Mehr Freiheiten–mehr Risiken
Wegen neuer internationaler Rechnungsvorschriften übertragen Konzerne zunehmend Anlagerisiken auf die Versicherten. Besserverdienende gewinnen dadurch Anlage-Freiheiten in der zweiten Säule. Allerdings steigen auch die Verlustrisiken, schreibt Michael Ferber in NZZ Equity. Viele Versicherte wüssten allerdings gar nicht, dass es seit dem Jahr 2006 bei vielen Kassen Möglichkeiten gibt, die Anlagestrategie für ihre Vorsorgegelder in der zweiten Säule mitzubestimmen. Auf die Teile von Löhnen oberhalb der Summe von 125’280 Fr. dem Anderthalbfachen des BVG-Maximallohns, bieten einige Vorsorgeeinrichtungen Versicherten Wahlfreiheit bei der Geldanlage. Besonders bekannt wurde der Fall der PK Novartis.
Die angebotenen Produkte sind unter dem Namen «1e-Vorsorgepläne» bekannt, schreibt Ferber, da sie im Artikel 1e der Verordnung über die berufliche Vorsorge (BVV 2) geregelt sind. Uneigennützig agierten die Unternehmen und ihre Vorsorgeeinrichtungen mit solchen Plänen jedoch nicht. Damit entledigten sie sich starrer Pensionsverpflichtungen und übertragen Anlagerisiken auf die Versicherten. Änderungen bei der internationalen Rechnungslegung setzen die Konzerne unter Druck, im überobligatorischen Bereich der zweiten Säule solche «reinen Beitragsprimatspläne» mit freier Wahl der Anlagestrategie anzubieten. Diese entsprechen in vielerlei Hinsicht den aus den USA bekannten «401k»-Plänen, meint Ferber.
Die Betriebsergebnisse 2011 von AHV, IV und EO
Die AHV schliesst das Jahr 2011 mit einem Betriebsergebnis von 988 Millionen Franken ab, auf einem deutlich tieferen Stand als im Vergleichsjahr 2010 (1’891 Millionen). Diese Differenz ist sowohl auf das rückläufige Umlageergebnis (2011 war ein Rentenanpassungsjahr) als auch auf ein gegenüber dem Vorjahr geringeres Anlageresultat zurückzuführen. Das Resultat aus der Versicherungstätigkeit (Umlage) trägt mit 321 Millionen, dasjenige der Anlagen mit 368 Millionen, und die vom Bund bezahlten IV Zinsen mit 299 Millionen zum Betriebsergebnis bei.
Das Umlageergebnis (-23 Millionen) und das Betriebsergebnis (-3 Millionen) der IV sind fast ausgeglichen, die Verbesserungen gegenüber dem Vorjahr sind markant; dies wurde in erster Linie dank der Zusatzfinanzierung via Mehrwertsteuer und der Übernahme der Schuldzinsen der IV durch den Bund möglich. Das Umlageresultat der EO hat sich aufgrund der Beitragserhöhung wesentlich verbessert. Es schliesst mit einem Überschuss von 92 Millionen ab (Vorjahr Defizit von 618 Millionen). Das Anlageresultat verbessert das Ergebnis leicht. Das Betriebsergebnis beläuft sich auf 97 Millionen.
NZZ: “Seilziehen um BVK-Sanierung”
Die SVP kritisiert die Sanierung der Pensionskasse BVK als «Trickserei». Die übrigen Fraktionen haben für die Kritik ein gewisses Verständnis. Doch sie wollen das Problem rasch lösen, schreibt die NZZ. In den anderen Fraktionen dürfte die SVP kaum Unterstützung finden, meint das Blatt. Sie räumen zwar ein, die finanzrechtliche Seite der Angelegenheit sei unbefriedigend. Doch niemand sieht Alternativen. «Wir haben ein grosses Problem, das wir rasch lösen müssen», sagt FDP-Fraktionschef Thomas Vogel. Vom PUK-Bericht sei nichts zu erwarten, was für die Sanierung entscheidend sei. «Saniert werden muss sowieso», sagt auch SP-Fraktionschef Raphael Golta, «wer auch immer wofür verantwortlich ist.»
