Reformrezepte

16. Dezember 2025 By pwirth in AHV-Reform Tags: ahv2030, Rentenalter, VZ Zentrum

In einem Interview mit dem Tages-Anzeiger äussert VZ-Experte Karl Flubacher Kritk an den Plänen des Bundesrats zur Altersvorsorge. Ein spricht von einem Sammelsurium, das selbst für Fachleute kaum mehr zu überblicken ist. Auszüge.

Herr Flubacher, der Bundesrat will Frühpensionierungen erst ab 63 ermöglichen. Hat Sie dieser Vorstoss überrascht?
Ja, durchaus. Zumal wir momentan in der Schweiz bereits ein Sammelsurium an Rezepten zur Sanierung der Altersvorsorge herumliegen sehen.

Ein Sammelsurium?
Genau. Es herrscht eine regelrechte Reformkonfusion. Bei der AHV läuft eine Revision, die das Rentenalter von Mann und Frau angleicht und Teilrenten einführt. Ab 2026 kommt die 13. AHV-Rente hinzu. Parallel wird diskutiert, ob Ehepaare höhere Renten erhalten sollen. Dann stehen noch Pensionskassenrevisionen im Raum, und ebenfalls besprochen wird eine Erhöhung der Besteuerung von Vorsorgegeldern. Selbst für Fachleute wird es anspruchsvoll, all das zu überblicken.

Aber was halten Sie konkret von den Plänen, den Vorbezug der zweiten und dritten Säule auf 63 zu verschieben.
Nicht viel. Ich sehe darin einen Eingriff in die Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger. In einem liberalen Land sollte doch jeder und jede möglichst frei entscheiden können, wie lange er oder sie arbeiten will. Frühpensionierung erst ab 63 ist der falsche Weg – auch weil Frühpensionierungen nicht immer freiwillig sind.

Sie sprechen von Frühpensionierungen, die verdeckte Entlassungen sind.
Ja. Heute werden viele Frühpensionierungen über Sozialpläne abgefedert – etwa bei Restrukturierungen. Ein 61-Jähriger, der seinen Job verliert, kann sich so frühpensionieren lassen und wird finanziell geschützt. Mit der neuen Regelung wäre das nicht möglich.

Wie das?
Die Realität zeigt: Wer mit 60 den Job verliert, findet in der Regel keine neue Stelle mehr. Weil er bald wieder weg ist. Und weil er teurer ist als ein jüngerer Arbeitnehmer. Was passiert mit diesen Leuten, wenn sie nicht mehr in die Frühpensionierung ausweichen können? Das ist nicht wirklich durchdacht. Hinzu kommt ein weiterer problematischer Punkt.

Welcher?
Wer beispielsweise mit 62 entlassen wird, könnte gar keine Rente mehr beziehen. Sein Pensionskassenguthaben würde auf ein Freizügigkeitskonto ausgelagert – und daraus ist nur Kapitalbezug möglich, nie eine Rente. Auch diese Einschränkung der Wahlfreiheit wäre erheblich.
Frühpensionierung ist für den Mittelstand ein attraktiver Lebensentwurf.

Würde der Vorschlag des Bundesrates diesen gesellschaftlichen Konsens aufbrechen?
Ich denke schon. Die Verschiebung auf ein Mindestalter von 63 käme einer Bevormundung gleich. Auch wenn es einen Anteil erzwungener Frühpensionierungen gibt – viele sagen sich doch: Sechzig ist das neue fünfzig, und ich wähle deshalb die Frühpensionierung. Wenn sich das jemand leisten kann, ist das ein berechtigter Wunsch. Womöglich haben diese Leute auf dieses Ziel hin gespart, womöglich bewusst auf Kinder verzichtet. Weshalb will der Staat dies nun erst ab 63 erlauben?

Um das Rentensystem zu retten, heisst es.
Dafür gäbe es bessere Lösungen.

Welche?
Der Staat sollte das Arbeiten über das Pensionsalter hinaus attraktiver machen. Genauso wie es Leute gibt, die sich vor dem Referenzalter pensionieren lassen, gibt es andere, die über 65 hinaus arbeiten möchten. Heute lohnt sich das für viele jedoch schlicht nicht.