Banken bremsen Hypo-Vergabe mit PK-Geld
Wegen Überhitzung am Liegenschaftenmarkt verschärfen Kreditinstitute ihre Vergabepraxis – selbst die bisher als freizügig geltende Raiffeisen, schreibt Newsnet. Die Stellungnahme auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch/Newsnet zur Hypothekenvergabe-Praxis bei der Raiffeisenbank ist knapp, aber brisant: «Im Hinblick auf eine teilweise Überhitzung des Immobilienmarktes akzeptieren wir 2. Säule-Gelder nur zurückhaltend. Wir sind dazu übergegangen, mehr echte Eigenmittel zu verlangen – nämlich mindestens 15 Prozent der Investitionssumme. Eine Mehrheit der Raiffeisenbanken verlangen aber bereits 10 Prozent oder mehr. Weitere Überlegungen (…) sind im Gang.»
Doch die Raiffeisen steht keineswegs alleine da, es zeichnet sich eine mögliche Trendwende in der Branche ab: «PK-Gelder sind kein Risikokapital», stellte jüngst der neue Chef der Berner Kantonalbank (BEKB), Hanspeter Rüfenacht, gegenüber der «Finanz und Wirtschaft» klar. Hintergrund für diese Aussage war eine Praxisänderung der BEKB vom letzten Sommer, wonach man Gelder aus der Pensionskasse nicht mehr als «echte» Eigenmittel für den Erwerb eines Eigenheims akzeptiere.
Ähnliches tut sich laut einem Bericht der «SonntagsZeitung» auch bei der Aargauer Kantonalbank. Kunden dieser Bank müssten neu 10 statt 5 Prozent «echte Barmittel» mitbringen. Will heissen, von den üblichen 20 Prozent Eigenmittel für das Eigenheim muss die Hälfte selber erspartes Geld sein, also entweder 3.-Säule-Geld oder Barguthaben, und nicht Pensionskassengeld. Adrian Wenger (VZ) erklärt, warum sich die Bank beim «selber Ersparten» besser abgesichert fühlen kann. «Das sind Leute, die beweisen, dass sie sparen können und ihr Budget im Griff haben.» Im Hypothekenmarkt ist man nicht mehr bereit, Kunden zu bedienen, die an die Grenzen gehen, sogenannte Schwellenhaushalte.
Previs senkt UWS und wechselt zum Beitragsprimat
Die Pensionskasse Previs hat sich an die sozialpolitisch heissen Eisen gewagt. Die Pensionskasse versichert die Angestellten von 400 bernischen Gemeinden, Kirch- und Burgergemeinden, 100 Heimen und Kliniken und über 200 anderen Institutionen. Die Previs zählt 16000 aktive Versicherte und gut 4000 Rentner. Ohne Aufhebens hat der Stiftungsrat bereits letztes Jahr zwei folgenschwere Entscheide gefällt, heisst es im Bund: Der Umwandlungssatz sinkt von 7,4 auf 7 Prozent und 2013 auf 6 Prozent. Für die zwei Drittel der Versicherten im Beitragsprimat bestimmt dieser Wert die Höhe der Rente in Bezug auf das angesparte Alterskapital.
Die Previs begründet den Entscheid mit der steigenden Lebenserwartung. Innerhalb der letzten zehn Jahre sei diese bei 65-jährigen Männern um 1,4 Jahre, bei Frauen um 1 Jahr gestiegen, sagt der Leiter Vorsorge Claudio Zulauf. Die zweite grosse Änderung betrifft jenen Drittel der Previs-Versicherten, die noch im Leistungsprimat versichert sind. Auch die Previs hat jetzt entschieden, ab 2015 das Leistungsprimat nicht mehr anzubieten. Die rund 400 Arbeitgeber, die ihre Angestellten heute noch so versichern, müssen bis dann auf das Beitragsprimat umstellen.
Hinweise für mehrfach Beschäftigte
Immer mehr Erwerbstätige arbeiten für mehrere Arbeitgeber. Das führt zu Unklarheiten punkto Arbeitszeit, Altersvorsorge und Unfallversicherung, heisst es in 20 Minuten. Bereits 315’000 Erwerbstätige in der Schweiz arbeiten für mehrere Arbeitgeber gleichzeitig. Damit belegt die Schweiz gleich nach Skandinavien einen Spitzenplatz in Europa. Der Anteil Mehrfacharbeitender steigt bei den Frauen besonders stark an. Mehreren Stellen zu haben, bringt aber Unklarheiten mit sich.
Punkto Pensionskasse wird für jede Beschäftigung einzeln geprüft, ob Sie den Mindestlohn für die obligatorische Versicherung von 20’880 Franken erreichen. Nur dann sind Sie obligatorisch versichert. Allerdings dürfen Unternehmen bei jeder einzelnen Stelle den so genannten Koordinationsbetrag darauf abziehen; was Sie deutlich schlechter stellt als Arbeitnehmer mit demselben Lohn, die bei einer einzigen Firma angestellt sind. Unter Umständen können Sie sich aber freiwillig einer Pensionskasse anschliessen.
SonntagsBlick: “So einfach ist das Pensionskassen-Melken”
Werner Vontobel beschreibt im SonntagsBlick, wie einfach es ist, mit Einkäufen in die Pensionskasse massiv Steuern zu sparen und dann von zu hohen Umwandlungssätzen nochmals zu profitieren. Es betrifft dies etwa ausländische Manager mit hohen Salären, die in höherem Alter in der Schweiz eine Stelle antreten. Vontobel schreibt: “Leider gibt es Gesetze und Paragrafen, die geradezu zum Missbrauch einladen. Ein Beispiel ist Artikel 79 b des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge. Danach «darf die Vorsorgeeinrichtung den Einkauf bis zur Höhe der maximalen reglementarischen Leistung in die Pensionskasse ermöglichen.» Solche Einkäufe können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Das funktioniert beispielsweise so: Ein 55-jähriger deutscher Manager tritt eine Stelle mit einem Salär von 500 000 Franken an. Da der Kadermann bisher nicht in der Schweiz gearbeitet hat, darf er- 79 b sei Dank – rund zwei Millionen in die Pensionskasse nachzahlen beziehungsweise sechs Jahre lang je 330000 Franken von der Steuer abziehen. Damit spart er rund 600 000 Franken Steuern in der Schweiz. Falls er die Nachzahlung aus unversteuerten Geldern finanziert und sie auf diese Weise «wäscht», spart er eine weitere Million (Straf-)Steuern im Heimatland.
Damit nicht genug: Mit 63 lässt sich unser Kadermann vorzeitig auf Rente setzen. Wegen der viel zu hohen Umwandlungssätze muss die Kasse seine gut drei Millionen Sparguthaben mit rund 4,5 Prozent verzinsen, obwohl sie selbst bloss etwa 1,8 Prozent Rendite erzielt. Damit kassiert er eine lebenslange Rente von 6750 Franken monatlich. Artikel 79 b bietet also die perfekte Handhabe, einen groben Fehler im Pensionskassen-System maximal zu nutzen. Der Kreis der potenziellen Profiteure ist zwar klein, wird aber von Steuerspezialisten bestens beraten. Und die Hebelwirkung ist gross. Im Schnitt nimmt der eingekaufte Kadermann mit jeder Rente 15 Normalverdienern den Zinsertrag auf ihren viel bescheideneren Sparguthaben weg.”
Ausbildung zum Solvenztest
Die Einführung des Schweizer Solvenztestes (SST) und die Ausgestaltung von Solvency II erfordern spezifisches Fachwissen seitens der Versicherungsunternehmen. Der Schweizerische Versicherungsverband hat gemeinsam mit der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften ein neues Certificate of Advanced Studies (CAS) erarbeitet, welches das politische und rechtliche Umfeld der Versicherungswirtschaft vertieft analysiert und aktuelle regulatorische Entwicklungen für die Schweiz und die EU aufzeigt. Schwerpunkte bilden das Risikomanagement und die Corporate Governance. Das CAS richtet sich an Fach- und Führungskräfte sämtlicher Bereiche und startet am 5. Oktober 2012.