Weshalb?
Wer nach 65 weiterarbeitet, zahlt weiterhin AHV-Beiträge, erhält aber nur unter Umständen zusätzliche Leistungen. Man könnte diese Beiträge streichen oder deutlich senken. Ebenso könnte man steuerliche Anreize schaffen. Man sollte es den Leuten überlassen, ob sie früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden wollen – und sich dafür allenfalls freiwillig einschränken – oder ob sie länger als üblich arbeiten möchten.

Würde die spätere Frühpensionierung wenigstens den Fachkräftemangel lindern?
Ich glaube nicht. Die Personalpolitik der Unternehmen wird sich nicht ändern, ob die PK-Rente mit 58 oder erst mit 63 bezogen werden kann. Firmen entlassen ältere Mitarbeitende nicht deshalb, weil sie früh in Rente gehen könnten, sondern weil sie sie als zu teuer oder zu wenig flexibel einschätzen. Und Fachkräftemangel entsteht ja nicht nur, weil sich ein paar 60-Jährige vorzeitig zurückziehen, sondern weil vor allem zu wenig Nachwuchs nachkommt. Die Vorstellung, man könne den Arbeitsmarkt stabilisieren, indem man den Vorbezug erschwert, halte ich für eine Illusion.

Sie sagten, es gebe ein Sammelsurium an Reformen bei der Altersvorsorge. Wie sähe eine stringente Reform aus?
Es gibt Länder, die bereits ein Rentenalter 67 kennen, und die Schweiz wird kaum umhinkommen, das Referenzalter irgendwann zu erhöhen – um zwei oder drei Jahre. Die demografische Entwicklung ist eindeutig, die Gesellschaft wird älter, die Lebenserwartung nimmt zu. Zusätzlich sollte man, wie erwähnt, Anreize schaffen für Leute, die über das reguläre Rentenalter hinaus arbeiten wollen. Dazu gehört, dass möglichst viele Unternehmen Teilpensionierungen ermöglichen.

  Tages-Anzeiger

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Embarras de Richesse

16. Dezember 2025 By pwirth in Pensionskassen Tags: Rentnerkassen

Der Blick schreibt über die überreiche Swissair-Pensionskasse und deren Schwierigkeiten, das viele Geld sinnvoll an die schwindende Zahl ihrer Rentner zu verteilen.

Derzeit hat die Allgemeine Pensionskasse (APK) der Swissair rund 2500 Rentenbezüger. Viele von ihnen sind ältere Semester, schliesslich ist das Grounding fast ein Vierteljahrhundert her – und deshalb profitieren viele von Umwandlungssätzen, die deutlich über 7 Prozent liegen.

Die Sätze sind im Vorsorgereglement festgelegt und klettern mit zunehmendem Alter auf maximal 7,65 Prozent. Was die Swissair-PK besonders lukrativ macht: Die Kassen sind prall gefüllt, das gesamte PK-Vermögen beläuft sich auf 1,09 Milliarden Franken. Und dank einer starken Rendite stieg der Deckungsgrad im letzten Jahr nochmals an – auf 127,3 Prozent. 2021 waren es sogar noch 138,1 Prozent.

2024 bekamen sie 6 Zusatzrenten, insgesamt also 18 Monatsrenten.Ein Zustupf, an den sich die Swissair-Pensionäre mittlerweile gewöhnt haben. Vor vier Jahren gab es insgesamt sogar 23 Monatsrenten. Mitunter bekommen sie jetzt mehr, als sie früher aus den Büros an Lohn mit nach Hause gebracht haben. 

Das ganze Geld bringt aber auch ein Problem mit sich: Weil viele Rentenbezüger eben schon etwas in die Jahre gekommen sind, sinkt die Zahl der Mitglieder wegen Todesfällen deutlich.

In den letzten Jahren betrug der Rückgang jeweils rund 5 Prozent. Es stellt sich also die Frage, wie die PK-Milliarde fair unter den Verbliebenen verteilt werden kann. 

APK-Präsident Peter Ramel, ehemaliger Finanzchef der Swissair, hat deshalb eine Zukunftsplanung eingeleitet. «Unser Experte erstellt für uns einen Businessplan für die nächsten zehn Jahre, der uns Hinweise auf eine nachhaltige Ausschüttungspolitik gibt», sagte er im letzten Jahr zur «Handelszeitung».