Kennzahlen der Pensionskassenstatistik 2004–2010
Das Bundesamt für Statistik hat eine reich illustrierte Information mit Uebersichtsdaten über die Entwicklung der 2. Säule in den Jahren 2004 bis 2010 publiziert. Die Studie kann als pdf heruntergeladen oder aber gratis als Print beim BFS bestellt werden. Sie enthält eine Vielzahl von Tabellen und farbigen Grafiken, die einen vielfältigen Einblick in die berufliche Vorsorge erlauben. So erfahren wir, dass etwa die Zahl der Vorsorgeeinrichtungen in der erwähnten Periode von 2935 auf 2265 zurück gegangen ist, dabei die registrierten von 2307 auf 1897. Gleichzeitig stieg die Zahl der aktiv Versicherten von 3,2 Mio. auf 3,7 Millionen, jene der Bezüger von Altersrenten von rund 474’000 auf 600’000.
100 Tage BR Berset–Bemerkungen zu 1. und 2. Säule
An einer Pressekonferenz hat sich Bundesrat Alain Berset zu den wichtigsten Themen in seinem Departement geäussert. Neben 1. und 2. Säule kamen auch IV, KVG, Ausbildung und Kultur zur Sprache. Zur Altersvorsorge sagte er u.a.: “L’un de nos objectifs doit être de renforcer la confiance chancelante dans l’AVS et le deuxième pilier en créant toute la transparence nécessaire quant aux responsabilités, aux sources de financement et aux facteurs de coûts. Lorsque l’on s’attaque à des réformes de ce genre, il ne faut pas seulement envisager des mesures du côté des prestations. L’une des raisons pour lesquelles les gens n’ont plus tellement confiance dans nos œuvres sociales est qu’ils pensent qu’ils ne recevront pas les prestations promises. Nous devons analyser les possibilités qui nous permettront de maintenir le niveau des prestations et d’apporter des améliorations adaptées aux groupes-cibles.
Für diese Arbeiten haben wir noch etwas Zeit: Die AHV braucht in den nächsten Jahren keine zusätzlichen Mittel. Und dieses Zeitfenster wollen wir nutzen. Bis Mitte dieses Jahres werden weitere Studien zur Finanzierung der AHV vorliegen. Und noch bis Ende April läuft die Anhörung zum Bericht über die Zukunft der 2. Säule. Alle diese Studien und Ergebnisse sind wichtig als Basis für die dringend notwendige politische Diskussion. Sie werden im Herbst von uns mehr dazu hören.”
Weltreise statt Altersvorsorge
Immer mehr Menschen in der Schweiz lassen sich bei der Pensionierung ihre Vorsorgegelder auszahlen. Doch das ist nicht risikolos. Denn wer keine sinnvolle Anlagestrategie hat, läuft Gefahr, zu verarmen. Der Bund will nun Gegensteuer geben, schreibt der Landbote.
Besonders deutlich zeigt sich diese Entwicklung am Beispiel der SBB-Pensionskasse. «Gegenüber dem Jahr 2006 ist allein der Anteil der Neupensionierten mit teilweisem Kapitalbezug um rund 50 Prozent gestiegen», sagt SBB-Sprecher Reto Kormann auf Anfrage. «2011 haben bereits 21,3 Prozent der Neupensionierten vom teilweisen Kapitalbezug Gebrauch gemacht.»
In seinem aktuellen Bericht über die Zukunft der 2. Säule hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) jedoch nicht allein die Neurentner im Blick: «Barauszahlung, Vorbezug und Kapitalbezug laufen der 3-Säulen-Konzeption beziehungsweise dem Versicherungsgedanken zumindest im Obligatorium zuwider.» Die Gelder würden immer weniger für die Vorsorge verwendet, heisst es weiter. Es bestehe deshalb die Gefahr, dass künftig immer mehr Pensionierte in die Armut abglitten und somit den Sozialstaat belasteten.