Diese Finanzplanung ist dringend notwendig, wie 2017 eine interne Studie ergeben hat: Ohne einen solchen Businessplan dürfte das verbleibende PK-Vermögen im Jahr 2073 an die dann übrig gebliebene Person gehen. Die Summe: 400 Millionen Franken.

  Blick

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Migros PK: Zins 7,25%

15. Dezember 2025 By pwirth in Pensionskassen Tags: MPK

Ab 1. Januar 2026 werden die Altersguthaben und die Zusatzkonti der MPK mit 7,25 Prozent verzinst. Die laufenden Alters-, Hinterlassenen-, Invaliden- und Kinderrenten mit Rentenbeginn vor dem 1. Januar 2026 werden um 1,5 Prozent erhöht.

Im Rahmen der Anlagestrategie 2025 wurde ein neuer Index eingeführt, der Unternehmen bevorzugt, die aktiv zur nachhaltigen Transformation beitragen. Die Umstellung erfolgte bereits im März 2025. YTD erzielte die Pensionskasse eine Performance von 6,2 Prozent auf dem Gesamtvermögen.

Restrukturierungen innerhalb der Migros-Gruppe führten 2025 zu Teilliquidationen, die rund drei Prozent des Vermögens betrafen. Dank solider Renditen entwickelte sich das Gesamtvermögen dennoch positiv und stieg bis Ende November leicht auf 30,3 Milliarden Franken.

  Mitteilung Migros

Noch rasch «Tausende sparen»

15. Dezember 2025 By pwirth in Medien, Versicherte Tags: 20 Minunten

Auf 20 Minuten gibt Fabian Pöschl Tipps, was man vor dem Jahreswechsel finanziell noch alles tun und überprüfen könnte oder sollte, falls nicht schon geschehen. Das geht von der 3. Säule, über die Krankenkasse bis zum Fixkosten-Check. 

  20 Minuten

Sozialversicherungsstatistik 2025

11. Dezember 2025 By pwirth in Statistik Tags: Sozialversicherung

In der Gesamtrechnung 2023 stiegen die Einnahmen der Sozialversicherungen um 3,2% und die Ausgaben um 4,1%. Der Einnahmenanstieg ist vor allem auf das Wirtschaftswachstum sowie deutlich höhere Krankenkassenprämien zurückzuführen.

Der deutliche Ausgabenanstieg hängt unter anderem mit der Anpassung der AHV/IV-Renten an die wirtschaftliche Entwicklung zusammen. Zudem trugen stark steigende Ausgaben der Beruflichen Vorsorge dazu bei, indem weiterhin geburtenstarke Jahrgänge pensioniert wurden.

Hinzu kamen höhere Ausgaben der Krankenversicherung infolge neuer Therapien und Medikamente sowie der zunehmenden Alterung der Bevölkerung. Das Ergebnis der Gesamtrechnung belief sich auf 24,0 Milliarden Franken.

  Mitteilung BR /   Statistik

Umstrittene BR-Pläne für Mindestalter zum Rentenbezug

11. Dezember 2025 By pwirth in AHV-Reform Tags: ahv2030, Rentenalter

Gemäss der Leitlinien zur Reform AHV 2030 soll das Mindestalter für die Leistungen aus der 2. und 3. Säule auf 63 Jahre steigen, um Anreize für die Weiterbeschäftigung nach Alter 65 zu schaffen. Dagegen formiert sich Widerstand. Der Blick schreibt: 

Das Mindestalter für die Altersleistungen der zweiten und dritten Säule soll auf 63 Jahre steigen, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) auf Anfrage von cash.ch schreibt: «Der Bezug der Altersleistungen aus 2. Säule und Säule 3a soll frühestens ab Vollendung des 63. Altersjahres möglich sein.»

Gleichlautendes hatten Branchenvertreter zuvor berichtet – dass es eine Frühpensionierung in Zukunft erst ab 63 geben solle. Die Neuerung geht auf die Leitlinien zur Reform «AHV 2030» zurück, welche die finanzielle Lage der AHV für den Zeitraum 2030 bis 2040 festigen und das Sozialwerk an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen soll.

In der Verlautbarung zu den Reform-Leitlinien war der Baustein, der die berufliche Vorsorge in der zweiten Säule und das private Alterssparen in der dritten Säule betrifft, enthalten. Allerdings liess die Formulierung der Landesregierung Interpretationsspielraum: Das Mindestalter, ab dem Versicherte ihre Altersleistung beziehen können, soll «mit der AHV harmonisiert werden», heisst es in der Medienmitteilung.

Worauf dies hinauslaufen soll, war sogar unter Fachleuten unklar. «Was genau ist mit der Harmonisierung gemeint?», hatte etwa Finanzexperte Iwan Brot auf der Online-Plattform «Linkedin» geschrieben.

Sollen nun also die Regeln der AHV an die Regeln der zweiten und dritten Säule angepasst werden? Dann würde das Alter für den AHV-Bezug von heute 63 auf 60 oder gar 58 sinken. Oder soll es umgekehrt sein: Dass die Regeln der zweiten und dritten Säule an die Regeln der AHV angepasst werden?

Dann würde das entsprechende Alter in allen Säulen des Vorsorgesystems künftig 63 betragen – und nicht mehr 58 beziehungsweise 60, wie es aktuell in der zweiten und dritten Säule ist. (…)

Dass aufgrund der BSV-Bestätigung inzwischen Klarheit besteht, ruft Vertreter der Pensionskassen auf den Plan. «Die Möglichkeit, sich ab 58 pensionieren zu lassen, ist in vielen Lebensläufen fest verankert – etwa nach langen Erwerbsbiografien, gesundheitlichen Belastungen oder familiären Verpflichtungen. Eine verbindliche Anhebung auf 63 würde diesen Gestaltungsspielraum deutlich einschränken», schreibt Nico Fiore, Geschäftsführer des Pensionskassenverbandes Interpension.

Seine Sorge geht mitunter dahin, dass es nicht alle Personen schaffen, bis 63 erwerbstätig zu bleiben. Wer aus gesundheitlichen oder arbeitsmarktbedingten Gründen früher ausfalle, habe weniger Schutz und müsse sich mit tieferen Renten abfinden. (…)

Laut dem BSV gibt es ein Aussprachepapier. Demnach habe ein höheres Mindestrentenalter keine finanziellen Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge beziehungsweise das System der Pensionskassen. Fiore sieht in Massnahmen wie den angedachten Reputationsrisiken für die zweite Säule.

  Blick/Cash

 

 

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Swisscanto Flex: «einfaches Modell statt Wahldschungel»

11. Dezember 2025 By pwirth in Pensionskassen Tags: Sammelstiftungen

In einer Medienmitteilung gibt die Swisscanto Flex Sammelstiftung Verbesserungen ihrer Rentenleistungen bekannt. Es sind dies die Erhöhung des Umwandlungssatzes von 5,1 auf 5,25 Prozent und die Einführung eines Rentenschutzes. Man wolle ein einfaches Modell statt einen «Wahldschungel» und ein «Signal in der politischen Debatte» setzen, heisst es. Dazu wird ausgeführt: 

Bislang erhielten Ehepartnerinnen und Ehepartner im Todesfall einer rentenbeziehenden Person eine Hinterbliebenenrente. Neu kommt zusätzlich ein Rentenschutz hinzu: Stirbt eine Person in den ersten zehn Jahren nach der Pensionierung beziehungsweise vor Vollendung des 75. Altersjahres, wird die Differenz zur Altersrente als einmalige Kapitalleistung ausbezahlt.

Die Leistungen aus dem Rentenschutz gehen an die Begünstigten gemäss Reglement. Im Fall unverheirateter Personen wird der nicht verbrauchte Rententeil als einmalige Kapitalleistung an die Hinterbliebenen gemäss Begünstigungsordnung ausbezahlt.

«Wir erleichtern unseren Versicherten die Entscheidung zwischen Kapital oder Rente», sagt Urs Ackermann, Geschäftsführer der Swisscanto Flex Sammelstiftung. «Wer eine Rente wählt, hat die Gewissheit, dass im tragischen Fall eines frühen Todes ein Teil der nicht bezogenen Leistungen bei den Hinterbliebenen ankommt.»