Die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge stellt deshalb gleich mehrere Lösungsvorschläge zur Diskussion. Ihnen allen gemein ist, dass sie den Kapitalbezug von Altersguthaben beschränken wollen
Von solchen Vorschlägen halten aber die Pensionskassen hierzulande nichts. «Aus der Optik des Schweizerischen Pensionskassenverbandes braucht es keine Anpassung», meint deren Direktor Hanspeter Konrad. «Insbesondere wäre auch eine Einschränkung des reglementarischen Handlungsspielraums, zum Beispiel zur Erweiterung der Kapitalbezugsmöglichkeiten, falsch.» An der Liberalisierung im BVG-Bereich solle festgehalten werden, fordert Konrad gemäss Landbote mit Nachdruck.
Berner PVK verliert Geld mit Beteiligungsgesellschaft
Der Verwaltungsrat der Zürcher Beteiligungsgesellschaft New Value tritt zurück. Verlangt hat dies die Personalvorsorgekasse der Stadt Bern (PVK). Diese gehörte vor rund zehn Jahren zu den Gründungsmitgliedern von New Value. Seit damals hält sie einen Anteil von 20 Prozent und ist mit Abstand die grösste Aktionärin. Ende Januar hatte New Value wegen eines Fehlinvestments eine Gewinnwarnung herausgegeben. Der damalige Verwaltungsratspräsident Rolf Wägli übernahm die Verantwortung und trat zurück. In der Folge wurde gegen ihn in Zürich eine Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung eingereicht. Ob und wie viel Geld die PVK mit dem Engagement verloren hat, lässt sich nur schwer beziffern, schreibt die Berner Zeitung.
Das Engagement bei New Value entsprang einst dem Bemühen der PVK, «Aspekte der Nachhaltigkeit mit ihrer Vermögensanlage zu unterstützen und zu fördern», wie im Geschäftsbericht steht. Die PVK war aber nicht im Verwaltungsrat der New Value vertreten.
Die PVK weist per Ende 2011 einen Deckungsgrad von 93 Prozent aus. Bei einer Bilanzsumme von 1,875 Milliarden Franken fehlen entsprechend rund 130 Millionen Franken in der Kasse.
Parl. Initiative Bortoluzzi: Herauslösung der technischen Parameter aus dem BVG
Eingereichter Text: Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Das BVG, ist dahingehend zu ändern, dass der Mindestumwandlungssatz sowie der Mindestzinssatz aus ebendiesem gestrichen werden.
Begründung: Das BVG, welches einst als Rahmengesetz für eine unabhängige betriebliche Vorsorgelösung konzipiert wurde, ist wohl die am stärksten überreglementierte Sozialversicherung überhaupt. Bei einem Anlagevolumen von rund 600 Milliarden Franken sind zweifelsohne griffige Regeln nötig. Allerdings dürfen die Regeln nicht so rigide ausgestaltet sein, dass die Politik dem Kapitalmarkt permanent hinter her hinkt. Aus diesem Grund muss man sich fragen, ob technische Grössen wie etwa ein Mindestumwandlungssatz oder ein Mindestzinssatz überhaupt im Gesetz festgeschrieben werden sollten. Insbesondere stellt sich die Frage, ob es nicht vorteilhafter wäre, das Bundesgesetz über die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) zu entschlacken und den Wettbewerb zwischen den Anbietern von Vorsorgelösungen zu verstärken. Ausserdem dürfen die privaten Anbieter von Versicherungslösungen gegenüber den staatlichen Versicherern nicht diskriminiert werden.
Strengere Regeln für WEF-Bezüge
Die NZZ berichtet über Pläne des EFD, die Möglichkeiten zur Eigenheimfinanzierung mit Mitteln der 2. Säule einzuschränken. Dazu heisst es: “ Vor einigen Monaten hat das Bundesamt für Sozialversicherungen mit Vorschlägen zu Änderungen der Bezugsmöglichkeiten für Kritik gesorgt. Nun befasst sich auch das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mit Blick auf die Stabilität des Finanzmarktes – indirekt – mit diesem Thema. Als Alternative zu den vom Bundesrat anvisierten strengeren Vorgaben für die bankeninterne Eigenmittelunterlegung von Hypotheken würden derzeit neue Selbstregulierungsvorschriften der Banken geprüft, bestätigt EFD-Mediensprecher Roland Meier.