Vom neuen Rentenschutz profitieren Neurentnerinnen und Neurentner ab 1. Januar 2026 sowie bereits pensionierte Personen, sofern sie noch keine zehn Jahre Rente beziehen und noch nicht 75 sind. Für Rentenbezügerinnen und -bezüger, die bereits über zehn Jahre Rente erhalten oder älter als 75 Jahre sind, gelten die Neuerungen nicht.

Parallel zur Einführung des Rentenschutzes erhöht die Swisscanto Flex Sammelstiftung den Umwandlungssatz für Männer im ordentlichen Rentenalter 65 von 5,1% auf 5,25%. Ab 1. Januar 2026 gelten damit für Frauen und Männer im gleichen Alter identische Sätze. Dies führt bei Männern zu leicht höheren neuen Altersrenten und stärkt die Gleichbehandlung in der 2. Säule, ohne die finanzielle Stabilität der Sammelstiftung zu gefährden.

Im Markt sind heute Modelle verbreitet, bei denen Versicherte zwischen einer höheren Rente ohne Rückgewähr und einer tieferen Rente mit Rückgewähr wählen können. Die Swisscanto Flex Sammelstiftung geht bewusst einen anderen Weg: Der Rentenschutz ist automatisch in jeder Altersrente enthalten und erfordert keine zusätzliche Entscheidung – und keine Einbusse beim Umwandlungssatz. Die Anpassungen werden aus der Stiftung finanziert; für die Versicherten entstehen keine zusätzlichen Kosten.

  Swisscanto Flex-Mitteilung

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UBS PK-Performance November 2026

9. Dezember 2025 By pwirth in Index, Kapitalanlagen Tags: UBS PK-Performance

Monatlicher Durchschnitt, gleichgewichtet, nach Gebühren

Die Pensionskassen im UBS- Sample erzielten im November nach Abzug von Gebühren eine durchschnittliche Performance von 0,52%, wobei sie bei einzelnen Pensionskassen zwischen -0,25% und 1,68% betrug. Die Rendite seit Jahresbeginn liegt bei 5,4% und die annualisierte Rendite seit der Lancierung der UBS Pensionskassen-Performance im Jahr 2006 bei 3,30%.

  UBS PK-Performance

UBS Sorgenbarometer: Altersvorsorge auf Platz 3

9. Dezember 2025 By pwirth in Umfrage, Versicherte Tags: UBS Sorgenbarometer

Die Top-Sorgen 2025/2024

(UBS) Die Schweizer Bevölkerung blickt mit zunehmender Besorgnis auf die globalen Entwicklungen: Geopolitische Konflikte, steigende Lebenshaltungskosten und ein schwindendes Vertrauen in politische Institutionen prägen die Stimmungslage. Das zeigt das aktuelle UBS Sorgenbarometer, das seit 49 Jahren den Puls der Schweizer Stimmberechtigten misst und seit 1995 von gfs.bern erhoben wird.

Mit 45% bleibt das Gesundheitswesen – insbesondere die Krankenkassenprämien – auch 2025 mit Abstand die grösste Sorge der Bevölkerung. Auf Platz zwei folgt der Umweltschutz bzw. der Klimawandel (31%), an dritter Stelle die Altersvorsorge (30%). Trotz jüngster Reformen, etwa der Einführung der 13. AHV-Rente, bleibt die finanzielle Absicherung im Alter ein Dauerbrenner.

  UBS Sorgenbarometer

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Kommentar

Rückspiegel

Politik im Vermietungsgeschäft
Die Basler PK will mit ihren Immobilien in Genf eine angemessene Rendite erzielen. Das stört die Linke. Link

OAK auf dem Holzweg
Die Oberaufsicht will sich mit der risikobasierten Aufsicht einen alten Traum verwirklichen. Experte Roger Baumann hält nichts davon. Link

Bloss keine Reform
Die SGK-N wagt mit zwei BVG-Änderungen einen neuen Reformanlauf. Der ASIP reagiert heftig. Link

inter-pension not amused
Die OAK will den Handlungsspielraum der Sammelstiftungen noch weiter engen. Ihr Verband wagt ein skeptisches Räuspern. Link

Novas Erbe
Mathieu Erb folgt auf Colette Nova im BSV. Link

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