Wenn jemand eine Hypothek für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum will, muss er in den meisten Fällen einen Eigenkapitalanteil von etwa 20 Prozent des Immobilienpreises aufwenden. Viele nutzen für die Bereitstellung dieses Kapitals Gelder aus der zweiten Säule. Im Rahmen einer möglichen Selbstregulierung werde nun seitens der Banken geprüft, inwieweit die Pensionskassengelder nurmehr beschränkt als Eigenkapital anzurechnen wären. Dieser Weg sei möglicherweise einfacher umzusetzen als neue Verordnungsbestimmungen zu den bankeninternen Eigenmitteln, sagt Meier.
Weiterhin wäre es aber den künftigen Hauseigentümern möglich, im Nachgang die Pensionskassengelder für die Reduktion der Hypothek zu nutzen. Ein Nebeneffekt einer solchen Massnahme zur Finanzmarktstabilität wäre, dass Pensionskassengelder auch sicherer in Eigentum angelegt wären, wenn die Bedingungen für die finanzielle Solidität der Kunden strenger würden.
Die Bankiervereinigung will im Lauf dieses Jahres zusammen mit dem EFD und der Finanzmarktaufsicht eine solche Regulierung als Option erarbeiten und im nächsten Jahr umsetzen. Wichtig sei, dass es sich um eine temporäre Massnahme handle, sagt Thomas Sutter von der Schweizerischen Bankiervereinigung. – Auf Bankenseite zeigt man sich sensibilisiert. Im Hinblick auf eine teilweise Überhitzung des Immobilienmarktes akzeptiere man Gelder aus der zweiten Säule «nur zurückhaltend», sagt etwa Raiffeisen-Mediensprecher Franz Würth. Die Prüfung der Kreditfähigkeit werde bereits heute auch auf das Rentenalter ausgerichtet. Die Ausgestaltung von Regeln sollte den Marktteilnehmern überlassen werden, so Würth.”
ZH: “Ja, aber”zur BVK-Sanierung
Der Tages-Anzeiger berichtet über die Haltung der Parteien zum Sanierungsplan für die BVK. Die Zeitung schreibt: “Der Schock war gross, als Finanzdirektorin Ursula Gut (FDP) im vergangenen September ankündigte, die Steuerzahler müssten die BVK mit 2,6 Milliarden Franken retten. 2 Milliarden plante sie als Einmalzulage, 600 Millionen sollte der Kanton als Arbeitgeber berappen. Dafür sollten die Steuern erhöht werden.
Entsprechend gross war damals der Aufschrei unter den Parteien. Jetzt zeigt sich: Die Rettungsaktion trifft auf Zustimmung. Kürzlich hat die zuständige Kommission des Kantonsrats den Vorschlag durchberaten. Alle Parteien sind einverstanden mit dem 2-Milliarden-Zuschuss, wie aus der heute Donnerstag versendeten Vorlage hervorgeht.
Streit gibt es aber über die Modalitäten. Die SVP und die GLP lehnen das Vorgehen des Regierungsrats ab. Dieser will 1,6 der 2 Milliarden mit einem Trick an der laufenden Rechnung vorbeischleusen. Zweck dieses Vorgehens ist, ein Sparpaket zu vermeiden. Denn würden die 1,6 Milliarden der laufenden Rechnung belastet, würde der sogenannte mittelfristige Ausgleich der Rechnung klar verfehlt. Von Gesetzes wegen müsste ein Sanierungsprogramm eingeleitet werden.
Der Trick: Die Regierung nimmt die 1,6 Milliarden nicht aus dem Steuertopf, sondern verwendet dazu die 1,6 Milliarden, die der Kanton Zürich 2005 aus dem Erlös des Nationalbankgoldes erhalten hat. Die SVP und die GLP sind aber der Meinung, dass dieses Geld schon längst verbraucht ist. Deshalb lehnen sie die geplante Gesetzesänderung, die den Trick legalisieren würde, ab. Die beiden Parteien sind im Parlament aber in der Minderheit, weshalb das Paket wohl durchkommt. Laut NZZ plant die SVP bereits das Referendum.”

